Die private Krankenversicherung für Beamte
Wird eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen, ändert sich so einiges. An die Stelle des Arbeitgebers rückt der Dienstherr auf Landes- oder Bundesebene. Beamte finden im Beihilfesystem eine besonders gute gesundheitliche Absicherung im Falle von Krankheit, Pflege, Vorsorge und Geburt etc. – für sich und ggf. für ihre gesamte Familie.
Wie finde ich die beste private Krankenversicherung als Beamter?
Worauf muss ich achten, damit ich möglichst lückenlos und günstig versichert bin? Welche Leistungen stehen mir von Beihilfe und gesetzlicher oder privater Krankenversicherung zu? Muss ich jetzt in die private Krankenversicherung wechseln?
Wir zeigen, welche unterschiedlichen Optionen Beamte für ihre Krankenversicherung haben und worin jeweils die Vorteile bestehen.
PKV für Beamte und Beamtenanwärter – Das Wichtigste in Kürze
- Beamte können grundsätzlich zwischen privater Krankenversicherung und dem freiwilligen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen
- Die Mehrheit der Beamten versichert sich in der PKV, da sie nur dort vollumfänglich von der Beihilfe ihres Dienstherrn profitieren
- Der Versicherungsschutz in der PKV bietet im Normalfall umfangreichere Leistungen als in der GKV
- Beihilfesätze und Beihilfeleistungen sind je nach Bundesland bzw. Bund unterschiedlich geregelt. Der Beihilfesatz z. B. erhöht sich durch Kinder oder mit dem Pensionseintritt
- Viele Versicherer bieten günstige Beamtentarife und Beihilfeergänzungstarife an
Inhalt
- Das Beihilfesystem für Beamte
- Beamte und die private Krankenversicherung
- Muss ich mich als Beamter oder Beamtenanwärter privat krankenversichern?
- Beihilfe für Ehepartner: Kann ich meinen Ehepartner auch privat krankenversichern?
- Beihilfe für Kinder von Beamten: Muss bzw. kann ich meine Kinder mit in der privaten Krankenversicherung versichern?
- Als Beamter auch mit Vorerkrankungen in die PKV: PKV Öffnungsaktion
- Beamte in der PKV: Das sind die Kosten
- Beamte in der PKV: Das sind die Vorteile...
- Beihilfesätze und Beihilfeleistungen in Bund und Bundesländern
- Das leistet die GKV für Beamte
Das Beihilfesystem für Beamte
Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten gehören zu dem Personenkreis, für die ihr Dienstherr, also das Bundesland oder der Bund eine Fürsorgepflicht hat. Anders als bei Angestellten, bei denen ihr Arbeitgeber zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung 50 Prozent beisteuert, übernimmt für sie die Beihilfe als eigenständiges Krankensicherungssystem für Beamte.
Je nach Bundesland und für Bundesbeamte gelten laut jeweiliger Beihilfeverordnung unterschiedliche Beihilfesätze und Beihilfeleistungen. Anlaufstelle ist immer die zuständige Beihilfestelle, bei der auch die Rechnungen eingereicht werden.
Ebenso wie Angestellte erhalten Beamte mindestens 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten von der Beihilfe erstattet, meist werden höhere Kosten übernommen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt das auch für die Partner und Kinder von Beamten bzw. den sonstigen beihilfeberechtigten Richtern, Polizisten etc. Nur die Differenz der Krankheitskosten (Restkosten) muss separat abgesichert werden mit speziellen Beamtentarifen bei einer privaten Krankenversicherung. Wer eine möglichst lückenlose Absicherung wünscht, wählt sogenannte Beihilfeergänzungstarife, die je nach Bedarf Leistungen abdeckt, die weder Beihilfe noch PKV-Beamtentarife (vollständig) übernehmen.
Beispiel für eine typische Beamtenabsicherung für Beihilfeberechtigte mit maximal einem Kind mit Familienzuschlag:
Quelle: KVoptimal.de
Beamte und die private Krankenversicherung
Muss ich mich als Beamter oder Beamtenanwärter privat krankenversichern?
Nein, grundsätzlich besteht Wahlfreiheit für Beamte, was die Krankenversicherung anbelangt. Theoretisch, denn die absolute Mehrheit der Beamten entscheidet sich für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Der Grund ist einleuchtend: Nur, wer sich als Beamter privat krankenversichert, erhält die Beihilfeleistungen in vollem Umfang. Eine Kombination von Beihilfe und dem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist systembedingt eigentlich nicht vorgesehen – nicht kompatibel. Die Leistungen sind nicht aufeinander abgestimmt. Kurzum: Wer als Beamter beim Antritt des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Versicherung freiwillig versichert bleibt, erhält nur sehr wenige Leistungen aus der Beihilfe und muss überdies den vollen „Kassenbeitrag“ allein tragen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.
Beamte müssen in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag leisten
Kein Wunder also, dass sich bereits die allermeisten Beamtenanwärter sowie die Neu-Beamten privat krankenversichern und eine staatliche Unterstützung zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Kosten für Behandlungen, Medikamente, Kuren etc. bevorzugen.
Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe, die bisher in den sechs Bundesländern Baden-Württemberg, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen eingeführt wurde. Die pauschale Beihilfe ermöglicht den Erhalt von Beihilfe und den von einigen Beamten favorisierten Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienstherr zahlt einen pauschalen Zuschuss von 50 Prozent zum GKV-Beitrag.
Mehr dazu lesen Sie im Abschnitt: In der GKV bleiben mit der pauschalen Beihilfe
Beihilfe für Ehepartner: Kann ich meinen Ehepartner auch privat krankenversichern?
Auch was beihilfeberechtigte Familienangehörige anbelangt, zeigt sich die Beihilfe als eher großzügig. So können Beamte ihre Ehepartner in Beihilfe und PKV unter bestimmten Bedingungen mit einem eigenen Vertrag versichern. Zunächst darf keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, was beispielsweise auf Minijobber (520 Euro-Job) oder selbstständige Ehepartner zutrifft – und zweitens darf das Einkommen bzw. der Gewinn bestimmte Höchstgrenzen nicht übersteigen. Diese liegen zwischen 10.000 Euro in Bremen und 20.450 in Rheinland-Pfalz und müssen jährlich mit Einreichen des Steuerbescheides nachgewiesen werden. Trifft beides zu, beträgt der Beihilfesatz für Ehepartner in den meisten Bundesländern sowie bei der Bundesbeihilfe 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent müssen durch eine private Krankenversicherung mit einer Restkostenversicherung für Beamte bzw. durch beihilfekonforme Tarife abgedeckt werden.
Gut zu wissen: Wenn der Ehepartner zwar Geringverdiener ist, aber pflichtversichert angestellt ist, besteht eine Beihilfeberechtigung und es lassen sich gegenüber der Beihilfe bestimmte medizinische Kosten geltend machen, die von der gesetzlichen Krankenkasse ggf. nicht übernommen werden.
Mehr zum Thema Wann sind Ehepartner von Beamten beihilfeberechtigt? und die Einkommensgrenzen (Höchstgrenzen) je Bundesland finden Sie hier.
Beihilfe für Kinder von Beamten: Muss bzw. kann ich meine Kinder mit in der privaten Krankenversicherung versichern?
Das kommt darauf an, ob das Kind beihilfeberechtigt ist. Grundsätzlich bietet die private Krankenversicherung nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Alle Familienmitglieder müssen eigene Verträge bei einer PKV abschließen. Ob Ihre Kinder beihilfeberechtigt sind, hängt allein davon ab, ob sie Kindergeld erhalten. Ist dies der Fall, gibt es zwei Optionen: Die Kinder erhalten Beihilfe in Höhe von 80 Prozent und werden für die Restkosten jeweils günstig privat krankenversichert – oder die Kinder bleiben kostenlos familienversichert über den Ehepartner. Das ist in aller Regel aber nur dann möglich, wenn dieser das höhere Einkommen vorweist. Sind Sie als Eltern nicht verheiratet, können Sie jedoch frei entscheiden, ob Ihre Kinder privat (bei Ihnen) oder gesetzlich (beim Ehepartner) versichert sein sollen. Einkommensgrenzen spielen hier keine Rolle.
Gut zu wissen: In Bremen und Hessen gelten davon abweichende Beihilfesätze und Regelungen!
Als Beamter auch mit Vorerkrankungen in die PKV: PKV Öffnungsaktion
Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen müssen mit Risikozuschlägen und höheren Beiträgen für ihre private Krankenversicherung rechnen. Das liegt vor allem daran, dass anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen der Beitrag nicht nach dem Einkommen bemessen wird, sondern nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf etc. In der PKV wird also streng nach dem Risiko versichert, was dazu führen kann, dass gesundheitlich vorbelastete Beamte, beispielsweise mit chronischen Krankheiten, nur mit hohen Beiträgen durch Risikozuschläge oder gar nicht in die private Krankenversicherung wechseln konnten.
Um auch Beamten mit keiner weißen „gesundheitlichen Weste“ die private Krankenversicherung und damit auch den Zugang zur Beihilfe zu ermöglichen, verpflichten sich die meisten Versicherer im Rahmen der sogenannten PKV-Öffnungsaktion zur garantierten Aufnahme von Beamten mit Vorerkrankungen zu Beginn ihrer Laufbahn. Wenn der Antrag fristgemäß innerhalb eines halben Jahres nach Verbeamtung eingeht – seit 2019 gilt das auch für Beamtenanwärter – werden diese Beamten (und ihre Angehörigen) nicht abgelehnt und auch mit einem maximalen Risikozuschlag von 30 Prozent versichert.
Beamte in der PKV: Das sind die Kosten
Wonach richtet sich die Höhe des Beihilfeanspruchs?
Vereinfacht gesagt, erhalten Beamte und ihre Angehörigen je nach familiärer und beruflicher Situation zwischen 50 und 80 Prozent Beihilfe. Mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten erhalten ledige Beamte und Beamte mit einem Kind erstattet. Den erhöhten Beihilfesatz erhalten Beamte mit zwei beihilfeberechtigten Kindern (mit Anspruch auf Kindergeld) sowie Ehepartner und Pensionäre. Den höchsten Beihilfesatz mit 80 Prozent erhalten in den meisten Bundesländern beihilfeberechtigte Kinder. Um als Beamter den höheren Beihilfesatz von 70 Prozent zu erhalten, müssen die Kinder übrigens nicht privatversichert werden.
Gut zu wissen: In Hessen, Bremen und Baden-Württemberg gelten abweichende Beihilfesätze für Pensionäre oder für Beamte mit mehreren Kindern.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamte?
Da die Beihilfesätze als Äquivalent zum Arbeitgeberzuschuss für Angestellte sich mindestens auf diesem Niveau bewegen, für viele Beamte sogar darüber liegen, fällt ihre Versicherung im Vergleich günstiger aus. Beamte mit zwei Kindern erhalten in den meisten Bundesländern 70 Prozent der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten erstattet und müssen eine ergänzende private Krankenversicherung, die sie allein tragen, nur noch für die restlichen 30 Prozent der Kostenübernahme versichern. Die Beamtentarife in der PKV sind daher meist günstig – und sie bieten umfangreiche Leistungen. Meist sind diese an die Beihilfeleistungen angeglichen und diese übertreffen erfahrungsgemäß die Regelleistungen, die für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten.
Was die private Krankenversicherung für den einzelnen Beamten kostet, ist höchst individuell und damit nicht pauschal zu beantworten. Während die Besoldungsstufe keinen Einfluss auf die Höhe des PKV-Beitrages nimmt, wirken hier andere Faktoren: Einerseits hängt die Höhe der Beiträge vom gültigen Beihilfesatz ab, der mit dem PKV-Tarif auf 100 Prozent aufgestockt werden muss. Andererseits unterscheiden sich die Leistungen und Tarife bei den über 45 privaten Krankenversicherungen in Deutschland zum Teil deutlich. Beamte können aus der Vielzahl der PKV-Tarife wählen und mit einzelnen Modulen nach dem Baukastenprinzip ihren bedarfsgerechten Schutz für ambulante, stationäre und dentale Leistungen zusammenstellen. Das ist die große Stärke der privaten Krankenversicherung, dass man nur für den Schutz bezahlt, den man wählt - zusätzliche Leistungen (Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Zahnersatz etc.), die einem persönlich wichtig sind, bucht man bequem dazu. Und letztlich hängt die Höhe des PKV-Beitrags vom Gesundheitszustand – dem zu versichernden Risiko – ab.
Ihr Beitrag ist zu hoch? Dann wechseln Sie doch einfach! Machen Sie Gebrauch von Ihrem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG und wechseln Sie in einen anderen Tarif bei Ihrem Versicherer. Gerade langjährig versicherte Beamte können mit einem internen Tarifwechsel z. B. in vergleichbare neuere und offene Tarife spürbar entlastet werden.
Erhalten Beamtenanwärter vergünstigte Konditionen in der privaten Krankenversicherung?
Ja, viele Versicherer bieten für Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärterund Referendare, günstige Tarife zu Anwärterkonditionen an. Obwohl sie erstmal einen geringeren Beitrag zahlen, entsprechen die Leistungen meist dem eines normalen Volltarifs. Mit dem Ende der Anwärterzeit bzw. spätestens ab dem 40. Geburtstag werden bei den meisten Versicherungen allerdings die üblichen Beiträge aufgerufen und die Anwärtervergünstigungen entfallen.
Während Anwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß ihrer Soldstufe mit mehreren hundert Euro an monatlichen Beiträgen rechnen müssen, zahlen gesunde Referendare in der PKV meist unter 100 Euro monatlich.
Gut zu wissen: Nach der Anwärterzeit gibt es hauptsächlich zwei Optionen, wie es danach weitergeht: Sie werden unmittelbar weiter verbeamtet oder Sie wechseln in ein Angestelltenverhältnis. Beim nahtlosen Übergang in das Verhältnis „Beamter auf Probe“ bleiben Sie privatversichert. Hier muss nur der Anwärter-Tarif gewechselt werden. Im Fachjargon heißt das, der Tarif wird umgestellt. Wenn Sie nach dem Referendariat vorerst als Angestellter weiterbeschäftigt werden, werden Sie bei Einkommen bis zu 66.000 EUR brutto pro Jahr (wieder) pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen dorthin zurück. Ist absehbar, dass Sie mittelfristig verbeamtet werden, lohnt es sich ggf., über eine Anwartschaftsversicherung gegen einen kleinen monatlichen Beitrag Ihre baldige Weiterversicherung in der PKV abzusichern – ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Altersrückstellungen, die Sie bisher angespart haben, bleiben Ihnen erhalten.
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Beamte in der PKV: Das sind die Vorteile …
- … Beihilfeleistungen sind meist umfangreicher als die Regelleistungen der GKV und sie sind nicht einseitig kürzbar.
- … der Beilhilfeanspruch (zw. 50 bis 80 %) für Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen liegt meist über dem Niveau vom Arbeitgeberzuschuss für Angestellte.
- … die Differenz zu den Beihilfeleistungen wird idealerweise durch günstige PKV Beamtentarife versichert.
- … noch günstiger versichert im Referendariat oder der Ausbildung.
- … ein passgenauer Gesundheitsschutz nach Bedarf kann mit dem Baustein-Prinzip der PKV erreicht werden: zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein-/ Zweibettzimmer sind häufig enthalten oder günstig zu ergänzen.
Beihilfesätze und Beihilfeleistungen in Bund und Bundesländern
Das leistet die GKV für Beamte
In einem so reichen und nicht nur im Vergleich mit vielen anderen Ländern sozialen Land wie Deutschland garantiert auch die gesetzliche Krankenkasse eine gute Gesundheitsversorgung. Immerhin sind hier 90 Prozent der Bundesbürger versichert. Die Regelleistungen, die weitgehend einheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen ausfallen, bieten eine Grundversorgung, die im Gegensatz zu privaten Versicherungen bestimmte Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, freie Arzt- und Krankenhauswahl etc. nicht enthalten.
Aufgrund der meist umfangreicheren Beihilfeleistungen und günstigen Beamtentarife in der PKV wählt die überwiegende Zahl an Beamten die private Krankenversicherung. Doch es gibt auch ein paar Beamte, die sich trotz der Nachteile bewusst für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.
In folgenden Fällen kann es für Beamte vorteilhaft sein, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben:
- Alleinverdienende Beamte mit großer Familie: Kinder und Ehepartner können in der GKV kostenlos mitversichert werden
- Beamte in niedriger Besoldungsstufe oder mit schwankendem Einkommen wegen Teilzeit, Elternzeit oder Beurlaubung
- Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen: Trotz PKV Öffnungsaktion mit Deckelung der Risikozuschläge sind die Beiträge in der PKV für manche sehr hoch
- Beamte, die den verhältnismäßig hohen Abrechnungsaufwand scheuen: Rechnungen müssen immer bei Beihilfe UND PKV eingereicht werden
Was kostet eine gesetzliche Krankenkasse für Beamte?
Anders als bei der PKV werden die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung unabhängig vom Gesundheitszustand allein auf der Basis des Einkommens berechnet. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Nach unten und nach oben hin sind die Beiträge begrenzt. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestbeitrag fordert – und dafür ein Mindesteinkommen ansetzt – und dass es für Gutverdienende eine Höchstgrenze gibt, die durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt wird. 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 59.850 Euro im Jahr, umgerechnet auf das monatliche Einkommen werden maximal 4.987,50 Euro zur Berechnung der Beiträge herangezogen.
Der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt bei 807,98 Euro im Monat, zusammen mit der Pflegeversicherung kommt man auf 960,09 Euro bzw. auf 977,55 Euro für Kinderlose.
Ein guter Sold bedeutet für Beamte hohe Krankenkassenbeiträge, die von ihnen auch allein getragen werden müssen, da die Beihilfe im Normalfall nicht zahlt. Eine Ausnahme bildet die pauschale Beihilfe.
In der GKV bleiben mit der pauschalen Beihilfe
Im Normalfall geht es für Beamte in die private Krankenversicherung. Dieser Standard der individuellen Beihilfe, wie die „normale“ Beihilfe bezeichnet wird, wurde in den letzten Jahren ins Wanken gebracht. Verantwortlich ist die Einführung der pauschalen Beihilfe als alternativer Beihilfeform. Zuerst in Hamburg, mittlerweile auch in Thüringen, Brandenburg, Berlin, Bremen und seit 2023 auch in Baden-Württemberg eingeführt, ermöglicht die pauschale Beihilfe es Beamten ohne finanzielle Einbußen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Die Entscheidung für die Pauschale wird einmalig getroffen und ist unwiderruflich. Nach dem Vorbild des Arbeitgeberzuschuss können Beamte einen festen (pauschalen) Zuschuss in Höhe von 50 Prozent (mit Höchstgrenzen) erhalten, den sie dann für ihre Beiträge in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verwenden können. Der Dienstherr beteiligt sich allerdings nicht an den Kosten der Pflegepflichtversicherung.
Die pauschale Beihilfe bietet Beamten einerseits eine echte Wahlfreiheit, hat aber auch bestimmte Tücken, die wir erwähnen möchten. So müssen Beamte, die in ein Bundesland umziehen, das keine pauschale Beihilfe anbietet, ihre GKV-Beiträge dort allein tragen. Unter anderem wegen dieser „Insellösungen“ steht die pauschale bundesweit in der Kritik. Auf der anderen Seite werden diejenigen Beamten, die aus den verschiedensten Gründen weiterhin gesetzlich versichert waren, endlich mit den privatversicherten gleichgestellt, wenn sie von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten erhalten.
Die Private Krankenversicherung für Rentner
Die private Krankenversicherung kann für Rentner eine finanzielle Belastung sein. Denn mit Eintritt in den Ruhestand bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen, wohingegen sich das Einkommen meist reduziert. Und anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung passt die PKV den Beitrag nicht an das niedrigere Einkommen an. Doch wie teuer wird die private Krankenversicherung wirklich im Alter und was können Rentner tun, um die Kosten zu senken?
Wie teuer wird die private Krankenversicherung für Rentner?
Grundsätzlich muss eine private Krankenversicherung für Rentner nicht teurer werden. Denn mit dem Ruhestand gibt es einige Erleichterungen, die den Beitrag senken:
- • Mit dem Renteneintritt entfällt der Krankentagegeldanspruch. Und damit auch der Beitrag für die Krankentagegeldversicherung.
- • Privatversicherte müssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag von 10 Prozent für Vorsorgeaufwendungen entrichten. Dieser ist nur bis zum 60. Lebensjahr vorgesehen.
- • Ab dem vereinbarten Termin entfallen die Zuschläge für Altersrückstellungen.
Zusätzlich gibt es Vorsorgeaufwendungen und Zuschüsse, mit denen der Beitrag weiter gesenkt wird:
- • Ab dem 65. Lebensjahr wird der Vorsorgezuschlag genutzt, um die Prämie zu stabilisieren
- • Der Beitrag reduziert sich im Alter aufgrund von Altersrückstellungen und Beitragsentlastungstarifen
- • Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur PKV
Beitragsreduzierung durch Vorsorgezuschlag und Altersrückstellungen
In jungen Jahren muss jeder Privatversicherte 10 Prozent seiner Beiträge für den Vorsorgezuschlag aufwenden. Dieser wird dann ab dem 65. Lebensjahr genutzt, um die Prämie zu stabilisieren. Zusätzlich können die Privatversicherten Altersrückstellungen bilden oder einen Beitragsentlastungstarif abschließen. Dabei wenden sie einen Mehrbeitrag auf, der von der Versicherung verzinst wird. Je nach Höhe der Rücklagen wird dieser Sparanteil im Alter genutzt, um den Beitrag zu stabilisieren oder zu senken.
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung der Rentenversicherung?
Mit dem Ruhestand entfällt bei Angestellten der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Als Rentner besteht allerdings der Anspruch auf einen Zuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung zur Krankenversicherung. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur GKV (14,6 Prozent) zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (1,3 Prozent/2021). Damit ergibt sich für 2021 ein Zuschuss von 7,95 Prozent der gesetzlichen Rentenbezüge. Der Zuschuss ist jedoch gedeckelt auf die Hälfte des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags.
Beispiel: So hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung der Rentenversicherung
Rentenhöhe | Max. Zuschuss zur PKV 2021 (7,95 % von 1.500 €) | PKV-Beitrag | Tatsächlicher Zuschuss |
---|---|---|---|
1.500 Euro monatlich | 119,25Euro | 220 Euro | 110 Euro (max. die Hälfte des Beitrags |
Wichtig: Die Beiträge zur PKV werden nicht von der Rente abgezogen, sondern müssen von den Versicherten selbst überwiesen werden. Jedoch zahlt die Rentenkasse den Zuschuss zusammen mit der Rentenleistung aus. Allerdings nicht automatisch. Er muss somit separat beantragt werden. Zudem gilt dieser nur für die private Krankenversicherung und nicht für den Beitrag zur Pflegeversicherung.
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Wieso können die Beiträge der PKV dennoch steigen?
Die Beiträge zur Krankenabsicherung steigen langfristig – sowohl bei der gesetzlichen wie auch bei der privaten Krankenversicherung. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung der Versicherten und die Inflation. Auch der ständige Fortschritt der Medizin ist ein wesentlicher Faktor. Denn innovative Behandlungsmethoden und eine verbesserte Vorsorge wirken sich maßgeblich auf die Kosten des Gesundheitssystems aus. Somit sind höhere Beiträge in der PKV nicht auf das Alter der Versicherten, sondern auf die Mehrkosten der Krankenversicherung zurückzuführen.
Erhalt aller erworbenen Rechte
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Krankheitsunabhängig*
Was kann ich tun, um die Kosten für die private Krankenversicherung zu senken?
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab dem 55. Lebensjahr in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Allerdings bietet die private Krankenversicherung einige Möglichkeiten, um die Kosten für die Absicherung zu senken. Dabei gibt es für Rentner zwei wesentliche Optionen:
Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft
Die Krankenversicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitgliedern einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu ermöglichen. So kann jeder Privatversicherte, unabhängig von seinem Alter, jederzeit in einen anderen Tarif bei seiner bestehenden Gesellschaft wechseln. Dabei bleiben alle bisher gebildeten Altersrückstellungen erhalten. Außerdem verläuft der interne Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung. Vorausgesetzt, die Versicherten wechseln in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen als der bisherige.
Wechsel in den Standard- oder Basistarif
Eine weitere Option ist der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Beide Tarife bieten einen stark reduzierten Versicherungsschutz, ähnlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag zur GKV gedeckelt. Der Standardtarif steht nur Personen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 privat versichert waren. Den Basistarif kann prinzipiell jeder beanspruchen. Da die Leistungen allerdings stark reduziert und die Beitragsersparnis nicht immer in einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis steht, sollte zunächst ein interner Tarifwechsel in einen klassischen PKV-Tarif geprüft werden.
Was ist besser: GKV oder PKV im Alter?
Aufgrund der allgemeinen Annahme, die PKV-Beiträge würden im Alter maßgeblich steigen, möchten viele als Rentner lieber gesetzlich krankenversichert sein. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV allerdings nur in seltenen Fällen möglich. Zudem bietet die private Krankenversicherung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen deutliche Vorteile, auch für Rentner.
Mitunter dürfen die Leistungen eines Tarifs nicht gekürzt oder gestrichen werden. Wohingegen gesetzliche Neuerungen den Leistungsumfang der GKV schmälern können. Zudem haben Privatversicherte verschiedene Möglichkeiten auf Beitragserhöhungen zu reagieren. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wiederum bemisst sich die Prämie anhand des Einkommens – eine Senkung der Kosten geht immer auch mit einer Einkommensreduzierung einher.
Ist die private Krankenversicherung im Alter teurer als die gesetzliche?
In den vergangenen Jahren sind die Kosten beider Gesundheitssysteme gestiegen. Ein Vergleich zeigt jedoch, dass die Beiträge der Krankenkassen schneller gestiegen sind als die Prämien der Privatversicherer:
+ 3,8 Prozent Seit 2010 in der GKV |
+ 2,3 Prozent Seit 2010 in der PKV |
Quelle: WIP - Beitragseinnahmen in der PKV und GKV
Dennoch lässt sich nicht pauschal beantworten, ob die private oder die gesetzliche Krankenversicherung im Alter teurer ist. Denn der PKV-Beitrag ist von individuellen Merkmalen abhängig, die bei jeder Person verschieden sind. Nicht zuletzt auch davon, ob die Versicherten den internen Tarifwechsel genutzt haben, wobei ihre Altersrückstellungen bestehen blieben oder häufiger den Versicherer wechselten. Denn Letzteres führt dazu, dass bei jedem Versichererwechsel bereits gebildete Altersrückstellungen verloren gingen. Und dies wirkt sich wiederum negativ auf die Beiträge im Alter aus.
Beispiel: Was kosten die gesetzliche und die private Krankenversicherung als Rentner?
Private Krankenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung (Freiwillig versichert) |
---|---|
Gesamteinkünfte: 3.400 Euro Rente: 1.600 Euro Betriebsrente: 1000 Euro Mieteinnahmen: 800 Euro |
Gesamteinkünfte: 3.400 Euro Rente: 1.600 Euro Betriebsrente: 1.000 Euro Mieteinnahmen: 800 Euro |
Beitrag: 500 Euro Unabhängig von Einkünften |
Beitrag: 408,60 Euro 7,3 % von 1.600 € = 116,80 € 14,6 % von 1.000 € = 146,00 € 14,00 % von 800 € = 112 € Hinzu kommen 10,40 €, 13,00 € und 10,40 € für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,3% | 2021) der Kassen |
Zuschuss der Rentenversicherung: 127,20 Euro Beitrag gesamt: 372,80 Euro |
Beitrag gesamt: 408,60 Euro |
Hinweis: Als gut verdienender Berufstätiger konnte der Rentner während seines Berufslebens bereits in der PKV Beiträge sparen. Denn als Krankenkassenmitglied hätte er mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze den Höchstbeitrag zur GKV bezahlt. In der gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge abhängig von den Einkünften. Neben der gesetzlichen Rente zählen auch Versorgungsbezüge (Betriebsrente, Direktversicherung usw.), private Einnahmen (private Renten, Miet- und Pachteinnahmen usw.) sowie Erwerbseinkommen dazu. Je nach Einkommensart gelten verschiedene Beitragssätze. Während für die Bezüge der gesetzlichen Rentenversicherung der halbe Beitragssatz gilt, sind Vorsorgebezüge und Erwerbseinkommen mit 14,6 Prozent zu berechnen. In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag anhand personenbezogener und vertragsspezifischer Merkmale ermittelt. Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Kosten. Daher ist die PKV vor allem für Rentner mit hohen Einnahmen profitabler.
Kommt man als Rentner überhaupt aus der privaten Krankenversicherung raus?
Ab dem 55. Lebensjahr gestaltet sich der Wechsel von der PKV in die GKV schwierig. Möglich ist dies, wenn die Privatversicherten über die Krankenkasse ihres Ehepartners der Familienversicherung beitreten können. Dafür muss ihr Einkommen aber unter 445 Euro beziehungsweise 450 Euro bei Minijobbern liegen.
Des Weiteren bestehen die Chancen auf einen Wechsel in folgenden Fällen:
- • In die GKV wechseln darf, wer während der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war
- • In den letzten fünf Jahren vor dem Wechsel mindestens 2,5 Jahre gesetzlich krankenversichert war
Sind keine dieser Voraussetzungen gegeben, bleibt meist nur die Absicherung in der privaten Krankenversicherung. Dies muss allerdings nicht mit Nachteilen verbunden sein. Denn Privatversicherte genießen viele Vorteile und der Leistungsumfang eines PKV-Tarifs ist im Regelfall besser als der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen. Und auch wenn die Beiträge zur Last werden sollten, gibt es eine Lösung: Der interne Tarifwechsel. Unsere Experten von KVoptimal prüfen gerne Ihre Wechselmöglichkeiten und finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Krankenabsicherung.
Termin buchenDie private Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige können unabhängig von ihrem Einkommen der privaten Krankenversicherung beitreten. Diese bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung viele Vorteile. So ist der Leistungsumfang meist besser und der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz kann vom Anbieter nicht gekürzt werden. Doch können alle Selbstständigen der privaten Krankenversicherung beitreten und wann lohnt es sich trotz all der Vorteile, in der GKV versichert zu bleiben?
Wie muss ich mich als Selbstständiger versichern?
Im Unterschied zu Arbeitnehmern haben Selbstständige und Freiberufler die Wahl, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse (freiwilliges) Mitglied bleiben oder ob sie sich privat krankenversichern. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch ihr Einkommen ist. Ab der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können sie zwischen der PKV und der GKV wählen. Sie müssen zwingend eine Versicherung haben, denn in Deutschland muss seit 2009 jeder eine Krankenversicherung vorweisen können, ob nun gesetzlich oder privat.
Was ist besser: freiwillig gesetzlich oder privat versichert?
Die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung ist nicht leicht. Denn die PKV bietet gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse meist ein besseres Leistungsspektrum, kann aber auch deutlich teurer sein. Außerdem ist die Aufnahme bei einem privaten Anbieter mit Gesundheitsfragen verbunden, was je nach Gesundheitszustand zu Schwierigkeiten führen kann.
Dennoch: Bei einer privaten Krankenversicherung können Selbstständige den Versicherungsschutz an ihren Bedarf anpassen. Sie können bei stationären Aufenthalten ein Ein- oder Zweibettzimmer beanspruchen und ein Krankentagegeld bereits ab dem ersten Krankheitstag beziehen. Sollte sich der Bedarf ändern, ist es jederzeit möglich, den Versicherungsschutz anzupassen. Erweiterungen des Versicherungsschutzes mit Gesundheitsprüfung oder einer guten Tarifflexibilität. Bei der Krankenkasse hingegen sind die Leistungen gesetzlich definiert. Sie gelten für alle Versicherten gleich. Auch kann der Gesetzgeber Leistungen streichen, wobei hingegen bei der PKV der einmal vereinbarte Leistungsumfang garantiert ist. Dafür bietet die gesetzliche Krankenversicherung wiederum die Familienversicherung , mit der Kinder und erwerbslose Ehegatten bzw. mit einem geringen Einkommen kostenlos abgesichert sind.
Wann lohnt sich die freiwillig gesetzliche und wann die private Krankenversicherung?
Beide Versicherungsformen bieten jeweils Vor- und Nachteile. Daher muss immer individuell entschieden werden, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung als Selbstständiger besser ist. Dabei ist auch zu beachten, dass die Krankenkasse den Beitrag abhängig des Einkommens bemisst. Bei der PKV werden die Kosten einkommensunabhängig und anhand des Leistungsumfangs und den personenbezogenen Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand ermittelt. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung für junge und gesunde Menschen mit einem hohen Einkommen sogar günstiger sein kann als die GKV. Wohingegen eine große Familie in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben sein kann. Denn die Privatversicherer verlangen für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Die GKV bietet hierbei die kostenlose Familienversicherung mindestens bis zum 18. Lebensjahr und oftmals darüber hinaus. Die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung als Selbstständiger ist also von verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht nur der gewünschte Leistungsumfang spielt dabei eine Rolle, sondern auch der Gesundheitszustand, die Familienplanung und das Einkommen.
Selbstständige in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet für Selbstständige erhebliche Vorteile. Dabei ist die Kombination aus einem günstigen Beitrag und einem umfassenden Versicherungsschutz für viele der entscheidende Anreiz für den Wechsel in die PKV.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Entscheidung für die private Krankenversicherung bindend ist. Denn eine Rückkehr in die gesetzliche Absicherung ist lediglich dann möglich, wenn die Selbstständigen wieder versicherungspflichtig werden. Und das können sie nur, wenn sie hauptberuflich als Arbeitnehmer tätig sind oder sich arbeitslos melden mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Somit ist die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, zumindest hauptberuflich, unerlässlich, um in die GKV zurückkehren zu können. Darüber hinaus ist dies nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.
Was bedeutet es, privat versichert zu sein: Vor- und Nachteile
Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, steht aber auch einigen Nachteilen gegenüber. So können Personen mit schweren Vorerkrankungen nur unter erschwerten Bedingungen in die PKV eintreten. Je nach Erkrankung müssen sie mit einem Risikozuschlag, Leistungsausschlüssen oder auch einer Ablehnung rechnen. Bei Letzterem bleibt ihnen dann nur der Basistarif, dessen Leistungsumfang etwa dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Außerdem erhöhen die privaten Krankenversicherer immer wieder die Beiträge. Dem steht allerdings entgegen, dass auch die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Und in den letzten Jahren durchschnittlich sogar höher als bei der PKV. Außerdem können Privatversicherte im Gegensatz zu Mitgliedern der Krankenkassen auf Beitragsanpassungen reagieren.
Hoher Leistungsumfang für Privatversicherte
Die private Krankenversicherung bietet ein breiteres Leistungsspektrum als die Krankenkassen. Zu einigen wesentlichen Vorteilen gehören dabei:
- Bei stationären Aufenthalten Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
- Bei Zahnersatz und Zahnbehandlung Erstattung für Leistungen, die nicht der gesetzlichen Regelversorgung entsprechen, sowie für Prophylaxe und Zahnbehandlung
- Schnellere Terminvergabe bei Fachärzten und Behandlung bei Privatärzten
- Versicherungsschutz im Ausland
- Je nach Tarif Leistung für Homöopathie und Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen, Kur- und Klinikaufenthalte, Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheit
Flexible Tarifgestaltung
Während der Leistungsumfang in der GKV gesetzlich definiert ist, bieten die privaten Krankenversicherer eine breite Palette an Tarifkonstellationen. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz individuell auf den eigenen Bedarf anpassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dadurch lassen sich die Kosten für die PKV deutlich senken. Doch Vorsicht: Die daraus resultierende Beitragsersparnis sollte deutlich über der Höhe des Selbstbehalts liegen.
Krankentagegeld ab dem ersten Krankheitstag
Selbstständige können außerdem ein Krankentagegeld vereinbaren, dass nicht erst ab dem 43. Krankheitstag leistet. Damit können sie ihre Umsatzeinbußen ausgleichen, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig sind. Der Tagessatz sollte so bemessen sein, dass er multipliziert mit 30 Tagen dem Nettoeinkommen entspricht.
- Information: Was ist das Brutto- und Nettoeinkommen bei Selbstständigen?
Das Nettoeinkommen ist das Einkommen, welches nach Abzug aller Betriebskosten, Ausgaben und Steuern übrig bleibt.
Wann können Selbstständige in die private Krankenversicherung wechseln?
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist mit Beginn der Selbstständigkeit möglich:
- Sofern die Selbstständigen vorher freiwillig gesetzlich versichert waren, können sie zum Ende des übernächsten Monats (nach Kündigung der GKV) in die private Krankenversicherung wechseln.
- Waren sie zuvor in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, ist der Wechsel in die PKV zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit möglich.
Selbstständige können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in die private Krankenversicherung wechseln. Denn sie haben die Möglichkeit, ihre freiwillige Mitgliedschaft in der GKV jederzeit zu kündigen. Dabei gilt jedoch eine Kündigungsfrist bis zum Ende des übernächsten Monats.
Besonderheiten bei Kleingewerbe, Kleinunternehmern und nebenberuflicher Selbstständigkeit
Wer ein Kleingewerbe betreibt oder als Kleinunternehmer gilt und nur nebenberuflich selbstständig ist, kann nicht automatisch in die private Krankenversicherung wechseln. Denn wer im Hauptberuf Arbeitnehmer ist, für den gelten dieselben Bedingungen wie für alle Angestellten: Das Einkommen aus dem Arbeitnehmerverhältnis muss mindestens 62.550 Euro (Stand 2020) betragen, um sich privat versichern zu können.
Sollten die Kleinunternehmer hingegen hauptberuflich selbstständig sein, gelten für sie dieselben Regelungen wie für alle Selbstständigen: Sie können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern.
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Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Selbstständige?
In der privaten Krankenversicherung richten sich die Kosten nach dem gewünschten Leistungsumfang, dem Gesundheitszustand und dem Alter der Antragsteller. Gerade für junge und gesunde Personen kann die PKV daher sehr günstig sein. Außerdem lassen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung bis zu einem bestimmten Grad mitbestimmen. Denn durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung oder die Reduzierung von Leistungen lässt sich die Prämie senken. Allerdings müssen Selbstständige beachten, dass sie die Kosten für ihre Krankenversicherung in voller Höhe selbst tragen. Denn sie haben keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt. Dies gilt sowohl bei einer privaten wie auch der freiwillig gesetzlichen Absicherung. Eine Ausnahme gilt nur für Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind. Diese fungiert wie ein Arbeitgeber und übernimmt die Hälfte der Kosten für die Kranken- und Rentenversicherung.
- Information: Je nach Tarif kann in dem Vertrag eine Beitragsrückerstattung enthalten sein. Sollten die Versicherten in einem Jahr keine Leistungen beanspruchen, erhalten sie häufig einen Teil ihrer Beiträge zurück.
30-jähriger Selbstständiger ohne Vorerkrankungen |
Komforttarif mit Zweibettzimmer und Chefarzt, 60 Prozent für Zahnersatz, 75 Prozent für Arznei und Hilfsmittel, Leistungen für Heilpraktiker (75 Prozent) und Sehhilfen (125 Euro in zwei Jahren) |
300 Euro Selbstbehalt im Jahr |
Ab 433 Euro monatlich |
Das kostet die freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Kosten anhand des Einkommens. Wer ein hohes Einkommen erzielt, muss somit auch mehr für seine Krankenversicherung bezahlen. Maximal bis zum Höchstsatz von 656,25 Euro ohne Krankengeldanspruch und 684,38 Euro mit Krankengeld. Zudem gilt ein Mindestbeitrag von 148,63 Euro beziehungsweise 155,00 Euro. (Stand 2020)
Der Beitrag bemisst sich anhand des beitragspflichtigen Einkommens. Dabei handelt es sich um die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit auf Grundlage des steuerrechtlichen Gewinns. Dazu zählt auch sonstiges Einkommen wie Einkünfte aus Miete oder Pacht.
30-jähriger Selbstständiger mit einem Einkommen von 3.500 Euro monatlich |
Inkl. Zusatzbeitrag von 0,7 Prozent |
514,50 Euro monatlich ohne Krankengeldanspruch 535,50 mit Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag |
Welche ist die beste Krankenversicherung für Selbstständige?
Pauschal lässt sich nicht beantworten, welche die beste private Krankenversicherung für Selbstständige ist. Denn je nach Tarif sind nicht nur die Leistungen und Kosten einer PKV unterschiedlich hoch. Auch hat jede Person einen eigenen, individuellen Bedarf. Außerdem spielen der Kundenservice, die Transparenz der Bedingungen sowie die Beitragsstabilität des Versicherers eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund muss eine private Krankenversicherung immer individuell und vom Bedarf einer Person abhängig ausgewählt werden. Dabei können, je nach familiärer Planung, die Möglichkeiten der Absicherung von Kindern genauso entscheidend sein wie der Leistungsumfang des Tarifs. Daher lässt sich sagen: Die beste Krankenversicherung für Selbstständige ist immer die, die ihren persönlichen Bedarf mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis abdeckt.
Häufig gestellte Fragen
Sind Selbstständige immer privat versichert?
Nein, Selbstständige sind nicht immer privat versichert. Allerdings sind sie nicht verpflichtet gesetzlich versichert zu sein und können daher in die private Krankenversicherung wechseln. Alternativ haben sie die Möglichkeit, als freiwillig gesetzliches Mitglied in der Krankenkasse versichert zu bleiben.
Welche Abgaben haben Selbstständige?
Während bei Arbeitnehmern die Aufwendungen für Steuern und Sozialversicherungen im Regelfall vom Arbeitgeber überwiesen werden, sind Selbstständige selbst für die Zahlung der Abgaben verantwortlich. Je nach Tätigkeit und Situation können verschiedene Abgaben fällig sein:
- Steuer (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer etc.)
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (gesetzlich oder privat)
- Rentenversicherungsbeitrag (gesetzlich oder privat)
- Unfallversicherung (gesetzlich und/oder privat)
Zusätzlich können noch Abgaben für die Arbeitslosenversicherung, Beiträge für Kammerpflichtmitgliedschaften und Berufs- oder Gewerbeversicherungen anfallen.
Kann ich mich als Selbstständiger gesetzlich rentenversichern?
Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen die meisten Selbstständigen nicht der Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie können sich somit befreien lassen, sollten dann allerdings privat für das Alter vorsorgen. Alternativ besteht für sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Dabei müssen sie 18,6 % von ihrem Einkommen - maximal bis zum jeweils gültigen Höchstbetrag in die Rentenkasse einbezahlen. Existenzgründer können in den ersten drei Monaten ihrer Selbstständigkeit den halben Regelbeitrag beanspruchen.
Die private Krankenversicherung (PKV)
Verkürzt dargestellt steht die private Krankenversicherung für viele heute für eine privilegierte medizinische Versorgung, deren Zugang nur für bestimmte Personenkreise zugänglich ist. Historisch betrachtet gibt es die private Krankenversicherung im heutigen Sinne seit Ende des 19. Jahrhunderts. Versicherungseinrichtungen auf privatwirtschaftlicher Grundlage wurden notwendig, weil beispielsweise auch Menschen wie die gesetzlich nicht versicherungspflichtigen Beamten eine Absicherung erhalten sollten. Heute hat der Verband der Privaten Krankenversicherung 42 Gesellschaften – von A wie Allianz bis W wie Würzburger. Diese privatrechtlichen Versicherungsunternehmen werden entweder in Gestalt von Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit betrieben.
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VersicherungsgesellschaftenSo funktioniert die PKV
Wer darf sich privat versichern? Wann ist ein Wechsel in die PKV möglich?
Eine private Krankenversicherung können diejenigen abschließen, die nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das gilt für die folgenden Personengruppen:
selbstständig / freiberuflich
Selbstständige und Freiberufler wie Handwerker, Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure, Coaches, Künstler, Publizisten etc. können sich ab dem Zeitpunkt, ab dem sie (überwiegend) selbstständig tätig sind, privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich versichern – und zwar unabhängig davon, wie hoch ihre Einnahmen sind. Eine frühe Entscheidung für die PKV lohnt sich langfristig besonders, da die Beiträge in jüngeren Jahren meist deutlich niedriger ausfallen als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme bilden Freiberufler mit einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit, die unter Umständen einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen.
angestellt, mit hohem Einkommen
Hierunter fallen allein die Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Für 2021 sind das 64.350 Euro an Jahresbruttoeinkommen bzw. 5.362,50 Euro monatlich – der Wert muss in der Vorausschau für mindestens zwölf Monate überschritten werden, um sich privat versichern zu dürfen. Hinzugezählt werden auch regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, nicht jedoch Sonderzahlungen wie beispielsweise Gewinnausschüttungen.
verbeamtet/ beihilfeberechtigt
Beamte bzw. Beihilfeberechtigte können im Prinzip frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Da jedoch der Dienstherr nur zur privaten Krankenversicherung die sogenannte Beihilfe zahlt, fällt die Wahl im Normalfall auf die PKV. Beihilfe bedeutet meist die Übernahme zu den Krankheitskosten von mindestens 50 Prozent. Bei der PKV werden über besondere Beamtentarife oder Restkostenversicherungen die restlichen Leistungen versichert.
studierend
Mit dem Beginn des Studiums, zum Ende der GKV Familienversicherung (meist mit 25 Jahren) bzw. zum Ende der Versicherungspflicht in der GKV studentischen Krankenversicherung (meist mit 30 Jahren) haben Studierende die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Dann sind sie für die Dauer der Hochschulausbildung an diese Entscheidung gebunden. Die PKV hält für Studierende spezielle Studententarife bereit.
Für wen lohnt ein Wechsel in die PKV?
Die private Krankenversicherung ist in erster Linie nicht darauf ausgelegt, viel günstiger als die GKV zu sein. Vielmehr geht es darum, den Zugang zu Spitzenmedizin zu ermöglichen und für die bestmögliche medizinische Versorgung ohne Kompromisse zu leisten.
Der ideale Privatversicherte
- • Jünger als 40 Jahre
- • Guter Gesundheitszustand
- • Ohne besonderes Berufsrisiko
- • Familienplanung steht bereits
- • Hohes Einkommen
Insbesondere Gutverdiener mit einem guten Gesundheitszustand können mit einer privaten Krankenversicherung Beitragskosten einsparen und gute Leistungen erreichen, sollten sich langfristig aber darauf einstellen auch etwas für die Planbarkeit der Beiträge zu sparen. Aber auch für Beamte ist die PKV in der Regel die optimale Wahl. Anders sieht es aus bei Menschen mit Vorerkrankungen oder in Risikoberufen sowie bei älteren Versicherten. Der Hintergrund ist der, dass mit zunehmendem Alter Vorerkrankungen bei der Gesundheitsprüfung zutage treten und zu höheren PKV-Beiträgen führen. Zudem müssen Altersrückstellungen gebildet werden und je später ein Versicherter damit anfängt, desto höher fällt wiederum der Beitrag aus.
Mehr darüber erfahrenWas kostet die private Krankenversicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip kalkuliert: Die Beitragseinnahmen werden so bemessen, dass sie die voraussichtlichen Ausgaben für die medizinische Versorgung abdecken – und zwar ein Leben lang. Die Beitragshöhe hängt demzufolge vor allem vom gewünschten Versicherungsschutz sowie dem Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab, die in einer Gesundheitsprüfung meist durch einen Fragebogen bzw. ggf. durch ärztliche Befunde und Gutachten festgestellt werden.
Zum Vergleich: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Alle zahlen – unabhängig von Eintrittsalter und Gesundheitszustand – einen festgelegten Beitragssatz des Einkommens. Dadurch zahlen – bei gleichem Leistungsumfang – Niedrigverdiener in der GKV weniger für ihre Krankenversicherung; Höherverdiener dagegen mehr.
Mehr zu den Kosten für ein Kind in der PKV
Das individuelle Krankheitsrisiko
Die Faustregel hier lautet: Wer mehr Risiken aufweist, muss mehr zahlen. Der ideale Privatpatient (s. o.) zahlt entsprechend auch die niedrigsten Beiträge. Für besondere Risiken wie kritische Vorerkrankungen werden in der PKV typischerweise Risikoaufschläge erhoben oder sogar Leistungsausschlüsse vereinbart. Relevante Kriterien für die Einschätzung des individuellen Krankheitsrisikos sind das (Eintritts-)Alter und bestehende Vorerkrankungen. Alle Risiken, die sich erst nach dem Versicherungsabschluss ergeben, wirken sich übrigens nicht auf die Beitragshöhe aus. Vorsicht ist auch geboten, wenn man bei der Gesundheits- bzw. Risikoprüfung vor Vertragsschluss wissentlich falsche Angaben macht bzw. Informationen zurückhält.
Leistungsumfang
Privatversicherte haben an vielen Stellen die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz nach einer Art Baukasten-Prinzip mitzugestalten. Häufig werden beispielsweise stationäre Leistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung gewählt, Leistungen von Heilpraktikern einbezogen oder Krankentagegeld vereinbart – Im Normalfall gegen Aufpreis.
Das Geschlecht
Ein Faktor, der mit den Unisex-Tarifen keine Rolle mehr spielt, ist das Geschlecht. Seit dem 21. Dezember 2012 gelten die Unisex-Tarife, weil das Geschlecht laut der EU-Rechtsprechung zur Gleichbehandlung der Geschlechter bei der Beitragskalkulation keine Rolle mehr spielen darf. Bei vielen älteren Verträgen vor diesem Stichtag werden für Frauen und Männer noch unterschiedliche Beiträge kalkuliert.
Mögliche Selbstbehalte
Nicht bei allen, aber in einer Vielzahl der PKV-Tarife können Selbstbehalte vereinbart werden. Hier gibt es zwei bzw. drei unterschiedliche Modelle: die prozentuale Eigenbeteiligung, Fest-Beträge wie 300 Euro jährliche Selbstbeteiligung oder eine Kombinationen aus beiden Modellen. Tarife mit Selbstbehalt sind meist günstiger und für viele Versicherte eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen.
Verwaltungs- und Vertriebskosten
Hier hinein gehören die sogenannten allgemeinen Versicherungskosten mit in erster Linie Verwaltungskosten, aber auch Kosten für Marketing und Vertrieb. Gut wirtschaftende Versicherer erkennt man daran, dass die ohnehin verhältnismäßig geringen Kosten besonders niedrig ausfallen.
Die Beiträge zu Altersrückstellungen
Bei den Altersrückstellungen handelt es sich um die Bildung von Rückstellungen zur Finanzierung der steigenden Leistungsausgaben mit zunehmendem Alter. Die Altersrückstellungen sorgen dafür, dass trotz der vermehrten Inanspruchnahme der Krankenversicherung die Beiträge auch im Alter stabil bleiben. Dafür wird bei allen seit 2000 abgeschlossenen PKV-Verträgen ein Zuschlag zum regulären Beitrag in Höhe von 10 Prozent erhoben. Diesen zahlen Versicherte vom 21. bis zum 60. Lebensjahr.
Der anhaltende Niedrigzins
Private Krankenversicherer sind auch darauf angewiesen, Kapitalerträge zu erwirtschaften – das gilt insbesondere mit Blick auf die Altersrückstellungen. Lange konnte in der PKV-Branche mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent kalkuliert werden. Die seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsen mit schlechter Verzinsung zwingen immer mehr Versicherer, mit niedrigeren Zinssätzen zu kalkulieren, was auf die Versicherten als höhere Beiträge umgelegt wird. Beitragsanpassungen geschehen alles andere als zufällig. Auch hier wacht die BaFin streng über alle privaten Krankenversicherer. Ob Beiträge angehoben werden dürfen entscheidet ein unabhängig bestellter Treuhänder.
Die PKV-Beiträge im Alter
Für Rentner können die PKV-Beiträge im Alter zur finanziellen Belastungsprobe werden. Das ist darin begründet, dass mit der Rente üblicherweise weniger Geld zur Verfügung steht, die PKV-Beiträge aber in der PKV unabhängig von der Höhe der Einnahmen erhoben wird. Eine gute finanzielle Entlastung bringt schon der Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags für die Altersrückstellungen ab dem 60. Lebensjahr. Zum anderen entfällt mit dem Renteneintritt der Beitrag für das Krankentagegeld, sofern diese abgeschlossen wurde. Zusammen macht dies eine Entlastung von etwa 15 Prozent aus. An die Stelle des Arbeitgeberzuschusses tritt der Beitragszuschuss für Rentner, den man unkompliziert zusammen mit dem Rentenantrag beantragen kann. Sollte – auch durch andere Lebensumstände verursacht – der Beitrag nicht mehr aufzubringen sein, gibt es auch dann Lösungen in der PKV. Beispielsweise kann man durch einen internen Wechsel in einen anderen Tarif bei seinem Anbieter in vielen Fällen zu günstigeren Konditionen bei vergleichbaren Leistungen versichert sein oder mit „abgespeckten“ Leistungen notfalls in den Basistarif wechseln.
Was man noch über die private Krankenversicherung wissen muss:
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Zahlen zur privaten Krankenversicherung:
Versicherte, Beitragseinnahmen, ausgezahlte Versicherungsleistungen und Alterungsrückstellungen (Stand: Dezember 2019)
Kundenbestand | |
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Versicherte mit Krankenvollversicherung | 8,74 Mio. |
Versicherte mit privater Pflegeversicherung | 9,29 Mio. |
Zusatzversicherungen | 26,03 Mio. |
Finanzsituation | |
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Beitragseinnahmen | 39,80 Mrd. Euro |
Ausgezahlte versicherungsleistungen | 28,58 Mrd. Euro |
Alterungsrückstellungen | 260,06 Mrd. Euro |
Die PKV bildet die sogenannten Alterungsrückstellungen zur Deckung der mit dem Alter steigenden Ausgaben für die Gesundheitsleistungen ihrer Versicherten. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitglieder des PKV-Verbandes wirtschaftlich stabil sind. Damit diese wirtschaftliche Stabilität gewährleistet ist, wacht und reguliert die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) streng über alle Versicherungsunternehmen. Tatsache ist, dass bisher noch nie eine private Krankenversicherung in Deutschland auch nur ansatzweise in eine finanziellen Schieflage geraten ist. Das zeigt auch der ziemlich konstante Versicherungsbestand über einen längeren Zeitraum betrachtet:
PKV Versicherungsbestand in den Jahren 2008 bis 2018
Versichertenstruktur in der PKV 2018: Frauen, Männer, Kinder bzw. mit und ohne Beihilfe
Vorteile der PKV gegenüber der GKV
Durchschnittlich umfachreichere Leistungen
Private Krankenversicherungen bieten häufig die Möglichkeit, Medikamente oder Therapien erstattet zu bekommen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht vorgesehen sind. Dazu zählen unter anderem Leistungen wie Ein- oder Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl sowie freie Arztwahl.
Individuelle und garantierte Leistungen
Maßgeschneiderte Tarife, die seitens des Versicherers nicht gekürzt werden dürfen. Während die Regelleistungen in der GKV im letzten Jahrzehnt immer weiter zusammengekürzt werden, sind die Leistungen in der PKV laut Tarif garantiert. Neue Tarife halten mit dem medizinischen Fortschritt und verfügen nicht selten über einen größeren Leistungsumfang. Zudem gibt es die Möglichkeit, Mehrleistungen auch nachträglich zu vereinbaren, mit einer entsprechenden Gesundheitsprüfung.
Bevorzugte Behandlungen
Häufig erleben Privatpatienten, dass sie vor allem bei Fachärzten schneller Termine erhalten.
Beitragsrechnung unabhängig vom Einkommen
Besonders bei hohem Einkommen bzw. bei jungen, gesunden Privatversicherten führt die einkommensunabhängige Beitragshöhe zu sehr günstigen Versicherungsprämien. Allerdings sollte man die Beitragsersparnis in jungen Jahren gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung direkt in einen Beitragsentlastung im Rentenalter investieren.
Beitragsrückerstattung
Werden über einen bestimmten Zeitraum keine Rechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht, bieten viele Unternehmen eine Beitragsrückerstattung an. Hier kann es sich lohnen, Rechnungen erst einmal zu sammeln und dann anstelle der Kostenerstattung eine höher ausfallende Beitragsrückerstattung zu erhalten. Gute private Krankenversicherungen gewähren Beitragsrückerstattung trotz der Inanspruchnahme und Einreichung der Rechnungen für routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen.