Morgens die Augen aufschlagen und sofort scharf sehen, keine beschlagenen Gläser mehr und nie wieder störende Fingerabdrücke auf der Brille. Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt seit einem BGH-Urteil von 2017 grundsätzlich schon die Laserkorrektur einer Hornhautverkrümmung.
Ob der Versicherer die Rechnung tatsächlich und in voller Höhe erstattet, liegt allerdings häufig im Kleingedruckten: z. B. an Wartezeiten, Höchstbeträgen oder Tarifausschlüssen, die hier wirken können.
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Weitverbreitete Fehlsichtigkeit: Hornhautverkrümmung
Kopfschmerzen, Schwindel, Augenbrennen und schließlich unscharf oder verzerrt gesehene Gegenstände entstehen, wenn das Auge ständig versucht, das unscharfe Bild durch Hornhautverkrümmung über das Scharfstellen der Augenlinse zu korrigieren.
Eine Hornhautverkrümmung (Astigmatismus oder Stabsichtigkeit) ist eine weit verbreitete Fehlsichtigkeit. Die Hornhaut ist dabei unregelmäßig gewölbt – und nicht rund, sondern oval bzw. eiförmig. Das hat zur Folge, dass das einfallende Licht nicht mehr exakt in einem Punkt auf der Netzhaut gebündelt wird und die Betroffenen im Nahbereich und in der Ferne verzerrt und unscharf sehen. Anders als bei Kurz- oder Weitsichtigkeit, ist meist das gesamte Distanzsehen betroffen und nicht entweder das Sehen in der Ferne oder nur in der Nähe.
Bei der Hornhautverkrümmung werden die Lichtstrahlen auf der Netzhaut zu einem Strich oder Stab verzerrt. Deshalb wird sie auch als Stabsichtigkeit bezeichnet. Betroffene sehen unscharf – und dastypischerweise sowohl im Nah- als auch im Fernbereich.
Eine Hornhautverkrümmung ist in der Regel angeboren. Mögliche Ursachen für eine erworbene Verkrümmung sind:
- Komplikationen nach einer Augenoperation
- Narben auf der Hornhaut nach einer Hornhautentzündung oder Verletzung des Auges
- krankhafte fortschreitende Vorwölbung der Hornhaut (Keratokonus); auch ein Grauer Star kann die Brechkraft der Linse verändern und dadurch die Stabsichtigkeit verstärken oder mildern.
Aus der Statistik zur Hornhautverkrümmung (Astigmatismus)
- Ungefähr jede/r Vierte bis Dritte der erwachsenen Deutschen hat eine Verkrümmung von mehr als 0,5 Dioptrien. Ein schwacher Astigmatismus bleibt häufig unbemerkt und bedarf keiner Korrektur.
- Bis 0,5 Dioptrien gilt als physiologisch normal
- Zwischen 0,75 und 1 Dioptrien ist eine augenärztliche Beurteilung empfohlen
- Bei Werten ab 0,75 Dioptrien ist das Sehen oft in dem Maße verschwommen oder verzerrt, dass eine Korrektur entweder durch Brille und Kontaktlinse oder durch eine Laser-OP empfehlenswert ist
- Die Verkrümmung wird mit zunehmendem Alter stärker bzw. auch häufiger.
- Nach einer Augen-OP benötigen 95 % keine Korrektur mehr in der Ferne.
Hornhautverkrümmung lasern: Was zahlt die Krankenkasse? (BGH-Urteil aus 2017)
Der Bundesgerichtshof hat 2017 geurteilt und entschieden und stuft auch eine moderate Fehlsichtigkeit als erstattungspflichtige Krankheit ein. Im verhandelten Fall reichten rund minus 3 Dioptrien aus, dass die private Krankenversicherung die Laser-OP bei Hornhautverkrümmung übernahm. Das Urteil ist wegweisend und macht den Weg dafür frei, das Privatversicherte die Kosten für eine Laserbehandlung bei Hornhautverkrümmung von ihrer PKV erstattet bekommen.
Aus der Pressemitteilung zum BGH-Urteil:
Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von -3 bzw. -2,75 Dioptrien eine Krankheit im Sinne von § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung darstellt und der private Krankenversicherer deshalb bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch die Kosten einer Lasik-Operation zur Beseitigung dieser Fehlsichtigkeit tragen muss.
Nach dem Urteil gilt: Wo ein Heilmittel existiert (die Laser-OP), müssen sich Versicherte nicht auf ein bloßes Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen) verweisen lassen.
Lange lehnten private Krankenversicherungen die Erstattung von Augenlaser-OPs nämlich mit einem simplen Argument ab: Eine Brille sei doch eine ausreichende, kostengünstigere Lösung. Für sie galten Laserbehandlungen als überflüssige Lifestyle- oder Schönheitsoperation. Gesetzliche Krankenkassen sehen die Übernahme der Kosten bis heute nicht vor, außer bei einer sehr eng ausgelegten medizinischen Notwendigkeit.
Info: Lasik-OP bei Hornhautverkrümmung
Das häufigste Verfahren in der refraktiven Chirurgie (= alle operativen Eingriffe am Auge) ist die Lasik-OP (Laser-in-situ-Keratomileusis) die am häufigsten eingesetzte. Dabei wird die Wölbung der Hornhaut korrigiert. Die Lasik-OP ist für Menschen mit Kurz- und Weitsichtigkeit bzw. mit Hornhautverkrümmung eine Option. Der Eingriff ist minimalinvasiv, dauert nur wenige Minuten pro Auge und ermöglicht es den meisten Patienten, bereits am nächsten Tag wieder scharf zu sehen.
Wird Augenlasern von der privaten Krankenkasse bezahlt?
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Augenlaser-Operation (z. B. Lasik) häufig ganz oder teilweise, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und sie in den Tarifbedingungen nicht ausgeschlossen sind. Laut Bundesgerichtshof (BGH) gilt eine Fehlsichtigkeit als Krankheit, weshalb die PKV unter bestimmten Bedingungen zahlen muss. Die Versicherer erstatten dann Kosten für die Laser-OP nicht nur bei einer Hornhautverkrümmung, sondern auch bei Kurz- und Weitsichtigkeit.
Die PKV zahlt in der Regel für Augen-Laser-OPs, wenn bestimmte Dioptrienwerte überschritten werden, eine Unverträglichkeit gegenüber Sehhilfen (Brille, Kontaktlinsen) vorliegt oder eine andere medizinische Indikation gegeben ist.
Das Urteil wird auch beinahe neun Jahre später in der Praxis bis heute nicht automatisch umgesetzt. Nicht selten versuchen Versicherer Kostenübernahmeanträge für Laser-OPs bei Hornhautverkrümmung mit anderen Begründungen abzulehnen.
Für Betroffene ist es wichtig, die Tarifbedingungen zu prüfen: Gelten Wartezeiten? Sind Leistungsausschlüsse oder maximale Erstattungsbeträge festgelegt? Oft ist man auf der sicheren Seite, wenn der gewählte PKV-Tarif die refraktive Chirurgie einschließt und eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Letztere ist laut dem BGH-Urteil gegeben bei entsprechender Fehlsichtigkeit und dem Nachweis durch den Bericht des behandelnden Arztes bzw. der Ärztin.
Laser-OP Augen: Widerruf vermeiden bzw. darauf reagieren
Wie bei allen größeren Rechnungen für medizinische Behandlungen, reichen Versicherte am besten vor der Operation einen Kostenvoranschlag ein, um eine Übernahmezusage einzuholen. Wenn Sie der Versicherung einen Kostenvoranschlag zur Verfügung stellen, hat die PKV eine konkrete Vorstellung von den auflaufenden Kosten und ist bei Spielraum ggf. eher bereit, sich zu beteiligen.
Im Zweifel empfiehlt es sich, sich bei Verbraucherschutzstellen, ungebundenen Versicherungsexperten oder dem Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung beraten zu lassen. Kostenfrei oder gegen ein moderates Honorar lassen sich individuelle Fragen klären bzw. durch die Optimierung des Versicherungsschutzes zukünftig besser abgesichert zu sein.
Lehnt die Krankenversicherung den Antrag ab, können Versicherte Widerspruch einlegen und sich auf das BGH-Urteil von 2017 berufen. Oft lenken die Versicherer nach einem begründeten Widerspruch ein und tragen die Kosten. Fakt ist: Der BGH hat klargestellt, dass Fehlsichtigkeit eine Krankheit
Was kostet das Lasern bei einer Hornhautverkrümmung?
Die Kosten für eine Laser-OP bei Hornhautverkrümmung variieren je nach angewandtem Verfahren, Dioptrien-Wert und behandelnder Klinik. Betroffene müssen zwischen 1.000 und 3.000 € pro zu behandelndem Augeeinkalkulieren.
Welche Kosten übernimmt die PKV bei Augen-OPs?
Je hochpreisiger und umfangreicher der eigene PKV-Tarif, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten (mit)trägt. Während die meisten Basistarife weniger Leistungen bieten, führen viele Premiumtarife die Lasik-OP oder die refraktive Chirurgie im Allgemeinen in den Konditionen auf. Auch mit privaten Krankenzusatzversicherungen wie speziellen Sehhilfe-, Augen- oder LASIK-Tarifen können Versicherte vorsorgen und die hohen Kosten von Augenlaser-OPs deutlich reduzieren oder sogar vermeiden.
Fast alle solcher Tarife haben eine Wartezeit von 3 bis 12 Monaten, teils sogar bis zu 24 Monaten. Wer das Augenlasern bereits konkret plant, sollte das bei der Wahl des Tarifs beachten bzw. frühzeitig planen.
Erstattet werden in der Regel die Voruntersuchung, die eigentliche Behandlung (Lasik, Femto-Lasik, PRK, LASEK, SMILE etc.) sowie die Nachsorge und teilweise auch Folgebehandlungen wie trockene Augen nach der OP.
Auch bei nicht so leistungsstarken Tarifen kann es sich lohnen, das Gespräch mit dem Versicherer zu suchen und eine kulante Lösung wie eine anteilige Kostenübernahme zu finden. Hier können ein Widerspruch bei pauschal anmutenden Absagen und eine gewisse Hartnäckigkeit helfen.
PKV & Fallstricke bei der Kostenübernahme von Laser-OPs der Augen
- Die OP muss medizinisch begründet und ärztlich schriftlich attestiert sein, nicht bloß kosmetisch motiviert.
- Manche Tarife nennen refraktive Chirurgie ausdrücklich und schließen sie aus oder deckeln sie auf einen Höchstbetrag – die Klausel im eigenen Vertrag entscheidet vor jedem Urteil.
- Viele Tarife zahlen erst nach 36 Monaten Versicherungszeit.
- Wer erst operieren lässt und danach abrechnet, riskiert den Erstattungsanspruch. Besser: Die Kostenübernahme vorab beantragen!
- Der PKV-Basistarif orientiert sich am GKV-Niveau – Augenlasern ist dort meist nicht enthalten.
Beispiel Ergo: Allgemeine Voraussetzungen für eine Augenoperation
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Ihre Fehlsichtigkeit hat sich im vergangenen Jahr nicht stark verändert.
- Sie haben keine weiteren Augenerkrankungen bzw. Augenentzündungen.
- Sie sind psychisch geeignet.
- Sie befinden sich nicht in einer Schwangerschaft oder in der Stillphase.
- Ihre Sehschwäche liegt im Bereich von -10 bis +5 Dioptrien.
Augen-Laser-OP und die steuerliche Absetzbarkeit
Unabhängig von der Versicherung können die Kosten für eine Augenlaser-OP als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Bedingung gilt, dass die OP medizinisch notwendig ist, wofür in der Regel ein ärztliches Attest genügt. Wie stark sich die Kosten tatsächlich steuermindernd auswirken, hängt vom Einkommen und der individuellen zumutbaren Eigenbelastung ab.
Ist die Augenlaser-OP langfristig günstiger als Brille oder Kontaktlinsen?
Auch Brillen und Kontaktlinsen sind eine dauerhafte Ausgabe in der digitalen Haushalts-App: Anpassungen, Ersatzmodelle oder neue Gläser bei veränderter Sehstärke – die Ausgaben summieren sich Jahr für Jahr. Eine Augenlaser-OP kostet zunächst mehr, rechnet sich aber langfristig: Je nach Methode ist sie nach rund zehn Jahren günstiger als hochwertige Sehhilfen – und mit Zusatzversicherung sogar noch schneller.



