Zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ist grundsätzlich eine gute Idee. Mit der Betriebsrente bauen sich Angestellte eine Zusatzrente auf, die einerseits vom Arbeitgeber mitfinanziert werden kann und andererseits staatlich gefördert wird mit Steuererleichterungen. Insbesondere privat versicherte Angestellte, die über ein hohes Einkommen verfügen, müssen privat vorsorgen. Weil sie nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung monatliche Beiträge in Ihre gesetzliche Rente einzahlen dürfen und daher bei ihnen die Einkommens- bzw. Versorgungslücke von Einkommen zur Rentenhöhe besonders groß ausfallen dürfte.
Wie funktioniert eine Betriebsrente?
Die betriebliche Altersversorgung – kurz bAV – ist neben der Riester-Rente die zweite Säule im deutschen Säulenmodell der Altersvorsorge. Die erste Säule steht für die gesetzliche Rentenversicherung und Basisrente (Rürup-Rente) und die dritte für die private Vorsorge mit beispielsweise privater Renten- oder Lebensversicherung sowie Aktien und Immobilien.
Bei der Betriebsrente wird ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitgeber in Beiträge für eine Betriebsrente investiert. Hier spricht man von der Entgeltumwandlung. Später – im Ruhestand – werden diese Beiträge zuzüglich der von dem Versicherer erwirtschafteten Zinsen als Betriebsrente oder als Einmalsumme ausgezahlt.
Welche Form der Betriebsrente im Unternehmen angeboten wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Aus folgenden Formen der Betriebsrente kann der Arbeitgeber wählen:
- Direktversicherung (am häufigsten verwendet)
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Seit 2002 haben Angestellte in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente.
Zusätzlich ist auch der Arbeitgeber verpflichtet, sich daran zu beteiligen, sofern die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds fließt. Der gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss beträgt bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Arbeitnehmende dürfen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze/DRV West als Entgeltumwandlung steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen.
Auch wenn der Arbeitgeber eine andere Form der Betriebsrente anbietet, kann er seine Angestellten freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen unterstützen. Möglich – und für die Versicherten der Idealfall – ist auch eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente.
Die Vorteile der Betriebsrente
Weil man damit Steuern spart: Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Auf das so verringerte Nettoeinkommen müssen weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.
Weil der Arbeitgeber meist etwas dazugibt: Abhängig von der Rentenform muss er sich mit 15 Prozent des Beitrags beteiligen.
Weil die Verträge durch Gruppenkonditionen häufig günstiger sind, als wenn sie privat geschlossen wären.
Weil es flexibel ist: Zum Rentenbeginn können sie Versicherten sich entscheiden, ob sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange monatliche Zusatzrente wünschen.
Weil es erweiterbar ist: Nach Vereinbarung kann in die betriebliche Altersversorgung auch eine Arbeitskraftsicherung und Hinterbliebenenvorsorge eingeschlossen werden. Häufig können so auch Mitarbeitende mit Vorerkrankungen eine Arbeitskraftabsicherung vereinbaren.
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Darum ist die Betriebsrente für Privatversicherte noch attraktiver:
Die Betriebsrente ist für Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht vor allem in der Ansparphase attraktiv, weil sie das Nettogehalt und damit die Abgabenlast mindert. Für monatliche Beträge bis zu 302 Euro fallen keine Sozialabgaben an, bis zu 604 Euro sogar keine Einkommenssteuern (Stand 2024).
Anders sieht es in der Auszahlungsphase aus. Hier zahlen Versicherte auf die monatliche Betriebsrente neben der Einkommenssteuer den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil inklusive Zusatzbeitrag). Im Durchschnitt sind das 16,3 Prozent an Sozialabgaben. Da das für viele gesetzlich Versicherte eine spürbare Schmälerung ihrer Betriebsrente bedeutete – und viele sich berechtigterweise fragten, ob diese sich überhaupt lohnt – wurde 2020 ein Freibetrag festgelegt. Dieser liegt aktuell bei 176,75 Euro (Stand 2024) und bedeutet, dass alle Betriebsrenten unterhalb der Grenze keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Liegt die Höhe der Betriebsrente oberhalb, muss nur auf den Teil der Rente Krankenkassenbeiträge bezahlt werden, der die 176,75 Euro übersteigt.
Privatversicherte können sich in dieser Frage entspannt zurücklehnen. Die Leistungen an die Krankenversicherung aus der Betriebsrente betreffen sie nicht. Das liegt daran, dass die private Krankenversicherung ihre Beiträge einkommensunabhängig kalkuliert und Zusatzeinkommen wie die Betriebsrente keinen Einfluss auf die PKV-Beitragshöhe im Alter nehmen. Privatversicherte erhalten ihre Betriebsrente vollständig ausbezahlt und müssen lediglich die üblichen Steuern darauf zahlen.
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Für wen sich die Betriebsrente ggf. nicht lohnt
Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht für alle Beschäftigten die passende Form der ergänzenden Altersvorsorge. Die Rente aus einer Betriebsrente muss voll versteuert werden. Ebenso fallen oberhalb von Freibeträgen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Vor allem die Abzüge auf größere Betriebsrenten können daher vergleichsweise hoch ausfallen.
Hier muss schon einiges an Rendite durch den Anbieter der Betriebsrente erwirtschaftet werden, um die eingezahlten Beiträge wieder „herauszuholen“. Da der Arbeitgeber die Betriebsrentenform vorgibt, haben Versicherte kaum Einfluss darauf und müssen mit teuren und unrentablen Verträgen leben.
Dass die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung vom Bruttogehalt abgehen, kann auch nachteilig sein, da entsprechend weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung fließt und diese mindert. Schließlich stellt sich die Frage, was passiert, wenn Versicherte den Arbeitgeber wechseln. Im Idealfall können sie ihre Betriebsrente einfach dort fortführen oder privat weiter einzahlen.
Fazit: Für welche Privatversicherten lohnt sich eine Betriebsrente?
Mit der Unterstützung vom Arbeitgeber ein solides finanzielles Polster für den Ruhestand ansparen? Das klingt für die meisten gut und wird auch von Versicherungsexperten empfohlen. Die Betriebsrente als private und steuerbegünstigte Zusatzrente ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein für einen sorgenfreien Ruhestand. Gern beraten wir Sie dazu und rechnen mit konkreten Zahlen, ob sich die Betriebsrente für Sie als Privatpatienten lohnt. Einiges spricht dafür: Denn anders als gesetzlich Versicherte müssen sie im Rentenalter lediglich Steuern zahlen, jedoch keine zusätzlichen Beiträge auf Kranken- oder Pflegeversicherung oberhalb bestimmter Freigrenzen.
Wer noch mehr für die Altersvorsorge tun möchte und hohe PKV-Beiträge im Alter fürchtet, kann neben der Einrichtung einer Betriebsrente noch mehr tun. Sind Sie sicher, dass Sie den optimalen PKV-Tarif bei Ihrem Versicherer gefunden haben? Angesichts dessen, dass sich Lebensumstände ändern können und Versicherer immer neue interessante Tarife herausbringen, könnte sich eine Überprüfung lohnen.
Wir als ungebundene Versicherungsexperten finden den Top-Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, der auch in den nächsten Jahren stabile Beiträge verspricht.
Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und unserem umfangreichen Marktwissen können Sie auf uns zählen, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden. Gern begleiten wir Sie durch den gesamten Vertragsprozess.