Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet, ist der Einkommensgrenzwert, ab dem Arbeitnehmer zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) wählen können. Die JAEG wird jährlich auf Basis der Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Hier der aktuell vorläufig1 für das Jahr 2025 festgelegte Wert:
- Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025 – 73.800 € pro Jahr
Exkurs: Für Versicherte die schon am 31.12.2002 privat versicherte waren gilt eine niedrigere Jahresarbeitsentgeltgrenze als Bestandsschutz.
Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2022
Die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) spiegelt die allgemeine Einkommensentwicklung wider. Hier eine Übersicht der allgemeinen und besonderen JAEG von 2022 – 2025:
Jahr | Jahresarbeitsentgeltgrenze | Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze |
2022 | 64.350,00 € | 58.050,00 € |
2023 | 66.600,00 € | 59.850,00 € |
2024 | 69.300,00 € | 62.100,00 € |
2025 | 73.800,00 € | folgt |
Aktuelle Grenzwerte für 2025
Für das Jahr 2025 beträgt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 73.800 €. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Einkommen über diesem Wert die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, während diejenigen mit einem Einkommen darunter in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied bleiben müssen.
Auswirkungen auf die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Die JAEG beeinflusst maßgeblich die Versicherungswahl zwischen privater und gesetzlicher Gesundheitsversorgung:
- Zugang zur PKV als Arbeitnehmer über JAEG:
Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen die allgemeine JAEG überschreitet, können in die PKV wechseln. Der Wechsel erfolgt meist zum Jahresbeginn, wenn das Einkommen des Vorjahres und in der Prognose für das Folgejahr über der JAEG liegt oder bei dem Antritt eines neuen Jobs. Damit können Arbeitnehmende sich genau wie Selbstständige, Unternehmer, Beamte und Freiberufler nun den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung selbst wählen oder freiwillig mit einem Beitrag über 1.100 € (Arbeitgeberzuschuss und Höchstbeitrag GKV ab 2025) in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
- Pflichtversicherung bei Erhöhung der JAEG:
Wird die JAEG erhöht und das Einkommen eines Arbeitnehmers bleibt unverändert oder steigt nicht im gleichen Maße, könnte der Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig in der GKV werden. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden und gilt dann für die Dauer des aktuellen Beschäftigungsverhältnisses. Wichtig ist dabei zu beachten, dass Kunden die schon vor 2003 privat versichert waren beim Unterschreiten dieses Wertes nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, sondern hier ein niedrigerer Wert entscheidet.
Praxisbeispiel zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025
Situation: Ein Arbeitnehmer hat 2024 ein Jahreseinkommen von 72.000 € und ist seit zwei Jahren in der PKV versichert, da er die JAEG überschritten hat. Für 2025 wird die JAEG von bisher 69.800 € auf 73.800 € erhöht.
Einkommen bleibt gleich:
Da das Einkommen von 72.000 € die neue JAEG von 73.800 € überschreitet, bleibt der Arbeitnehmer in der PKV versichert, wenn er sich von der Versicherungspflicht innerhalb von drei Monaten befreien lässt.
Sie möchten Wissen bis zu welcher Höhe Ihr Einkommen verbeitragt wird in der Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenze 2025
Fazit
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV. Arbeitnehmer, die die JAEG überschreiten, können von den Vorteilen der PKV profitieren. Bei einer Erhöhung der JAEG und gleichbleibendem Einkommen besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht, um in der PKV zu verbleiben.
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- Die vorläufigen Werte wurden bisher später auch final bestätigt. ↩︎