Die ARAG hat – wie die meisten anderen privaten Krankenversicherungen – für 2026 Beitragsanpassungen angekündigt. Für das Neugeschäft liegen bereits einige Daten der ARAG private Krankenversicherung vor. Mögliche Änderungen bestehender Verträge in alten Bestands- und Bisex-Tarifen etc. werden später veröffentlicht. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche PKV-Tarife bei der ARAG PKV ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich teurer werden und wie Sie Ihre Beiträge dennoch senken oder mindestens stabil halten können, lesen Sie gern weiter.
Diese ARAG-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer
Hinweis: Die Tarifübersicht zeigt Durchschnittswerte. Die konkrete Höhe der individuellen Beitragsanpassung kann davon abweichen, weil diese sich nach Alter, Eintrittsjahr und dem gewählten Leistungsumfang richtet. Schwarz auf Weiß erhalten Sie es mit dem Änderungsbescheid spätestens sechs Wochen vor Jahresende. An dieser Stelle finden Sie konkrete Prozentwerte je Alterskohorte, sobald diese bekanntgegeben werden.
ARAG – Beitragsanpassung (BAP) 2026 – Übersicht
| Tarif | Kind | Jugendl. | Erwachsene |
|---|---|---|---|
| 22 % | 27 % | 12 % | |
| 23 % | 27 % | 13 % | |
| 23 % | 28 % | 14 % | |
| 26 % | 31 % | 13-14 % | |
| 30 % | 35 % | 12 % | |
| 31 % | 37 % | 13 % | |
| 43 % | 49 % | 13 % | |
| 20 % | 25 % | 12 % | |
| 26 % | 40 % | 16 % | |
| 23 % | 35 % | 15 % | |
| 22 % | 28 % | 12 % | |
| / | / | 9-11 % | |
| / | / | 9-11 % | |
| / | / | 9-11 % |
ARAG – Beitragsanpassung MediBest / MediExtra (BAP 2026)
| Tarif | Kind | Jugendl. | Erwachsene |
|---|---|---|---|
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3-4 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 2-3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 2-3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3-4 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 2-3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 2-3 % | |
| beitragsstabil | beitragsstabil | 2-3 % |
Stand: 11.2025
Warum erhöht die ARAG 2026 die PKV-Beiträge?
Bevor Beiträge erhöht werden, muss einiges zusammenkommen. Letztlich hängen sie von den sogenannten auslösenden Faktoren ab. Diese beziehen sich auf bestimmte Werte wie gestiegene Kosten im Gesundheitssektor oder eine veränderte Altersstruktur. Weichen die jährlich erfassten Werte um bestimmte Prozentwerte vom Vorjahr ab, müssen die Beiträge angepasst werden.
Um die vereinbarten PKV-Leistungen auch in Zukunft zu sichern, sind Beitragsanpassungen regelmäßig notwendig.
Die Versicherer dürfen entscheiden, ob sie als Schwellenwert die 10 Prozent (Standard) oder die reduzierte 5-Prozent-Grenze für Tarife anwenden wollen. Der Vorteil der niedrigeren Schwelle ist, dass Beitragsanpassungen in der Regel geringer ausfallen, da schneller auf Abweichungen reagiert werden kann. Auf der anderen Seite werden die Versicherten häufiger mit Beitragserhöhungen konfrontiert.
Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:
- medizinische Inflation: neue Medikamente, innovative Therapien und steigende Forschungskosten
- konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauern
- allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
- niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins reduzieren die Kapitalerträge aus den angelegten Alterungsrückstellungen
Diese Grafik zeigt die Beitragsentwicklung bei der ARAG PKV über einen längeren Zeitraum. Zu erkennen ist, dass die Beiträge zwar kontinuierlich steigen, aber im Vergleich zur GKV um einiges geringer. Laut einer Statistik vom PKV-Verband wuchsen die PKV-Beiträge seit 2005 um durchschnittlich 3,1 Prozent im Jahr, gegenüber einem durchschnittlichen 3,8-Prozent-Wachstum bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Die Bausteinserie der ARAG ist seit vielen Jahren am Markt und zeigt in der Langfristbetrachtung eine solide, stetige Entwicklung. Sie liegt contributiv über den Einsteiger-Bausteinen der K-Serie, bietet dafür aber das erwartbar höhere Leistungsniveau.
Besonders auffällig: Die neueren Tarife MedBest (MB) und MedExtra (ME) präsentieren sich seit rund sechs Jahren äußerst stabil – ohne nennenswerte Ausschläge in der Linie.
Für 2026 liegen zum Zeitpunkt der Auswertung noch keine final bestätigten Werte vor; das Jahr ist daher nicht abgebildet und wird nachgereicht, sobald treuhänderbestätigte Daten vorliegen. Hinweis: Gezeigt sind Neugeschäftsbeiträge; Bestandsverträge können abweichen.
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Jetzt kontakt aufnehmenWarum kommt es zu Beitragssprüngen (Stichwort Bündelungseffekt)?
- Nicht selten legen PKV-Beiträge im zweistelligen Prozentbereich zu. Woran liegt das eigentlich? Verantwortlich dafür ist der Bündelungseffekt, durch den Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung seltener, aber dann sprunghaft ausfallen können. Das passiert meist dann, wenn Beiträge nicht jedes Jahr ein bisschen erhöht werden, sondern auf einen Schlag deutlich. Beitragserhöhungen dürfen erst ab bestimmten Schwellenwerten (auslösenden Faktoren) vorgenommen werden. So können sich Kostensteigerungen über Jahre bündeln, wenn die 5- oder 10-Prozent-Schwellenwerte über mehrere Jahre in Folge knapp verpasst werden.
- Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert rund +14 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.
Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?
Wenn sich die Kosten in einem Tarif deutlich verändern – um mehr 10 Prozent – ist die ARAG verpflichtet, die Beiträge anzupassen. Greift der reduzierte Schwellenwert von 5 Prozent (ab dann darf die ARAG erhöhen), erfolgt diese Anpassung sogar früher. Das passiert allerdings nur dann, wenn klar ist: Die Veränderungen sind nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft.
Was können Versicherte bei der ARAG PKV jetzt tun?
Eine Beitragserhöhung kann zunächst verunsichern – doch hinnehmen muss man diese nicht einfach. Denn: Sie haben Handlungsspielraum! Oft lassen sich durch einen Tarifwechsel, eine Optimierung oder eine gezielte Anpassung der Leistungen spürbare Einsparungen erzielen – und das, ohne auf wichtige Absicherungen zu verzichten. Je nach Tarif und Versicherer bieten sich unterschiedliche Strategien an, die individuell geprüft und genutzt werden können.
1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG
Die wirksamste Strategie, um PKV-Beiträge zu senken, ist der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG. Mit dem Wechsel in einen anderen Tarif bei der ARAG PKV können Versicherte mit minimalem Aufwand spürbar sparen – ohne dabei auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Beim PKV-Tarifwechsel ergeben sich folgende Kontinuitätsvorteile:
- die bisher gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
- eine Gesundheitsprüfung ist ggf. nur für mögliche Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich
- die Versicherungsdauer besteht weiterhin, weshalb bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen bleiben
- für den internen Wechsel ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen
Der interne Tarifwechsel ist vor allem wegen der gesicherten Altersrückstellungen und der vermiedenen Gesundheitsprüfung attraktiv. Nur, wenn der neue Tarif Mehrleistungen enthält, können ggf. Zuschläge auferlegt werden.
Wichtig: Um solche Risikozuschläge zu vermeiden, können Mehrleistungen ausgeschlossen werden. Zu bedenken ist jedoch, dass unbedachte Einschränkungen von Leistungen zur finanziellen Belastung werden können. Daher sollte vorab unbedingt nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen priorisiert werden.
Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick
- Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
- Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
- Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
- Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
- Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
- Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Alt-Tarifen
- Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
- Bei einem Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz durch eine saubere Gegenüberstellung und Herausstellen der klaren Netto-Ersparnis
Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist häufig der beste Weg, um Beiträge zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.
2) Selbstbehalt anpassen
Die Erhöhung des Selbstbehalts wird vielfach benutzt, um Beitragsprämien sofort zu senken. Die Höhe des Selbstbehalts ist meist wählbar und kann individuell an das eigene Krankheitsrisiko und die finanzielle Situation angepasst werden. 5000 Euro die man im Krankheitsfall selbst übernimmt, sind allerdings das jährliche Maximum. Mit einem höheren Selbstbehalt sind Einsparungen in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro im Jahr möglich.
Die neue Höhe des Selbstbehalts sollte so gewählt werden, dass die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis liegen.
Wichtig: Ein steigender Selbstbehalt senkt den PKV-Beitrag, aber auch den Arbeitgeberzuschuss, denn Arbeitgeber beteiligen sich am PKV-Beitrag, aber nicht an der Selbstbeteiligung. Selbstbehalte sind auch nur begrenzt steuerlich absetzbar. Und: Eine nachträgliche Reduzierung ist nur durch eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts
- sofortige Beitragssenkung möglich
- steuerlich ggf. begünstigt als außergewöhnliche Belastung
- einfache Umsetzung
Unser Tipp: Lassen Sie sich einfach ein, zwei Szenarien (mit/ohne das Einreichen von Rechnungen) durchrechnen.
3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)
Nicht jede Leistung in der privaten Krankenversicherung wird im Alltag wirklich benötigt – und genau hier liegt oft ein Sparpotenzial. Wer gezielt prüft, welche Leistungen wichtig sind und auf welche man eventuell verzichten kann, kann den individuellen Tarif sinnvoll verschlanken. Wer beispielsweise auf die freie Arztwahl, das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder Leistungen vom Heilpraktiker gut verzichten kann, hat gute Chancen auf niedrigere Beiträge.
Wichtig: Die Leistungskürzungen dürfen nicht zu tief schneiden! Bestimmte Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen und weitere individuelle Risiken sind sozusagen tabu.
4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen
Altersrückstellungen sind wichtig und wertvoll. Wer zusätzlich vorsorgen möchte für garantiert niedrigere und besser planbare PKV-Beiträge im Alter, nutzt einen Beitragsentlastungstarif (BET). Damit wird ein weiterer Zusatzbeitrag angespart bzw. eine Vorauszahlung geleistet, aus der dann ab einem festgelegten Alter, z. B. ab 65 oder 67, ein monatlicher Zuschuss gezahlt wird, um die PKV-Prämie zu senken. Die BET-Beiträge werden vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst und sie sind zudem in Grenzen steuerlich absetzbar.
Vorteile des Zusatzbeitrags BET
- garantierte Entlastung im Rentenalter
- AG-Zuschuss möglich
- steuerlich begünstigt als Vorsorgeaufwand
Wichtig: Wählen Sie die BET-Beitragshöhe nicht zu hoch. Der BET-Vertrag sollte zudem flexible Regeln für Anpassung und Beendigung sowie bei der Beitragsbefreiung vorsehen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich als Orientierung einen BET-Tarif inklusive Zuschuss und Steuern im Vergleich zur erwarteten Ruhestandsprämie durchrechnen.
5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen
Die Kündigung der PKV ist formal auch eine Option bei Beitragserhöhungen – meist aber keine gute. Das hängt mit dem teilweisen Verlust der wertvollen Altersrückstellungen und den Risiken von auferlegten Zuschlägen durch die zwingend notwendige Wiederholung der Gesundheitsprüfung zusammen.
Unser Tipp: Bevor Sie kündigen, schöpfen Sie zuerst alle Alternativen wie den PKV-Tarifwechsel oder die Erhöhung des Selbstbehalts aus. Wer weiterhin kündigen möchte, sollte unbedingt mehrere Angebote einholen und hinsichtlich Netto-Gesamtkosten, übertragbaren Altersrückstellungen, Leistungsumfang und Beitragsstabilität vergleichen.
Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben
Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV
- eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
- Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden
6) Beitragserhöhung formal prüfen (lassen)
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Diese weise Regel lässt sich auch auf die eigenen Versicherungen anwenden. Spätestens bei angekündigten Beitragserhöhungen sollte der Gesundheitsschutz überprüft werden. Auch Versicherer machen Fehler – oder bieten mittlerweile geeignetere und günstigere Tarife für einen Wechsel. Werden Formfehler festgestellt, können Beitragserhöhungen unwirksam sein – und Versicherten Rückerstattungen oder Nachberechnungen ermöglichen.
Darauf können Sie achten:
- Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
- Wurden alle Fristen eingehalten?
- Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen und achten darauf, dass die Anwaltskanzlei die Prüfung und Umsetzung nicht nur mit einer Zusage der Rechtsschutzversicherung durchführt. Denn unserer Erfahrung nach spricht dies für einen niedrigen Streitwert.
Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur ARAG-Beitragserhöhung
Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der ARAG sorgen unter den betroffenen Versicherten für Unmut bis hin zu echten finanziellen Sorgen: Soll ich es hinnehmen, den Tarif wechseln, den Selbstbehalt anpassen oder doch kündigen?
Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur ARAG Beitragserhöhung.
Checkliste: ARAG-Beitragserhöhung – Ihr persönlicher PKV-Quick-Check
So verwenden Sie die PKV-Checkliste
- Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
- Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
- Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.
Was passiert danach?
- Wir prüfen Ihre Situation individuell:
- interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
- sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
- Beitragsentlastungstarif,
- ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
- und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
- Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.
Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.
FAQ ARAG Beitragserhöhung 2026
Das kommt darauf an, in welchem Tarif Sie versichert sind. In unserer Übersicht oben finden Sie die bisher bekanntgemachten Informationen zu Beitragserhöhungen bei der ARAG für 2026. Spätestens sechs Wochen vor Jahresende verschickt die ARAG Änderungsbescheide mit dem neuen Beitrag. Sofern Ihr Tarif bei Leistungsausgaben oder Lebenserwartung bestimmte Unterschiede zum letzten Jahr aufweist, kann bzw. muss die ARAG die Beiträge anpassen.
Der interne Tarifwechsel und die Erhöhung des Selbstbehalts sind gute und schnell umsetzbare Strategien, um Ihre PKV-Beiträge zu senken bzw. möglichst stabil zu halten.
Ja, bei angekündigten Beitragserhöhungen greift ein Sonderkündigungsrecht. Demnach beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Monate ab Bekanntwerden der Änderung. Die Kündigung wird aber nur dann rechtskräftig, wenn eine nahtlose Weiterversicherung bei einer anderen privaten Krankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Ja, Formfehler können Beitragsanpassungen unwirksam machen, womit Versicherte Nachberechnungen und Rückerstattungen erwirken können. Im ersten Schritt ist es empfehlenswert, alle Unterlagen von Fachleuten prüfen zu lassen. Stellen diese Unstimmigkeiten fest, können weitere Maßnahmen folgen. Ein Rechtsweg ist jedoch meist teuer und die Kosten unverhältnismäßig.
Der PKV-Tarifwechsel wirkt sich meist nicht auf Wartezeiten aus, da der Vertrag an sich bestehen bleibt. Leistungsausschlüsse können neu vereinbart werden, wenn der Vertrag Mehrleistungen bietet und die nur für diesen Teil durchgeführte Gesundheitsprüfung Risikozuschläge ergab. Um diese Zusatzbeiträge zu vermeiden, können Leistungen ausgeschlossen werden.
Ja, es ist auf Antrag beispielsweise bei überstandenen Rückenleiden vorstellbar, bestehende Risikozuschläge reduzieren oder sogar vollständig entfernen zu lassen.
Ja, Neugeschäft und Bestand in der PKV unterscheiden sich bei Anpassungen, da sie getrennt kalkuliert werden. Während Neugeschäftstarife sich an aktuellen Werten und Kostenerwartungen orientieren, müssen Bestandtarife auch die Alterungsrückstellungen der vorhandenen Versicherten berücksichtigen, was zu einer anderen Anpassungshöhe bzw. zu einem anderen Erhöhungszeitpunkt führen kann.
Ja. Ein PKV-Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung ist möglich, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen bietet. Dann verzichtet der Versicherer in aller Regel auf eine Wiederholung der Gesundheitsfragen.
Ja. Der Zuschuss ist an die versicherte Person gebunden und nicht an den spezifischen Tarif. Mit steigenden PKV-Beiträgen erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss, wobei dieser vom gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (2025 sind das 471,32 Euro pro Monat) gedeckelt wird.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Die Option Beitragsrückerstattung lohnt grundsätzlich nur dann, wenn die erwartete Rückerstattung höher ist als die Summe der selbst gezahlten Rechnungen in dem Jahr. Viele Versicherte sparen damit bis zu mehreren hundert Euro im Jahr. Zu beachten ist allerdings der Steuernachteil, weil die Beitragsrückerstattung für die Steuerberechnung von den gezahlten PKV-Beiträgen abgezogen wird.
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