Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2018

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Anja Glorius
14. November 2017
Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2018

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2018

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Jährlich im September gibt der Gesetzgeber die vorläufigen Sozialversicherungswerte für das kommende Jahr bekannt. Diese Zahlen betreffen die Jahresentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze, die sich auf die Höhe der Arbeitgeberzuschüsse und Höchstbeiträge auswirkt. Die neuen Werte sind nicht nur für gesetzlich Versicherte interessant, sondern auch für Privatversicherte. Was sich 2018 ändert, zeigen wir Ihnen hier.

 

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2018 – die neuen Zahlen

Wie in den letzten Jahren auch, ist es durchweg eine Anpassung nach oben – das heißt, die Werte steigen. Während die bisherige Beitragsbemessungsgrenze 2017 monatlich bei 4.350 Euro beziehungsweise 52.200 Euro jährlich lag, steigt sie in 2018 voraussichtlich auf monatlich 4.425 Euro und 53.100 Euro jährlich. In erster Linie ist dies für freiwillig gesetzlich Versicherte relevant, da die Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge deckelt. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist für sie gleichbedeutend mit höheren Beiträgen. Für Privatversicherte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, bedeutet dies, dass auch dieser steigt, da sich der Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung an der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse orientiert.

 

Neue Beitragsbemessungsgrenze 2018: 53.100 Euro (monatlich 4.425 Euro)

 

Welche Ansprüche haben Sie? Sprechen Sie uns an.

 

Hier finden Sie alle vorläufigen Sozialversicherungswerte 2018 auf einen Blick:

 

Vorläufige Sozialversicherungswerte 2018

 

2017

2018

Änderung

Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG KV + PV)

57.600 € p. a.
4.800 € p. M.

59.400 € p. a.
4.950 € p. M.

+ 1.800 €
+ 150 €

Beitragsbemessungsgrenze
KV/PV

52.200 € p. a.
4.350 € p. M.

53.100 € p. a.
4.425,00 € p. M.

+ 900 €
+ 75 €

Beitragsbemessungsgrenze
RV/AV

76.200 € p. a. (West)
68.400 € p. a. (Ost)

78.000 € p. a. (West)
69.600 € p. a. (Ost)

+ 1.800 €
+ 1.200 €

Arbeitgeberzuschuss KV
Arbeitgeberzuschuss PV

317,55 €
55,46 €

323,03 €
56,42 €

+ 5,48 €
+ 0,96 €

Höchstbeitrag GKV
Höchstbeitrag PV

635,10 €
121,80 € (kinderlos)

646,05 €
123,90 (kinderlos)

+ 10,95 €
+ 2,10 €

Quelle: KVoptimal.de

 

 

 

 PDF Version

Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss 2018?

Beim Arbeitgeberzuschuss handelt es sich um einen Pflichtzuschuss, den Arbeitgeber zahlen, wenn sich der Arbeitnehmer durch die Überschreitung der Jahresentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) privat krankenversichern kann. Im Prinzip handelt es sich um einen steuerfreien Arbeitslohn. Grundsätzlich ist der Arbeitgeberzuschuss identisch mit dem, den Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung beisteuern. Allerdings ist auch die Höhe des Arbeitgeberzuschusses gedeckelt. Die Maximalzuschüsse liegen in 2018 bei 323,03 Euro beziehungsweise bei maximal 50 Prozent. Übersteigt die Versicherungsprämie den Höchstbeitrag zur GKV muss der Arbeitnehmer mehr als die Hälfte des PKV-Beitrag zahlen.

Etwaige Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen, wie sie in der PKV gängig sind, haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss. Welche PKV-Beiträge im Einzelnen zuschussfähig sind, erfahren Sie hier.

 

PKV-Beiträge zu teuer? – Wie Sie Ihre Beiträge senken können

Die effektivste Methode, um seinen PKV-Beitrag zu senken, ist ein interner Tarifwechsel. Gerade für langjährig Privatversicherte lohnt sich in der Regel ein Wechsel in einen neueren jungen Tarif. Die meisten PKV-Versicherer bieten inzwischen in der Leistung vergleichbare Tarife mit besseren Konditionen an. Durch Ihr Tarifwechselrecht können Sie jederzeit bei Ihrem Versicherer wechseln und sparen. Versicherungsberatungen wie KVoptimal.de prüfen für Sie, ob sich ein interner Wechsel lohnt und beraten Sie unabhängig und kostenfrei zu Ihren Tarifoptionen.

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