Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

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Michael Glorius
11. September 2018

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Endlich schwanger. Die Freude ist groß. Es stehen große Aufgaben und Herausforderungen an, neben der Veränderung des Hormonhaushalts und des Körpers.

Die Suche nach dem Kindsnamen, die Besorgung der Erstausstattung und das Einrichten des Kinderzimmers sind meistens mit viel Kreativität und Vorfreude verbunden. Bei den Themen Vaterschaftsanerkennung, Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Kindergeld und die Planung der wirtschaftlichen Situation geht einem dann doch mal die Freude verloren und die Geduld wird erstmals auf die Probe gestellt.

Die meisten werdenden Mütter lesen in der ersten Zeit der Schwangerschaft Bücher und Ratgeber zu Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und Neugeborenen. Nach dem ersten Arztbericht stellen viele fest, dass sie nicht wissen, was für Leistungen ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung zahlt, was Grundleistungen während der Schwangerschaft und bei der Geburt sind und was sinnvolle oder unsinnige selbst zu zahlende Privatleistungen.

 

Welche Kassenleistungen und Privatleistungen stehen Schwangeren zu?

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht im Versicherungsschutz folgende Leistungen vor:

  • ärztliche Betreuung und Hebammenleistung
  • Geburtsvorbereitungskurs
  • Krankengymnastik und Arzneimittel
  • Geburtskosten
  • häusliche Pflege nach einer Geburt
  • Haushaltshilfe
  • Rückbildungskurs
  • Mutterschaftsgeld

Viele der Leistungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt. So muss bei der Nutzung der Haushaltshilfe nachgewiesen werden, dass niemand zu Hause den Haushalt weiterführen kann.

 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

 

Privatleistungen (IGEL-Leistungen):

  • Ultraschalluntersuchungen über die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. (Ausnahmen gibt es bei Risikoschwangerschaften, Entwicklungsstörungen oder unklaren Befunden)
  • 3D oder 4D, Organ- oder Dopplerultraschall
  • Nackenfaltenmessung
  • Ersttrimester-Screening
  • PraenaTest
  • Rufbereitschaft der Hebamme
  • Hebammenbetreuung über die achte Woche hinaus
  • Babypflegekurs
  • Leistungen eines Heilpraktikers
  • Familienzimmer im Krankenhaus
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (privatärztliche Leistung und 1-/2-Bettzimmer)

Viele gesetzlichen Krankenversicherung zahlen auch Teile der Privatleistungen. Sie regeln die Leistungen in der Satzung.

 

Die TKK – Techniker leistet außerhalb der gesetzlichen Leistung:

  • Rufbereitschaft der Hebamme bis zu 250€ in den letzten Wochen der Schwangerschaft
  • 50% der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel für Folsäure und Jod
  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
  • Kurs zur Vorbereitung auf die Geburt für Partner
  • Osteopathie

Satzung der TKK: Satzung TKK

 

Die Barmer leistet unter Anderem zusätzlich:

  • Osteopathie max. 200€
  • Rufbereitschaft der Hebamme fünf Wochen vor Geburtstermin
  • apothekenpflichtige Medikamente, die dem speziellen Bedarf der Schwangeren gerecht werden, wie Vitamin B, Mineralstoffe und Spurenelemente (max. 200€ inkl. Geburtsvorbereitungskurs als Partner)
  • Vorbereitungskurs zur Geburt als Partner (max. 200€ inkl. apothekenpflichtige Medikamente)

Satzung der Barmer: Satzung Barmer  

AOK-Nordost erweitert die Leistungen ähnlich der TKK, knüpft die meisten Erweiterung aber zwingend an die Familienversicherung des Kindes.

 

PKV-versichert und schwanger: Was sollte ich beachten?

Den Versicherungsschutz wählen privat Versicherte vor Abschluss, indem Sie sich ihre Leistungen anhand des Tarifes wählen können. Der Versicherungsschutz umfasst je nach vereinbartem Tarif:

  • Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge (Blutdruck- und Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtastung)
  • Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen oder Physiotherapeuten
  • alternative Heilmethoden und Leistungen des Heilpraktikers
  • Laboruntersuchungen (Infektionen, Frühgeburtsrisiko, Schwangerschafts-Glukose-Toleranztest, Chlamydien, Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV)
  • 3 Ultraschalluntersuchungen bis Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche
  • 3D-farbcodierte dopplerechokardiographische Untersuchung eines Fetus
  • Pränatal-Diagnostik (Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Ersttrimester-Test, Nackenfalten-Messung, Down-Syndroms, Plazentauntersuchung, Amniozentese/Fruchtwasseruntersuchung)
  • Regelleistungen im Krankenhaus bei der Geburt

Stationäre Leistungen wie das Familienzimmer, privatärztliche Behandlung und weitere Extras sind durch die Absicherung der Wahlleistung bei privat Versicherten abgesichert. Aber auch die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes als stationäre Zusatzversicherung eignet sich zur Refinanzierung der Kosten. Das Krankenhaustagegeld zahlt seine vereinbarte Höhe nach Krankenhaustagen. Um die Kosten der Unterbringung abzusichern, sollten mindestens 80 Tagessatz abgesichert sein.

Schwangere können sich von Ihrem Krankenversicherer eine Übersicht der Vorsorge- und Geburtsleistungen geben. Bei erweiterten Kosten kann man eine Kostenübernahmeerklärung einholen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Leistet der Versicherer nicht, sollten Schwangere sich selber oder durch einen Spezialisten vergewissern, dass dies keine vereinbarte Leistung ist. Ist die Leistung doch abgesichert, kann dies anhand eines Widerspruchs zur Leistungsablehnung schriftlich darzulegen. Im Fall eines Konflikts mit der Krankenkasse, kann man den Ombudsmann als Schlichtungsstelle kostenfrei konsultieren.

 

Wann sollte ich eine Krankenzusatzversicherung oder Krankheitskostenvollversicherung für die Leistungsbesonderheiten für Schwangere abschließen?

Die Krankenhauszusatzversicherung berechnet den Beitrag nach Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Der Gesundheitszustand wird nach der Gesundheitsprüfung, durch das Ausfüllen eines Fragenkataloges eingeschätzt. Es empfiehlt sich daher, der Abschluss vor Schwangerschaft, da die Schwangerschaftsleistung sonst ausgeschlossen wird oder gar eine Annahme des Antrages gefährdet ist.

Grundsätzlich sind Wartezeiten im Vertrag vereinbart. Drei Monate allgemeine Wartezeit und bei Schwangerschaft acht Monate. Prüfen Sie daher die Möglichkeit darauf zu verzichten oder sprechen uns an. Es gibt Lösungsmöglichkeiten auf Wartezeiten zu verzichten.

 

Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bei Schwangerschaft!

  • Erstuntersuchung der Schwangeren
  • Kontrolle von Blutdruck und Gewicht der Mutter, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
  • Tastuntersuchungen der Gebärmutter und Kindslage.
  • Kontrolle der kindlichen Herzaktivitäten
  • Blutuntersuchungen: Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtests, Hämoglobinbestimmung.Tests auf Infektionen von Chlamydien, Röteln, Lues (Syphilis) Hepatitis B
  • Toxoplasmose-Test – bei Verdacht auf eine Infektion
  • Test auf Schwangerschaftsdiabetes
  • HIV Test
  • 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche

 

Wie verhalte ich mich, wenn mein Arzt mir weitere Vorsorgeuntersuchungen empfiehlt?

Man sollte IGEL Leistungen grundsätzlich nicht als verpflichtend ansehen. Es gibt einen Grund, warum Sie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Viele Leistungen der Präntaldiagnostik, wie Ersttrimester-Test, Nackenfaltenmessung und Praenatest geben keine 100%ige Garantie, dass eine Behinderung des Kindes vorliegt, und schüren im Fall der Fälle nur unnötige Zweifel.

Ist sich die Schwangere also nicht sicher, dass Sie bei einem Testergebnis, welche nur zu 85%-95% Wahrscheinlichkeit stimmt, eine Konsequenz aus der Information ableitet, macht der Test keinen Sinn. Auch ein 3D oder 4D-Ultraschall dient häufig nur dem persönlichen Bedürfnis, das Kind sichtbar zu machen, um sich anzunähern und hat häufig keinen medizinischen Hintergrund.

Bekommen Sie die Zusatzleistungen empfohlen, lassen Sie sich erklären, warum. Erbitten Sie sich Zeit zum Nachdenken, bis zum nächsten Vorsorgetermin. Besprechen Sie das Ergebnis mit einer vertrauten Person und entscheiden gemeinsam, ob Sie die Leistung benötigen und was Sie sich als Ergebnis davon versprechen.

 

PKV-versichert nach der Geburt!

Privat Versicherte sind während der Elternzeit nicht beitragsfrei versichert. Auch das Neugeborene muss privat versichert werden. Sind Sie nicht verheiratet und der Vater ist gesetzlich versichert, so kann das Kind beitragsfrei versichert werden über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Hinweise und wichtige Tipps finden Sie hier:

PKV Beiträge in der Elternzeit

Nach der Geburt – Checkliste für Eltern:

Checkliste nach Geburt für PKV Versicherte

Auch bei Mutterschaftsgeld, sind privat Versicherte Selbstständige auf sich selbst bestellt.

Mutterschutz

Nach der Elternzeit, geht Ihr Kind in die KITA und Sie können nicht arbeiten wenn es krank ist. Die gesetzliche zahlt Kinderkrankengeld. Die private Krankenkasse nicht. Lösungsmöglichkeit:

Kinderkrankengeld

Haben Sie Fragen? Gerne sprechen Sie unsere Spezialisten an oder schicken uns eine Email.

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