Wie komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück?

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Björn Kotzan
17. März 2015
Wie komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück?
Wie komme ich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück?

Über 55 Jahre und privat Krankenversichert?

Landläufig heißt es, dass die Kunden in der PKV, welche 55 Jahre und älter sind keine Möglichkeit haben in das System der gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurückzukehren.
Auch wenn viele Mitarbeiter im Versicherungswesen diese Aussage tatsächlich glauben, macht es die Aussage aber nicht richtig.

Ein Teil der Makler, Vertreter, Vermittler aber auch der GKV-Mitarbeiter macht es sich hier vielleicht mit der Aussage „Das geht nicht!“ zu einfach, zumal hier jede Partei bestimmte eigene Interessen verfolgt. Kunden welche in die GKV zurück wechseln wollen stellen für die Vermittler das Problem dar, dass es mit Arbeit verbunden ist und als „Belohnung“ fällt seine Bestandsprovision weg, also sinkt bei Erfolg sein monatliches Einkommen. Die GKV-Berater haben wenig Interesse daran einen Kunden mit geringem oder gar keinem Beitrag zu versichern, wo doch gerade im Alter die teureren Behandlungen auf Kunden zukommen.

Tatsächlich gibt es sogar verschiedene Möglichkeiten, bei denen ein Wechsel in das System der gesetzlichen Kassen, auch nach dem 54. Lebensjahr möglich ist.
Wie zu erwarten, sind diese Möglichkeiten nicht leicht zu realisieren bzw. an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dennoch lohnt es sich die Möglichkeiten zu kennen, um im Bedarfsfall auf diese zurückgreifen zu können.

 

Die Familienversicherung

Die Familienversicherung ist eine sehr gute Lösung um eine private Krankenversicherung auch nach Vollendung des 54. Lebensjahr zu beenden. Lediglich 2 Bedingungen müssen dafür erfüllt werden.

1. Ihr Ehepartner muss Mitglied der GKV sein.

2. Sie müssen Ihre Einkünfte für ein Jahr auf 405€ monatlich (1/7 der monatlichen Bezugsgröße) reduzieren.

Wenn Sie diese beiden Punkte für sich bejahen können, sind Sie fast schon wieder im gesetzlichen System.

 

Haben Sie noch Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Jetzt kostenfrei informieren.

 

Der Ablauf:

Sie klären mit ihrem Arbeitgeber (AG) ,dass Sie für einen bestimmten Zeitraum Ihr Einkommen auf ein Maß reduzieren, indem Sie Anspruch auf Familienversicherung haben. Im Jahr 2014 war dies monatlich max. 395,00 EUR, dieses Jahr (2015) sind dies max. 405,00 EUR*.
Dadurch kann ihr AG Sie bei der Sozialversicherung abmelden und beispielsweise bei der Knappschaft (400 Euro Job) anmelden. Sie bekommen nun Anspruch auf die Familienversicherung Ihres Ehepartners. Stellen Sie nun einen Antrag bei der GKV Ihres Ehepartners als familienversichertes Mitglied und werden somit ohne weitere Gesundheitsprüfung o.ä. Mitglied im System der GKV.
Da dieser Einkommenszustand natürlich keine Dauerlösung ist, können Sie nach einem Monat in der Familienversicherung, Ihr Gehalt vom Arbeitgeber wieder auf den ursprünglichen Wert ändern lassen, erfüllen aber nach § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V die Voraussetzung für die „normale“ Mitgliedschaft in der GKV. Sie wechseln dann lediglich von der Familienversicherung zu einem eigenen Vertrag bei der GKV.

Eine Einhaltung von Fristen, welche die Dauer der Mitgliedschaft in der Familienversicherung vorsehen gibt es nicht mehr.  

*Wichtig: Hierzu zählen auch Zinserträge oder Einkünfte aus Vermietung und sonstige Erträge. Sollten Sie über weitere Einkommen verfügen, sollten Sie dies in Ihr Gehalt einkalkulieren oder dies mindestens für die Dauer der Familienversicherung auf Ihren Partner übertragen.

 

Pflichtversicherung

Eine Pflichtversicherung, welche durch eine Gehaltsreduzierung unter 4.575,00 auch unterjährig eintreten kann,  ist eine weitere Möglichkeit in das System der GKV zurück zu wechseln. Diese ist aber durch § 6 Abs. 3a Satz 1 SGB V relativ selten möglich. Hierbei gilt die Beschränkung, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag in der GKV versichert gewesen sein müssen. Dies ist also maximal bis kurz vor dem 60. Lebensjahre möglich, wenn sie kurz vor ihrem 55. Geburtstag noch in die PKV gewechselt sind.
Die Möglichkeit ist primär für Kunden, welche vorschnell das System der GKV verlassen haben und relativ zeitnah bemerken, dass dies nicht zielführend war.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

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