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ARAG PKV Beitragserhöhung 2027

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Anja Glorius
24. August 2026
PKV Beitragserhöhung 2027 der ARAG Versicherung

Auslöser, rechtlicher Rahmen und Ihre nächsten Schritte

Sobald sich das Jahr dem Ende neigt, informieren die privaten Krankenversicherer über die Beitragshöhe der kommenden zwölf Monate. Wer bei der ARAG versichert ist, möchte deshalb wissen, ob und in welchem Maß seine private Krankenversicherung 2027 teurer wird.

Unser Fazit zur ARAG vorab: Aussagekräftige Prozentangaben zur Beitragsanpassung 2027 fehlen zum jetzigen Zeitpunkt noch. Erst ab Oktober 2026 wird bekannt gegeben, welcher Tarif sich in welchem Umfang verändert – wir tragen die Zahlen hier nach, sobald sie offiziell vorliegen und bestätigt sind. Vorher zeigen wir Ihnen, welchen Regeln eine Beitragsanpassung folgt und über welche Wege sich eine Erhöhung merklich abmildern lässt.

Hebt die ARAG ihre Beiträge im Jahr 2027 an?

Ebenso wie jeder andere private Krankenversicherer überprüft die ARAG jeden Tarif jährlich. Passt die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft nicht mehr zu den realen Kosten, kann daraus eine Beitragsanpassung (BAP) entstehen. Bekannt gegeben werden zunächst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse) und damit die Beiträge für Kunden, die neu zur ARAG kommen; ältere, mittlerweile geschlossene Bestandstarife folgen zeitlich versetzt und weisen als geschlossene Tarife häufig höhere Werte auf.

Ausschlaggebend dafür, ob Ihr persönlicher Tarif im nächsten Jahr teurer wird, sind Tarifgeneration, Eintrittsalter und der vereinbarte Leistungsumfang. Genau deshalb kann die Anpassung bei zwei Versicherten ein und desselben Unternehmens völlig verschieden ausfallen.

Wann flattert mir das Schreiben zur Beitragserhöhung ins Haus?

Als Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten Sie die Änderungsmitteilung normalerweise etwa sechs Wochen bevor sie greift, also in den meisten Fällen im November. Wirksam wird die Neufestsetzung rechtlich gesehen mit dem Beginn des zweiten Monats, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG) – bei den meisten Gesellschaften ist das der 1. Januar. Das Schreiben führt den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe auf.

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Beitragserhöhung der ARAG erhalten? Diese Schritte führen Sie jetzt zum Ziel

Zuallererst: Bleiben Sie gelassen und unterschreiben Sie keine vorschnelle Kündigung. Diese kostet Sie in aller Regel einen großen Teil oder gleich alle angesparten Altersrückstellungen und zieht zudem eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich. Nehmen Sie sich stattdessen nacheinander diese Punkte vor:

  1. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – hier liegt der größte Effekt. Der Wechsel führt Sie in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers, die Alterungsrückstellungen nehmen Sie vollständig mit, geprüft wird Ihre Gesundheit nur bei echten Mehrleistungen, und eine Ablehnung ist dem Versicherer verwehrt. Im Mittel lassen sich bis zu 43 % einsparen.
  2. Den Selbstbehalt bewusst anheben. Das drückt den Beitrag; die Ersparnis sollte als Faustregel größer sein als die mögliche Eigenbeteiligung. Gleichzeitig fällt damit auch der Arbeitgeberzuschuss niedriger aus.
  3. Den Leistungsumfang nachschärfen. Auf Komfortbausteine, die Sie entbehren können, kann verzichtet werden; was unverzichtbar ist – Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung – bleibt im Vertrag.
  4. Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Damit sorgen Sie für ruhigere Beiträge im Ruhestand; häufig gibt es einen Arbeitgeberzuschuss dazu, und steuerlich ist der Baustein begünstigt.
  5. Die Erhöhung auf formale Fehler abklopfen lassen und im Zweifel eine Rückforderung beziehungsweise anwaltliche Prüfung anstoßen.

Wenn Sie dennoch den Anbieter wechseln möchten: Mit jeder Beitragserhöhung entsteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG), dessen Frist zwei Monate ab Zugang der Mitteilung beträgt. Setzen Sie die Kündigung erst auf, wenn der nahtlose Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Der auslösende Faktor: was jede Beitragsanpassung in Gang setzt

Ein Versicherer darf den Beitrag – anders als ein Stromversorger seinen Tarif – nicht nach Belieben ansetzen. Die Grundlage liefert § 203 Abs. 2 VVG: Angepasst werden darf nur, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verschoben hat, also entweder die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).

Darüber, ob eine Anpassung erfolgen muss, entscheidet der sogenannte auslösende Faktor – er vergleicht die tatsächlich benötigten mit den ursprünglich kalkulierten Werten. Seine Ermittlung ist in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) geregelt. In vereinfachter Form gilt:

  • Leistungsausgaben: Bei einer Abweichung von mehr als 10 % führt kein Weg an der Beitragsanpassung vorbei. Zahlreiche Tarife arbeiten mit einer abgesenkten Schwelle von 5 %, sodass früher, dafür in kleineren Schritten, angepasst wird. Solange die Abweichung unter 5 % bleibt, ist eine Erhöhung der Beiträge nicht möglich.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Für sie gilt eine Schwelle von über 5 %.

Ein Kostenanstieg, der nur vorübergehend ist, erfordert keine Anpassung. Erst nach Überschreiten des auslösenden Faktors treten ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan und bestätigen die Beitragsanpassung nach ihrer Prüfung.

Was den PKV-Beitrag in der Kalkulation nach oben zieht

  • Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Um rund 30 % haben die Leistungsausgaben der PKV im Zeitraum von fünf Jahren zugelegt. (Quelle: https://www.pkv.de/)
  • Zunehmende Lebenserwartung: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Leistungen werden über die Zeit abgerufen.
  • Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV) ist entscheidend, sondern der Rechnungszins des konkreten Tarifs. Fällt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, muss der Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung abgesenkt werden. Anders als in der Lebensversicherung gibt es dafür keine Zinsgarantie – auch laufende Verträge sind von der Absenkung erfasst. Sinkt der Rechnungszins um rund 0,1 Prozentpunkte, entspricht das knapp 1 % mehr Beitrag; entsprechend heftig fallen Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung aus. Dass das Marktzinsniveau gestiegen ist, macht sich erst verzögert bemerkbar, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
  • Kollektiv- und Stornoeffekte: Verliert ein Tarifkollektiv Mitglieder, müssen weniger Schultern die Kosten tragen.

Der Bündelungseffekt: die Erklärung für sprunghafte PKV-Beiträge

Nicht selten verändert sich der PKV-Beitrag jahrelang überhaupt nicht, bevor er dann kräftig zulegt. Der Grund: Bleibt der auslösende Faktor knapp unterhalb der Schwelle von 5 %, ist eine Anpassung durch den Versicherer nicht erlaubt.

Erreicht der auslösende Faktor die Schwelle schließlich, muss in diesem Jahr auch der zuvor angestaute Anpassungsbedarf mit abgedeckt werden.

Visualisierung Bündlungseffekt der PKV Beiträge

Dagegen wirkt die Limitierung: Versicherer sind gehalten, Geld aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) aufzuwenden, damit kräftige Beitragssprünge gemildert werden – vorrangig bei älteren Versicherten. Wie das geschieht, unterscheidet sich zwischen den Anbietern deutlich. Manche stecken große Summen auf einmal hinein und drücken die Erhöhung ein bis zwei Jahre lang spürbar, etwa die Generali. Bei anderen fließen die Mittel über eine längere Strecke, wodurch die Entlastung pro Jahr kleiner ausfällt, insgesamt aber länger anhält – so hält es zum Beispiel die Hallesche Krankenversicherung.

Weshalb der Beitrag in alten, geschlossenen Tarifen am deutlichsten anzieht

Im Fokus stehen dabei geschlossene Tarife, denen kein junger Nachwuchs mehr zugeführt wird: Das Kollektiv altert und die Ausgaben nehmen zu (Vergreisungseffekt). Bedeutsam ist außerdem der Unterschied zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Bei einem alten Bisex-Vertrag schlummert meist das größte Optimierungspotenzial.

Ein Rückblick: So haben sich die Beiträge bislang bewegt

Auf mehrere sehr zurückhaltende Jahre folgte zuletzt ein spürbarer Sprung. Im branchenweiten Musterfall summierte sich die durchschnittliche Anpassung 2023 auf lediglich rund 1 %, während sie 2025 bei etwa 10,6 % lag – dem höchsten Wert seit einem Vierteljahrhundert.

Grafik der durchschnittlichen Beitragsanpassung in der PKV von 2021 bis 2025

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Zugrunde liegen die elf Gesellschaften, die dem map-report lückenlose Daten zur Verfügung gestellt haben – zusammengenommen rund 42 % Marktanteil.

Für 2027 stellt sich die Branche erneut auf ein Plus im niedrigen zweistelligen Bereich ein, das etwa die Hälfte bis zwei Drittel aller Privatversicherten erfassen dürfte. Diese Zahl beschreibt allerdings den Branchendurchschnitt – Ihr eigener Tarif kann spürbar darunter oder darüber liegen.

Die ARAG im Marktvergleich 2027

Von Gesellschaft zu Gesellschaft fallen die Anpassungen 2027 sehr verschieden aus. In unserer eigenen Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) wird die Spannweite je Anbieter erkennbar – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Im Mittel aller ausgewerteten Gesellschaften ergeben sich rund 13,7 %; wo die ARAG 2027 einzuordnen ist, tragen wir an dieser Stelle nach, sobald der Wert offiziell feststeht.

PKV oder GKV – welches System verteuert sich rascher?

Hartnäckig hält sich der Irrglaube, die PKV müsse zwangsläufig teurer werden als die gesetzliche Krankenversicherung. Die Zahlen über lange Zeiträume sprechen dagegen: Ab 2005 legten die PKV-Beiträge im Mittel jährlich um 3,1 % zu, jene der GKV dagegen um 3,8 % pro Jahr.

Grafik indexierte Prämien- und Beitragsbelastung in der PKV und GKV 2005 bis 2025

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100) auf Basis der Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Während der GKV-Leistungskatalog laufend umgestaltet und dabei überwiegend gekürzt wird, ist der einmal vereinbarte Leistungsumfang in der PKV vertraglich garantiert.

Ist die Beitragserhöhung überhaupt wirksam? Der Stand der Rechtsprechung

Eine Überprüfung überstehen längst nicht alle Erhöhungen. § 203 Abs. 5 VVG schreibt vor, dass in der Mitteilung die maßgeblichen Gründe stehen müssen, konkret die betroffene Rechnungsgrundlage. Mit dem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) stellte der BGH klar, dass eine formelhafte Begründung ebenso wenig ausreicht wie das bloße Abschreiben des Gesetzeswortlauts. Seine Kalkulation muss der Versicherer nicht offenlegen – im Streitfall liegt die Beweislast für deren Richtigkeit jedoch bei ihm.

  • Eine mangelhafte Begründung führt zur Unwirksamkeit der Anpassung, der Fehler lässt sich aber beheben: Reicht der Versicherer die Begründung nach, entfaltet die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) Wirkung – rückwirkend gilt sie nicht.
  • Mit einem späteren, wirksamen Anpassungsschreiben entsteht eine neue Rechtsgrundlage für die Prämie insgesamt; eine frühere fehlerhafte Erhöhung wirkt sich dann auf die Zukunft nicht mehr aus.
  • Ist eine Anpassung rechnerisch korrekt, wird sie durch Fehler beim Treuhänder nicht ohne Weiteres unwirksam.

Nach § 812 BGB lassen sich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen, wenn die Erhöhung formell unwirksam war. Für die regelmäßige Verjährung gelten drei Jahre zum Jahresende. Dazu kommt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Ist Ihnen 2023 eine unwirksame Erhöhung zugegangen, können Sie diese somit üblicherweise noch bis zum 31.12.2026 geltend machen.

Alle Stellschrauben im Überblick

Maßnahme Wirkung Aufwand Für wen besonders geeignet
Interner Tarifwechsel (§ 204) Ersparnis von bis zu ~43 %, Rückstellungen wandern mit mittel Praktisch jeden, vor allem bei alten und lange laufenden Verträgen
Selbstbehalt anheben Der Beitrag sinkt ohne Verzögerung gering Kaum Arztrechnungen, ausreichend Rücklagen
Leistungsumfang nachschärfen Weniger Bausteine, niedrigerer Beitrag gering Bei entbehrlichen Komfortbausteinen
Beitragsentlastungstarif Ruhigere Beiträge nach dem Berufsleben mittel Angestellte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten
Formale Prüfung / Rückforderung Geld zurück, wenn Formfehler vorliegen mittel–hoch Bei angreifbarer Begründung
Anbieterwechsel / Kündigung Kaum je die beste Wahl (Rückstellungen bleiben zurück) hoch Nur wenn der Vertrag erst kurz läuft

Fazit

Wie die ARAG ihre Tarife 2027 anpasst und ob sie es überhaupt tut, lässt sich derzeit nicht beziffern – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte liefern wir nach, sobald sie vorliegen. Eines steht dennoch fest: Eine Beitragserhöhung ist kein unabänderliches Schicksal. Am meisten bewirkt ein gut begleiteter interner Tarifwechsel, der Ihre Altersrückstellungen sichert und in aller Regel ohne neue Gesundheitsprüfung gelingt.

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FAQ: Häufige Fragen zur ARAG Beitragserhöhung 2027

In welcher Höhe erhöht die ARAG die Beiträge 2027?

Verlässliche Prozentwerte für 2027 gibt es noch nicht. Veröffentlicht werden die Anpassungen im Neugeschäft ab Oktober 2026; Bestandskunden erhalten ihr Änderungsschreiben in der Regel im November.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Beitrag nicht mehr bezahlbar ist?

Zwischen Ihnen und einer Kündigung stehen mehrere Optionen: der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein angehobener Selbstbehalt und der Wechsel in den Basistarif, der beim Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Bestand Ihr privater Schutz schon vor 2009, ist unter bestimmten Voraussetzungen der Standardtarif eine Option. Liegen bereits Beitragsschulden vor, greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Wenden Sie sich an den Versicherer, ehe eine Zahlung ausfällt.

Bringt der Wechsel zu einem anderen Versicherer etwas?

Nur ausnahmsweise. Verträge ab 2009 geben ausschließlich den Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mit; bei früher geschlossenen Verträgen verbleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim alten Anbieter. Zusätzlich steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die Ihren jetzigen Gesundheitszustand zugrunde legt. Der interne Tarifwechsel schneidet deswegen nahezu immer besser ab.

Erfasst die Erhöhung auch die mitversicherten Kinder?

Ja, denn für Kindertarife wird gesondert kalkuliert, sodass auch sie angepasst werden können. Da der Ausgangsbeitrag niedriger ist, wirken die Prozentwerte oft höher als bei Erwachsenen – in Euro bleibt der Mehrbetrag jedoch meist überschaubar.

Berechtigt mich die Beitragserhöhung zur Kündigung?

Ja, dafür steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG offen, mit zwei Monaten Frist ab Zugang der Mitteilung. Häufig führt der interne Tarifwechsel dennoch weiter, weil dabei die Alterungsrückstellungen bestehen bleiben. Eine Kündigung sollten Sie erst aussprechen, wenn der nahtlose Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls?

Die Hälfte Ihres Beitrags übernimmt der Arbeitgeber, allerdings höchstens die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Ist diese Grenze bereits ausgeschöpft, bleibt die Erhöhung vollständig an Ihnen hängen – Angestellte mit hohem Beitrag spüren eine Anpassung daher gleich doppelt.

Bleibt mein Leistungsniveau beim internen Tarifwechsel unangetastet?

Ein Wechsel nach § 204 VVG lässt Ihre erworbenen Rechte und die komplette Alterungsrückstellung unberührt. Solange der neue Tarif gleichartigen Schutz bietet, bleibt der Leistungsumfang unverändert. Lediglich für echte Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss ansetzen – oder Sie klammern diesen Teil aus.

Kann die ARAG mir den Tarifwechsel untersagen?

Nein. § 204 VVG gibt Ihnen einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz; ablehnen darf der Versicherer ihn nicht. Zulässig bleibt allein die Gesundheitsprüfung für echte Mehrleistungen.

Warum liegt meine Erhöhung über dem Branchenschnitt?

Weil jeder Tarif separat kalkuliert wird. Es zählen die Kostenentwicklung in Ihrem Tarifkollektiv, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Neukunden in Ihren Tarif noch aufgenommen werden. Bei geschlossenen Tarifen und alten Bisex-Verträgen liegen die Werte regelmäßig über dem Durchschnitt.

Wie finde ich heraus, ob eine Beitragserhöhung unwirksam ist?

Ein häufiger Angriffspunkt ist die Begründung gemäß § 203 Abs. 5 VVG: Sie hat die maßgebliche Rechnungsgrundlage zu nennen, mit reinen Floskeln gibt sich der BGH nicht zufrieden. Die abschließende Beurteilung sollte anwaltlich erfolgen.

Wie weit zurück kann ich zu viel gezahlte Beiträge einfordern?

Drei Jahre lang, gerechnet ab dem Jahresende des Jahres, in dem Sie den Beitrag entrichtet haben – maßgeblich ist also nicht das Datum des Erhöhungsschreibens. Beiträge aus 2024 können Sie damit bis zum 31.12.2027 zurückfordern, solche aus 2025 bis Ende 2028. Die absolute Grenze liegt bei zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

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