Allgemeine Informationen zu Krankenversicherungen

Die Regelleistungen im Krankenhaus oder auch allgemeine Krankenhausleistungen genannt, beziehen sich auf die Leistungen, die im Rahmen der stationären Behandlung für die medizinische Versorgung für den Patienten notwendig sind. Die Regelleistungen umfassen üblicherweise die Unterbringung im Mehrbettzimmer, die Pflege und die Versorgung durch den diensthabenden Stationsarzt und das Pflegepersonal.

Elternzeit, Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
Der Schwangerschaftstest ist positiv. Nach den ersten Glücksgefühlen beginnt die Recherche nach den gesetzlichen Möglichkeiten rund um die Schwangerschaft. Elterngeld, Elternzeit, Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Viele junge Mütter wissen nicht, dass ein Beschäftigungsverbot auch nach Entbindung möglich ist. Alle Fakten auf einen Blick.

Die meisten Menschen sind sich sicher, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nie und eine private Krankenversicherung erstattet die Kosten immer. Ganz so einfach es nicht, denn es kommt auf den Einzelfall und die Geschäftsbedingungen der Versicherung an.

Für viele Menschen ist das Thema eindeutig. Der Privatpatient wird im Krankenhaus immer besser behandelt als der Kassenpatient. Ist das wirklich so? Was ist zu beachten und welche Fallstricke erwarten den PKV-Kunden im Krankenhaus.
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Es gibt wohl kaum eine Frage, welche sich ein privat versicherter Kunde ab einem gewissen Alter häufiger stellt. Aus dem Lager der gesetzlich versicherten Kunden hört man diese Frage selten. Wo dran das liegt, kann man philosophieren. Natürlich kommt viel Verunsicherung durch die aktuelle Presse. Aber auch die Versicherer wissen oft kaum vernünftig Stellung zu beziehen. Vertreter beraten auch nicht ausreichend zu diesem Thema, sonst gebe es diese Frage nicht so oft. Sie sitzen als Kunde in der Mitte und wissen nicht weiter. Dabei ist die Lösung gar nicht kompliziert.

Unabhängig, frei, unvoreingenommen, ungebunden, fair oder selbstständig. Wir alle sind auf der Suche nach diesem einen "unabhängigen" Berater der unsere Versicherungsfragen kompetent und unvoreingenommen beantworten kann und vor allem auch will. Oft wird da der Nachbar, Bekannte oder langjährige Freund der in der Versicherungsbranche arbeitet als vertrauenswürdig eingestuft und mit der Suche und Beratung zu den eigenen Versicherungen betraut. ABER: Auch der Nachbar, Bekannte oder langjährige Freund will Geld an Ihnen verdienen! Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Eine zweite Meinung oder Kontrolle sollte daher immer hinzugezogen werden.

Ein krankes Kind bringt die oft mühsam ausgearbeitete Routine völlig durcheinander. Berufstätig stehen vor einem Problem, denn nun ist das Kind nicht im Kindergarten oder in der Schule wohlbehütet untergebracht, während sie zu Arbeit gehen. Stattdessen heißt es nun, Arztbesuche und Pflege zu organisieren. Über allem steht die bange Frage, ob auch finanzielle Einbußen ins Haus stehen. Wie steht es mit einem Anspruch auf bezahlten Urlaub oder eine Lohnfortzahlung?
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Die Künstlersozialversicherung ist eine Art von Sozialleistung für Künstler und Publizisten. Dabei ist die KSK weder Krankenkasse, Krankenversicherung oder ein Leistungsträger. Seit 1983 sind selbstständige Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden, dies betrifft die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung. Dabei werden Künstler und Publizisten, ähnlich wie in einem Arbeitnehmerverhältnis bei der Renten- und Krankenversicherung mit dem halben Beitrag von der Künstlersozialkasse unterstützt. Freiberufliche, selbstständige oder angestellte Künstler beziehungsweise Publizisten müssen eine Meldung erstellen, um diese Option Prüfen zu lassen. Die Meldung ist also nicht freiwillig.
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