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Beitragsrückerstattung in der PKV nutzen – lohnt sich das?

Hier erfahren Sie:

  • wie die Beitragsrückerstattung funktioniert

  • was für Modelle es gibt

  • wie Sie Ihre Beitragsrückerstattung rentabel gestalten

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Was ist Beitragsrückerstattung in der PKV?

Beitragsrückerstattung (oft abgekürzt als BRE) ist ein Mechanismus, mit dem private Krankenversicherer einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstatten – sofern der Versicherte in einem Kalenderjahr kaum oder gar keine Leistungen beansprucht.
Wichtig: Keine Leistungen beanspruchen bedeutet nicht, nicht beim Arzt gewesen zu sein. Sie haben die Rechnungen nur nicht eingereicht und selbst bezahlt.

Beispiel:

  • 1.000 Euro Beitragsrückerstattung. 

  • 200 Euro Behandlungskosten – selbst gezahlt. 

  • 1.000 Euro Beitragsrückerstattung werden ausgezahlt.

Viele Versicherer unterscheiden mittlerweile zwischen normalen Behandlungsrechnungen und Behandlungsrechnungen wegen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Denn Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen ergeben oft Sinn. Darum können Sie solche Rechnungen dann immer einreichen und bekommen trotzdem eine Beitragsrückerstattung.

Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

Garantierter Rückerstattungsteil:
Ein vertraglich festgelegter Anteil, der Ihnen sicher zusteht, wenn Sie die Bedingungen erfüllen (z. B. keine Leistung Inanspruchnahme). Diese Form der BRE ist Bestandteil der allgemeinen Versicherungsbedingungen und kann nicht vom Versicherer geändert (reduziert) werden.
Die garantierte Beitragsrückerstattung wird oft als pauschale Beitragsrückerstattung bezeichnet. Sinngemäß: Es wird eine Pauschale ausgezahlt. Deswegen werden wir im weiteren Verlauf von der pauschalen Beitragsrückerstattung sprechen.
Eine Beitragsrückerstattung ist oft nur im ersten Drittel Ihrer Versichertenzeit in der PKV interessant. Danach beginnen die meisten Erkrankungen. Weil der Versicherer die Rückerstattung garantieren muss, entsteht zusätzlicher Kostendruck – was sich mit der Zeit in höheren Beiträgen bemerkbar machen kann.

Erfolgsabhängiger Rückerstattungsteil:
Dieser Anteil hängt vom wirtschaftlichen Erfolg des Versicherers, von Überschüssen und der internen Kostenstruktur ab. Eine Garantie dafür gibt es nicht. Der Versicherer kann diese Rückerstattung jederzeit kürzen. In unseren Augen ist das kein großes Problem, da eine Beitragsrückerstattung ohne erfolgsabhängigen Anteil heutzutage kaum noch realisierbar ist.
Versicherer wie die Allianz und AXA kombinieren beide Modelle: z. B. 10 % garantierte Rückerstattung plus einen erfolgsabhängigen Zusatzanteil je nach Tarif und Leistungsfreiheit.
Je länger Sie leistungsfrei bleiben, desto höher kann der erfolgsabhängige Teil ausfallen. Oft sind die Formen der Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren gestaffelt.

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Personen stehen und sitzen auf Münzstapeln

Voraussetzungen für die Rückerstattung

  • Sie haben keine Rechnungen für das Jahr eingereicht.

  • Sie sind nicht im Beitragsrückstand.

  • Der Vertrag besteht noch bis zum 30.06. des Folgejahres. 

Damit Sie Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung haben, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sollten Sie kennen, sonst kann das ein oder andere Jahr die Auszahlung der Beitragsrückerstattung entfallen. 

Leistungsfreiheit erklärt

Leistungsfreiheit bedeutet: Sie haben im Versicherungsjahr keine Rechnungen eingereicht, oder Ihre eingereichten Rechnungen bleiben unter einer vertraglich festgelegten Schwelle, sodass der Versicherer sie nicht auszahlen muss. Nur in dieser Situation sehen viele Tarife eine BRE vor.

Typische Ausnahmen (Vorsorge, Impfungen etc.)

Viele Versicherer erlauben gewisse Ausnahmen. Mittlerweile ist es leichter aufzuzählen, welche Versicherer keine Ausnahmen machen: Dazu zählen z.B. die HanseMerkur und die Continentale.

Folgende Leistungen zählen oft nicht gegen die Leistungsfreiheit – d. h. sie schaden nicht Ihrem Anspruch auf BRE:

  • Vorsorge- oder Vorsorgeuntersuchungen

  • Impfungen

  • Gesundheits- und Check-up-Programme

  • Zahnprophylaxereinigung (ZPR)

  • etc.

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Höhe der Rückerstattung – Beispiele & Modelle

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist in vielen PKV-Tarifen dynamisch aufgebaut. Grundprinzip: Je länger Sie keine Rechnungen einreichen, desto höher fällt Ihre Rückerstattung aus. Dabei kombinieren viele Versicherer pauschale Zahlungen mit erfolgsabhängigen Zusatzleistungen – abhängig von Tarif, Unternehmenspolitik und wirtschaftlicher Lage.

Erfolgsabhängige Modelle & Garantierte Rückerstattung

Bei einigen Anbietern können Sie auf diese Weise bis zu 50 % Ihres Jahresbeitrags zurückerhalten. Ein Blick auf konkrete Tarife zeigt, wie unterschiedlich die Modelle ausfallen.

Beispiele aus der Praxis:

ARAG – Tarif MBO
➜ 900 € pauschal plus bis zu zwei Monatsbeiträge zusätzlich, abhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers.

AXA – Tarif GesundExtra 1
➜ garantiert: 900 €
➜ Erfolgsabhängig: bis zu 1.200 €
➜ Besonderheit: Nach fünf leistungsfreien Jahren steigt die Rückerstattung auf 1.500.

BBKK – Tarif GesundVario
➜ Keine garantierte Pauschale
➜ Jährliche Rückerstattung von rund 1.100, rein erfolgsabhängig.

Continentale – Tarif Business
➜ Stufenmodell der Pauschale je nach Dauer der Leistungsfreiheit:
• 1 Jahr: 460 €
• 2 Jahre: 920 €
• 3 Jahre: 1.380 €
• 4 Jahre: 1.840 €
➜ zusätzlich: Bis zu zwei Monatsbeiträge erfolgsabhängig.
➜ Besonderheit: Die maximale Pauschale (1.840 €) wird auch bereits bei Vertragsbeginn gewährt.

HanseMerkur – Tarif AZP
➜ Rückerstattung in Form von 6 Monatsbeiträgen nach einem leistungsfreien Jahr.
➜ Keine erfolgsabhängige Komponente.
➜ Besonderheit: Dieser Tarif ist auch mit sofortiger Beitragsrückerstattung wählbar – allerdings bindet Sie das Modell langfristig an Tarif und Versicherer.

Fazit

Die Höhe der Beitragsrückerstattung unterscheidet sich erheblich von Anbieter zu Anbieter – und oft auch innerhalb eines Unternehmens, je nach gewähltem Tarif. Ein gezielter Vergleich lohnt sich, vor allem, wenn Sie regelmäßig leistungsfrei bleiben und diese Erstattung als Sparmodell nutzen möchten.

Auszahlung und steuerliche Behandlung

Die Auszahlung erfolgt typischerweise im Folgejahr, oft in der zweiten Jahreshälfte. Der Versicherer überprüft zunächst, ob die Bedingungen erfüllt sind (z. B. Leistungsfreiheit), und berechnet dann den Rückerstattungsbetrag. Die Auszahlung erfolgt fast immer zwischen Juli und September des Folgejahres.

Wenn Sie Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht haben, was üblich ist, mindert eine erhaltene Beitragsrückerstattung diese abzugsfähigen Beträge.

Die BRE gilt steuerlich als negative Einnahme bzw. als Minderung der gezahlten Beiträge und wird vom Versicherer direkt an das Finanzamt gemeldet. Dadurch fällt die tatsächliche Beitragsrückerstattung meist geringer aus als der ausgezahlte Betrag, da auf der anderen Seite ein steuerlicher Nachteil entsteht.

Wenn Sie also in einem Jahr eine hohe Rückerstattung erhalten, sinkt der Betrag, den Sie als Vorsorgeaufwand absetzen können – wodurch der steuerliche Vorteil geringer wird.

Steuerfalle Beitragsrückerstattung: Wann sich Einreichen doch lohnt

Viele privat Versicherte zahlen kleinere Arztrechnungen bewusst selbst, um am Jahresende in den Genuss einer hohen Beitragsrückerstattung zu kommen. Was viele dabei jedoch übersehen: Neben dem Steuernachteil muss auch die Höhe der selbst gezahlten Rechnung bewertet werden.

Die folgende Beispielrechnung macht das Dilemma deutlich:
Betrag

Behandlungskosten
(selbst gezahlt)

300 €

Beitragsrückerstattung
(vom Versicherer)

400 €

Steuerlicher Nachteil
(bei 40 % Steuersatz)

160 €

Verbleibende Rückerstattung
(nach Steuern)

240 €

In diesem Fall hat die versicherte Person 300Euro aus eigener Tasche gezahlt, um eine Beitragsrückerstattung von 400Euro zu erhalten. Klingt nach einem guten Deal – doch durch die steuerliche Anrechnung bleiben nach Abzug des Steuernachteils (40 % von 400 Euro = 160 Euro) nur noch 240Euro als echter Netto-Vorteil übrig. Damit ist der Betrag niedriger als die selbst getragenen Behandlungskosten.

In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, auf die Rückerstattung zu verzichten und die Rechnung bei der PKV einzureichen. So erhalten Sie 100 % Erstattung der Kosten – und sichern sich gleichzeitig den vollen steuerlichen Vorteil durch den vollständigen Abzug Ihrer Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe.

Merksatz: Max. 50% der möglichen Rückerstattung für selbstbezahlte Arztrechnungen aufwenden.

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Vorteile & Nachteile im Vergleich

Wann lohnt es sich, keine Rechnungen einzureichen?

  • Wenn der potenzielle Rückerstattungsbetrag höher ist als die Erstattung durch Rechnungen.

  • Wenn Therapiekosten oder Rechnungen ohnehin unter Ihrer Selbstbeteiligung oder Schwelle liegen.

  • Wenn Sie sicher sind, keine größeren medizinischen Kosten zu haben.

Wann lohnt es sich, keine Rechnungen einzureichen?

Es gibt einige Gründe:

  • Wenn die Rechnungshöhe über der Höhe der möglichen Beitragsrückerstattung liegen würde.  

  • Wenn die Rechnungen dringend erstattet werden müssen, z. B. aus Liquiditätsgründen.

  • Wenn der Rückerstattungsanteil im Tarif relativ niedrig ist.

EntscheidungNEIN einreichenJA einreichen

Höhere Rückerstattung
möglich

Ja,
bei leistungsfreien Jahren

Nein,
wenn Rechnungen groß sind

Liquidität

Rückerstattung im
Folgejahr → Wartezeit

Sofortige Erstattung der Auslagen

Steuerliche Wirkung

Reduzierter
Sonderausgabenabzug

Kein Konflikt
mit Rückerstattung

Strategien, um die Beitragsrückerstattung optimal zu nutzen

Tipps für Arbeitnehmer vs. Selbstständige

Arbeitnehmer:
In gesunden Jahren können Tarife mit hoher Rückerstattung sinnvoll sein. Aber vergessen Sie nicht den Tarifwechsel, in Tarife mit weniger BRE, wenn chronische Erkrankungen eine Rückerstattung verhindern. Denn eine Beitragsrückerstattung ist im Beitrag eingepreist.

Selbstständige:
Sie müssen selbst für Liquidität sorgen – prüfen Sie, ob es sinnvoller ist, Rechnungen einzureichen oder auf Rückerstattung zu setzen.

Grundsätzlich sollte immer auch der Steuernachteil im Blick sein.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

Durch einen Tarifwechsel (z. B. gemäß § 204 VVG) in einen Tarif mit höherem Rückerstattungspotenzial können Sie langfristig profitieren – stets unter Beachtung der Bedingungen und möglichen Gesundheitsprüfungen.

Steueroptimierung

Planen Sie Ihre Ausgaben und Rückerstattungen so, dass Sie in Jahren mit hohen Gesundheitskosten eher Rechnungen einreichen und in „ruhigen“ Jahren von der Rückerstattung profitieren können.

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