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35% Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung ab 2020

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Björn Kotzan
19. November 2019
35% Beitragserhöhung in der Pflegepflichtversicherung ab 2020

Bis zu 35 Prozent Beitragssteigerung in der Pflegepflichtversicherung müssen Versicherte ab 2020 in Kauf nehmen. Denn nach einer aktuellen Auswertung steigen die Beiträge im kommenden Jahr um 10 bis 35 Prozent. Dies kann eine Erhöhung der monatlichen Prämie von 10 bis über 30 Euro bedeuten. Inwiefern Sie selbst davon betroffen sind, erfahren Sie in den nächsten Wochen. Dann versenden die Versicherungsgesellschaften schriftliche Mitteilungen über mögliche Beitragsanpassungen in der Pflegepflichtversicherung.

Ursachen für eine Beitragssteigerung in der Pflegeversicherung

Eine Beitragssteigerung der Pflegepflichtversicherung von bis zu 35 Prozent kann für viele Versicherte eine erhebliche Prämienanpassung bedeuten. Zudem erhöhten die privaten Pflegeversicherer bereits 2017 ihre Beiträge um bis zu 29 Prozent. Als Begründung dafür galt das Pflegestärkungsgesetz II der neuen Pflegereform, das zum 01.01.2017 in Kraft trat. Auch im kommenden Jahr gibt es einige Veränderung im Pflegegesetz. So soll nach wie vor die Arbeitssituation von Pflegekräften und die Versorgung Pflegebedürftiger verbessert werden. Doch dies führt dazu, dass die Kosten bei Pflegebedürftigkeit stetig ansteigen. Hinzukommt, dass die Leistungsbezieher immer älter werden. Und sich aufgrund der Niedrigzinsphase kaum mehr Rendite erwirtschaften lässt. Auch nehmen immer mehr Versicherte das Betreute Wohnen in Anspruch oder sie müssen stationär oder ambulant von Fachkräften versorgt werden

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die folgenden Ursachen eine Beitragserhöhung innerhalb der Pflegepflichtversicherung notwendig machen:

  • Zunehmend mehr Menschen werden pflegebedürftig und beziehen Sachleistungen sowie Pflegegeld 
  • Kosten für die Versicherer steigen
  • Versicherungsnehmer werden älter
  • Niedrigzinsphase wirkt sich auf die wirtschaftliche Lage der Versicherer aus
  • Viele Pflegebedürftige werden nicht mehr durch ihre Angehörigen gepflegt und benötigen externe Unterstützung 

Um den Vorgaben des Pflegegesetzes nachkommen und den Versicherten ihre Leistung zuteilwerden lassen zu können, müssen die Gesellschaften handeln. Und dies tun sie, indem sie ihre Beiträge zur Pflegepflichtversicherung erhöhen.  


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Erhöhung auch bei Pflegezusatzversicherung möglich

Von einer Beitragserhöhung ist nicht nur die Pflegepflichtversicherung betroffen. Wer freiwillig der gesetzlichen Pflegeversicherung beigetreten ist, und den Versicherungsschutz durch eine Zusatzversicherung ergänzt, muss möglicherweise auch mit einer Erhöhung rechnen. Denn die Gründe für eine Beitragsanpassung betreffen nicht nur die Kassen und Pflegepflichtversicherer. Ferner steht auch die Pflegezusatzversicherung den steigenden Gesundheitskosten und dem Älterwerden ihrer Versicherten gegenüber. Dementsprechend ist nicht auszuschließen, dass die Beiträge für Zusatzversicherungen wie die Pflege Bahr in den kommenden Monaten erhöht werden.

Kosten der Pflegeversicherung 2019

Während sich bei gesetzlich Versicherten der Beitrag an ihrem Einkommen bemisst, werden bei Privatversicherten zur Berechnung Alter und Gesundheitszustand berücksichtigt. Demzufolge fallen die Prämien für ältere Personen im Regelfall höher aus. Dennoch gelten auch für Privatversicherte Höchstbeiträge. So darf der Beitrag zur Pflegeversicherung nicht den Höchstbeitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung übersteigen.

  • 2019 liegt der Höchstbeitrag bei 138,40 Euro im Monat
  • Für kinderlose Versicherte über 23 Jahren beträgt der Höchstbeitrag 149,74 Euro im Monat

Leistungen der Pflegepflichtversicherung 2019

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad (zuvor Pflegestufe). Diesen legt der MDK mittels eines Begutachtungssystems fest. Mit der Pflegereform 2017 wurde die Situation für Demenzpatienten stark verbessert. Denn sie müssen keine körperlichen Erkrankungen mehr aufweisen, um einen hohen Pflegegrad zu erhalten. Bei Demenzkranken wird die Einstufung unter anderem anhand kognitiver Einschränkungen vorgenommen.

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflegesachleistung

Leistung bei teilstationärer Pflege

Leistung bei vollstationärer Pflege

1

—-

125 € (Entlastungsbetrag)

125 € (Entlastungsbetrag)

125 € (Entlastungsbetrag)

2

316 €

689 €

689 €

770 €

3

545 €

1.298 €

1.298 €

1.262 €

4

728 €

1.612 €

1.612 €

1.775 €

5

901 €

1.995 €

1.995 €

2.005 €

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html#c4428
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann bei den Pflegestufen 2 bis 5 für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Jedoch nicht für Selbstversorgungsleistungen. Diese Regelung gilt nicht für Personen mit Pflegestufe 1.

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegestärkungsgesetz: Pflegegeld und Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Entwicklung der Pflegepflichtversicherung

Seit ihrer Einführung hat die Pflegepflichtversicherung laufend ihre Leistungen und Beiträge angepasst. Nicht nur aufgrund medizinischer Neuerungen, die zu einer Steigerung der Krankheitskosten führten. Sondern auch, weil zunehmend mehr Menschen Leistungen beziehen. Dies lässt sich mitunter darauf zurückführen, dass die Versicherten immer älter werden. Und bekanntlich nimmt mit dem Alter auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu.
Die Statistik zeigt, dass die Einnahmen der Pflegepflichtversicherer in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Gleichermaßen aber auch die Zahl der Leistungsbezieher und damit die Kosten für die Versicherer.

 

Beiträge Gesamt (in Mio. €)

Anzahl an Leistungsempfängern

2010

2.096,00 €

142.700

2014

2.013,60 €

169.300

2015

2.196,10 €

178.100

2016

2.165,10 €

188.600

2017

2.594,50 €

211.600

Quelle: Statistisches Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2019 l Statistik der privaten Pflegeversicherung

Wie können Versicherte auf eine Erhöhung der Beiträge reagieren?

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich keine Möglichkeit, auf eine Beitragserhöhung der Pflegekasse zu reagieren. Denn der Beitrag zur Pflegeversicherung ist einkommensabhängig und gilt für alle Kassen gleichermaßen. Bei Privatversicherten verhält es sich hingegen anders. Denn nach § 204 VVG steht es ihnen zu, eine Tarifoptimierung innerhalb der PKV vorzunehmen. Das bedeutet, sie wechseln bei ihrer bestehenden Gesellschaft in einen anderen Tarif. Ein Tarifwechsel kann jederzeit vorgenommen werden. Auch entfallen dabei Wartezeiten und Gesundheitsfragen. Daher steht diese Option auch Personen mit Vorerkrankungen zur Verfügung. Außerdem bleiben die bereits gebildeten Altersrückstellungen erhalten. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass die Versicherten in einen gleichwertigen oder geringeren Tarif wechseln.

Tarifoptimierung: Möglichkeit zur Senkung der Beiträge in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Durch eine Tarifoptimierung lassen sich die Kosten für eine private Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren. Doch die Versicherungsgesellschaften bieten eine Vielzahl verschiedener Tarifkonstellationen. Diese große Auswahl macht es Verbrauchern nicht immer leicht, die passende Absicherung zu finden. Daher ist es ratsam, einen unabhängigen Versicherungsmakler hinzuzuziehen.
Unsere kompetenten Mitarbeiter der KVoptimal.de GmbH stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Mit Ihnen gemeinsam analysieren wir Ihren Bedarf und finden einen Tarif, der zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Vereinbaren Sie dafür gerne hier ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns. 

Weitere Informationen zur Pflegeversicherung

Wünschen Sie weitere Informationen zur Pflegeversicherung? Dann empfehlen wir Ihnen die folgenden Ratgeber, die sich mit wichtigen Themen rund um die Pflege befassen:

Wo erhalte ich eine Pflegeberatung in der PKV?

Was ist die Pflegeversicherung?

Unterschiede beim Eigenanteil der Pflegekosten zwischen den Bundesländern

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung für Mitglieder der KSK

Für die Angehörigen von Pflegebedürftigen stellen sowohl die Pflegeversicherer als auch diverse Einrichtungen Informationsmaterialien zur Verfügung. Sie finden außerdem beim MDK, dem Bundesgesundheitsministerium und der Verbraucherzentrale Unterstützung.

Hilfe für die Angehörigen von Pflegebedürftigen bei der Verbraucherzentrale

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