Warum es teurer wird, was gilt und was Sie tun können
Jeweils gegen Jahresende informieren die privaten Krankenversicherer über die Beitragshöhe des Folgejahres. Kundinnen und Kunden der Concordia beschäftigt daher, ob sich ihre private Krankenversicherung 2027 verteuert und falls ja, wie deutlich.
Unser Fazit zur Concordia vorab: Gesicherte Prozentwerte für die Beitragsanpassung der Concordia im Jahr 2027 stehen bislang aus. Erst ab Oktober 2026 wird mitgeteilt, welche Tarife sich in welchem Maß verändern – wir ergänzen die Angaben an dieser Stelle, sobald sie offiziell bekannt und bestätigt sind. Solange erklären wir Ihnen, welcher Mechanismus einer Beitragsanpassung zugrunde liegt und welche Möglichkeiten Ihnen bleiben, eine Erhöhung wirksam zu dämpfen.
Kommt es 2027 zu einer Beitragserhöhung bei der Concordia?
Jeder private Krankenversicherer – und damit auch die Concordia – überprüft sämtliche Tarife im Jahresrhythmus. Weicht die einst getroffene Kalkulation dauerhaft von den realen Kosten ab, steht eine Beitragsanpassung (BAP) im Raum. Den Anfang machen dabei die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), die also für künftige Neukunden der Concordia gelten; erst danach werden die Werte für ältere, geschlossene Bestandstarife veröffentlicht, die bei diesen geschlossenen Tarifen vielfach höher liegen.
Entscheidend dafür, ob Ihr eigener Tarif im nächsten Jahr mehr kostet, sind Tarifgeneration, Eintrittsalter und der vereinbarte Leistungsumfang. Zwei Versicherte ein und derselben Gesellschaft können deswegen völlig verschiedene Anpassungen vorfinden.
Ab wann liegt das Schreiben zur Beitragserhöhung im Briefkasten?
Als Nachtrag zum Versicherungsschein erreicht Sie die Änderungsmitteilung im Normalfall etwa sechs Wochen vor dem Wirksamwerden, überwiegend im November. Wirksam wird die Neufestsetzung rechtlich zum Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG) – bei den meisten Gesellschaften also zum 1. Januar. Das Schreiben führt den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe auf.
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Post der Concordia zur Beitragserhöhung? Ihr Handlungsleitfaden Schritt für Schritt
Zuallererst: Bleiben Sie besonnen und kündigen Sie auf keinen Fall vorschnell. Eine Kündigung kostet Sie im Normalfall einen Großteil oder alle gebildeten Altersrückstellungen und zieht eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich. Prüfen Sie besser nacheinander die folgenden Ansatzpunkte:
- Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – die stärkste Stellschraube überhaupt. Der Wechsel führt Sie in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers, Ihre Alterungsrückstellungen bleiben lückenlos erhalten, geprüft wird die Gesundheit nur bei echten Mehrleistungen, und eine Ablehnung durch den Versicherer ist ausgeschlossen. Im Mittel sind Einsparungen von bis zu 43 % möglich.
- Selbstbehalt bewusst nach oben setzen. Das drückt den Beitrag; die Ersparnis sollte nach der Faustregel größer sein als die mögliche Eigenbeteiligung. Zugleich sinkt damit aber auch der Arbeitgeberzuschuss.
- Leistungen neu abstimmen. Auf entbehrliche Komfortbausteine kann verzichtet werden; Unverzichtbares wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollte im Vertrag bleiben.
- Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Damit sichern Sie sich stabilere Beiträge im Ruhestand, häufig unterstützt durch den Arbeitgeber und steuerlich begünstigt.
- Die Erhöhung formal untersuchen lassen und bei Auffälligkeiten eine Rückforderung oder anwaltliche Prüfung veranlassen.
Falls Sie dennoch den Anbieter wechseln möchten: Mit jeder Beitragserhöhung entsteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG), für das Ihnen zwei Monate ab Zugang der Mitteilung bleiben. Warten Sie mit der Kündigung, bis ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Der auslösende Faktor: das Regelwerk hinter jeder Beitragsanpassung
Im Unterschied zu einem Stromversorger darf ein Versicherer den Beitrag nicht nach Belieben ansetzen. Rechtliche Basis ist § 203 Abs. 2 VVG: Angepasst werden darf nur, sofern sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verschoben hat – also entweder die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).
Ausschlaggebend für die Frage, ob angepasst werden muss, ist der sogenannte auslösende Faktor – das Verhältnis zwischen tatsächlich benötigten und ursprünglich kalkulierten Werten. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) legt fest, wie er zu ermitteln ist. Vereinfacht zusammengefasst:
- Leistungsausgaben: Liegt die Abweichung über 10 %, muss der Beitrag angepasst werden. Viele Tarife enthalten eine gesenkte Schwelle von 5 %, wodurch früher, dafür in kleineren Schritten, angepasst wird. Beträgt die Abweichung weniger als 5 %, scheidet eine Erhöhung der Beiträge aus.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Für sie gilt eine Schwelle von über 5 %.
Steigen die Kosten lediglich vorübergehend, rechtfertigt das keine Anpassung. Ist der auslösende Faktor dagegen überschritten, schalten sich ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin ein und bestätigen die Beitragsanpassung nach Prüfung.
Diese Größen lassen den PKV-Beitrag rechnerisch steigen
- Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Binnen fünf Jahren legten die Leistungsausgaben der PKV um rund 30 % zu. (Quelle: https://www.pkv.de/)
- Zunehmende Lebenserwartung: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Leistungen werden abgerufen.
- Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Maßgeblich ist nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV), sondern der Rechnungszins, der für den einzelnen Tarif gilt. Unterschreitet ihn der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ), hat der Versicherer den Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung zu senken. Eine Zinsgarantie wie in der Lebensversicherung kennt die PKV nicht – auch bestehende Verträge werden von der Absenkung erfasst. Bereits rund 0,1 Prozentpunkte niedrigerer Rechnungszins bedeuten knapp 1 % mehr Beitrag; Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung fallen deshalb besonders kräftig aus. Das höhere Marktzinsniveau wirkt nur verzögert entlastend, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
- Kollektiv- und Stornoeffekte: Schrumpft der Bestand eines Tarifs, verteilen sich dieselben Kosten auf weniger Schultern.
Sprunghafte Beiträge in der PKV: der Bündelungseffekt erklärt
Oft verharren PKV-Beiträge jahrelang auf demselben Niveau und ziehen anschließend kräftig an. Solange sich der auslösende Faktor knapp unterhalb der Schwelle von 5 % bewegt, ist eine Anpassung der Beiträge dem Versicherer verwehrt.
Wird der auslösende Faktor dann in einem Jahr erreicht, muss der zwischenzeitlich aufgelaufene Anpassungsbedarf gleich mit abgedeckt werden.

Als Korrektiv dient die Limitierung: Versicherer müssen Gelder aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) aufwenden, um heftige Beitragssprünge zu dämpfen – vorrangig bei älteren Versicherten. Wie das geschieht, handhaben die Anbieter unterschiedlich. Manche schießen auf einmal große Summen zu und mildern die Erhöhung für ein bis zwei Jahre erheblich ab, etwa die Generali. Andere strecken den Mitteleinsatz über mehrere Jahre: Pro Jahr fällt die Abfederung schwächer aus, wirkt dafür länger nach – so etwa bei der Halleschen Krankenversicherung.
Weshalb ausgerechnet alte, geschlossene Tarife am stärksten zulegen
Im Fokus stehen geschlossene Tarife, denen kein junger Nachwuchs mehr zugeführt wird: Das Kollektiv altert und die Ausgaben nehmen zu (Vergreisungseffekt). Ebenfalls bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Wer noch einen alten Bisex-Tarif hält, verfügt meistens über das größte Optimierungspotenzial.
So haben sich die PKV-Beiträge in den vergangenen Jahren bewegt
Auf eine Phase sehr zurückhaltender Anpassungen folgte zuletzt ein kräftiger Sprung. Im branchenweiten Musterfall belief sich die durchschnittliche Anpassung 2023 auf lediglich rund 1 %, 2025 dagegen auf etwa 10,6 % – einen Wert, wie es ihn seit einem Vierteljahrhundert nicht gab.

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Zugrunde liegen die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten zur Verfügung gestellt haben – zusammen rund 42 % Marktanteil.
Für 2027 stellt sich die Branche erneut auf einen Anstieg im niedrigen zweistelligen Bereich ein; erfassen wird er schätzungsweise die Hälfte bis zwei Drittel der Privatversicherten. Das ist allerdings nur der Branchendurchschnitt – Ihr eigener Tarif kann erheblich darunter oder darüber liegen.
Die Concordia im Marktvergleich 2027
Wie hoch die Anpassungen 2027 ausfallen, variiert zwischen den Anbietern beträchtlich. Aus unserer eigenen Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) geht die Spannweite je Gesellschaft hervor – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Im Mittel aller ausgewerteten Gesellschaften ergeben sich etwa 13,7 %; wo genau sich die Concordia für 2027 einreiht, ergänzen wir hier, sobald offizielle Werte vorliegen.
PKV oder GKV – welches System verteuert sich schneller?
Hartnäckig hält sich der Irrtum, die PKV werde unweigerlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Über lange Zeiträume betrachtet trifft das Gegenteil zu: Seit 2005 nahmen die Beiträge in der PKV durchschnittlich um 3,1 % im Jahr zu, in der GKV dagegen um 3,8 % im Jahr.

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100), abgeleitet aus den Ø-Steigerungsraten des WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Qualität: Der Leistungskatalog der GKV wird laufend überarbeitet und dabei überwiegend gekürzt, wohingegen der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich zugesichert bleibt.
Hält die Beitragserhöhung rechtlich stand? Die Sicht der Rechtsprechung
Keineswegs jede Erhöhung besteht eine Überprüfung. § 203 Abs. 5 VVG schreibt vor, dass die Mitteilung die maßgeblichen Gründe ausweist, also die betroffene Rechnungsgrundlage benennt. Mit dem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) stellte der BGH klar: Weder eine formelhafte Begründung noch das bloße Abschreiben des Gesetzeswortlauts reicht dafür aus. Offenlegen muss der Versicherer seine Kalkulation nicht – im Streitfall liegt die Beweislast für deren Richtigkeit jedoch bei ihm.
- Fehlt eine ordnungsgemäße Begründung, ist die Anpassung unwirksam – heilen lässt sich das aber: Wird die Begründung nachgereicht, greift die Anpassung von diesem Zeitpunkt an (ex nunc), nicht jedoch rückwirkend.
- Ein nachfolgendes, wirksames Anpassungsschreiben schafft für die gesamte Prämienhöhe eine neue Rechtsgrundlage; eine frühere fehlerhafte Erhöhung spielt für die Zukunft dann keine Rolle mehr.
- Treuhänderbezogene Fehler haben nicht zwangsläufig zur Folge, dass eine rechnerisch korrekte Anpassung unwirksam ist.
Bei einer formell unwirksamen Erhöhung besteht nach § 812 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Beiträge. Die regelmäßige Verjährung umfasst drei Jahre zum Jahresende. Dazu tritt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Für eine 2023 zugegangene, unwirksame Erhöhung bedeutet das: Sie ist in der Regel noch bis zum 31.12.2026 durchsetzbar.
Alle Stellschrauben kompakt: Wirkung, Aufwand und Eignung
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand | Für wen besonders geeignet |
|---|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204) | Bis zu ~43 % Einsparung, Rückstellungen gehen nicht verloren | mittel | Fast alle Versicherten, vor allem bei langer Vertragsdauer |
| Selbstbehalt anheben | Beitrag sinkt ab sofort | gering | Wenige Arztrechnungen, gute Rücklagen |
| Leistungen abstimmen | Niedrigerer Beitrag durch weniger Bausteine | gering | Bei entbehrlichen Komfortleistungen |
| Beitragsentlastungstarif | Spürbare Entlastung im Ruhestand | mittel | Angestellte mit Zuschuss vom Arbeitgeber |
| Formale Prüfung / Rückforderung | Erstattung bei formalen Fehlern | mittel–hoch | Bei angreifbarer Begründung |
| Anbieterwechsel / Kündigung | Nur ausnahmsweise ratsam (Rückstellungen entfallen) | hoch | Nur bei kurzer Vertragsdauer |
Fazit
Ob und in welchem Ausmaß die Concordia ihre Tarife 2027 anpasst, ist bislang offen – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte tragen wir nach, sobald sie feststehen. Fest steht hingegen: Gegen eine Beitragserhöhung lässt sich etwas unternehmen. Am meisten bewirkt ein sauber begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und normalerweise ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist.
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FAQ: Häufige Fragen zur Concordia Beitragserhöhung 2027
Wie hoch fällt die Beitragserhöhung der Concordia 2027 aus?
Verlässliche Prozentwerte gibt es für 2027 bisher nicht. Die Anpassungen im Neugeschäft erscheinen ab Oktober 2026, während Bestandskunden ihr Änderungsschreiben üblicherweise im November erhalten.
Was hilft, wenn ich den Beitrag nicht mehr stemmen kann?
Bevor Sie kündigen, sollten Sie mehrere Stufen durchgehen: den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG, eine Anhebung des Selbstbehalts und den Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Standardtarif nutzen. Bei bereits aufgelaufenen Beitragsschulden kommt der Notlagentarif nach § 153 VAG zum Tragen. Wenden Sie sich an den Versicherer, bevor Zahlungen ausfallen.
Zahlt sich der Wechsel zu einem anderen Versicherer aus?
Nur in Ausnahmefällen. Für Verträge ab 2009 wird allein der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs übertragen, bei früheren Verträgen verbleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer. Zusätzlich steht eine neue Gesundheitsprüfung an, die auf Ihrem aktuellen Gesundheitszustand basiert. Der interne Tarifwechsel ist daher nahezu immer die bessere Variante.
Gilt die Erhöhung ebenso für meine mitversicherten Kinder?
Ja, Kindertarife unterliegen einer eigenen Kalkulation und können daher ebenfalls angepasst werden. Prozentual fallen sie häufig kräftiger aus als bei Erwachsenen, da der Ausgangsbeitrag niedriger ist – der Mehrbetrag in Euro bleibt jedoch meist überschaubar.
Berechtigt mich die Beitragserhöhung zur Kündigung?
Ja, § 205 Abs. 4 VVG gewährt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. In den meisten Konstellationen ist der interne Tarifwechsel jedoch vorzuziehen, da die Alterungsrückstellungen dabei bestehen bleiben. Sprechen Sie die Kündigung erst nach Nachweis eines nahtlosen Anschlussschutzes aus.
Erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls?
Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihres Beitrags, gedeckelt auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Wer diesen Deckel schon erreicht hat, muss die Erhöhung allein schultern – für Angestellte mit hohem Beitrag wirkt eine Anpassung deshalb doppelt.
Bleibt mein Leistungsniveau beim internen Tarifwechsel unangetastet?
Erworbene Rechte samt vollständiger Alterungsrückstellung bleiben bei jedem Wechsel nach § 204 VVG bestehen. Wählen Sie einen Tarif mit gleichartigem Schutz, bleibt der Leistungsumfang unverändert. Nur dort, wo der neue Tarif echte Mehrleistungen bietet, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss festlegen – oder Sie lassen diesen Teil weg.
Kann die Concordia mir den Tarifwechsel versagen?
Nein. Auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz haben Sie nach § 204 VVG einen Rechtsanspruch, den der Versicherer nicht zurückweisen darf. Zulässig bleibt lediglich eine Gesundheitsprüfung für echte Mehrleistungen.
Warum liegt meine Anpassung über dem Branchendurchschnitt?
Weil jeder Tarif eigenständig kalkuliert wird. Es kommt darauf an, wie sich die Kosten in Ihrem Tarifkollektiv entwickeln, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Neukunden in Ihren Tarif noch aufgenommen werden. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge bewegen sich regelmäßig oberhalb des Durchschnitts.
Woran lässt sich eine mögliche Unwirksamkeit der Erhöhung festmachen?
Der häufigste Ansatzpunkt ist die Begründung gemäß § 203 Abs. 5 VVG: Sie hat die maßgebliche Rechnungsgrundlage zu nennen, allgemeine Floskeln lässt der BGH nicht gelten. Die endgültige Einschätzung gehört in anwaltliche Hände.
Wie weit zurück lassen sich zu viel gezahlte Beiträge einfordern?
Maßgeblich sind drei Jahre, gerechnet ab dem Jahresende des Zahlungsjahres – nicht ab dem Datum des Erhöhungsschreibens. Beiträge aus 2024 sind damit bis zum 31.12.2027 einforderbar, solche aus 2025 bis Ende 2028. Die absolute Obergrenze liegt bei zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.



