Wann sich ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte wirklich lohnt

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Anja Glorius
9. November 2017
Wann sich ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte wirklich lohnt

Wann sich ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte wirklich lohnt

Es ist kein Geheimnis, dass Beamte zu dem Teil der Bevölkerung gehören, der über eine hohe Absicherung im Bereich der Gesundheitsvorsorge verfügt. Dafür sorgt die zweigeteilte Absicherung durch Beihilfe und private Krankenkasse. Dass es auch hier Leistungslücken gibt und keinesfalls immer 100 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten übernommen werden, erfahren viele Beamte erst im Ernstfall schmerzlich. Geht es beispielsweise um Zahnersatz oder Sehhilfen werden diese Zusatzleistungen häufig nicht oder nur teilweise erstattet und der Versicherte muss zumindest einen Teil aus eigener Tasche bezahlen. E sei denn, man schließt einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif ab. Hier erfahren Sie, ob und wann sich der Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs tatsächlich lohnt.

 

Was ist der Beihilfeergänzungstarif?

Beihilfeergänzungstarife nennt man auch Beamtentarif oder Restkostentarif. Kurz gesagt können Beihilfeergänzungstarife von Beamten abgeschlossen werden, um alle Krankheitskosten abzusichern, die nicht vom Dienstherrn durch die Beihilfe oder von der eigenen privaten Krankenversicherung übernommen werden. Obwohl beide Tarife in der Theorie alle Kosten abdecken sollen, zum Beispiel jeweils zu 50 Prozent, weisen Beihilfe und PKV-Versicherung voneinander abweichende Leistungseinschränkungen auf, die dazu führen, dass nicht alle gewünschten beziehungsweise notwendigen Leistungen zu 100 Prozent abgedeckt werden. Um diese Lücke zu schließen, können Beamte bei den meisten PKV-Versicherern einen zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif abschließen.

 

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Wann sich ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte wirklich lohnt

Besonders bei der Beihilfe sind in den letzten Jahren immer größere Lücken beziehungsweise Einschränkungen entstanden. Dafür verantwortlich sind fehlende Gelder in den Kassen des Bundes und der Länder und Beihilfereformen, die zu ähnlichen Leistungskürzungen führen, wie sie in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren zu beobachten waren.

 

Folgende Leistungslücken müssen in der Regel zusätzlich über einen Beihilfeergänzungstarif abgedeckt werden:

 

– Brillen, Kontaktlinsen

– Leistungen vom Heilpraktiker

– Kuren/Reha

– Hilfsmittel

– Massagen

– Zahnersatz (Kürzungen bei Material- und Laborkosten)

 

Zum Vergleich: Brillen sind seit dem 2004 nur noch für Kinder bis 18 Jahre oder bei schweren Erkrankungen beihilfefähig. Lesen Sie dazu auch das Urteil zu LASIK-Augenlaser-OPs.

 

Beispiel Übernahme Heilpraktikerleistungen:

Rechnung für Heilpraktikerleistungen in Höhe von 100 Euro.

 

Im Idealfall zahlt bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent die Beihilfe 50 Euro und Ihre PKV die fehlenden 50 Euro, sofern diese Leistung in den Vertragsbedingungen enthalten ist.

 

Bei einer Kürzung der Beihilfe auf 20 Euro, würde die PKV vertragsgemäß 50 Euro übernehmen. Die Lücke bei der Beihilfe in Höhe von 30 Euro würde hier durch den Beihilfeergänzungstarif übernommen werden. Auch hier wieder vorausgesetzt, der gewählte Beihilfeergänzungstarif beinhaltet diese Heilpraktikerleistungen.

 

Die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen sind meist nur bis zur Höhe des Mindestsatzes des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beihilfefähig. Heilpraktiker rechnen aber im Allgemeinen einen höheren Honorarsatz ab. Gute Ergänzungstarife leisten für den verbleibenden Kostenanteil und schließen die Lücke vom Mindestsatz zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses.

 

Bei Zahnersatz fallen die Leistungen die Kosten insgesamt und dementsprechend die Leistungslücken der Beihilfe typischerweise höher aus. Da kann es schon mal in die Tausende Euro gehen. Hier zeigt sich noch deutlicher, dass ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte und Beamtenanwärter dabei hilft, Zuzahlungen zu vermeiden oder gering zu halten.

 

Wie man außerdem seine Gesundheitskosten niedrighalten kann?

Mit einem internen Tarifwechsel können insbesondere langjährig Versicherte in einen neuen und häufig leistungsstärkeren Tarif wechseln – ganz einfach und gesetzlich unkompliziert geregelt. Profitieren Sie auch von einem internen Wechsel in einen neuen Tarif, der oftmals mehr Leistungen wie zum Beispiel neue Therapien miteinschließt und für den darüber hinaus häufig auch niedrigere PKV-Beiträge anfallen. Lassen Sie sich unabhängig beraten von einem Versicherungsberater wie KVoptimal.de. Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich und erstellen Ihnen Ihr persönliches PKV-Gutachten, in dem wir Ihre Tarifoptionen übersichtlich auflisten und Sie auch beim internen Tarifwechsel unkompliziert betreuen.

 

Wie finde ich den optimalen Beihilfeergänzungstarif?

Zunächst einmal, ist es wichtig und nötig, die Tarife bei den unterschiedlichen privaten Krankenversicherungen zu vergleichen. Um herauszufinden, was Ihr neuer Beihilfeergänzungstarif leisten muss, sollten Sie die Beihilfeverordnung des entsprechenden Bundeslandes und Ihren PKV-Vertrag zu Rate ziehen, um alle Leistungslücken zu identifizieren. Jetzt können Sie entscheiden, welche Leistungen Sie versichert haben möchten und gezielt nach passenden Beihilfeergänzungstarifen suchen.

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