Palliativmedizinische Versorgung in der PKV

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Anja Glorius
24. Juli 2019
Palliativmedizinische Versorgung in der PKV

Palliativmedizinische Versorgung in der PKV

Je älter man wird, nagen an einem auch zwangsläufig solche Fragen, die die Lebensumstände am unausweichlichen „Ende“ betreffen. Einer aktuellen Umfrage zufolge wünschen sich die meisten Deutschen, zu Hause, in vertrauter Umgebung, und selbstbestimmt in Würde zu sterben. Menschen mit einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung haben Anrecht auf die sogenannte palliativmedizinische Versorgung, die das Ziel hat, die Lebensqualität bis zum Tod zu verbessern bzw. zu erhalten. Eine angemessene Schmerzversorgung durch Palliativmedizin und Palliativpflege steht hier im Zentrum für ein würdevolles Leben. Wir klären auf, welche Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung im deutschen Gesundheitssystem vorgesehen sind und was die Palliativpflege daheim kosten bzw. die Palliativstation kosten.

 

Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung

Ein Ansatzpunkt der Palliativversorgung ist es, die medizinische Versorgung mit den individuellen Wünschen der Patienten zu vereinbaren. Wie oben erwähnt wünscht sich die Mehrheit eine Behandlung zu Hause. Dementsprechend gibt es neben der Palliativ-Station einer Klinik, speziellen Pflegeheimen oder dem Hospiz auch immer mehr ambulante Angebote zur palliativmedizinischen Versorgung.

 

Ambulante Palliativpflege zu Hause

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
SAPV-Teams ermöglichen auch Schwerstkranken, die eine besonders aufwendige medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, eine 24/7 medizinische Palliativpflege daheim. Hierfür arbeiten speziell ausgebildete Ärzte und Pflegekräfte meist im Team, die auch eine psychosoziale Unterstützung der Angehörigen umfasst. Der Anspruch auf eine SAPV besteht seit 2007 (nach § 37b SGB V) und muss von einem Hausarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden.

 

Ambulante Pflegedienste mit Palliativpflegekräften
Auch immer mehr Pflegedienste spezialisieren sich auf die Palliativpflege daheim. Dafür nötig sind examinierte Pflegekräfte mit der Zusatzausbildung „Palliative Care“, die unter anderem die Überwachung der Schmerztherapie, die Versorgung mit Portsystemen, Verbandswechsel sowie die Tumor- oder Dekubitusversorgung übernehmen können. Sie sind ebenso auf dem Gebiet der psychosozialen Betreuung ausgebildet und unterstützen Patienten und ihre Angehörigen, indem beispielsweise Ängste thematisiert werden. Palliativmedizinisch erfahrene Pflegedienste arbeiten häufig schon lange mit SAPV-Teams zusammen.

 

 

Welche Ansprüche haben Sie? Sprechen Sie uns an.

 

Ambulante Hospizdienste
Ähnlich, aber ohne medizinische und pflegerische Tätigkeiten arbeiten ambulante Hospizdienste. Sie kümmern sich um die spirituelle und psychosoziale Begleitung der Patienten und deren Angehörige vor allem mit praktischen Angeboten wie Spaziergängen, Gesprächen oder Hilfe im Haushalt. Meist handelt es sich um ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

 

Palliativpflege im Pflegeheim

Auch immer mehr Alten- und Pflegeheime entwickeln Konzepte zur Palliativpflege, um eine Krankenhauseinweisung möglichst zu vermeiden. Wie genau die Palliativversorgung jeweils praktiziert wird, ist abhängig von der Heimleitung, der Trägerschaft bis hin zu den einzelnen Pflegekräften.

 

Palliativpflege im Krankenhaus

Heute gibt es in Deutschland in ca. 300 der insgesamt fast 2000 Krankenhäuser eine Palliativstation. Schätzungsweise die Hälfte aller Menschen stirbt im Krankenhaus, jeder Fünfte im Pflegeheim. Dies liegt häufig daran, dass sowohl die Betroffenen als auch die Angehörigen befürchten, der Situation alleine nicht gewachsen zu sein.

 

Palliativpflege im Hospiz

Bundesweit gibt es etwa 200 stationäre Hospize. Hierbei handelt es sich um eigenständige Einrichtungen, die eine ganzheitliche und interdisziplinäre Pflege von palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärzten und ehrenamtlichen Helfern.

Was kostet die palliativmedizinische Versorgung?

Spätestens, wenn der Wunsch nach einer hospizlichen oder palliativen Versorgung besteht, sollte auch die Frage der Kostenübernahme geklärt werden. Wie in den anderen Leistungsbereichen bezahlen private Krankenkassen grundsätzlich erst einmal nur für das, was auch in den Versicherungsbedingungen beschrieben ist. Da insbesondere bei älteren PKV-Tarifen palliative Behandlungen häufig gar nicht auftauchen, ist die aktuelle Praxis so, dass die Kostenübernahme im Bereich Palliativmedizin auf Kulanzbasis geschieht – dies allerdings sehr zuverlässig. Hier orientiert man sich daran, was die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.

 

Die gesetzliche Krankenkasse und auf Kulanz in aller Regel auch die private Krankenversicherung übernimmt folgende Leistungen im Bereich Palliativmedizin:

  • palliativmedizinische Versorgung durch Hausärzte, niedergelassene Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner
  • häusliche palliative Krankenpflege
  • ärztlich verordnete Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • Aufenthalt in einer Palliativstation im Krankenhaus
  • Unterstützungsangebote und ehrenamtliche Begleitung der betroffenen Patienten und ihrer Familien durch ambulante Hospizdienste

 

Gute Nachrichten für PKV-Versicherte: In PKV-Verträgen, die nach 2007 geschlossen wurden, ist die SAPV fast immer als Versicherungsleistung genannt. Dies gilt auch für den brancheneinheitlichen Basistarif und den Notlagentarif.

 

Dennoch wird Privatpatienten vor einer Hospiz-Aufnahme empfohlen, eine Kostenzusage ihrer privaten Krankenversicherung einzuholen. Hier ist es wichtig, vorab zu klären, ob das Hospiz eine entsprechende Zulassung hat. Ebenso werden die Kosten für eine ambulante Palliativ-Versorgung meist nach Rücksprache von der privaten Krankenversicherung übernommen.

 

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Fazit

Auf dem Gebiet der Palliativmedizin und -versorgung ist Bewegung. Dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung folgend, wenn es soweit sein sollte, zu Hause sterben zu wollen, wird das bundesweite Netz an ambulante und stationäre Einrichtungen mit speziell ausgebildeten Schmerzmedizinern, Pflegekräften mit Zusatzausbildung in der anspruchsvollen Palliativpflege bis hin zu ehrenamtlichen Mitarbeitern, die koordiniert werden müssen, immer weiter ausgebaut. Für gesetzlich Versicherte ist die Kostenübernahme eine klare Sache. Privatversicherte, bei denen meist keine klare Vertragsgrundlage zur Übernahme der Kosten vorliegt, können sich aber auch auf die Kulanz ihrer PKV verlassen und bleiben in aller Regel nicht auf Kosten sitzen. Selbstverständlich hilft es, wenn man vorab eine Zusage einholt.

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