PKV-Tarifwechsel für Rentner
Erhalt aller erworbenen Rechte
Erhalt der Rückstellungen
Unabhängig vom Alter
Erhalt Gleicher Versicherer
Ø 43% Beitragsersparnis
Krankheitsunabhängig*
Der PKV-Tarifwechsel für bezahlbare PKV-Beiträge in der Rente
Viele Privatversicherte – unabhängig ob alt oder jung – wissen nicht, dass ihre private Krankenversicherung in aller Regel neuere und günstigere Tarife anbietet. Der Hintergrund ist der, dass die älteren PKV-Tarife mit der Zeit teurer werden und die Kosten für alle in der Tarifgemeinschaft Verbliebenen ansteigen. Um in neue Tarife intern zu wechseln, müssen Sie aktiv werden und einen PKV-Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft anstreben, da Ihr Versicherer Sie ganz bewusst nicht auf diese Tarifoptionen aufmerksam macht und auch nicht auf die für Sie besten Tarifalternativen aufmerksam machen muss.
Die KVoptimal.de GmbH als unabhängiger Versicherungsmakler analysiert gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und bereiten alle Tarifoptionen in einem kostenlosen PKV-Gutachten auf. Sie entscheiden, ob und welche Option Sie wählen möchten. Wir übernehmen gern die Formalitäten des internen PKV-Tarifwechsels und beraten Sie ausführlich über den gesamten Wechselvorgang. Schon innerhalb von drei bis sechs Wochen können Sie als Rentner von einem reduzierten PKV-Beitrag profitieren. Durchschnittlich sind es 43 Prozent und maximal erreicht haben wir bei einem Kunden eine Ersparnis von 74 Prozent.
Warum profitieren vor allem Rentner von einem PKV-Tarifwechsel?
Neben der unverhältnismäßig teuren Krankenversicherung in alten und geschlossenen Tarifen spielt insbesondere für Rentner das niedrigere Einkommen eine Rolle. Viele ältere Versicherte müssen bis zu 50 Prozent davon für ihren PKV-Beitrag aufbringen. Durch einen internen PKV-Tarifwechsel – also einen einfachen Wechsel innerhalb ihres bisherigen privaten Krankenversicherers – können Rentner auf eine deutlich spürbare finanzielle Entlastung hoffen.
Zudem sind die neuen Tarife oft nicht nur günstiger, sondern sie bieten häufig auch umfangreichere Leistungen, die innovative Behandlungsmethoden und neue Medikamente mit einschließen. Daher ist ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft eine effektive Möglichkeit, die PKV-Beiträge in der Rente bezahlbar zu halten und gleichzeitig die Versorgung mit medizinischen Leistungen zu optimieren.
Kann ich jederzeit meinen PKV-Tarif wechseln?
Ja. Das Tarifwechselrecht ist im § 204 VVG rechtlich sehr genau geregelt. Es besagt, dass alle Privatversicherten unabhängig vom Alter jederzeit in einen anderen Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung wechseln können. Um die Versicherten dabei nicht zu benachteiligen, wurde außerdem festgelegt, dass alle Altersrückstellungen und bisher erworbenen Rechte erhalten bleiben. Der PKV-Tarifwechsel ist also ohne Risiko – Sie können nur gewinnen.
Zusätzlich ist in den Leitlinien des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), denen sich viele Versicherungsunternehmen verpflichtet haben, eine gute Praxis beschrieben. Diese besagt unter anderem, dass der Versicherer im Hinblick auf den PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft bestimmte Informationspflichten hat. Dazu gehören, dass sie ihre Kunden bei jeder Prämienerhöhung auf die Möglichkeit des Tarifwechsels hinweisen oder dass Anfragen zur Durchführung eines internen PKV-Tarifwechsels innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden müssen.
Die Realität sieht jedoch anders aus. Es gibt vielfältige Strategien der privaten Versicherungsunternehmen, mit denen diese versuchen, Kunden an einem internen Wechsel zu hindern. So werden Anfragen systematisch ignoriert oder erst Monate später beantwortet, es werden falsche Auskünfte gegeben wie zum Beispiel, dass es keine Tarife mit vergleichbarem Schutz gäbe oder aufgrund einer Vorerkrankung ein interner Wechsel nicht möglich sei oder es werden in ein Tarifangebot maximale Risikozuschläge einberechnet, um den Tarif unattraktiv zu machen ohne zu erwähnen, dass der Versicherte auf die entsprechenden Leistungen auch verzichten kann.
Streng betrachtet, kann der Hinweis, es gäbe keine gleichwertigen Tarife, auch richtig sein. Versicherungstarife sind immer unterschiedlich. Die Frage lautet, sind die Abweichungen akzeptabel? Wer zum Beispiel die Leistungen des Heilpraktikers nicht nutzen will, kann mit einer Leistungsbeschränkung für Heilpraktiker gut leben. Es sollten immer alle Tarife eines Versicherers geprüft und ausgewertet werden. Ein solcher Vorgang ist arbeitsintensiv und in der Masse vom Versicherer kaum zu schaffen. Genau an dieser Stelle treten wir auf.
Sie können sich wehren und sich einen unabhängigen Versicherungsmakler wie KVoptimal.de an die Seite holen. Übrigens gilt das Tarifwechselrecht auch für Versicherte mit bestehenden (chronischen) Krankheiten, da bei einem internen PKV-Tarifwechsel in einen gleichwertigen Tarif keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Wie funktioniert der interne PKV-Tarifwechsel für Rentner?
Nachdem Sie mit uns telefonisch oder über das Online-Formular Kontakt aufgenommen haben, werden Sie von spezialisierten Mitarbeitern von KVoptimal.de über den gesamten Wechselvorgang persönlich betreut. Dazu gehören eine kompetente, umfassende Beratung, die Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer, das Erstellen eines kostenfreien und unverbindlichen PKV-Gutachtens für den Tarifvergleich und – wenn Sie sich für einen PKV-Tarifwechsel entscheiden – die Formalitäten des Tarifwechsels.
Für Ihr persönliches PKV-Gutachten recherchieren wir Ihre Tarifalternativen aus dem gesamten Angebot Ihres Versicherers, das bis zu 600 PKV-Tarife umfassen kann. Sie erhalten eine übersichtliche und transparente Auflistung und wählen nach einer ausführlichen Beratung nur noch den optimalen Tarif für sich aus und sparen meist schon ab dem Folgemonat.
Zuschuss von der Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung
Jeder PKV-Kunde mit einer gesetzlichen Rentenleistung hat Anspruch auf einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss ist abhängig von der Rentenhöhe, nicht aber vom PKV-Beitrag. Wenn durch einen PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft der PKV-Beitrag sinkt, sinkt der Zuschuss nicht! Der Zuschuss bleibt also gleich hoch. Deshalb sind PKV-Tarifwechsel auch in der Rentenphase zu empfehlen.
Was ändert sich an meinem PKV-Tarif in der Rente?
Die gute Nachricht zuerst: Der Leistungsumfang des Versicherungsschutzes bleibt gleich. Ebenso gleich bleibt allerdings auch die Pflicht weiterhin einen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Angesichts des geringeren Einkommens und des Wegfalls des Arbeitgeberzuschusses, sehen die Versicherungen verschiedene finanzielle Entlastungen vor.
So fällt bereits vor dem Renteneintritt mit dem 60. Geburtstag der gesetzliche Zuschlag in Höhe von zehn Prozent weg, aus dem die Altersrückstellungen zur Entlastung des PKV-Beitrags in der Rente gebildet wurden. Diese gesammelten Altersrückstellung sind wie der Name schon andeutet, einzig dazu da, um Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr abzufedern beziehungsweise zu verhindern. Weitere Entlastung bringt der Wegfall der Beitragszahlungen für das Krankentagegeld, dass man als Rentner nicht mehr braucht, was den fälligen Beitrag nochmals um rund fünf Prozent reduziert. Hinzu kommt schließlich ein Zuschuss Ihres Rentenversicherungsträgers, der aktuell entweder 7,3 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente respektive maximal die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags entspricht.
Warnung vor dem Standard- und Basistarif
Der Gesetzgeber hat die Versicherer verpflichtet, bei einer Beitragserhöhung alternative Tarife anzubieten. In der Regel wird der Standardtarif (STN), der Basistarif (BTN) und der verkaufsstärkste verkaufsoffene Tarif angeboten. Was nach einer guten Lösung aussieht, ist es häufig aber nicht. Die Tarife STN und BTN sind Tarifwechsel-Endstationen. Ein rauswechseln aus diesen Tarifen ist fast immer unmöglich. Es gibt aber meistens noch viele andere PKV-Tarife bei Ihrem Versicherer, welche ebenfalls so günstig sind wie z. B. der Standardtarif, jedoch bessere Leistungen versichert haben. Es gilt bei freiwilligen Angeboten von Versicherern das Basar-Prinzip: das erste Angebot ist nie das beste Angebot. Zusätzlich sind alle verkaufsoffenen Tarife sogenannte Unisextarife. Ein Schritt in die Unisexwelt ist nicht mehr umkehrbar und es existieren im Unisex-Bereich viel weniger Tarifalternativen als im Bisex-Bereich.
Was ist in der Rentenzeit als PKV-Kunde zu beachten?
Der Volksmund weiß, drum prüfe, wer sich ewig bindet. Wir können Ihren Schritt in das PKV-System nicht mehr ändern. Aber wir können Ihnen objektiv sagen, was Sie zukünftig richtig machen können. Versicherer müssen Hunderttausende von Kunden betreuen. Eine solch große Menge an Kunden können nur durch Standardlösungen abgearbeitet werden. Sie erkennen dass bereits an den langen Wartezeiten, wenn Sie mit dem Versicherer kommunizieren. Der PKV-Vertrag ist der teuerste Versicherungsvertrag den Sie im Rentenalter haben können. Deshalb gilt es, die Möglichkeiten genau zu prüfen und immer die individuelle Lösung zu suchen. Wir finden diese Lösung für Sie. Und wenn wir keine Lösung finden sollten, dann wissen Sie zumindest schwarz auf weiß, dass Sie das beste Angebot von Ihrem Versicherer haben.
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Warum ein PKV Tarifwechsel?
Der PKV Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer ist der beste Weg, um Ihren Beitrag bei gleichem oder erhöhtem Leistungsniveau zu reduzieren und dennoch die erworbenen Altersrückstellungen zu erhalten. Gerade für langjährig privat Versicherte oder auch Kunden mit Vorerkrankungen häufig die einzige Lösung, um Beiträge bei gutem Leistungsniveau zu reduzieren. Sie sollten wissen, dass die Kündigung eines PKV-Vertrages (Wechsel der Versicherungsgesellschaft) immer nachteilig für Sie ist und daher unbedingt vermieden werden sollte.
Bin ich zu alt für einen Tarifwechsel?
Es gibt kein maximales Alter für einen PKV-Tarifwechsel. Entscheidend ist die Versicherungsdauer bei Ihrem aktuellen Versicherer. Je länger Sie durchgehend bei einem Versicherer versichert sind, desto höher fällt Ihre Ersparnis aus. Deshalb können Kunden mit geringerer Vorversicherungszeit als fünf Jahren auch keinen Tarifwechsel mit einem sinnvollen Ergebnis durchführen. Ihre Altersrückstellungen sind entscheidend. Außerdem zählt nur die Zeit, welche Sie durchgehend bei einem Versicherer versichert waren.
Muss ich zur ärztlichen Untersuchung?
Nein, eine ärztliche Untersuchung (Gesundheitsprüfung) ist bei gleichem Leistungsniveau nicht notwendig. Wünschen Sie ein verbessertes Leistungsniveau, kann der Versicherer den Krankheitsverlauf der letzten Jahre in die Prüfung einbeziehen. Ärztliche Atteste sind in der Regel nicht notwendig.
Verliere ich meine Leistungen und Ansprüche?
Ihre Leistungen bleiben erhalten, ebenso alle Ansprüche aus Ihren erworbenen Rechten. Ihre Beitragsrückerstattung bleibt ebenfalls erhalten. Neue Staffeln im Zahnbereich oder Wartezeiten gibt es nicht. Laufende Behandlungen werden weiterhin übernommen.
Paragraph 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Experten setzen sich für Sie ein - KVoptimal.de GmbH
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
- a)
die bestehende Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder - b)
der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aber die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und diese Rente beantragt hat oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften bezieht oder hilfebedürftig nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist oder - c)
die bestehende Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif vor dem 1. Juli 2009 beantragt wurde; ein Wechsel aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen; - a)
die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde; - b)
bei einem Abschluss eines Vertrags im Basistarif die kalkulierte Alterungsrückstellung des Teils der Versicherung, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen, an den neuen Versicherer überträgt, sofern die gekündigte Krankheitskostenversicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde und die Kündigung vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Soweit die Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist. Auf die Ansprüche nach den Sätzen 1 und 2 kann nicht verzichtet werden.
1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich, wenn
2. bei einer Kündigung des Vertrags und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags, der ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann, bei einem anderen Krankenversicherer
(2) Im Falle der Kündigung des Vertrags zur privaten Pflege-Pflichtversicherung und dem gleichzeitigen Abschluss eines neuen Vertrags bei einem anderen Versicherer kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer verlangen, dass dieser die für ihn kalkulierte Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer überträgt. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden.
(3) Absatz 1 gilt nicht für befristete Versicherungsverhältnisse. Handelt es sich um eine Befristung nach § 196, besteht das Tarifwechselrecht nach Absatz 1 Nummer 1.
(4) Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, haben die Versicherungsnehmer und die versicherte Person das Recht, einen gekündigten Versicherungsvertrag in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzuführen.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Ihr Musterschreiben für einen unverbindlichen Tarifcheck zum PKV Tarifwechsel oder einer PKV Tarifoptimierung finden sie hier.PKV Tarifwechsel - Musterschreiben
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