Tarifwechsel prüfen

Kann ich als Beamter meine PKV wechseln? 

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Susanne Schimke
21. August 2026
Titelbild Kann ich als Beamter meine PKV wechseln? 

Beitrag zu hoch, Leistungen passen nicht mehr, Familienzuwachs – Privatversicherte können grundsätzlich intern den Tarif wechseln oder gleich den Anbieter. 

Beamtinnen und Beamte nehmen immer eine Sonderstellung ein, weil die Beihilfe je nach Familienstand 50 bis 80 % der Kosten deckt und sie über eine PKV nur den verbleibenden Rest versichern müssen. Aber auch Verbeamtete können die PKV wechseln. Wegen der Altersrückstellungen, die zumindest teilweise dabei verlorengehen und ggf. weiterer Nachteile sollte dieser Schritt sorgfältig abgewogen werden.

Lesen Sie hier zu den zwei Wechselwegen sowie zu typischen Stolperfallen beim PKV-Wechsel für Beamtinnen und Beamte. 

Quick-Info

In die private Krankenversicherung wechseln Beamte dann: 

  • ohne Grund mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (meist zum 31.12) 
  • bei Beitragserhöhungen (Sonderkündigungsrecht) 
  • bei Änderung des Beihilfesatzes (Heirat, Scheidung, Geburt, Pensionierung, Wechsel der Stelle, des Bundeslandes)
  • jederzeit möglich: innerhalb der bisherigen PKV den Tarif wechseln

Zwei Wechseloptionen für Beamte und Beamtinnen: Tarifwechsel & Versichererwechsel 

Wer als Beamtin oder Beamter die private Krankenversicherung wechseln möchte z. B. weil die Beiträge gestiegen sind oder ein Umzug in ein anderes Bundesland und damit zu einem anderen Dienstherrn ansteht, hat zwei Optionen. Der unkomplizierte erste Weg ist der interne Tarifwechsel. Hierbei wechseln Versicherte einfach den Tarif bei ihrer PKV.

Aufwändiger und vor allem bedenkenswerter ist der Wechsel der PKV, weil dieser meist viele Nachteile mit sich bringt und nur für wenige geeignet ist, ohne vorher andere Optionen abzuwägen. 

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Für den schnellen Überblick: Vergleich der Konditionen von Tarifwechsel vs. Versichererwechsel für Verbeamtete

Tarifwechsel (§ 204 VVG) Versichererwechsel
Definition Wechsel in einen anderen Tarif beim bisherigen Versicherer Wechsel in eine andere private Krankenversicherung
Gesundheitsprüfung Ohne – Gesundheitsprüfung wird ggf. nur für den Teil mit zusätzlichen neuen Leistungen nötig Vollständige Wiederholung der Gesundheitsprüfung erforderlich
Alterungsrückstellungen Bleiben vollständig erhalten Nur der sogenannte Übertragungswert (= Basistarif-Niveau) wird übertragen, meist deutlicher Verlust
Annahmegarantie Ja, gesetzlich garantiert (Rechtsanspruch) Nein, Versicherer kann nach Gesundheitsprüfung (Risikoeinschätzung) die Annahme ablehnen (eher selten)
Risiko bei Vorerkrankungen Risikoausschluss, Leistungsausschlüsse oder Ablehnung möglich Risikoausschluss, Leistungsausschlüsse oder Ablehnung möglich
Beitragsersparnis Je nach Tarifangebot sind spürbare Einsparungen möglich Vor allem junge und gesunde Verbeamtete können mit einem frühen und gut gewählten PKV-Wechsel sparen
Wartezeiten Entfallen in der Regel Können erneut anfallen
Beihilfekonformität Muss weiterhin sichergestellt sein Muss neu geprüft werden (beihilfekonformer Tarif nötig)
Bearbeitungsaufwand Meist formlos möglich zum Ersten des Folgemonats Aufwändiger: Kündigung, Antragsprüfung, Gesundheitsprüfung, Vertragsabschluss
Empfehlenswert bei Hohen Beitragssprüngen, höherem Alter, Vorerkrankungen Hohen Beitragssprüngen, sehr guter Gesundheit, jungem Alter

Was ist besser: Tarifwechsel oder PKV-Wechsel für Beamte und Beamtinnen? 

Lohnt sich: Der interne PKV-Tarifwechsel für Verbeamtete 

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers ist für die meisten Verbeamteten die risikoärmere Option, da die bereits angesparten Alterungsrückstellungen vollständig erhalten bleiben und keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Gerade bei Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter überwiegt dieser Vorteil oft deutlich gegenüber möglichen Beitragsersparnissen bei einem anderen Anbieter.  

Allerdings ist die Auswahl an Tarifen auf das Angebot des bisherigen Versicherers beschränkt, sodass möglicherweise attraktivere Konditionen am Markt ungenutzt bleiben. Zudem lassen sich bestehende Leistungsschwächen des Versicherers – etwa bei Beitragsstabilität. Leistungsumfang oder Kundenservice – durch einen Tarifwechsel nicht beheben. 

Für Verbeamtete mit Vorerkrankungen oder höherem Alter ist der Tarifwechsel meist die risikoärmere Wahl, da trotz der günstigeren Beiträge die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung ansteht und damit ggf. Risikozuschläge.  

Das kann die Gesundheitsprüfung beim internen Tarifwechsel ergeben:

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Lohnt sich: Der PKV-Wechsel für Verbeamtete 

Ein Wechsel zu einem neuen Versicherer kann zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen führen. Diesem Vorteil steht jedoch das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung gegenüber, bei der Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder sogar eine Ablehnung drohen. Auch weil die Alterungsrückstellungen größtenteils verlorengehen, da meist nur der Übertragungswert in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden kann, ist der PKV-Wechsel in erster Linie für den Beginn der Beamtenlaufbahn eine Option.  

Zitat PKV-Verband: Für langjährig Privatversicherte ist der Neuabschluss einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen selten eine Option für eine Beitragssenkung. 

Ältere Verbeamte und auch gesundheitlich Vorbelastete werden hier wegen der zwingenden Wiederholung der Gesundheitsprüfung und der eingeschränkten Mitnahme der über die Jahre gesammelten Altersrückstellungen finanziell benachteiligt. Aber auch die neue Versicherung muss das Gesundheitsrisiko für jeden Antrag prüfen und ggf. mit Risikozuschlägen versichern. Zudem müssen ggf. Altersrückstellungen in kürzerer Zeit aufgebaut werden. 

Der Wechsel der privaten Krankenversicherung ist vor allem eine Perspektive für junge Verbeamtete ohne relevante Vorerkrankungen. 

Ich will die PKV wechseln – Das sind typische Stolperfallen  

Stolperfallen?!!? – Gut zu wissen, werden sich viele denken. Weil es gerade bei Frustgefühlen nach steigenden Beiträgen verlockend ist, einfach den Anbieter zu wechseln, sollte ein Wechsel der Krankenversicherung wohlüberlegt sein. Anders als der Stromanbieter oder Handytarif geht es ursprünglich um einen auf das gesamte Leben ausgerichteten und kalkulierten Vertrag.

Nach dem individuellen Risiko gesund zu bleiben – oder eben nicht – werden Beiträge prognostiziert, die unter Laborbedingungen, also ohne Inflation, medizinischem Fortschritt, politischen Entscheidungen und dem demografischen Wandel gleich bleiben würden. Bei der Aussicht auf günstigere Beiträge gibt es einige Stolperfallen zu umgehen. 

Stolperfalle PKV-Wechsel: Verlust von Altersrückstellungen 

Beim Wechsel innerhalb der PKV (= interner Tarifwechsel) bleiben die gebildeten Alterungsrückstellungen erhalten – beim Wechsel zu einem anderen Versicherer gehen sie dagegen größtenteils verloren. Nur der sogenannte Übertragungswert wird mitgenommen, der oft deutlich niedriger ist als das tatsächlich angesparte Kapital.  

Der Übertragungswert PKV ist der Teil der Altersrückstellungen sowie der 10-Prozent-Zuschlag, die beim Wechsel in eine andere PKV mitgenommen werden. 

Je länger man in der PKV war, desto schmerzhafter ist dieser Verlust, weil Versicherte beim Aufbau der Alterungsrückstellungen quasi bei null beginnen – mit entsprechend höheren Beiträgen im Alter. 

Beispiel Rückstellungsverluste beim PKV-Wechsel:  

Ein 45-Jähriger hat bei seinem bisherigen Versicherer über 20 Jahre rund 60.000 Euro an Alterungsrückstellungen angespart. Beim Wechsel in eine andere PKV darf er davon nur den gesetzlichen Übertragungswert mitnehmen – häufig nur ein Bruchteil dieser Summe. Der neue Versicherer kalkuliert seinen Beitrag im Alter also fast wie bei einem neuen Vertrag in jungen Jahren, was spätere und höhere Beitragssteigerungen wahrscheinlicher macht.

Hätte der Versicherte sich für einen internen Tarifwechsel entschieden und beim Versicherer geblieben, hätte er alle Altersrückstellungen behalten und wahrscheinlich unterm Strich einiges weniger an Beiträgen gezahlt. 

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Stolperfalle PKV-Wechsel: Risikozuschläge bei Vorerkrankungen  

Ein Versichererwechsel bedeutet fast immer eine erneute Gesundheitsprüfung. Bestehende oder in der Vergangenheit behandelte Erkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung führen – selbst wenn man beim alten Versicherer ohne Zuschlag versichert war (dort gilt der ursprüngliche Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn, nicht der heutige). Wer also seit Vertragsabschluss gesundheitliche Probleme entwickelt hat, trägt beim Wechsel ein reales Risiko, schlechtere Konditionen zu bekommen. 

Beispiel Risikozuschläge nach PKV-Wechsel: 

Eine Versicherte ist mit 30 Jahren gesund in die PKV eingetreten, hat mit 40 aber eine Diabetes-Diagnose erhalten. Beim jetzigen Versicherer würde der Vertrag unverändert bestehen, weil mittlerweile erworbene Krankheiten keinen Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen. Es gilt immer der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss.

Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung jedoch muss die Diagnose bei den Gesundheitsfragen angegeben werden. Die Folge kann ein spürbarer Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss für Diabetes-bezogene Behandlungen sein.

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Stolperfalle PKV-Wechsel: Zu günstige Tarife, die Lücken lassen 

Mut zur Lücke zeigen, ist bei der Wahl der Krankenversicherung nicht angebracht. Ein niedriger Beitrag ist zwar verlockend, sollte aber immer im Verhältnis zum Leistungsumfang bewertet werden. Manche PKV-Tarife sparen an Stellen, die im Krankheitsfall teuer werden können: eingeschränkte Zahnstaffel, niedrige Erstattungssätze für Heilmittel oder Psychotherapie, hohe Selbstbeteiligungen, kein Einzelzimmer oder keine Chefarztbehandlung.

Der vermeintliche Sparvorteil kehrt sich um, sobald man die Leistung tatsächlich braucht. Wer das erkennt und zurück zu wieder besseren Leistungen wechseln möchte, hat es wegen der Gesundheitsprüfung oft schwer. 

Beispiel Locktarife: 

Ein am Ende zu günstiger Tarif erstattet Zahnersatz nur zu 50 % statt der üblichen 80 bis 90 %. Bei einer Implantat-Versorgung für 6.000 € zum Beispiel bedeutet das einen Eigenanteil von 3.000 € statt der 600 bis 1.200 € in einem durchschnittlichen PKV-Tarif. Die Beitragsersparnis kann durch einen einzigen Behandlungsfall mehr als aufgezehrt werden. 

Die private Krankenversicherung wechseln Beamte am besten gut vorbereitet 

Ein Wechsel der PKV – etwa vom bisherigen Anbieter zu einem anderen Versicherer – ist für Beamtinnen und Beamte eine folgenreiche Entscheidung, die gut überlegt sein will. Anders als bei einem Ersteinstieg in die PKV verlangt ein Wechsel eine erneute Gesundheitsprüfung, und die über Jahre angesparten Alterungsrückstellungen gehen dabei größtenteils verloren. Ein günstigerer Beitrag beim neuen Anbieter kann daher trügen, wenn er mit hohem Selbstbehalt oder eingeschränkten Leistungen erkauft wird.  

Checkliste: Die wichtigsten Stolperfallen beim PKV-Wechsel 

  • Beihilfebemessungssatz exakt übertragen 
    Der neue Tarif muss lückenlos zum individuellen Beihilfesatz passen. Fehler hier führen entweder zu Deckungslücken oder zu unnötig teurer Überversicherung. 
  • Alternative prüfen: interner Tarifwechsel statt Versichererwechsel 
    Ein Wechsel innerhalb desselben Unternehmens (§ 204 VVG) ist ohne neue Gesundheitsprüfung möglich und erhält die Rückstellungen. Diese Option sollte immer (und gerade bei langjährig Privatversicherten) zuerst geprüft werden, bevor ein Anbieterwechsel erwogen wird. 
  • Beitragsentwicklung und Anbieterstabilität recherchieren 
    Ein niedriger Einstiegsbeitrag beim neuen Versicherer sagt nichts über künftige Beitragssteigerungen aus. Die bisherige Beitragshistorie und finanzielle Stabilität des Anbieters sind aussagekräftiger. Branchenratings und eine ungebundene Beratung können hier Klarheit schaffen. 
  • Übertragungswert (Rückstellungsverlust) einkalkulieren 
    Beim Wechsel in eine anderen PKV wird nur der gesetzliche Übertragungswert mitgenommen, nicht die vollen angesparten Alterungsrückstellungen. Je länger der bisherige Vertrag lief, desto größer der finanzielle Nachteil – oft mit spürbaren Folgen für die Beitragsstabilität im Alter. 
  • Erneute Gesundheitsprüfung beachten 
    Der zukünftige Versicherer bewertet den aktuellen Gesundheitszustand neu. Wer zwischenzeitlich Erkrankungen entwickelt hat, riskiert Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im Extremfall eine Ablehnung. 
  • Leistungsumfang im Detail vergleichen, nicht nur den Beitrag 
    Ein günstigerer Tarif spart oft an Zahnersatz, Heilmitteln, Einzelzimmer oder Auslandsschutz. Diese Einsparungen fallen erst im Leistungsfall auf – dann ist ein Rückwechsel meist erschwert. 
  • Pflegepflichtversicherung mitdenken 
    Die Pflegeabsicherung ist an den PKV-Vertrag gekoppelt und muss beim Wechsel ebenfalls neu abgeschlossen bzw. übertragen werden – auch hier lohnt ein Blick auf Konditionen und Beihilfeanteil. 
  • Kündigungsfristen und Übergangszeitraum beachten 
    Der alte Vertrag darf erst gekündigt werden, wenn die Zusage des neuen Versicherers vorliegt – sonst droht eine Versicherungslücke oder sogar ein Rückfall in die Pflicht zur gesetzlichen Absicherung. 

Fazit: Ein PKV-Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der bisherige Tarif nicht mehr passt – er sollte aber nie allein wegen eines niedrigeren Beitrags erfolgen. Die Kombination aus Übertragungswerte und Verluste, Gesundheitsprüfung und möglichen Leistungslücken macht eine sorgfältige, unabhängige Prüfung unverzichtbar.  

Eine unabhängige Versicherungsberatung hilft bei der ehrlichen Einschätzung der eigenen Gesundheitshistorie und beim detaillierten Leistungsvergleich als Basis für einen Tarif- oder Versicherungswechsel. 

In die PKV wechseln trotz Vorerkrankung: PKV Öffnungsaktion für Verbeamtete 

Die Öffnungsaktion, auch PKV-Öffnungsklausel löst ein Dilemma, mit dem sich nicht wenige Beamtinnen und Beamte früher konfrontiert sahen. Sie standen am Anfang ihrer Beamtenlaufbahn und waren systembedingt quasi verpflichtet, sich zur Absicherung der Gesundheit für die Kombination Beihilfe + privaten Krankenversicherung zu entscheiden.

Aber: die PKV hat sie aufgrund relevanter Vorerkrankungen abgelehnt oder nur mit hohen Risikozuschlägen versichert. Fakt ist: Ohne PKV keine Beihilfe, die Betroffenen mussten hohe Beiträge zahlen, um Beihilfe zu erhalten, oder auf die Beihilfe verzichten und sich freiwillig gesetzlich versichern. Wobei sie die GKV-Beiträge vollständig allein zahlen mussten. 

Die PKV Öffnungsaktion bietet gesundheitlich vorbelasteten Beamtenneulingen einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung. Sie können sich bei den an der Aktion teilnehmenden privaten Krankenversicherungen mit gedeckelten Risikozuschlägen versichern. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden – wer diese Frist verpasst, kann die erleichterte Aufnahme häufig nicht mehr nachholen und unterliegt bei einem späteren Antrag der regulären Risikoprüfung. 

Der zentrale Vorteil der PKV-Öffnungsaktion: Es gibt keine gesundheitsbedingte Ablehnung und der Risikozuschlag ist auf maximal 30 % begrenzt. Individuelle Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen sind nicht vorgesehen. 

Nutzen Sie die anonyme Risikovoranfrage!  

Wer nicht sicher ist, inwiefern angesichts von Vorerkrankungen eine reguläre Aufnahmen in einen PKV-Beamtentarif möglich ist, kann zunächst eine anonyme Risikovoranfrage nutzen. Mit einer Anfrage an verschiedene infrage kommenden Versicherungen lässt sich schnell unverbindlich herausfinden, ob und unter welchen Bedingungen sie im konkreten Fall versichern.

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Welche PKV ist die beste für Beamte und Beamtinnen? 

Welche private Krankenversicherung bzw. welcher Tarif der beste ist, lässt sich seriös nicht pauschal beantworten. Die Wahl hängt immer stark von individuellen Faktoren ab, wozu das (Eintritts)Alter, der Gesundheitszustand, dem gewünschtem Leistungsumfang, aber auch der Dienstherr (die Beihilfesätze von Bundesland zu Bundesland und im Vergleich zum Bund variieren) und Aspekte wie Familienplanung oder das Arbeitsmodell (Teilzeit) gehören.  

Tipps: In diese private Krankenversicherung wechseln Beamte 

  • Nicht immer ist der günstigste Tarif der beste. Im Gegenteil: Entscheidend sind neben dem Beitrag vor allem langfristige Beitragsstabilität, Leistungen bei Zahnersatz, stationärer Behandlung und im Alter sowie die Möglichkeit, Kinder kostengünstig mitzuversichern.  
  • Ein guter Tarif ist der, der passende Leistungen zu langfristig guten Konditionen bietet. Verbeamtete müssen Tarife darauf prüfen, ob sie beihilfekonform sind: Der gewählte Tarif muss exakt zum Beihilfesatz des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes passen. 
  • Erfahrungswert: Versicherer mit einem kleinen Versicherungskollektiv (weniger als 50.000 Versicherte) bergen das Risiko von überproportional steigenden Beiträgen.  
  • Aktuelle Branchenratings konsumieren: Laut dem letzten Rating der Agentur Franke und Bornberg 2025 haben Deutscher Ring Krankenversicherung, Barmenia und ARAG besonders gut abgeschnitten.   
  • Nicht auf Empfehlungen von Kolleginnen oder Kollegen setzen: Zum individuell geeigneten PKV-Tarif geht es meist nur über eine ungebundene Versicherungsberatung. 
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