PKV-Beiträge sollten ein Leben lang eingeplant werden. Denn mit Beginn der Rente sinken häufig die Einnahmen. Wer dann seine guten Leistungen in der privaten Krankenversicherung beibehalten möchte, sollte den Beitrag rechtzeitig in die Einnahmenplanung einkalkulieren. Die Riester-Rente ist zur Reduzierung der Beiträge der PKV-Beiträge im Rentenalter eine sinnvolle Anlageform. Sicherheit und Steuervorteil schlagen die meisten Anlageformen. Wir zeigen wie es funktioniert.

  

PKV-Beitragsentlastung durch Riester-Rente

Die Tatsache, dass viele Kunden den PKV-Beitrag nicht in der Einnahmenplanung im Ruhestand berücksichtigen, kann beinahe täglich der Presse entnommen werden. Deshalb gilt: Rechtzeitig den PKV-Beitrag im Rentenalter in den Einnahmen berücksichtigen. Zum Rentenbeginn sollten rund 500 Euro monatlich als Vorsorge für den PKV-Beitrag zur Verfügung stehen.

Beispiel:

  • Gewünschte Rente zum Ruhestand: 3.000 Euro monatlich.
  • Rückdeckung PKV im Alter: 500 Euro monatlich.
  • Gesamte Altersvorsorge: 3.500 Euro monatlich.

 

Bekommen Sie auch eine Beitragsentlastung? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Die Vorteile bringen die Rendite

Der Schritt in die private Krankenversicherung ist aktuell für Angestellte ab 57.600 Euro Jahreseinkommen möglich. Damit zahlen Arbeitnehmer häufig den Spitzensteuersatz von 42%. Seit 2008 können die Beiträge zur Riester-Rente im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich bis zu 2100 Euro geltend gemacht werden. Hohe Steuerlast und Sonderausgabenvorteil lohnen sich in Kombination.

 

Förderung durch den Staat:

Jährlich zahlt der Staat eine Zulage (Vertragsförderung) in den Vertrag ein. Die Höhe der Zulage unterscheidet sich nach: 

  • Zulagenberechtigter 154 Euro
  • Ehegatte 154 Euro
  • Kind bis 2007 geboren: 185 Euro.
  • Kind ab 2008 geboren: 300 Euro.
  • Junge Leute Bonus bis 24: 200 Euro einmalig.

 

Zusätzlich hoher Steuervorteil für Spitzenverdiener:

Der jährliche sinnvolle Maximalbeitrag für den Vertrag liegt bei 2.100 Euro inklusive der Zulagen. Der Steuervorteil lässt sich für einen einzelnen PKV-Kunden einfach berechnen. Die Rechnung sieht wie folgt aus: 

 

Jahresbeitrag minus Förderung und Steuervorteil gleich Zahlbeitrag

 

Jahresbeitrag als Sonderausgaben absetzbar: 2.100 Euro

  • Jährliche Förderung: 154 Euro
  • Eigenbeitrag ohne Steuervorteil: 1.946 Euro

 

Steuervorteil jährlich:  855 Euro jährlich

  • Steuervorteil bei 42% ESt: 882 Euro

          +

  • Kirchensteuer: 9%: 79 Euro

          +

  • Solidaritätszuschlag 5,5%: 48 Euro

          -

  • Abzugsbetrag durch Günstigerprüfung: 154 Euro Zulage.

 

Effektiver Beitrag:  1.091 Euro jährlich

Durch den Riester-Vertrag werden 175 Euro im Monat (2.100 Euro jährlich) angespart. Tatsächlich werden aber durch den Steuervorteil nur 91 Euro netto persönlich entrichtet. Nach 20 Jahren Laufzeit werden aus 21.840 Euro Minimum 42.000 Euro. Bei dieser Berechnung fehlt natürlich noch der Wertzuwachs. Das Ergebnis verbessert sich noch mal deutlich

 

Kapitalerhalt ist gesetzlich garantiert

Die gesamte jährliche Einzahlung ist gesetzlich gesichert. Aufgrund der Vertragssicherheit kann zum Beispiel ein Aktienfonds als Anlageform gewählt werden. Der Vorteil liegt hier im 100%igen Beitragserhalt. Das heißt, Sie haben kein Verlustrisiko durch Aktien oder andere Anlageformen.

Folgende Ergebnisse lassen sich für eine Person ab 45 (20 Jahre Laufzeit, 3% Dynamik) erzielen:

  • Wertzuwachs 3%: 229 Euro Rente - 57.491 Euro
  • Wertzuwachs 6%: 314 Euro Rente - 78.677 Euro

 

PKV-Beitragsentlastung im Rentenalter funktioniert

Die Mischung aus Sicherheit und Rendite macht es möglich. Es gibt kein Verlustrisiko. Alleine aus Anlagegesichtspunkten sollten alle PKV-Arbeitnehmer die Chance nutzen. Bei drei bis sechs Prozent Wertzuwachs ist der PKV-Vertrag finanziert. Und sollte die PKV eines Tages abgeschafft werden, steht das Geld trotzdem zur Verfügung. Weitere Themen finden Sie hier:

PKV Beitragsentlastung für privat Versicherte - Marktüberblick und Informationen

Was bezahlt der Arbeitgeber zu meiner PKV dazu?