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Die Vorteile der Betriebsrente als Privatpatient

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Anja Glorius
12. Juni 2026
Die Vorteile der Betriebsrente als Privatpatient

Zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Mit der Betriebsrente bauen sich Beschäftigte eine Zusatzrente auf, die einerseits vom Arbeitgeber mitfinanziert werden kann und andererseits staatlich gefördert wird mit Steuererleichterungen.

Insbesondere privat versicherte Angestellte, die über ein hohes Einkommen verfügen, müssen privat vorsorgen. Weil sie nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung monatliche Beiträge in ihre gesetzliche Rente einzahlen dürfen und daher bei ihnen die Einkommens- bzw. Versorgungslücke von Einkommen zur Rentenhöhe besonders groß ausfallen dürfte. Aber auch für die meisten anderen lohnt die betriebliche Altersversorgung, wie wir hier zeigen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung einfach erklärt?

Bei der Betriebsrente wird ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitgeber in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung investiert. Hier spricht man von der Entgeltumwandlung. Später – im Ruhestand – werden diese Beiträge zuzüglich der von dem Versicherer erwirtschafteten Zinsen als monatliche Rente oder als Einmalsumme ausgezahlt.

Die betriebliche Altersversorgung – kurz bAV – ist neben der Riester-Rente die zweite Säule im deutschen Säulenmodell der Altersvorsorge. Die erste Säule steht für die gesetzliche Rentenversicherung und Basisrente (Rürup-Rente) und die dritte für die private Vorsorge mit beispielsweise privater Renten- oder Lebensversicherung sowie Aktien und Immobilien.

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Moeglichkeiten-der-Altersvorsorge/Drei-Saeulen-der-AV/DS-Die-drei-Saeulen-der-Altersvorsorge?nn=6a097dbfca84ce5471c18890

Welche Form der Betriebsrente im Unternehmen angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Aus folgenden Formen der Betriebsrente kann der Arbeitgeber wählen: 

  • Direktversicherung (am häufigsten verwendet)
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Angestellte haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente.

Mehr zur Betriebsrente und zur Entgeltumwandlung in der PKV lesen Sie hier!

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Wie hoch ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bei der bAV 2026?

Der gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Entgelts und ist verpflichtend, sofern Unternehmen durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Der Arbeitgeber kann freiwillig mehr zahlen. Möglich – und für die Versicherten der Idealfall – ist auch eine rein arbeit­geber­finanzierte Betriebs­rente. 

Beispiel: Höhe Beitrag bAV und Arbeitgeberzuschuss im Monat

Eine Arbeitnehmerin zahlt in eine betriebliche Altersversorgung ein: 200 € 

Ihr Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe von 15 %: 30 € 

Gesamtbetrag in die bAV der Arbeitnehmerin 230 €

Wie wirkt sich die bAV steuerlich aus? 

Die Beiträge für die Betriebsrente werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber in die gewählte Rentenform eingezahlt. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Beschäftigten zahlen niedrigere Einkommensteuern und geringere Sozialabgaben.

Arbeitnehmende dürfen bis zu 4 % bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Weitere 4 %, also insgesamt 8 % sind nur steuerfrei.

  • Für Beträge bis zu 338 € im Monat bzw. 4.056 € im Jahr (= 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) fallen keine Sozialabgaben an.
  • Für Beträge bis zu 676 € bzw. 8.112 € im Jahr (= 8 % der Beitragsbemessungsgrenze) fallen keine Steuern an.

Wichtig für die bAV: Die Beitragsbemessungsgrenze

Grundlage für die Höhe der Steuereinsparungen ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2026 liegt sie bei 8.450 € im Monat bzw. 101.400 € im Jahr. Daran orientiert sich nicht nur, wie viel vom Einkommens für die gesetzliche Rente herangezogen wird, sondern auch, welche steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbeträge für die betriebliche Altersvorsorge gelten.

Die Vorteile der Betriebsrente

Die Betriebsrente lässt sich nahezu uneingeschränkt empfehlen, weil sie eine einfache Option ist, Steuern und Sozialabgaben zu sparen: Die Beiträge werden direkt vom Brutto­gehalt abgezogen. Auf das so verringerte Nettoeinkommen müssen dann weniger Steuern und Sozial­abgaben gezahlt werden. Aber auch das Gesamtpaket ist überzeugend:

eigene Darstellung

Betriebsrente: Einmalauszahlung oder monatliche Rente – was ist besser? 

Wie immer bei solchen Fragen, kommt es darauf an: Die monatliche Betriebsrente bietet Planungssicherheit und schützt vor dem Risiko, das Kapital zu früh aufzubrauchen. Die Einmalauszahlung hingegen ermöglicht eine flexible Nutzung des Kapitals, etwa zur Schuldentilgung, Investition oder Vererbung. Steuerlich ist die monatliche Rente oft günstiger, da sie über Jahre verteilt besteuert wird, während mit der Einmalzahlung ein hoher Betrag auf einmal in der Einkommensteuererklärung die Steuerschuld hochtreiben kann. Letztlich hängt die bessere Wahl stark von individuellen Faktoren ab, nämlich vom Gesundheitszustand, der Lebenserwartung, der finanziellen Situation, familiären Verpflichtungen. 

Die Auszahlung als monatliche Betriebsrente bietet eher Sicherheit, die Einmalauszahlung eher Flexibilität. 

Info: Die goldene Mitte – Option Teilauszahlung + monatliche Rente 

Viele nutzen bereits die Möglichkeit einer Teilauszahlung. Versicherte können beispielsweise vereinbaren, dass sie sich etwa 30 % des Kapitals auszahlen lassen und die restlichen 70 % mit einer monatlichen Rente fließen.  

Unser Tipp: Die Steuern und Sozialabgaben auf die monatliche Betriebsrente sollte man sich vorab ausrechnen lassen, um herauszufinden, ob bzw. welche Variante sich mehr lohnt. 

Für sie lohnt sich die Betriebsrente fast immer 

Die betriebliche Altersversorgung lohnt sich für Beschäftigte in den meisten Fällen – aber nicht pauschal für alle. 

Die Betriebliche Altersversorgung lohnt sich, wenn 

  • sie arbeitgeberfinanziert ist: Wenn der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernimmt, ist die Betriebsrente fast immer ein klarer Vorteil, da kein eigenes Geld fließt, aber im Alter eine zusätzliche Rente entsteht. 
  • der Arbeitgeber mehr als die Pflicht-15-% dazugibt und den Vertrag großzügig bezuschusst – idealerweise zahlt er mindestens 30 bis 50 % der Beiträge. Sonst kann die spätere KV-Pflicht (voller Beitragssatz auf die Auszahlung) die anfängliche Steuerersparnis (teilweise) aufzehren. 
  • das Einkommen höher ist: Bei ihnen ist die Steuerersparnis in der Ansparphase größer und der Steuersatz im Rentenalter oft deutlich niedriger. 

Der entscheidende Hebel ist die Höhe des AG-Zuschusses – je mehr der Arbeitgeber drauflegt, desto klarer fällt die Rechnung zugunsten der BAV aus. 

Info: Betriebsrente – Freibetrag Krankenkasse 

Für Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein monatlicher Freibetrag von 197,75 €. Krankenkassenbeiträge fallen nur auf den Teil der Betriebsrente an, der diesen Betrag übersteigt. Er richtet sich nach der Entwicklung der gesetzlichen Rente und wird regelmäßig angepasst.  

Der Freibetrag gilt nur für Pflichtversicherte, nicht aber für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Es gibt auch einen Freibetrag für zu leistende Steuern. Dieser ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns. Für alle, die 2026 Betriebsrente in Anspruch nehmen, sind 12,8 % von der Steuer freigestellt, jedoch maximal 960 € pro Jahr. Hinzu kommt ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der 2026 bei 288 € liegt. 

Lohnt sich eine Betriebsrente für Privatversicherte?  

Die Betriebsrente ist für Beschäftigte aus steuerlicher Sicht vor allem in der Ansparphase attraktiv, weil sie das Nettogehalt und damit die Abgabenlast mindert. Für monatliche Beträge bis zu 338 € fallen keine Sozialabgaben an, bis zu 676 € sogar keine Einkommenssteuern (Stand 2026). Hier wirkt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung positiv. 

Anders sieht es in der Auszahlungsphase aus. Hier zahlen Versicherte auf die monatliche Betriebsrente neben der Einkommenssteuer den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil inklusive Zusatzbeitrag). Da das für viele gesetzlich Versicherte eine spürbare Schmälerung ihrer Betriebsrente bedeutete – und viele sich berechtigterweise fragten, ob diese sich überhaupt lohnt – wurde 2020 ein Freibetrag festgelegt. Dieser liegt aktuell bei 197,75 € (Stand 2026) und bedeutet, dass alle Betriebsrenten unterhalb der Grenze keine Krankenkassenbeiträge zahlen.  

Privatversicherte können sich in dieser Frage entspannt zurücklehnen. Die Leistungen an die Krankenversicherung aus der Betriebsrente betreffen sie nicht. Das liegt daran, dass die private Krankenversicherung ihre Beiträge einkommensunabhängig kalkuliert und Zusatzeinkommen wie die Betriebsrente keinen Einfluss auf die PKV-Beitragshöhe im Alter nehmen. Privatversicherte erhalten ihre Betriebsrente vollständig ausbezahlt und müssen lediglich die üblichen Steuern darauf zahlen. 

Versicherte müssen nur auf den Teil der Betriebsrente Krankenkassenbeiträge gezahlt werden, der den Freibetrag von 197,75 € (Stand: 2026) übersteigt. Bei Privatversicherten wirkt sich die Betriebsrente nicht auf die Beitragshöhe aus 

Info Betriebsrente Auszahlung: Steuern bei PKV und GKV im Vergleich 

Für das Finanzamt ist die Krankenversicherung irrelevant. Beide Systeme – PKV und GKV – unterliegen der gleichen Steuerpflicht. In der Praxis wird die ausgezahlte Betriebsrente mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz abzüglich des Freibetrags besteuert. 

Bei den Kranken- und Pflegeversicherungsabgaben von der ausgezahlten Betriebsrente gibt es  

Für wen sich die Betriebsrente ggf. nicht lohnt 

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht für alle Beschäftigten die passende Form der ergänzenden Altersvorsorge. Die Rente aus einer Betriebsrente muss voll versteuert werden.  

Ebenso fallen oberhalb von Freibeträgen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Vor allem die Abzüge auf größere Betriebsrenten können daher vergleichsweise hoch ausfallen. 

Hier muss schon einiges an Rendite durch den Anbieter der Betriebsrente erwirtschaftet werden, um die eingezahlten Beiträge wieder herauszuholen.  

Da der Arbeitgeber die Betriebsrentenform vorgibt, haben Versicherte kaum Einfluss darauf und müssen mit teuren und unrentablen Verträgen leben. 

Dass die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung vom Bruttogehalt abgehen, kann auch nachteilig sein, da entsprechend weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung fließt und diese mindert. Schließlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn Versicherte den Arbeitgeber wechseln. 

Nachteile der Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel 

Ein Arbeitgeberwechsel bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist oft mit bürokratischem Aufwand und finanziellen Verlusten verbunden. Das liegt z. B. daran, dass der neue Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag nicht zwingend übernehmen muss, sondern neuen Beschäftigten vielleicht nur die Variante anbietet, die im Unternehmen etabliert ist. Gleiches gilt für die Zuschusshöhe. Hat der alte Arbeitgeber noch z. B. 30 % zu den bAV-Beiträgen hinzugegeben, kann der neue nur das Minimum, also 15 % zahlen. Geht es nicht nahtlos weiter mit der Betriebsrente, dann sind die Ruhestellung des Vertrags oder die private Weiterführung ohne Arbeitgeberanteil eine Option. 

Auch interessant: Sind Fondspolicen oder Fondssparpläne als Altersvorsorge besser? 

Fazit: Für welche Privatversicherten lohnt sich eine Betriebsrente? 

Mit der Unterstützung vom Arbeitgeber ein solides finanzielles Polster für den Ruhestand ansparen? Das klingt für die meisten gut und wird auch von Versicherungsexperten empfohlen. Die Betriebsrente als private und steuerbegünstigte Zusatzrente ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein für einen sorgenfreien Ruhestand.  

Gern beraten wir Sie dazu und rechnen mit konkreten Zahlen, ob sich die Betriebsrente für Sie als Privatpatienten lohnt. Einiges spricht dafür: Denn anders als gesetzlich Versicherte müssen sie im Rentenalter lediglich Steuern zahlen, jedoch keine zusätzlichen Beiträge auf Kranken- oder Pflegeversicherung oberhalb bestimmter Freigrenzen. 

Wer noch mehr für die Altersvorsorge tun möchte und hohe PKV-Beiträge im Alter fürchtet, kann neben der Einrichtung einer Betriebsrente noch mehr tun. Sind Sie sicher, dass Sie den optimalen PKV-Tarif bei Ihrem Versicherer gefunden haben? Angesichts dessen, dass sich Lebensumstände ändern können und Versicherer immer neue interessante Tarife herausbringen, könnte sich eine Überprüfung lohnen. 

Wir als ungebundene Versicherungsexperten finden den Top-Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, der auch in den nächsten Jahren stabile Beiträge verspricht. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem umfangreichen Marktwissen können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden. Gern begleiten wir Sie durch den gesamten Vertragsprozess. 

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