Ursachen, Recht und Ihr Handlungsleitfaden
Zum Jahreswechsel informieren die privaten Krankenversicherer über die Beiträge des kommenden Jahres. Viele Allianz-Versicherte fragen sich deshalb, ob und wie stark ihre private Krankenversicherung 2027 teurer wird.
Unser Fazit zur Allianz (APKV) vorab: Konkrete Prozentwerte für die Allianz-Beitragsanpassung für das Jahr 2027 liegen aktuell noch nicht vor. Die tarifgenauen Anpassungen werden erst ab Oktober 2026 bekannt gegeben – wir ergänzen sie hier für Sie, sobald sie offiziell bekannt und bestätigt sind. Bis dahin erklären wir Ihnen den Mechanismus hinter einer Beitragsanpassung und zeigen, mit welchen Hebeln Sie eine Erhöhung wirksam abfedern können.
Erhöht die Allianz 2027 die Beiträge?
Wie jeder private Krankenversicherer überprüft die Allianz jeden Tarif einmal jährlich. Passt die ursprüngliche Kalkulation nicht mehr zu den tatsächlichen Kosten, kann eine Beitragsanpassung (BAP) die Folge sein. Üblicherweise werden zuerst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse) kommuniziert, also für Kunden, die neu in die Allianz eintreten werden; Änderungen für ältere, geschlossene Bestandstarife folgen etwas später und fallen häufig bei den geschlossenen Tarifen höher aus.
Ob Ihr konkreter Tarif im kommenden Jahr steigt, hängt von Tarifgeneration, Eintrittsalter, und Leistungsumfang ab. Deshalb können zwei Versicherte im selben Unternehmen sehr unterschiedliche Anpassungen erhalten.
Wann bekomme ich Post zur Beitragserhöhung?
Die Änderungsmitteilung – der Nachtrag zum Versicherungsschein – geht Ihnen in der Regel rund sechs Wochen vor dem Wirksamwerden zu, meist im November. Rechtlich wird die Neufestsetzung zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Das ist bei den meisten Gesellschaften zum 1. Januar. Das Schreiben nennt den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe.
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Beitragserhöhung der Allianz erhalten? Was Sie jetzt tun können – Ihr Handlungsleitfaden
Das Wichtigste für Sie zuerst: Ruhe bewahren, nicht vorschnell kündigen. Eine Kündigung kostet in der Regel einen Großteil bis alle gebildeten Altersrückstellungen und bringt eine neue Gesundheitsprüfung mit sich. Prüfen Sie stattdessen der Reihe nach:
- Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – der stärkste Hebel. Leistungsähnlicher Tarif beim gleichen Versicherer, Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, Gesundheitsprüfung nur für echte Mehrleistungen, der Versicherer darf nicht ablehnen. Im Schnitt bis zu 43 % Ersparnis.
- Selbstbehalt gezielt erhöhen. Senkt den Beitrag; Faustregel: Ersparnis > mögliche Eigenbeteiligung. Reduziert auch den Arbeitgeberzuschuss.
- Leistungen justieren. Verzichtbare Komfortbausteine können entfallen; unverzichtbare Leistungen (Zahnersatz, Reha, Palliativ) behalten.
- Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Vorsorge für stabile Beiträge im Ruhestand, oft mit AG-Zuschuss und steuerlich begünstigt.
- Erhöhung formal prüfen lassen und ggf. Rückforderung/anwaltliche Prüfung einleiten.
Falls Sie doch wechseln wollen: Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG) mit zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Kündigen Sie erst, wenn ein nahtloser Anschluss-Schutz nachgewiesen ist.
Der auslösende Faktor: die Mechanik hinter jeder Anpassung
Anders als beim Stromtarif kann ein Versicherer den Beitrag nicht frei festlegen. Grundlage ist § 203 Abs. 2 VVG: Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verändert hat, d.h. die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).
Ob eine Anpassung erfolgen muss, entscheidet der sogenannte auslösende Faktor: das Verhältnis der tatsächlich benötigten zu den ursprünglich kalkulierten Werten. Wie er berechnet wird, regelt die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Vereinfacht gilt:
- Leistungsausgaben: Abweichung über 10 % → Beitragsanpassung verpflichtend. Viele Tarife sehen einen abgesenkten Schwellenwert von 5 % vor (früher, dafür kleinere Schritte). Liegt die Abweichung unter 5 %, ist eine Erhöhung der Beiträge nicht möglich.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Schwelle bei über 5 %.
Eine nur vorübergehende Kostensteigerung berechtigt nicht zur Anpassung. Erst wenn der auslösende Faktor überschritten ist, prüfen und bestätigen ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin die Beitragsanpassung.
Was den PKV-Beitrag kalkulatorisch nach oben treibt
- Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: die Leistungsausgaben der PKV sind in fünf Jahren um rund 30 % gestiegen. (Quelle: https://www.pkv.de/)
- Höhere Lebenserwartung: längere Laufzeiten bedeuten mehr in Anspruch genommene Leistungen.
- Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Entscheidend ist nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV), sondern der Rechnungszins des einzelnen Tarifs. Liegt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, muss der Versicherer den Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung senken. Eine Zinsgarantie wie in der Lebensversicherung gibt es nicht – die Absenkung trifft auch bestehende Verträge. Rund 0,1 % weniger Rechnungszins bedeuten knapp 1 % höheren Beitrag, weshalb Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung besonders kräftig ausfallen. Das gestiegene Marktzinsniveau entlastet nur mit Verzögerung, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
- Kollektiv- und Stornoeffekte: schrumpft ein Tarifkollektiv, verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern.
Warum PKV-Beiträge „springen“: der Bündelungseffekt
PKV-Beiträge steigen oft mehrere Jahre gar nicht, dafür dann kräftig. Solange der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5% bleibt, darf der Versicherer die Beiträge nicht anpassen.
In dem Jahr, in dem der auslösende Faktor erreicht wird, muss der vorangegangene Anpassungsbedarf auch mit erhöht werden.

Gegengesteuert wird über die Limitierung: Versicherer müssen Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einsetzen, um starke Beitragssprünge abzufedern – vor allem bei älteren Versicherten. Dabei gehen die Anbieter unterschiedlich vor. Manche setzen viel Geld auf einmal ein und dämpfen die Erhöhung für ein bis zwei Jahre deutlich, so zum Beispiel die Generali. Andere verteilen die Mittel über einen längeren Zeitraum: Die Abfederung fällt im einzelnen Jahr kleiner aus, hält dafür aber länger an, so etwa die Hallesche Krankenversicherung.
Warum alte, geschlossene Tarife am stärksten steigen
Besonders betroffen sind geschlossene Tarife, in die keine neuen jungen Versicherten mehr aufgenommen werden: Das Kollektiv altert, die Ausgaben steigen (Vergreisungseffekt). Auch die Trennung zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen spielt eine Rolle. Wer noch in einem Bisex-Alt-Tarif versichert ist, hat oft das größte Optimierungspotenzial.
Wie haben sich die Beiträge entwickelt?
Auf sehr moderate Jahre folgte zuletzt ein deutlicher Sprung. Im branchenweiten Musterfall lag die durchschnittliche Anpassung 2023 bei rund 1 %, 2025 dagegen bei etwa 10,6 % – die kräftigste seit einem Vierteljahrhundert.

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Die Werte stammen von den elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten geliefert haben – rund 42 % Marktanteil.
Für 2027 rechnet die Branche erneut mit einem Anstieg im niedrigen zweistelligen Bereich; betroffen ist rund die Hälfte bis zwei Drittel der Privatversicherten. Das ist ein Branchenschnitt – Ihr Tarif kann deutlich darunter oder darüber liegen.
Die Allianz im Marktvergleich 2027
Die Anpassungen fallen 2027 je nach Anbieter sehr unterschiedlich aus. Unsere eigene Auswertung (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife zeigt die Spannweite je Gesellschaft – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Die Allianz liegt dabei mit rund 11 % unter dem Durchschnitt aller ausgewerteten Gesellschaften (etwa 13,7 %), also im moderaten Bereich.
PKV oder GKV – welches System steigt stärker?
Ein verbreiteter Irrtum: Die PKV werde zwangsläufig teurer als die GKV. Die Langfristdaten zeigen das Gegenteil: Seit 2005 stiegen die Beiträge in der PKV im Schnitt um 3,1 % pro Jahr, in der GKV um 3,8 % pro Jahr.

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100) aus den Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.
Hinzu kommt: In der GKV werden Leistungen regelmäßig, meistens einschränkend, geändert, während der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert bleibt.
Ist die Beitragserhöhung überhaupt wirksam? Was die Rechtsprechung sagt
Nicht jede Erhöhung hält einer Prüfung stand. Nach § 203 Abs. 5 VVG muss die Mitteilung die maßgeblichen Gründe nennen, konkret die betroffene Rechnungsgrundlage. Der BGH hat klargestellt (grundlegend Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19): Eine bloß formelhafte Begründung oder die reine Wiedergabe des Gesetzeswortlauts genügt nicht. Die Kalkulation selbst muss der Versicherer nicht offenlegen – im Streitfall trägt er aber die Beweislast für deren Richtigkeit.
- Ein formeller Begründungsmangel macht die Anpassung unwirksam, ist aber heilbar: Wird die Begründung nachgeholt, wird die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) wirksam – nicht rückwirkend.
- Ein späteres, wirksames Anpassungsschreiben bildet eine neue Rechtsgrundlage für die Gesamthöhe der Prämie; eine frühere fehlerhafte Erhöhung ist dann für die Zukunft ohne Bedeutung.
- Fehler beim Treuhänder führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer rechnerisch korrekten Anpassung.
War eine Erhöhung formell unwirksam, können zu viel gezahlte Beiträge (§ 812 BGB) zurückgefordert werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre zum Jahresende, ergänzt um eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine 2023 zugegangene, unwirksame Erhöhung lässt sich damit in der Regel noch bis 31.12.2026 geltend machen.
Fristen und Paragrafen auf einen Blick
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand | Für wen besonders geeignet |
|---|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204) | Bis ~43 % günstiger, Rückstellungen bleiben | mittel | Fast alle, v. a. lange/ältere Verträge |
| Selbstbehalt erhöhen | Sofortige Beitragssenkung | gering | Selten Rechnungen, gute Liquidität |
| Leistungen anpassen | Beitrag runter durch weniger Bausteine | gering | Verzichtbare Komfortleistungen |
| Beitragsentlastungstarif | Niedrigerer Beitrag im Ruhestand | mittel | Angestellte mit AG-Zuschuss |
| Formale Prüfung / Rückforderung | Rückzahlung bei Formfehler | mittel–hoch | Bei zweifelhafter Begründung |
| Anbieterwechsel / Kündigung | Selten sinnvoll (Rückstellungen weg) | hoch | Nur kurze Vertragsdauer |
Fazit
Ob und wie stark die Allianz 2027 ihre Tarife anpasst, steht noch nicht fest – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie vorliegen. Klar ist: Eine Beitragserhöhung ist kein Schicksal. Am wirksamsten ist ein sauber begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und meist ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.
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FAQ: Häufige Fragen zur Allianz Beitragserhöhung 2027
Um wie viel erhöht die Allianz 2027 die Beiträge?
Konkrete Prozentwerte für 2027 liegen bisher nicht vor. Die Anpassungen im Neugeschäft werden ab Oktober 2026 veröffentlicht, das Änderungsschreiben für Bestandskunden folgt üblicherweise im November.
Was kann ich tun, wenn ich den Beitrag nicht mehr zahlen kann?
Vor einer Kündigung stehen mehrere Stufen: ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt und der Wechsel in den Basistarif, dessen Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt ist. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Sind schon Beitragsschulden aufgelaufen, greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Sprechen Sie mit dem Versicherer, bevor Zahlungen ausfallen.
Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?
Selten. Bei Verträgen ab 2009 wird nur der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mitgegeben, bei älteren Verträgen bleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer. Dazu kommt eine erneute Gesundheitsprüfung mit dem heutigen Gesundheitszustand. Der interne Tarifwechsel ist deshalb fast immer der günstigere Weg.
Gilt die Erhöhung auch für meine mitversicherten Kinder?
Ja, Kindertarife werden eigenständig kalkuliert und können ebenfalls angepasst werden. Prozentual fallen die Werte oft höher aus als bei Erwachsenen, weil der Ausgangsbeitrag niedrig ist – in Euro bleibt die Mehrbelastung meist überschaubar.
Kann ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?
Ja, über das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG mit zwei Monaten Frist ab Zugang der Mitteilung. Meist ist ein interner Tarifwechsel jedoch besser, weil die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Kündigen Sie erst, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Steigt der Arbeitgeberzuschuss mit?
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens aber die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Wer diese Grenze bereits erreicht, trägt die Erhöhung vollständig selbst – Angestellte mit hohem Beitrag spüren eine Anpassung deshalb doppelt.
Bleiben meine Leistungen beim internen Tarifwechsel erhalten?
Erworbene Rechte und die vollständige Alterungsrückstellung bleiben bei jedem Wechsel nach § 204 VVG erhalten. Beim Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Schutz bleibt auch der Leistungsumfang bestehen. Nur soweit der neue Tarif echte Mehrleistungen enthält, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – oder Sie verzichten auf diesen Teil.
Kann die Allianz mir einen Tarifwechsel verweigern?
Nein. Der Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz ist ein Rechtsanspruch nach § 204 VVG, den der Versicherer nicht ablehnen darf. Er darf lediglich für echte Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Warum steigt mein Beitrag stärker als der Branchenschnitt?
Weil jeder Tarif einzeln kalkuliert wird. Ausschlaggebend sind die Kostenentwicklung in Ihrem Tarifkollektiv, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Ihr Tarif noch für Neukunden offen ist. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge liegen regelmäßig über dem Durchschnitt.
Woran erkenne ich, ob eine Beitragserhöhung unwirksam ist?
Häufiger Ansatzpunkt ist die Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage nennen, bloße Floskeln reichen laut BGH nicht aus. Die abschließende Bewertung gehört in anwaltliche Hände.
Wie lange kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?
Drei Jahre, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag gezahlt haben – nicht ab dem Erhöhungsschreiben. Für 2024 gezahlte Beiträge läuft die Frist damit bis 31.12.2027, für 2025 bis Ende 2028. Absolute Obergrenze: zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs.



