Ist der Teststreifen endlich positiv, beginnt für die werdende Familie eine aufregende Zeit. Die Baby-Ausstattung muss beschafft, Formalitäten müssen geregelt und wichtige Entscheidungen getroffen werden. Zum Beispiel die, wie Sie als Privatpatientin in der Schwangerschaft weiterhin optimal versichert sein wollen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen unter anderem, welche besonderen Leistungen in der Schwangerschaft übernommen werden und ob ein PKV-Tarifwechsel ratsam sein kann.

Schwanger! Was muss ich als Privatpatientin beachten?

Schwangere genießen einen besonderen Schutz und besondere Leistungen in der Krankenversicherung. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung.

 

Von der GKV werden in der Schwangerschaft grundsätzlich folgende zuzahlungsfreie Leistungen übernommen:

  • ärztliche Betreuung und Hebamme
  • Vorbereitungskurse
  • Versorgung mit Hilfs-, Verband-, Heil und Arzneimittel
  • Entbindung (ambulant oder stationär)
  • bei Hausgeburten die private häusliche Pflege
  • eine Haushaltshilfe zum Beispiel bei mehreren Kleinkindern im Haushalt
  • regelmäßiges Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro/Tag sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, der Arbeitgeber übernimmt den Differenzbetrag

 

Benötigen Sie einen Ansprechpartner? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Die privaten Krankenversicherer erstatten nach den einheitlichen gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ebenfalls alle Kosten für die medizinische Vorsorge und die Entbindung. Schwangere, die Mitglieder einer PKV sind, profitieren darüber hinaus von zahlreichen zusätzlichen Leistungen.

 

PKV Leistungen in der Schwangerschaft

Während in der GKV die Leistungen für Schwangere in den letzten Jahren immer mehr Leistungen gekürzt werden und selbst getragen werden müssen, bieten die privaten Krankenkassen in der Regel viele zusätzliche Leistungen an. Obwohl die Kostenübernahmen immer vom einzelnen Anbieter und vom gewählten Tarif abhängig sind, bietet eine PKV grundsätzlich bessere Leistungen für Schwangere als die gesetzliche Krankenversicherung.

 

Die PKV-Leistungen während der Schwangerschaft umfassen je nach PKV-Tarif:

  • Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge (Blutdruck- und Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtastung)
  • Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen oder Physiotherapeuten
  • Laboruntersuchungen (Infektionen, Frühgeburtsrisiko, Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest, Chlamydien, Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV)
  • 3 Ultraschalluntersuchungen bis Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche
  • 3D-farbcodierte dopplerechokardiographische Untersuchung eines Fetus
  • Pränatal-Diagnostik (Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Ersttrimester-Test, Nackenfalten-Messung, Down-Syndroms, Plazentauntersuchung, Amniozentese/Fruchtwasseruntersuchung)
  • einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro, dazu zahlt Ihr Arbeitgeber das Nettoarbeitsentgelt abzüglich 13 Euro pro Tag
  • Die Leistungen für die Entbindung sind abhängig vom gewählten PKV-Tarif, entsprechen normalerweise den gesetzlichen Regelungen.

 

Gibt es einen speziellen Schwangeren-Tarif in der PKV für mich?

Einige private Versicherer bieten besondere Tarife für Schwangere. Darin lässt sich zum Beispiel eine Entbindungspauschale vereinbaren, die sämtliche Entbindungskosten abdecken soll. Diese Tarife sind allerdings die Ausnahme. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse an Untersuchungen und Leistungen ist es für Schwangere aber oft notwendig und ratsam, innerhalb ihrer Krankenversicherung einen Tarifwechsel vorzunehmen, um möglichst alle wichtigen Leistungen zu gelangen.

 

Der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist häufig nur gegen zusätzliche Aufschläge oder unter Ausschluss von Leistungen möglichen. Daher sollte der interne Tarifwechsel bereits vor der Schwangerschaft oder spätestens bis zu Beginn des dritten Monats durchgeführt werden, wenn die Schwangerschaft nachweislich nicht bekannt ist. Unabhängige PKV-Beratungen wie KVoptimal.de prüfen für Sie, ob Ihr Versicherer einen geeigneten und leistungsstarken Tarif für Schwangere anbietet, damit Sie sicher und entspannt der Geburt Ihres Kindes entgegensehen können. So achten wir auf typische Fallstricke, wie der Vorgabe einiger Versicherer in der Mutterschutzfrist das Krankentagegeld bei Erkrankung auszuschließen.

 

Wichtige Tipps und Hinweise für Schwangere in der PKV

Eine Schwangerschaft sollte auch finanziell möglichst gut durchdacht sein – insbesondere für Privatversicherte. Hintergrund ist der, dass die meisten PKV-Anbieter während des Mutterschutzes, bei dem das Einkommen geringer ist, weiterhin den vollen Beitragssatz verlangen. Freiberuflerinnen erhalten nicht einmal das Mutterschaftsgeld und sollten generell vorab ein ausreichendes finanzielles Polster zurückgelegt haben. Sollte Sie dennoch von einer finanziellen Schieflage bedroht werden, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ beim zuständigen Sozialamt zu stellen und Unterstützung zu erhalten.

 

Erfreulich ist, dass berufstätige Schwangere für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden müssen – und zwar ohne Verdienstausfall. In jedem Falle sollten Sie als Arbeitnehmerin Ihren Arbeitgeber möglichst früh Ihre Schwangerschaft mitteilen, da erst dadurch das Mutterschutzgesetz inklusive des besonderen Kündigungsschutzes greift.

 

Die Mutterschutzfrist beginnt bereits sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sind es sogar zwölf Wochen nach der Geburt.

Während der Mutterschutzfrist sind Sie von der Arbeit freigestellt. Ist der Geburtstermin früher als der errechnete, hat das keine Auswirkungen auf die Dauer des Mutterschutzes. Wird Ihr Baby nach dem errechneten Termin geboren, verlängert sich die Frist entsprechend.

 

Ist bei Schwangerschaft ein Beitritt in die PKV möglich?

Schwangerschaft gilt zwar nicht als Krankheit, dennoch lehnen viele private Krankenkassen Aufnahmeantrage bei bestehenden Schwangerschaften aufgrund des erhöhten Kostenrisikos ab oder sie stellen den Antrag bis zur Vollendung der Geburt zurück.