In den letzten Wochen berichten viele Versicherer über Beitragserhöhungen sowohl im Neugeschäft und auch im Bestand. Damit sind erneut viele PKV-Versicherte betroffen und beklagen sich über steigende Prämien.

So auch die Information der Hanse Merkur. Die Unisex-Tarife, scheinen dabei stabil zu bleiben. Tarife die also nach dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, sind dabei beitragsstabil für den Bestand und auch für Kunden, die sich jetzt erst für die Hanse Merkur entscheiden.

 

 

Was heißt das konkret?


Haben Sie nach dem 21.12.2012 einen Vertrag zur Krankheitskostenversicherung bei der Hanse Merkur abgeschlossen, bleiben Ihre Beiträge also stabil.
Folgende Tarife bleiben zum 01.01.2018 stabil und sind nicht von der Beitragserhöhung betroffen:

Sind Sie schon länger Kunde bei der Hanse Merkur erhalten Sie möglicherweise eine Erhöhung zum 01.01.2018. So werden unter anderem vermutlich folgende Tarife angepasst:

  • Bausteintarife
    • A1, A2, A3
    • AS0, AS1, AS2, AS3, AS4
    • PS3, PS2, PS1, P3,P2E
    • Z100, Z50, Z80, ZA50, ZA100, ZE

Genauere Informationen erfahren Sie sicherlich in den kommenden Tagen mit der Post. Sind Sie von einer Erhöhung betroffen informiert der Versicherer Sie üblicherweise postalisch bis zum 30.11.2017. Danach können Sie ermitteln, wie hoch die Anpassung ausfällt.

 

Sollen wir Ihnen helfen? Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gern - Jetzt kostenfrei informieren.


Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Was kann ich bei einer Beitragserhöhung tun?


Durch die Erhöhung der Beiträge entsteht ein Sonderkündigungsrecht. Dies können Sie bis zum 31.01.2017 ausüben zum 01.01.2018. Erhalten Sie nach dem 30.11.2017 von der Erhöhung Kenntnis, weil bspw. die Post nicht angekommen ist und Sie es erst auf dem Kontoauszug im Januar feststellen, können Sie mit einer Frist von vier Wochen rückwirkend zum 01.01.2018 kündigen.
Erhalten Sie die Kündigung also vor dem 30.11.2017, haben Sie mehr als vier Wochen Entscheidungszeit. Erhalten Sie die Kündigung danach, steht Ihnen eine Frist von vier Wochen zu.
Bei einem Versicherer-Wechsel sollte man immer bedenken, dass dies nicht immer sinnvoll ist. Gerade bei Kunden, die länger als sieben Jahre privat versichert sind, ist der teilweise oder ganze Verlust der Altersrückstellungen ein Nachteil. Darüber hinaus unterziehen Sie sich einer neuen Gesundheitsprüfung in den Antragsfragen. Vergessen Sie hier Dinge anzugeben im Abfragezeitraum, kann es später bei der Leistungsabwicklung Probleme geben.


Was kann ich tun, ohne den Versicherer zu wechseln?


Seit mehr als zwanzig Jahren steht privat Versicherten, durch den Gesetzgeber, das Anrecht zu, den Tarif intern bei Ihrem jeweiligen Versicherer zu verändern. Damit haben Sie je nach Versicherer teilweise mehr als 620 wählbare Tarifkombinationen.
Dennoch sollten Sie Vorsicht walten lassen, oft werden Ersparnisse nur aus der Erhöhung der Selbstbeteiligung ermöglicht. Dies sollten Sie in jedem Fall sowohl steuerrechtlich und auch im effektiven Beitrag durchrechnen. Gerade bei Arbeitnehmern kann eine solche Umstellung kontraproduktiv sein.


Aufgrund der Tarifvielfalt Ihres Versicherers, sollten Sie sicher sein, den günstigen Tarif bei Ihrem jetzigen Leistungsniveau zu erhalten. Gerne beraten wir Sie dazu.