Mittlerweile haben schon einige Versicherer bekannt gegeben das die Prämien zum 01.01.2018 erhöht werden. Seit dem 02.10.2017 hat auch die Continentale Krankenversicherung konkretisiert, was dies für Ihre Kunden heißen wird. So erhielten am 02.10.2017 alle Vertriebspartner eine ausführliche Information über anstehende Erhöhungen.

 

In einem achtseitigen FAQ hat der Versicherer daher alle Fragen für Vertriebspartner aufgearbeitet. Man erwartet nun mehr, dass diese Informationen positiv an die Kunden herangetragen werden, um den Verlust von Kunden zu minimieren. Überraschend ist dabei die unkonkrete Erklärung über die Darstellungen der gesamten Branche. Eine wirkliche Erläuterung lässt daher auch in diesem Schreiben auf sich warten.

 

Die Erklärung ob der auslösende Faktor zur Anpassung erreicht ist und nur dann auch die Rechnungsgrundlagen wie der Rechnungszins angepasst werden kann, darf man wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Das heißt konkret wurde Ihr Tarif in den letzten fünf Jahren nicht angepasst, wird er dieses Jahr gegebenenfalls, soweit der auslösende Faktor erreicht ist, auch mit einer erhöhten Beitragssteigerung durch die Abzinsung angepasst.

 

Hier finden Sie alle Informationen dazu: Continentale FAQ zur Beitragsanpassung 01.01.2018

 

Welche Tarife sind denn konkret betroffen?

 

Es wird aktuell ausschließlich von der Erhöhung im Allgemeinen gesprochen, aber es sind keinerlei konkrete Zahlen in Prozent bekannt. Angepasst werden beispielsweise folgende Tarife:

 

  • BSS – Frauen
  • Comfort
  • CS1
  • CS2Plus
  • GS

 

Gesamtanpassung: Continentale Übersicht Bestandsanpassung

 

Das heißt Unisex-Tarife bleiben weitestgehend stabil, sowohl im Bestand wie auch im Neugeschäft. Kunden die nach dem 01.01.2013 abgeschlossen haben oder in einen Unisextarif umgestellt haben, werden keine Beitragserhöhung zu erwarten haben. Gewa Comp veröffentlichte im Oktober das folgende Tarife eine Beitragsgarantie haben (Erwachsene):

 

  • Comfort-U
  • Economy-U
  • Business
  • SP1
  • SP2

 

Damit folgt die Conti erneut nicht der vom Markt erwarteten Erhöhungspraxis im Neugeschäft. Wir berichteten bereits über andere Versicherer wie die AXA, die Ihre Neugeschäftsprämien in Unisex erheblich anpassen musste. Dies ließ erwarten das auch die Conti folgen müsste. Die Continentale scheint also in der Kundenauswahl, Leistungsabrechnungspraxis und Kalkulation einiges im Sinne des Kunden sehr richtig zu machen. Das ist für Neukunden und auch Bestandskunden wirklich erfreulich, soll aber nicht heißen das andere Versicherer keine korrekte Arbeit leisten.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Dennoch sollten sich auch Bestandskunden die aktuell lange keine Erhöhung erfahren haben, perspektivisch auf steigende Beiträge vorbereiten und könnten sich vorsorglich mit einer entsprechenden Entlastungskomponente ausstatten. Die Conti erläutert in Ihrem Informationsblatt, wie und wann es zu Erhöhungen kommt. Kein Tarif der privaten Krankenversicherung wird ein Leben lang beitragsstabil (nie eine Anpassung erfahren) bleiben. Anpassung sind üblich und gehören im System durch steigende Leistungsausgaben, Langlebigkeit (Sterbetafel) und medizinischen Fortschritt dazu.

 

Was heißt das konkret für mich als Bestandskunde?

 

Alle Kunden die von einer Beitragserhöhung betroffen sind, werden durch die Teilnahme an der Tarifwechselleitlinie entsprechend mit dem Alter 55 einen Umstellungsvorschlag erhalten. Dabei können die Bestandskunden mit dem Angebot in den Comfort-U, Basistarif, Standardtarif und maximal zwei weiteren Umstellungsangeboten rechnen. Die zwei frei gewählten Umstellungstarife und der Comfort-U werden natürlich nur dann angeboten, wenn Sie entsprechend zu einer Beitragsreduzierung führen. Die Leistungen werden in den zwei frei gewählten Umstellungsangeboten näherungsweise zum jetzigen Leistungsniveau erstellt.

 

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie explizit darauf hinweisen, dass die Umstellungsalternative Standard- oder Basistarif häufig die Umstellung mit der höchsten Leistungskürzung ist. Dies ist also mit einer Prämienminderung versehen, verfügt jedoch über eine hohe Gefahr der Selbstzahlung im Leistungsfall. Der Comfort-U muss durch die Teilnahme an der Tarifwechselleitlinie als verkaufsstärkster verkaufsoffener Tarif angeboten werden und kann je nach aktuellem Tarif ebenfalls erhebliche Leistungskürzungen vorsehen. Wir bitten Sie daher eingehend, nicht jedem Vorschlag ungeprüft zuzustimmen, nur um die Prämie zu minimieren. Gerade als langjährig privat Versicherter sollte man sicher sein den für sich optimal abgestimmten Tarif zu wählen. Wählt man einen Tarif mit erheblich schlechteren Leistungen fahrlässig, ist diese Entscheidung häufig nicht umkehrbar und begleitet einen langfristig.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Überprüfung der angebotenen Tarife durch die KVoptimal.de GmbH unabhängig. Unsere Expertise erhalten Sie kostenfrei in den ersten 72 Stunden nach Beauftragung. Damit können Sie sicher sein den günstigsten Tarif bei gleichem Leistungsniveau ermittelt zu haben. Selbstverständlich gehen wir auf Ihre individuellen Kundenwünsche und Leistungswünsche ein. Jede Expertise ist individuell für Sie angefertigt und wird von unseren Analysten mit Sachverstand erstellt und von unseren Spezialisten transparent beraten.

 

Wann weiß ich mehr über die Beitragserhöhung?

 

Bereits ab dem 10.11.2017 können Versicherungsmakler mit Beständen bei der Continentale Krankenversicherung mit entsprechenden Informationen für Ihre Kunden rechnen. Kunden werden nach den Informationen ab dem 27.11.2017 entsprechend postalisch informiert.