Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

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Björn Kotzan
17. Dezember 2015
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die Künstlersozialversicherung ist eine Art von Sozialleistung für Künstler und Publizisten. Dabei ist die KSK weder Krankenkasse, Krankenversicherung oder ein Leistungsträger. Seit 1983 sind selbstständige Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden, dies betrifft die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung. Dabei werden Künstler und Publizisten, ähnlich wie in einem Arbeitnehmerverhältnis bei der Renten- und Krankenversicherung mit dem halben Beitrag von der Künstlersozialkasse unterstützt. Freiberufliche, selbstständige oder angestellte Künstler beziehungsweise Publizisten müssen eine Meldung erstellen, um diese Option Prüfen zu lassen. Die Meldung ist also nicht freiwillig.

Die Beitragshälfte, welche die Künstlersozialversicherung übernimmt, wird über einen Bundeszuschuss und eine Unternehmensabgabe von Unternehmen, welche künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Jeder Künstler und Publizist muss über ein Antragsformular prüfen lassen, ob er die Voraussetzungen in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden erfüllt. Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und dazu dienen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Tätigkeit als Künstler oder Publizist zum Beispiel. im Rahmen einer Urlaubsvertretung ist nicht ausreichend. Das Formular finden Sie hier:

Formular Download

Anders als die Rentenversicherung ist das Versicherungssystem in der Krankenversicherung frei wählbar. Als Mitglied in der Künstlersozialversicherung können Sie zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen, wie alle Selbstständigen. Die Wahlmöglichkeit ist unabhängig vom Einkommen. Eine private Krankenversicherung macht aber eher Sinn, wenn stabile Erträge und eine solide Altersvorsorge zu erwarten sind. Die Beiträge für die gesetzliche Variante bemessen sich an den Bemessungsgrenzen und sind damit vom Einkommen abhängig.

 

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Die Künstlersozialkasse erbringt keine direkten medizinischen Leistungen, sondern agiert ähnlich wie ein Arbeitgeber bezüglich der Beitragszahlungen. Medizinische Leistungen werden über das gesetzliche oder private Versicherungssystem erbracht.

Eine direkte Familienversicherung über die Künstlersozialkasse ist nicht möglich. Sollte Familie versichert werden, gelten die Rechte des jeweiligen Versicherungssystems. Einfach gesagt: Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit auf kostenfreie Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. In der privaten Versicherung muss jedes Mitglied einen eigenen Beitrag entrichten.

Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und beginnt mit dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, nicht aber vor der Meldung bei der Künstlersozialkasse. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich. Ebenso ist eine Befreiung von der Pflegeversicherung ausgeschlossen.

Es ist möglich, als Mitglied in der Künstlersozialkasse nebenbei andere Einkünfte zu erzielen. Dazu hat die KS ein Merkblatt erstellt. Dieses finden Sie hier:

Merkblatt Download

Die Aufnahme und die Leistungen der Künstlersozialkasse sind im Gesetz über die Sozialversicherung für Künstler und Publizisten geregelt.

Gesetz über die Sozialversicherung für Künstler

 

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