Die Fakten zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 (Höchstsatz GKV) auf einen Blick
- BBG KV/PV 2026: 69.750,00 € p. a. = 5.812,50 €/Monat. (Freigabe wird 11.2025 erwartet)
- Allgemeiner GKV-Satz: 14,6 %. Ø Zusatzbeitrag 2025: 2,5 % (2026 rechnet man mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrages auf durchschnittlich 3,0 %)
- Pflegeversicherung seit 01.01.2025: 3,6 %; Kinderlose +0,6 %-Punkte (4,2 %)
- Besonderheit Sachsen: Arbeitgeberanteil PV = 1,3 % (statt 1,8 %)
Beitragsbemessungsgrenze 2026 (Kurz: BBG 2026) für Kranken- und Pflegeversicherung einfach erklärt
Die Beitragsbemessungsgrenze definiert den Höchstbetrag der Kranken- und Pflegeversicherung bis zu dessen Höhe die Beiträge zur GKV abgeführt werden. Einkommensanteile oberhalb von 5.812,50 € (monatlich, 2026) bleiben beitragsfrei. Die Werte werden jährlich per SV‑Rechengrößenverordnung festgelegt und geben die Lohnsteigerungen wieder. Aktuell liegt der Vorschlag vor es ist damit zu rechnen, dass die Werte im November final für 2026 bestätigt werden.
Rechengrößen 2026 (KV/PV)
- BBG KV/PV 2026: 69.750,00 € p. a. (= 5.812,50 € pro Monat)
- GKV-Beitragssatz: 14,6 % (AG/AN je 7,3 %). Zusatzbeitrag: kassenindividuell; Ø 2025 = 2,5 %. (Steigerung Zusatzbeitrag um 0,6 % auf 3,0 % erwartet)
- PV-Beitragssatz: 3,6 % (ohne Kinderlosenzuschlag); 4,2 % für Kinderlose. AG-Anteil PV regulär 1,8 %, in Sachsen 1,3 %
GKV-Höchstbeitrag 2026 nach Zusatzbeitrag
Zur Orientierung der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung in der GKV je nach Zusatzbeitrag ausgehend von den Werten 5.812,50 € Beitragsbemessungsgrenze 2026.

| Zusatzbeitrag | KV max gesamt | davon AN |
| 1,2 % | 918,38 € | 459,19 € |
| 2,0 % | 964,88 € | 482,44 € |
| 2,5 % | 993,94 € | 496,97 € |
| 3,0 % | 1.023,00 € | 511,50 € |
| 3,4 % | 1.046,25 € | 523,12 € |
Pflegeversicherung 2026 – Höchstbeiträge
Die Pflegeversicherung stieg in den letzten Jahren in den Prozenten stark an. Darüber hinaus zahlen Kinderlose mittlerweile den Zusatzbeitrag für PV mit 0,6 % ohne Zuschuss durch den Arbeitgeber.
- Mit Kind(ern): 209,25 €
- Kinderlos: 244,13 €
- Zuschuss vom Arbeitgeber: 104,62 €
- Besonderheit – Zuschuss vom Arbeitgeber in Sachsen: 75,56 €

Praxis‑Check: So wirken die 2026er Werte auf Ihren Beitrag zur GKV für Kranken- und Pflegeversicherung
- Brutto prüfen: Liegt Ihr regelmäßiges Monatsbrutto über 5.812,50 €, zahlen Sie KV/PV nur bis zu dieser Grenze – darüber bleibt beitragsfrei. Höchstsatz 2025 zwischen 1.203,19 € (durchschnittlicher Zusatzbeitrag mit Kindern) und 1.267,13 € (Zusatzbeitrag Steigerung 3,0 % und Pflege für Kinderlose).
- Kassenwahl: Der Zusatzbeitrag treibt den Höchstbeitrag – Wechsel prüfen (Kosten vs. Leistung). Häufig ist auch die PKV eine echte langfristige Alternative.
- Arbeitgeberzuschuss PKV/PV: max. 50 % Ihres tatsächlichen Beitrags, gedeckelt auf ½ des GKV/PV‑Höchstbeitrags (PV ohne Kinderlosenzuschlag; in Sachsen AG‑Anteil 1,3 %). Steigt der Zusatzbeitrag auf 3,0 % in der GKV im Durchschnitt, erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss auf 511,50 € im Monat für PKV-Versicherte.
Maximaler Arbeitgeberzuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung – konkret 2026
Rechenbeispiel 2026 (Ø Zusatz 2,5 %)
- Max. AG‑Zuschuss KV: 496,97 €
- Max. AG‑Zuschuss PV:
- Bund 104,62 €
- Sachsen: 75,56 €
- Kombiniert (KV+PV):
- Bund: 601,59 €
- Sachsen: 572,53 €
Rechenbeispiel 2026 bei steigendem Zusatzbeitrag (Zusatz 3,0 %)
- Max. AG-Zuschuss KV: 511,50 €
- Max. AG-Zuschuss PV:
- Bund: 104,62 €
- Sachsen: 75,56 €
- Kombiniert (KV+PV):
- Bund: 616,12 €
- Sachsen: 587,06 €

| Jahr | BBG jährlich | BBG monatlich | Hinweis |
| 2022 | 58.050,00 € | 4.837,50 € | |
| 2023 | 59.850,00 € | 4.987,50 € | |
| 2024 | 62.100,00 € | 5.175,00 € | |
| 2025 | 66.150,00 € | 5.512,50 € | |
| 2026 (Entwurf) | 69.750,00 € | 5.812,50 € | BMAS‑Entwurf |
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Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026 (FAQ)
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026 in KV/PV?
Der aktuelle Entwurf nennt 69.750,00 € pro Jahr (= 5.812,50 € pro Monat). Final wird die Zahl mit der SV‑Rechengrößenverordnung vermutlich 11.2026 festgelegt. Üblicherweise folgt die finale Freigabe dem Empfehlungswert.
Wie berechnet sich der GKV‑Höchstbeitrag 2026?
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV × (14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag). Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen grundsätzlich jeweils die Hälfte. Bei der Pflegeversicherung beteiligt sich der Arbeitgeber nur an dem Beitrag für Versicherte mit Kindern paritätisch zu 50 %. Den Zusatzbeitrag für Kinderlose von aktuell 0,6 % trägt der Arbeitnehmende alleine. In Sachsen zahlt der Arbeitgeber sogar noch 0,5 % weniger (1,3 % statt 1,8 %).
Wie hoch ist der PV‑Beitrag 2026?
Seit 01.01.2025 gilt 3,6 % (2026: 209,25 €). Kinderlose zahlen +0,6 %-Punkte (gesamt 4,2 % – 244,13 €). Den Zuschlag tragen nur Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber trägt 104,62 € (Sachsen 75,56 €).
Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss 2026 zur PKV?
Maximal 50 % Ihres tatsächlichen Beitrags, gedeckelt auf die Hälfte des GKV‑Höchstbeitrags bei BBG (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Rechtsgrundlagen: § 257 SGB V und § 61 SGB XI. Damit steigt der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte bei der Krankenversicherung auf 496,97 € zzgl. 50 % der privaten Pflegeversicherung.
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