Laut PKV-Verband werden 60 Prozent der Privatversicherten 2026 mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Das heißt, dass mehr als jeder oder jede Zweite bald Post mit dem Änderungsbescheid von der privaten Krankenversicherung erhält. Was kommt auf Versicherte der Concordia zu? Für das Neugeschäft hat die Concordia private Krankenversicherung bereits einige Daten veröffentlicht. Etwas gedulden müssen sich Versicherte, was bestehende Verträge in alten Bestands- und Bisex-Tarifen etc. anbelangt. Sie folgen erfahrungsgemäß etwas später. Welche PKV-Tarife bei der Concordia ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich teurer werden und wie Sie jetzt darauf reagieren können, lesen Sie in unserer kompakten Übersicht.
Diese Concordia-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer
Hinweis: Die Tarifübersicht zeigt Durchschnittswerte. Die individuelle Beitragsanpassung kann davon durchaus abweichen, weil sie von Faktoren wie Alter, Eintrittsjahr und gewähltem Leistungsumfang abhängt. Schwarz auf Weiß erhalten Sie konkrete Zahlen mit dem Änderungsbescheid, der spätestens sechs Wochen vor Jahresende verschickt wird. Konkrete Prozentwerte je Alterskohorte ergänzen wir, sobald die Concordia sie bekannt gibt.
Vollkostenversicherung private Krankenversicherung
| Sparte | Tarif | Kurzbeschreibung | Letzte BAP | Erhöhung |
|---|---|---|---|---|
| Ambulant | SB 0 | 01/2024 | folgt | |
| Ambulant | SB 600 (A) | 01/2024 | folgt | |
| Ambulant | SB 1080 (A) | 01/2024 | folgt | |
| Ambulant | SB 2040 (A) | 01/2025 | folgt | |
| Stationär | 1‑Bett, Privatarzt | 01/2023 | folgt | |
| Stationär | 2‑Bett, Privatarzt | 01/2023 | folgt | |
| Stationär | Mehrbett | 01/2023 | folgt | |
| Zahn | 100‑80‑80 % | 01/2023 | folgt | |
| Zahn | 80‑60‑60 % | 01/2023 | folgt |
Stand: 10.2025
Warum erhöht die Concordia 2026 die PKV-Beiträge?
Um gleich einen Mythos zu entlarven: Private Krankenversicherer dürfen die Beiträge nicht anheben, um ihre Gewinne zu steigern. Vielmehr muss für Beitragssteigerungen einiges zusammenkommen – und es gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Erst, wenn bestimmte auslösende Faktoren erfüllt sind, dürfen die Beiträge erhöht werden. Zum Beispiel, wenn die medizinischen Kosten bzw. Ausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten von den kalkulierten Werten signifikant abweichen.
Um die vereinbarten PKV-Leistungen auch in Zukunft zu sichern, sind Beitragsanpassungen regelmäßig notwendig.
Wichtige Schwellen sind Werte von 10 Prozent (Standard) und 5 Prozent (reduzierte Grenze). Hier haben die Versicherungsunternehmen ein wenig Spielraum, wenn sie entscheiden können, welche Grenze sie anwenden wollen.
Versicherer dürfen ab 5 % Abweichung , ab 10 % Abweichung ist es Pflicht.
Der Vorteil der niedrigeren 5-Prozent-Schwelle ist, dass Beitragsanpassungen geringer ausfallen dürften, da schneller auf Abweichungen reagiert wird. Andererseits müssen sie ihren Versicherten frequentere Beitragserhöhungen vermitteln.
Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
- medizinische Inflation: neue Medikamente, innovative Therapien und steigende Forschungskosten
- konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauern
- allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
- niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins reduzieren die Kapitalerträge aus den angelegten Alterungsrückstellungen
Die nachstehende Grafik zeigt die Beitragsentwicklung bei der Concordia PKV über einen längeren Zeitraum. Die Beiträge steigen zwar kontinuierlich, aber weniger stark als die von den gesetzlich Versicherten. Laut einer Erhebung vom PKV-Verband wuchsen die PKV-Beiträge seit 2005 allgemein im Schnitt um 3,1 Prozent im Jahr; das Wachstum bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug hingegen durchschnittlich 3,8 Prozent.

Die Auswertung (psp-online; Beispiel: männlich, Eintrittsalter 39) zeigt für die Concordia eine insgesamt moderate Beitragsentwicklung. Die Linien verlaufen über die Jahre relativ stetig mit einzelnen Stufen, aber ohne starke Ausschläge. Für 2026 stehen noch keine final bestätigten Werte fest; mögliche Anpassungen werden erst nach Vorliegen der endgültigen Daten und Treuhänderfreigabe berücksichtigt. Es handelt sich um Neugeschäftsbeiträge; individuelle Bestandsverläufe können abweichen.
Warum kommt es zu Beitragssprüngen (Stichwort Bündelungseffekt)?
- In der PKV dürfen Beiträge nur angepasst werden, wenn gesetzlich definierte Schwellenwerte überschritten werden – etwa bei Leistungsausgaben (Gesundheitskosten) oder Biometrie (z. B. Lebenserwartung). Diese Schwellen (5 % oder 10 %) werden häufig über Jahre knapp nicht erreicht. Notwendige Anpassungen verschieben sich dann nach hinten.
Wird ein Schwellenwert schließlich überschritten, müssen die bis dahin aufgelaufenen Veränderungen in einem Schritt berücksichtigt werden. Dieser Bündelungseffekt erklärt sprunghafte Anhebungen statt kleiner, jährlicher Anpassungen. - Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert rund +14 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.
Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?
Wenn sich die Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif deutlich verändern (i. d. R. > 10 %), ist die SDK zur Beitragsanpassung verpflichtet. Wendet ein Tarif den reduzierten Schwellenwert von 5 % an, erfolgt die Anpassung entsprechend früher – stets nur bei dauerhaften, nicht vorübergehenden Veränderungen.
Anpassungen erfolgen tarif- und altersgruppenbezogen und bedürfen der Treuhänderfreigabe.
Was können Versicherte bei der Concordia PKV jetzt tun?
Eine angekündigte Beitragserhöhung kann zunächst verunsichern – doch hinnehmen muss man diese nicht unbedingt. Häufig lassen sich durch einen Tarifwechsel, eine gezielte Anpassung der Leistungen oder andere Sparoptionen spürbare Einsparungen erzielen – ohne dabei auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Je nach Tarif und Versicherung bieten sich unterschiedliche Strategien an.
1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG gehört ganz oben auf die Liste der Optionen zur Beitragssenkung. Mit dem Wechsel in einen anderen – meist neueren und vor allem günstigeren – Tarif bei der Concordia können Versicherte mit minimalem Aufwand ihre Beiträge deutlich reduzieren – ohne dabei auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Beim internen Tarifwechsel ergeben sich folgende Kontinuitätsvorteile:
- die bisher gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
- eine Gesundheitsprüfung ist ggf. nur für mögliche Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich
- für den internen Wechsel ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen
- die Versicherungsdauer besteht weiterhin, weshalb bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen bleiben
Es wird klar: Vor allem die vollständig erhalten bleibenden Altersrückstellungen und die vermiedene Gesundheitsprüfung machen den PKV-Tarifwechsel so attraktiv.
Wichtig: Eine Gesundheitsprüfung erfolgt ggf. nur für mögliche Mehrleistungen im neuen Tarif. Diese können dann Zuschläge erfordern. Um solche Risikozuschläge zu vermeiden, können Mehrleistungen ausgeschlossen werden. Übereilt vorgenommene Einschränkungen von Leistungen können jedoch zur finanziellen Belastung werden. Daher sollte vorab unbedingt nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen priorisiert und professioneller Rat eingeholt werden.
Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick
- Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
- Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
- Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
- Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
- Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
- Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Alt-Tarifen
- Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
- Bei einem Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz durch eine saubere Gegenüberstellung und Herausstellen der klaren Netto-Ersparnis
Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der Concordia ist häufig der beste Weg, um Beiträge zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.
2) Selbstbehalt anpassen
Die Erhöhung des Selbstbehalts wird bereits von vielen Privatversicherten genutzt, um die Beiträge sofort – und noch vor einer angekündigten Beitragsanpassung – zu senken. Die Höhe des Selbstbehalts ist meist flexibel wählbar, darf aber 5000 Euro jährlich nicht übersteigen. Mit einem höheren Selbstbehalt sind Einsparungen in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro und mehr im Jahr möglich.
Die neue Höhe vom Selbstbehalt sollte so gewählt werden, dass die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis liegen.
Wichtig: Ein höherer Selbstbehalt kann den PKV-Beitrag zwar senken, reduziert jedoch gleichzeitig auch den Arbeitgeberzuschuss – denn dieser bezieht sich ausschließlich auf den tatsächlichen Versicherungsbeitrag, nicht auf die Selbstbeteiligung. Zudem sind Selbstbehalte steuerlich nur eingeschränkt absetzbar.
Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts
- sofortige Beitragssenkung möglich
- steuerlich ggf. begünstigt als außergewöhnliche Belastung
- einfache Umsetzung
Unser Tipp: Auch, weil eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts in der Regel nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist, lassen Sie sich einfach ein, zwei Szenarien (mit/ohne das Einreichen von Rechnungen) durchrechnen.
3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)
Nicht jede Leistung wird im Alltag tatsächlich benötigt. Und genau darin liegt häufig ein erhebliches Sparpotenzial. Wer bewusst analysiert, welche Leistungen persönlich wichtig sind und auf welche man verzichten kann, hat die Möglichkeit, den eigenen Tarif gezielt zu verschlanken. Wer etwa auf die freie Arztwahl, ein Einbettzimmer, Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerleistungen verzichten kann, hat gute Chancen, die monatlichen Beiträge deutlich zu senken – ohne auf den gewohnten Leistungsumfang verzichten zu müssen.
Wichtig: Leistungskürzungen dürfen nicht zu tief greifen! Bei Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologischen Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen und weitere individuelle Risiken zu beschränken ist sozusagen tabu.
Sie benötigen Untersützung?
Unsere Experten bei KVoptimal unterstützen Sie dabei, die passende private Krankenversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Jetzt kontakt aufnehmen4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen
Der Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein Zusatzbaustein, der dafür sorgt, dass die PKV-Beiträge im Ruhestand planbar gesenkt werden. Ein über die Jahre angesparter Zusatzbeitrag, wird ab einem festgelegten Alter, z. B. ab 65 oder 67 Jahre, dafür genutzt, die monatlichen Beiträge zu senken. Gut für Beschäftigte: Die BET-Beiträge werden ebenso wie die PKV-Beiträge vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst und sie sind zudem bis zu einer gewissen Höhe steuerlich absetzbar.
Vorteile des Zusatzbeitrags BET
- garantierte Entlastung im Rentenalter
- AG-Zuschuss möglich
- steuerlich begünstigt als Vorsorgeaufwand
Wichtig: Wählen Sie die BET-Beitragshöhe nicht zu hoch! Der BET-Vertrag sollte zudem flexible Regeln für Anpassung und Beendigung sowie bei der Beitragsbefreiung vorsehen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich zur Orientierung berechnen, wie sich ein BET-Tarif – inklusive Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Effekte – im Vergleich zur erwarteten Ruhestandsprämie auswirkt.
5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen
Ein Wechsel der PKV kann zwar finanziell attraktiv erscheinen, sollte jedoch gut überlegt sein. Oft gehen dabei angesparte Altersrückstellungen ganz oder teilweise verloren, und neue Gesundheitsprüfungen können zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen.
Unser Tipp: Bevor Sie kündigen, sollten Sie zunächst alle Alternativen ausschöpfen, wie den PKV-Tarifwechsel oder die Erhöhung des Selbstbehalts. Wer weiterhin kündigen möchte, braucht Auswahl und sollte unbedingt mehrere Angebote einholen. Relevante Kennzahlen zum Vergleich sind die Netto-Gesamtkosten, übertragbaren Altersrückstellungen, der Leistungsumfang und die Beitragsstabilität.
Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben
Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV
- eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
- Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden
6) Beitragserhöhung formal prüfen (lassen)
Da ja bekanntlich Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist, sollten Sie auch Ihre Versicherungsunterlagen immer prüfen – spätestens bei einer angekündigten Beitragserhöhung. Auch Versicherer machen Fehler – oder bieten mittlerweile geeignetere und günstigere Tarife für einen Wechsel. Festgestellte Formfehler können Beitragserhöhungen unwirksam werden lassen und Versicherte dadurch ggf. Rückerstattungen oder Nachberechnungen erwirken.
Darauf können Sie achten:
- Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
- Wurden alle Fristen eingehalten?
- Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden. Viele Juristen bedienen sich deswegen der Kostenzusage der Rechtsschutzversicherung, um überhaupt aktiv zu werden. Dies spricht häufig für einen niedrigen zu erstreitenden Wert.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig von einem Anwalt prüfen, der dies ohne die Rechtsschutzversicherung verbindlich anbietet.
Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur Concordia-Beitragserhöhung
Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der Concordia sorgen für Unmut bis hin zu echten Geldsorgen: Muss ich es einfach hinnehmen? Oder soll ich den Tarif wechseln, den Selbstbehalt anpassen oder doch kündigen?
Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur Concordia Beitragserhöhung.
So verwenden Sie die PKV-Checkliste
- Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
- Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
- Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.
Was passiert danach?
- Wir prüfen Ihre Situation individuell:
- interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
- sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
- Beitragsentlastungstarif,
- ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
- und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
- Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.
Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.
FAQ Concordia Beitragserhöhung 2026
Ja, es ist auf Antrag beispielsweise bei überstandenen Rückenleiden vorstellbar, bestehende Risikozuschläge reduzieren oder sogar vollständig streichen zu lassen. In der Regel verlangt der Versicherer aktuelle Befunde oder Gutachten, die belegen, dass das ursprüngliche Risiko nicht mehr besteht.
Die Beitragsanpassungen von Neugeschäft und Bestand können sich unterscheiden, da sie getrennt kalkuliert werden. Während sich Neugeschäftstarife an aktuellen Werten und Kostenerwartungen orientieren, berücksichtigen Bestandtarife auch die Alterungsrückstellungen der Versicherten. Das kann dazu führen, dass ein Tarif im Neugeschäft früher und deutlicher erhöht wird als für die Bestandskunden – oder auch andersherum.
Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können als Vorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen sind Leistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen, also Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen, Einbettzimmer etc. Diese Kosten können als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höchstgrenze angesetzt werden. Steuerlich relevant in dem Zusammenhang ist, dass mögliche Beitragsrückerstattungen von den absetzbaren PKV-Prämien abgezogen werden müssen.
Ja. Beinhaltet der neue Tarif, in den gewechselt werden soll, vergleichbare Leistungen und kein Leistungsupgrade, ist ein PKV-Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Ja. Für den Arbeitgeber ist es nicht relevant, ob sich der PKV-Tarif ändert. Der Zuschuss ist an die versicherte Person und dessen Einkommenshöhe gebunden. Mit steigenden PKV-Beiträgen erhöht sich auch der Arbeitgeberzuschuss, gedeckelt vom gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (2025 sind das 471,32 Euro pro Monat).
Abhängig vom eingeräumten Rabatt und der Höhe der gewünschten Einsparung, kann es reichen, den Selbstbehalt zu erhöhen. Ein höherer Selbstbehalt lohnt grundsätzlich nur dann, wenn die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis bleiben. Bei der Kalkulation sollte zudem beachtet werden, dass ein dann niedrigerer PKV-Beitrag die steuerlich absetzbaren Kosten verringert.
Beim PKV-Tarifwechsel bleiben bisher erworbene Rechte in der Regel erhalten, was auch mögliche Wartezeiten oder beitragsfreie Zeiten umfasst. Bei einem internen Tarifwechsel können Leistungsausschlüsse vereinbart werden, wenn sonst Mehrleistungen Zusatzbeiträge nötig machen würden.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, dass die erwartete Rückerstattung höher ist als die Summe der selbst gezahlten Rechnungen in dem Jahr. Einsparungen von mehreren hundert Euro sind möglich. Wer gesund bleibt, kann somit einiges sparen. Zu beachten ist allerdings ein gewisser Steuernachteil, wenn die Beitragsrückerstattung für die Steuerberechnung von den gezahlten PKV-Beiträgen abgezogen wird.
Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter folgenden Bedingungen möglich:
– zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung
– beim Start ins Berufsleben (z. B. nach Studium oder Ausbildung)
– beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis
– wenn durch Jobwechsel, Teilzeittätigkeit etc. das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt
– für Versicherte ab 55 Jahre gilt zusätzlich: Sie können nur wechseln, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre gesetzlich versichert waren.
Nein, die Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet und hängt nicht direkt mit der Krankenversicherung zusammen. Beitragsanpassungen können hier also auch dann nötig werden, wenn die private Krankenversicherung nicht selbst betroffen ist. Sie sind oft eine Folge politischer Reformen bei der Pflege.
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