LKH – Erweiterung für Bestandskunden

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Anja Glorius
16. Oktober 2017
LKH - Erweiterung für Bestandskunden

LKH - Erweiterung für Bestandskunden

Die LKH hat im September Ihre Mandanten der alten Bausteintarife einen Erweiterungstarif angetragen, um diesen die Möglichkeit einzuräumen, Ihren Tarif auf das Leistungsniveau der Unisex-Welt, ohne deren Nachteile, zu erweitern. In der Vergangenheit hat dies auch die Gothaer Ihren Kunden angeboten. Dies ist seitens der LKH keine Selbstverständlichkeit und zeugt von hoher Kundenorientierung und -freundlichkeit.

 Welche Tarife kann ich abschließen?

 

Die Tarifserie erweitert den Versicherungsschutz auf den UNISEX-Tarif A/S/Z je nach Ausgestaltung.

 

Für Kunden mit Regelleistungen (Mehrbettzimmer Unterbringung und Belegarzt) werden je nach Grundtarif die Tarife E70, E80 und E90 angeboten.

 

E70 ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S300, Z60):

 

 

E80 ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S300, Z80):

 

 

E90 ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S300, Z90):

 

 

Für Kunden mit Wahlleistungen (1-/2-Bett-Zimmer Unterbringung und Chefarzt/privatärztliche Versorgung) werden je nach Grundtarif die Tarife E70W, E80W und E90W angeboten.

 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

 

E70W ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S200, Z60):

 

 

E80W ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S200, Z80):

 

 

E90W ist abschließbar zur Erweiterung der Tarife (Unisextarife A100, S300, Z90):

 

 

Ungeklärt ist bisher, ob die Tarife auch für Kunden mit dem Tarif 110 ambulant und S220 stationär angeboten werden. Es wäre jedoch überraschend, wenn man gerade diese Gruppen von dem Angebot ausschließen wollte.

 

Welche Leistungen sind konkret verbessert?

 

Die Leistungsverbesserungen sind weitreichend. Wichtig ist, dass der Selbstbehalt grundsätzlich nicht verändert werden kann, dieser findet keine Berücksichtigung*.

 

Leistungsverbesserungen:

 

  • Rechtsgültige Honorarvereinbarungen ambulant nach vorheriger schriftlicher Zusage
  • Medikamentenähnliche Nährmittel (Aminosäuremischungen, Eiweißhydrolysate und Elementardiäten)
  • Parenterale und enterale Ernährung (Sondennahrung)
  • Ergotherapie und Logopädie

Hinweis zu Heilmitteln (u. a. Podologie, Ergotherapie und Logopädie): Diese werden grundsätzlich künftig erstattet. Allerdings verfügen beide Tarifsysteme über einen Heilmittelkatalog mit festen Grenzen. Dies bitten wir Sie entsprechend, zu berücksichtigen. Die Leistungserhöhung bei Heilmittel sind 25 % gegenüber den bisherigen Höchstsätzen.

  • Hilfsmittel offene Formulierung (außer Pflegehilfsmittel für die ein Anspruch aus der Pflegepflichtversicherung besteht, Geräte mit geringem therapeutischem Nutzen, Geräte die dem Fitness- und Wellnessbereich zuzuordnen sind, Heilapparate, sanitäre- oder medizintechnische Bedarfsartikel und Geräte die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens gelten) mit unter anderem folgenden Erweiterungen:
    • Blindenhilfsmittel (Blindenhund, Blindenstock, elektronisches Lesegerät)
    • Brustprothesen und Kunstaugen
    • Sauerstoffgeräte
    • Ernährungspumpen
    • Krankenfahrstühle unabhängig von der einfachen Ausführung und über 800 € hinaus
    • Perücken und Gehhilfen
    • Insulinpumpen

Hinweis zu Hilfsmitteln: Bitte beachten Sie, Bezugsquellenangaben und entsprechende vorherige Zusagen des Versicherers ab gewissen Leistungshöhen, um eine maximale Erstattung zu gewährleisten.

  • LASIK zur Behebung von Fehlsichtigkeit
  • Schutzimpfungen gemäß STIKO (ständiger Impfkommission) – nicht für Auslandsreisen oder berufliche Reisen
  • Häusliche Krankenpflege in Form der Behandlungspflege
  • Ambulante Kurbehandlung unbegrenzter Anspruch alle 3 Jahre nach Erstinanspruchnahme (bisher 40 € täglich maximal 28 Tage)
  • Gemischte Anstalten bei Notfällen ohne vorherige Zusage
  • Stationäre Psychotherapie auch ohne vorherige schriftliche Zusage
  • Stationäre Transportkosten auch über 100 km hinaus zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
  • Entziehungsmaßnahmen
  • Künstliche Befruchtung
  • Gnathologie
  • Erweiterung der Zahnleistungen über den Zahntarif zwischen 20-40 % begrenzt auf 20.000 € je Versicherungsjahr als Summenbegrenzung (vorher 15.000 € ab dem 4. Versicherungsjahr)

 

Bei Kunden mit stationären Wahlleistungen verbessern sich die Leistungen zusätzlich wie folgt:

 

  • Rechtsgültige Honorarvereinbarungen stationär nach vorheriger schriftlicher Zusage

 

Die LKH titelt im Anschreiben zu Recht, dass sich hierbei das positive beider Welten vereinen lässt. Die Unisex-Serie würde bei einem Tarifwechsel in diese, einige Leistungskürzungen und den Verlust des Standardtarifes (nach aktueller Praxis) bereithalten. So hat der Kunde die Möglichkeit die Verbesserungen zu erhalten, aber die Kürzungen analog eines Tarifwechsels zu umgehen.

 

Die Leistungskürzungen würden bei einem exemplarischen Beispiel von Tarif 103, 200, 193 in Tarif A103, S200, Z80 wie folgt aussehen:

 

  • Sehhilfe bis zu 300 € je Jahr
    • Aktuell ohne Begrenzung außer des Brillengestells bis zu 110 €
  • Zahnprophylaxe nach fest vereinbarten Ziffern der GOZ
    • ohne Einschränkung der GOÄ-Ziffern      
  • Veränderungen der Leistungen bei Inlays je nach Tarif

 

*  Wir müssen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Daten nach bestem Wissen und Gewissen gemäß der Bedingungen der LKH und Kundenschreiben erstellt wurden. Weiterführend haben wir die Daten noch mit dem Vergleichsprogramm der KVpro.de abgeglichen. Dennoch ergibt sich Ihr Leistungsanspruch ausschließlich aus den vertragsrelevanten Unterlagen und schriftlichen Vereinbarungen mit der LKH. Es entsteht durch die Veröffentlichung allgemeiner Daten keine Vermittlerhaftung für das geschriebene. Eine Haftung kann nur dann übernommen werden, soweit Kunden von uns mandatiert beraten wurden.

 

Was heißt das konkret für Sie als Kunde?

 

Kunden konnten in den ersten vier Wochen, nach der schriftlichen Information, mit einem fest vereinbarten Termin zum Abschluss, ohne schriftliche Gesundheitsfragen zu beantworten, Ihren Tarif erweitern. Dabei wurden Risikozuschläge nach Aktenlage und eingereichten Unterlagen berechnet.

 

Wie sich dieses im ersten Blick dieses Angebot der vereinfachten Prüfung auswirkt, lesen Sie hier: LINK zu zweitem Artikel.

 

Aktuell liegen uns folgende Angebote vor:

 

  • Eintrittsalter 42 | Tarif E80W |Beitrag: 24,60 €
  • Eintrittsalter Kind | Tarif E80 | Beitrag: 3,56 €

 

Wichtig: Unabhängig von der Erweiterung des Versicherungsschutzes der E-Serie können Sie einen internen Tarifwechsel der LKH für sich prüfen. Die Tarifserien der LKH bis 31.12.2017 könnten sich als sinnvolle Alternative mit gleichem oder ähnlichem Leistungsniveau herausstellen und dazu noch eine Prämieneinsparung bringen. Gerne prüfen wir dies unabhängig und kostenfrei für Sie.

 

Quellangabe:

 

Da die LKH nach Recherche scheinbar keinen Tarif zur garantierten Entlastung der Prämie im Alter vorhält, sollten Kunden sich auf die steigenden Beiträge mit entsprechenden Sicherungsmöglichkeiten der Altersvorsorge ausreichend vorbereiten. Dann sollte einem ruhigen Lebensabend mit einer bezahlbaren Prämie nichts im Wege stehen.

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