Einige Anbieter der Maklerschaft scheinen noch aktiv mit der Europäischen Krankenversicherung zu werben. Hier hat sich jedoch seit dem 01.01.2016 eine gravierende rechtliche Änderung ergeben. Seit dem Unterliegen Versicherungsunternehmen eines Mitglied- oder Vertragsstaates der deutschen BAFIN und den deutschen Auflagen zum Geschäftsbetrieb und Produktgestaltung nach §61 VAG.

 

Nach §193 VVG ist jede Person mit Wohnsitz im Inland zur Versicherung (Kalkulation nach Art der Lebensversicherung) der ambulanten und stationären Heilbehandlung mit einem maximalen Selbstbehalt von 5.000€ verpflichtet. Details: §193 VVG

Anbieter wie die NEUE KV GmbH über den Versicherer Morgan Price oder ALC – Global Health Insurance bieten hierbei zwar Schutz für stationäre und ambulante Leistungen, halten aber teilweise die Vorgabe des Selbstbehaltes nicht ein. Grundlegende Problemstellung ist jedoch aktuell die Prämienberechnung. Diese wird nach Art der Schadenversicherung ohne die Bildung von Altersrückstellungen berechnet. Damit ist die Vorgabe des VVG zur substitutiven Krankenversicherung nicht erfüllt.

Was bedeutet das für Versicherte der EU-KV die in Deutschland wohnen?

Grundsätzlich erfüllen sie die Vorgabe der Versicherungspflicht in Deutschland nicht. Daher haben Sie zwar einen rudimentären Grundschutz für Ihr Kostenrisiko erworben, müssten aber im Falle einer Überprüfung damit rechnen, dass hohe Strafbeiträge vom Folgeversicherer fällig werden. Im schlimmsten Fall erkranken Kunden während der Versicherungszeit und verwehren sich den Zutritt in das System der PKV. Sie haben so nur die Möglichkeit in den Basistarif der privaten Krankenversicherung für ca. 700€ versichert zu werden. Das ist keine wirkliche Alternative.

Was ist das Risiko der EU-KV?

Häufig wurde die Pflegepflichtversicherung (PVN) nicht bei einem anderen Anbieter abgesichert. Daher haben Kunden die PVN nicht abgesichert und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies bringt weiteren Ärger mit sich. Außerdem erwerben Sie die wichtigen fünfjährigen Wartezeiten der PVN nicht die im Leistungsbezug die Grundlage zur Leistung ist.

Die Produkte der EU-KV bürgen darüber hinaus häufig weitreichende Leistungslücken, die durchaus im Kostenrisiko existenziell bedrohen können.

Wir haben daher die Details für Sie von Neue KV GmbH – Morgan Price Evolution Health plan geprüft:

  • Psychotherapeutische Behandlung mit einer Wartezeit von 12 Monaten
  • Heilmittel: Physiotherapie, Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur. Weder Podologie noch Massagen, Krankengymnastik, Wärmetherapie, Lichttherapie, Logopädie oder Ergotherapie sind erstattungsfähig.
  • HIV Erkrankung, wenn Eintritt nach Versicherungsbeginn mit einer Wartezeit von 24 Monaten, wenn Ansteckung durch Bluttransfusion – sonst keine Leistung
  • Keine Leistung für Dialyse und chronisches Nierenversagen
  • Keine Organtransplantation in Folge chronischer Erkrankung – ansonsten Herz, Niere, Lunge und Hauttransplantation
  • Vorsorgeuntersuchungen mit einer Wartezeit von 24 Monaten
  • Keine Entfernung von Weisheitszähnen
  • Stationäre Leistungen nur nach vorheriger Zusage – 25% Kürzung, wenn nicht erfolgt (ACHTUNG Unfälle und Notfälle unterliegen damit der Kürzung)
  • Zahnleistungen Wartezeit 6 Monate
  • Keine Leistung bei Zahnmaßnahmen, die aufgrund von Verletzung durch Essen oder Getränke erfolgen (auch wenn Fremdkörper im Essen war). Außerdem keine Leistung, wenn der Schaden durch normale Abnutzung entsteht.
  • Keine Kosten für Edelmetalle. Keine Gingivitis, Parodontose oder Zahnfleischerkrankung (Parodontose und Parodontitis)
  • Keine ambulanten Transportkosten
  • Keine häusliche Krankenpflege
  • Jegliche Leiden körperlicher oder geistiger Art, die vor dem Eintritt in die Versicherung behandelt wurden sind nicht versichert. Außer die, welche vor Versicherungsbeginn im Antrag angezeigt wurde und vom Versicherer nicht ausgeschlossen wurden.
  • Keine Entziehungsmaßnahmen oder Behandlungen, die in Verbindung zu Alkoholismus, Drogen- und Suchtmittelmissbrauch/ - abhängigkeit stehen. Keine Behandlung von Sucht- oder Zwangsstörungen.
  • Keine Behandlungskosten in Verbindung mit Geschlechtskrankheiten
  • Keine Leistung für absichtlich herbeigeführte Verletzung oder das Unnötige in Gefahr begeben (außer bei dem Versuch menschliches Leben zu retten)
  • Keine Leistungen, die aus folgenden Erkrankungen oder Tun herrühren:
    • Schnarchen
    • Schlafstörungen
    • Gewichtsverlust
    • Gewichtsproblemen
    • Essstörungen

Details: Bedingungen Morgan Price

Hinweis: Die Bedingungen sind nur exemplarisch, um Sie auf Missstände aufmerksam zu machen.

 

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Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Wie können Sie dem Thema nun Abhilfe schaffen, wenn Sie nicht versichert sind oder einen Schutz bei der Europäischen Krankenversicherung haben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Krankheitskosten in der PKV zu stellen. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, abzulehnen im gewählten Tarif oder Auflagen wie Arztberichte zu fordern. Zur Annahme verpflichtet er sich in jedem Fall im Basistarif zum Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Versicherer berechnet darüber hinaus noch Strafbeiträge für die nicht vorhandene Vorversicherung. Dieser berechnet sich wie folgt:

Der erste Monat ist noch ohne Strafbeitrag

2. – 6. Monat je einen Monatsbeitrag inkl. Risikozuschläge und gesetzlichem Zuschlag

7.-60. Monat je 1/6 des Monatsbeitrages inkl. Risikozuschläge und gesetzlichem Zuschlag

Hier finden Sie den Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/VVG/193.html

Wenn Sie sich über eine gute Gesundheit auch versicherungsmedizinisch erfreuen, dann gibt es noch Versicherer, die Sie auch in frei gewähltem Tarif kostengünstig versichern. Achtung: Eine Prüfung durch einen Spezialisten ist unerlässlich. Fragen Sie bei der falschen Gesellschaft mit einem Antrag an und werden abgelehnt, wirkt sich dies häufig erschwerend bei späteren Anträgen aus, da abgelehnte Anträge anzeigepflichtig sind.

Bestätigt ein Gesundheitszeugnis des Versicherers vom Arzt, dass Sie gesund sind und grundsätzlich eine Versicherbarkeit nach subjektiven Annahmekriterien möglich sein, könnte die Lösung wie folgt aussehen:

 

Sie sind 30 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 vorher EU-KV – 221,00€ inkl. PVN und GBZ

Strafbeitrag: 1.280,11€ - 2.757,16€

 

Sie sind 40 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 vorher EU-KV – 275,03€ inkl. PVN und GBZ

Strafbeitrag: zwischen 1.575,93€ - 3.394,31€

 

Sie sind 50 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 vorher EU-KV – 355,12€ inkl. PVN und GBZ

Strafbeitrag: 2.004,86 - 4.318,16€

 

Der Strafbeitrag lässt sich bei finanzieller Überforderung auf Antrag beim Versicherer stunden.

Haben Sie bereits weitreichende Gesundheitserschwernisse, dann sieht der Weg des Basistarifs wie folgt aus:

 Sie sind 30 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 im Basistarif – 659,16€ inkl. PVN

Maximaler Strafbeitrag: 8.891,40€

 

Sie sind 40 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 im Basistarif – 667,68€ inkl. PVN

Maximaler Strafbeitrag: 8.891,40€

 

Sie sind 50 Jahre alt?

Prämie ab 01.04.2017 im Basistarif – 681,78€ inkl. PVN und GBZ

Maximaler Strafbeitrag: 8.891,40€

 

Eine genaue Erörterung der Situation und Berechnung der Kosten ist nur nach individueller Rücksprache und Kenntnis aller Umstände möglich. Wir bitten um Verständnis, dass die Inhalte eines Artikels immer nur den Standardfall bewerten können und daher nicht zwingend auf jeden Kunden zutreffen.

 

Für einen Lösungsweg sprechen Sie uns gerne an.