In Kürze ist es wieder soweit: Die privaten Krankenversicherungen informieren über steigende Beitragskosten zum kommenden Jahr. Als einer der größten Anbieter in Deutschland wird es auch für Versicherte bei der Allianz private Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2026 teurer. Kommt beim jährlichen Check heraus, dass die Finanzierung in einzelnen Tarifen nicht mehr passt, können hier PKV-Beiträge steigen. Für das PKV-Neugeschäft bei der Allianz wurden bereits Beitragsanpassungen bekannt gegeben, die wir hier auflisten. Änderungen für bestehende Verträge z. B. in alten Bestands- und Bisex-Tarifen folgen erfahrungsgemäß später. Welche PKV-Tarife bei der Allianz 2026 voraussichtlich mehr kosten und wie Sie Ihre Beiträge dennoch senken können, erfahren Sie hier.
Diese Allianz-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer
Hinweis: Die folgende Übersicht enthält zur ersten Orientierung Durchschnittswerte, von denen die Höhe der individuellen Beitragsanpassung abweichen kann, weil sie sich immer nach Faktoren wie Alter, Eintrittsjahr und dem gewählten Leistungsumfang richtet.
Das sind alle bisher von der Allianz ausgegebenen Informationen zur Beitragsanpassung 2026. Sobald offiziell bekannt, ergänzen wir konkrete Prozentwerte je Alterskohorte.
Vollkostenversicherung private Krankenversicherung
| Tarif | Erwachsene | Kinder/Jugendliche | Ø Erhöhung 2026 |
|---|---|---|---|
folgt | folgt | folgt | folgt |
Private Krankenversicherung Tarife für Beihilfe (Verbeamtete)
| Tarif | Erwachsene | Kinder/Jugendliche | Ø Erhöhung 2026 |
|---|---|---|---|
folgt | folgt | folgt | folgt |
Legende: ‘+’ = Beitragserhöhung | ‘−’ = Beitrag sinkt | ‘+/−’ = je nach Alterskohorte | ‘stabil’ = keine Änderung | ‘n. a.’ = nicht anwendbar.
Stand: 09.2025
Warum erhöht die Allianz 2026 die PKV-Beiträge?
Beitragsanpassungen kommen nicht aus dem Nichts – sie sind die Folge bestimmter „auslösender Faktoren“. Steigende Kosten allgemein und speziell im Gesundheitssektor, neue Gesetze oder eine veränderte Altersstruktur machen es oft unausweichlich, die Beiträge anzupassen. Damit Leistungen auch in Zukunft gesichert bleiben, sind Beitragsanpassungen regelmäßig notwendig. Die privaten Krankenversicherungen orientieren sich an gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten z. B. zu Sterblichkeit und Leistungsausgaben, die jedes Jahr neu definiert werden. Sie sind verpflichtet, all ihre Tarife jährlich daraufhin zu überprüfen, ob es bei den Faktoren größere Abweichungen gibt.
Grundsätzlich sind die privaten Krankenversicherungen unter bestimmten Bedingungen zu Beitragsanpassungen verpflichtet. Lediglich bei der Höhe der maßgeblichen Grenzwerte können sie mitentscheiden. Der Standard sind 10 Prozent. Was in der Praxis bedeutet, dass die Beiträge erhöht werden müssen, wenn z. B. die in einem Tarif berechneten Leistungsausgaben stabil um mehr als 10 Prozent gestiegen sind. Wenn die Versicherer den reduzierten 5-Prozent-Trigger anwenden, steigen die Beiträge früher. Das hat den Vorteil, dass Beitragserhöhungen vergleichsweise niedrig ausfallen, da so schneller auf Abweichungen reagiert werden kann.
Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:
- konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauern
- medizinische Inflation (neue Medikamente, innovative Therapien und Forschung)
- allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
- niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins bewirken folglich geringere Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen
Die folgende Grafik zeigt die Beitragsentwicklung bei der Allianz in den letzten Jahren. Deutlich wird, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung – wie allgemein in der Branche – kontinuierlich steigen.

Warum kommt es zu Beitragssprüngen bzw. wie funktioniert der Bündelungseffekt?
- Der Bündelungseffekt wirkt so auf steigende PKV-Beiträge: In bestimmten Fällen kann es zu einer Bündelung von mehreren kleineren Erhöhungen kommen. Das passiert immer dann, wenn die 5- oder 10-Prozent- Schwellenwerte über mehrere Jahre in Folge knapp verpasst werden und die Beiträge nicht angepasst werden durften.
- Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert rund +14 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.
Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?
- Liegt der Anpassungsbedarf höher als 10 Prozent (Standard), muss die Allianz die Beiträge in diesem Tarif erhöhen. Gilt der reduzierte 5-Prozent-Trigger, muss die Allianz früher reagieren. Immer vorausgesetzt, die Abweichungen bestehen nicht nur vorübergehend.
Was können Allianz-Versicherte jetzt tun?
Eine Beitragserhöhung müssen Versicherte nicht einfach hinnehmen. Durch einen internen Tarifwechsel, eine Anpassung der Selbstbeteiligung oder andere Maßnahmen zur Tarifoptimierung lassen sich oft spürbare Einsparungen erzielen. Abhängig vom gewählten Tarif und dem Versicherer stehen Ihnen dabei unterschiedliche Optionen zur Verfügung.
1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der in den meisten Fällen größte Hebel für Beitragseinsparungen ist der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Rechtlich abgesichert, können Versicherte unkompliziert und umgehend in einen anderen Tarif bei der Allianz wechseln. Dabei ergeben sich folgende wichtige Kontinuitätsvorteile:
- die gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
- eine Gesundheitsprüfung ist nur für mögliche Mehrleistungen erforderlich
- die Versicherungsdauer besteht weiterhin Damit bleiben bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen
- für den internen Wechsel ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen.
Vor allem die Altersrückstellungen und die Gesundheitsprüfung machen den internen Tarifwechsel so attraktiv:
- Altersrückstellungen reduzieren die Beiträge im Alter -> Beim internen Tarifwechsel werden sie vollständig mitgenommen.
- Eine erneute Gesundheitsprüfung kann zu Zusatzbeiträgen führen. -> Beim internen Tarifwechsel verzichten die Versicherer darauf bzw. wird sie ggf. nur für Mehrleistungen nötig.
Wichtig: Alternativ können Mehrleistungen meist auch ausgeschlossen werden, wobei Leistungskürzungen auch Nachteile mit sich bringen können, wenn man für doch benötigte Leistungen nun selbst tief in die Tasche greifen muss. Wer vorab nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen priorisiert, hat eine gute Entscheidungshilfe.
Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick
- Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
- Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
- Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
- Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
- Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Alt-Tarifen
- Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
- Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
- Bei einem Wechsel mit KVOptimal.de: Volle Transparenz durch saubere Gegenüberstellung „Alt vs. Neu“ mit klarer Netto-Ersparnis
Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der Allianz ist häufig der beste Weg, um Beiträge zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.
2) Selbstbehalt anpassen
In der privaten Krankenversicherung kann die Erhöhung des Selbstbehalts helfen, Beiträge spürbar zu senken. Dabei übernehmen Versicherte zukünftig einen höheren festen Betrag der jährlichen Behandlungskosten selbst – zum Beispiel 1.000 Euro oder sogar 2.500 Euro – und zahlen im Gegenzug weniger Beiträge. Wer selten zum Arzt oder zur Ärztin geht, kann durch einen höheren Selbstbehalt oft mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Wichtig ist, die Höhe so zu wählen, dass sie im Krankheitsfall gut tragbar bleibt. Versicherte sollten unbedingt darauf achten, dass die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis liegen.
Wichtig: Ein höherer Selbstbehalt hat verschiedene Folgen. Zunächst senkt er nicht nur den PKV-Beitrag, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss. Außerdem werden Selbstbehalte nicht bezuschusst und sind im Unterschied zu den PKV-Beiträgen steuerlich meist nicht absetzbar.
Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts
- sofortige Beitragssenkung
- steuerlich ggf. begünstigt
- einfache Umsetzung
Unser Tipp: Bevor Sie über eine Erhöhung des Selbstbehalts entscheiden: Lassen Sie sich einfach ein, zwei Szenarien durchrechnen – mit und ohne das Einreichen von Rechnungen.
3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)
Den Leistungsumfang selbst gestalten – dazu- und abwählen zu können – ist eine Errungenschaft der privaten Krankenversicherung. Wenn verzichtbare Leistungen aus dem Vertrag gekürzt werden, lässt sich nicht selten richtig sparen. Dafür achtet man darauf, den Versicherungsschutz eng am „Nutzungsprofil“ auszurichten. Leistungen wie freie Arztwahl, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen, auf die viele gut verzichten können, können entfallen – und dafür PKV-Beiträge eingespart werden.
Wichtig: Leistungskürzungen ja, aber mit Augenmaß! Leistungen wie implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung etc. sind unentbehrlich und sollten unbedingt erhalten bleiben.
4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen
Diese Option ist eher als Vorsorgemaßnahme für bezahlbare Beiträge im Alter zu nutzen. Zusätzlich zu den Altersrückstellungen kann man in Beitragsentlastungstarifen (BET) einen weiteren Zusatzbeitrag ansparen, um die Beitragshöhe im Ruhestand garantiert zu reduzieren. Da der BET-Beitrag normalerweise wie der PKV-Beitrag vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst wird und steuerlich absetzbar ist, ist er für abhängig Beschäftigte besonders lohnend.
Vorteile des Zusatzbeitrags BET
- garantierte Entlastung im Rentenalter
- AG-Zuschuss möglich
- steuerlich begünstigt
Wichtig: Die BET-Beitragshöhe sollte so gewählt werden, dass sie bequem leistbar sein. Idealerweise sieht der BET-Vertrag flexible Regeln bei Anpassung und Beendigung sowie ggf. beim Thema Beitragsbefreiung im Falle von bestimmten Ereignissen vor.
Unser Tipp: Lassen Sie sich als Orientierung einen BET-Tarif inklusive Zuschuss und Steuern im Vergleich zur erwarteten Ruhestandsprämie durchrechnen.
5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen
Die Kündigung der PKV ist – wenn überhaupt – nur für Versicherte mit kurzer Versicherungsdauer denkbar, weil sich der Verlust von (mindestens einem Teil) der Altersrückstellungen sowie das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung in der Regel negativ auswirken.
Unser Tipp: Schöpfen Sie zunächst andere Optionen wie Tarifwechsel oder Erhöhung des Selbstbehalts aus! Bleibt es bei dem Kündigungsvorhaben, sollten unbedingt zwei bis drei Angebote eingeholt werden, um die Netto-Gesamtkosten, Übertragungswerte (Altersrückstellungen), Leistungsdetails und Stabilität etc. vergleichen zu können. Ungebundene Versicherungsexperten können anonyme Anfragen bei verschiedenen Versicherungen stellen, um konkrete Beitragshöhen zu erhalten.
Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben
Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV
- eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
- Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden
6) Erhöhung formal prüfen lassen
Die eigenen Versicherungen ausreichend zu kennen, ist vorbildlich – den Versicherungsschutz regelmäßig auf Anpassungen zu überprüfen, ist top. Es lohnt sich, spätestens den Änderungsbescheid mit der Information zur geplanten Beitragserhöhung zum Anlass zu nehmen, um den eigenen Versicherungsschutz formal zu prüfen. Fehler können ja bekanntlich überall passieren – und Beitragserhöhungen können je nach Formfehlern unwirksam werden bzw. Nachberechnungen und Rückerstattungen zur Folge haben.
Darauf können Sie achten:
- Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
- Wurden alle Fristen eingehalten?
- Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen!
Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur Allianz-Beitragserhöhung
Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der Allianz sorgen bei den betroffenen Versicherten für Unmut, Frust – und nicht selten zu echten Geldsorgen: Soll ich bleiben, intern wechseln, den Selbstbehalt anpassen oder sogar kündigen?
Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur Allianz Beitragserhöhung.
Checkliste: Allianz-Beitragserhöhung – Ihr persönlicher PKV-Quick-Check
So verwenden Sie die PKV-Checkliste
- Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
- Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
- Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.
Was passiert danach?
- Wir prüfen Ihre Situation individuell:
- interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
- sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
- Beitragsentlastungstarif,
- ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
- und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
- Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.
Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.
FAQ Allianz Beitragserhöhung 2026
Der interne Tarifwechsel, also der unkomplizierte Wechsel in einen anderen Tarif bei der Allianz, ist die schnellste Weg, um nachhaltig PKV-Beiträge einzusparen. Mit KVoptimal.de sparen Versicherte damit durchschnittlich 43 Prozent!
Ja, bei einer Beitragserhöhung können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung, sofern eine nahtlose Weiterversicherung nachgewiesen werden kann.
Ja, da Fehler überall passieren können und Beitragserhöhungen nach Formfehlern unwirksam werden bzw. Nachberechnungen und Rückerstattungen zur Folge haben. Am besten lässt man alle Unterlagen von Versicherungsprofis prüfen. Werden dabei Unstimmigkeiten festgestellt, können Maßnahmen folgen. Ein Rechtsweg ist jedoch meist teuer und steht eher nicht im Verhältnis zur Streitsumme.
Die Erhöhung des Selbstbehalts, der interne Tarifwechsel oder der Ausschluss von verzichtbaren Leistungen kann im Prinzip sofort dazu führen, Beiträge einzusparen. Bei akuten Geldsorgen können sich Versicherer bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten mit absehbarem Ende häufig auf eine Stundung der Beiträge einlassen. Bei größerem Zahlungsrückstand kann auch die PKV reagieren und Versicherte temporär im Notlagentarif versichern. So können Schulden vermieden bzw. abgebaut werden.
Der Notlagentarif ist sehr günstig, bietet dafür aber nur eine Art Notversorgung für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Alle privaten Krankenversicherungen bieten ihn an – und stufen Versicherte mit Zahlungsrückstand solange hier ein, bis alle offenen Beitragsrückstände, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen wurden.
Beitragsanpassungen in der PKV wirken sich nicht auf die Beihilfe selbst aus – diese zahlt weiterhin ihren festen Anteil. Steigt der Beitrag, betrifft das nur den Teil, den der Versicherte selbst trägt. Die finanzielle Mehrbelastung betrifft also ausschließlich den Eigenanteil.
Ja, der Arbeitgeberzuschuss ändert sich nicht, da das Versicherungsverhältnis grundsätzlich bestehen bleibt und sich nur bestimmte Vertragsteile ändern.
Die Option Beitragsrückerstattung lohnt immer dann, wenn die erwartete Rückerstattung die Ausgaben für Arztbesuche, Medikamente etc. im selben Zeitraum übersteigt. Sobald die Rechnungen jedoch höher ausfallen, ist es günstiger, die Rechnungen doch einzureichen und eine Rückerstattung abzulehnen. Für die persönliche Rechnung ist es wichtig zu wissen, dass Beitragsrückerstattungen von den steuerlich absetzbaren PKV-Beiträgen abgezogen werden.
Die Beiträge für die private Kranken- und auch Pflegeversicherung werden als Vorsorgeaufwendungen steuerlich angebracht.Ausgenommen sind jedoch Leistungen, die über die sogenannte Basisabsicherung hinausgehen. Dazu gehören Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer etc. Diese können als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze angesetzt werden. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist, dass mögliche Beitragsrückerstattungen von den PKV-Prämien abgezogen werden.
Ja. Nach einer Beitragserhöhung kann je nach Änderungshöhe auch die Anpassung des Krankentagegelds sinnvoll werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Viele Tarife schließen das bereits ein und passen das Krankentagegeld alle paar Jahre an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Wird die Anpassung selbst veranlasst, können bestimmte Fristen gelten und ggf. eine Gesundheitsprüfung nötig werden.
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