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Continentale PKV Beitragserhöhung 2027

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Anja Glorius
26. August 2026

Gründe, rechtlicher Rahmen und Ihr konkreter Fahrplan

Sobald sich das Jahr dem Ende neigt, legen die privaten Krankenversicherer die Beiträge für die kommenden zwölf Monate offen. Wer bei der Continentale versichert ist, fragt sich deshalb, ob und wie stark die private Krankenversicherung 2027 mehr kosten wird.

Unser Fazit zur Continentale vorab: Konkrete Prozentangaben zur Beitragsanpassung der Continentale für 2027 sind bis heute nicht veröffentlicht. Welche Tarife in welchem Umfang betroffen sind, erfährt man frühestens ab Oktober 2026 – die Zahlen tragen wir hier für Sie nach, sobald sie offiziell feststehen und bestätigt wurden. Bis dahin machen wir transparent, wie eine Beitragsanpassung überhaupt zustande kommt und welche Hebel Ihnen zur Verfügung stehen, um eine Erhöhung wirksam abzufangen.

Zieht die Continentale die Beiträge 2027 an?

So wie jeder private Krankenversicherer bewertet die Continentale jeden Tarif einmal im Jahr neu. Stimmt die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft nicht mehr mit den tatsächlichen Kosten überein, kann eine Beitragsanpassung (BAP) daraus hervorgehen. Bekannt gegeben werden zunächst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse) – sie gelten also für Kunden, die neu zur Continentale stoßen; die Werte älterer, bereits geschlossener Bestandstarife folgen später und liegen bei diesen geschlossenen Tarifen häufig darüber.

Ob ausgerechnet Ihr Vertrag im kommenden Jahr teurer ausfällt, hängt an der Tarifgeneration, am Eintrittsalter und am vereinbarten Leistungsumfang. Genau deshalb können zwei Versicherte beim selben Unternehmen mit ganz unterschiedlichen Anpassungen rechnen.

Wann trifft die Mitteilung zur Beitragserhöhung bei mir ein?

Rund sechs Wochen bevor die Änderung greift, geht Ihnen üblicherweise der Nachtrag zum Versicherungsschein als offizielle Änderungsmitteilung zu – überwiegend im November. Rechtlich entfaltet die Neufestsetzung ihre Wirkung mit dem Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG), was bei den meisten Gesellschaften auf den 1. Januar hinausläuft. In dem Schreiben stehen der neue Beitrag, der Stichtag und die maßgeblichen Gründe.

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Beitragserhöhung der Continentale angekündigt? Diese Schritte empfehlen wir Ihnen jetzt

Grundregel Nummer eins: Ruhe bewahren und nichts überstürzt kündigen. Wer den Vertrag beendet, gibt üblicherweise einen erheblichen Teil oder sogar sämtliche gebildeten Altersrückstellungen auf und muss eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Arbeiten Sie stattdessen die nachstehenden Optionen der Reihe nach ab:

  1. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – Ihr wirksamster Hebel. Sie wechseln innerhalb desselben Unternehmens in einen leistungsähnlichen Tarif, sämtliche Alterungsrückstellungen bleiben bestehen, eine Gesundheitsprüfung ist ausschließlich bei echten Mehrleistungen zulässig, und ablehnen kann der Versicherer den Wechsel nicht. Im Durchschnitt sind bis zu 43 % Ersparnis erreichbar.
  2. Den Selbstbehalt planvoll erhöhen. Der Beitrag geht dadurch zurück; nach der Faustregel muss die Ersparnis oberhalb der möglichen Eigenbeteiligung liegen. Nicht vergessen: Der Arbeitgeberzuschuss reduziert sich ebenfalls.
  3. Den Leistungskatalog nachjustieren. Komfortbausteine ohne echten Nutzen können gestrichen werden; unverzichtbare Bereiche wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollten erhalten bleiben.
  4. Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Er hält die Beiträge im Ruhestand stabiler, wird vielfach vom Arbeitgeber bezuschusst und ist steuerlich begünstigt.
  5. Die Erhöhung auf formelle Richtigkeit prüfen lassen und gegebenenfalls eine Rückforderung oder anwaltliche Prüfung einleiten.

Sollte am Ende doch ein Wechsel stehen: Jede Beitragserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG) aus, das Ihnen zwei Monate ab Zugang der Mitteilung offensteht. Setzen Sie die Kündigung aber erst auf, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Der auslösende Faktor – der Schlüssel zu jeder Beitragsanpassung

Ein Versicherer kann den Beitrag nicht so frei ansetzen wie ein Energieversorger seinen Tarif. Grundlage bildet § 203 Abs. 2 VVG: Anpassen darf er nur, wenn eine der beiden Rechnungsgrundlagen sich nicht nur vorübergehend geändert hat – betroffen sind entweder die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).

Der sogenannte auslösende Faktor gibt vor, ob eine Anpassung erfolgen muss: Er setzt die tatsächlich benötigten Werte ins Verhältnis zu den ursprünglich kalkulierten. Nach welcher Methode das geschieht, bestimmt die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Auf das Wesentliche verkürzt heißt das:

  • Leistungsausgaben: Ab einer Abweichung von über 10 % ist die Beitragsanpassung Pflicht. In vielen Tarifen ist eine abgesenkte Schwelle von 5 % vereinbart – dann wird eher angepasst, dafür in kleineren Schritten. Unter 5 % Abweichung ist eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Hier greift die Schwelle bei über 5 %.

Eine bloß vorübergehende Kostensteigerung trägt eine Anpassung nicht. Erst wenn der auslösende Faktor überschritten ist, nehmen ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin die Beitragsanpassung unter die Lupe und bestätigen sie.

Was den PKV-Beitrag in der Kalkulation nach oben drückt

  • Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: In nur fünf Jahren wuchsen die Leistungsausgaben der PKV um rund 30 %. (Quelle: https://www.pkv.de/)
  • Steigende Lebenserwartung: Über längere Vertragslaufzeiten hinweg werden entsprechend mehr Leistungen beansprucht.
  • Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV) gibt den Ausschlag, sondern der Rechnungszins des jeweiligen Tarifs. Liegt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, ist der Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung zu senken. Eine Zinsgarantie wie bei der Lebensversicherung existiert hier nicht – auch laufende Verträge werden abgesenkt. Schon etwa 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins ziehen knapp 1 % höheren Beitrag nach sich; Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung fallen daher besonders kräftig aus. Vom gestiegenen Marktzinsniveau kommt die Entlastung nur mit Verzögerung an, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
  • Kollektiv- und Stornoeffekte: Verkleinert sich ein Tarifkollektiv, müssen die Kosten von weniger Schultern getragen werden.

Beitragssprünge statt gleichmäßiger Steigerung: der Bündelungseffekt

Nicht selten passiert bei den PKV-Beiträgen jahrelang nichts, bevor es dann kräftig nach oben geht. Bleibt der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5 %, fehlt dem Versicherer die Berechtigung, die Beiträge anzupassen.

Erreicht der auslösende Faktor schließlich die Marke, muss in diesem Jahr auch der zuvor angesammelte Anpassungsbedarf mit erhöht werden.

Visualisierung Bündlungseffekt der PKV Beiträge

Dem entgegen wirkt die Limitierung: Versicherer haben Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einzusetzen, damit kräftige Beitragssprünge gedämpft werden – in erster Linie zugunsten älterer Versicherter. In der Umsetzung unterscheiden sich die Anbieter deutlich. Ein Teil stellt auf einen Schlag hohe Beträge bereit und bremst die Erhöhung so ein bis zwei Jahre spürbar ab, wie es die Generali praktiziert. Andere teilen die Mittel auf einen längeren Zeitraum auf: Die Abfederung ist im einzelnen Jahr geringer, wirkt dafür über mehr Jahre – ein Beispiel dafür ist die Hallesche Krankenversicherung.

Warum die Steigerungen in alten, geschlossenen Tarifen am höchsten sind

Am stärksten betroffen sind geschlossene Tarife, in die keine jungen Versicherten mehr eintreten: Das Kollektiv altert, die Ausgaben wachsen (Vergreisungseffekt). Zusätzlich wirkt sich die Trennlinie zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen aus. In einem alten Bisex-Tarif schlummert daher meist das größte Optimierungspotenzial.

Rückblick: Wie stark sind die Beiträge bisher gestiegen?

Jahren mit sehr geringen Anpassungen folgte zuletzt ein deutlicher Sprung. Im branchenweiten Musterfall lag die durchschnittliche Anpassung 2023 bei gerade einmal rund 1 %, 2025 hingegen bei etwa 10,6 % – dem höchsten Wert seit einem Vierteljahrhundert.

Grafik der durchschnittlichen Beitragsanpassung in der PKV von 2021 bis 2025

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Ausgewertet wurden die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten geliefert haben – sie stehen für rund 42 % Marktanteil.

Für 2027 kalkuliert die Branche wieder mit einem Zuwachs im niedrigen zweistelligen Bereich; betreffen dürfte das etwa die Hälfte bis zwei Drittel aller Privatversicherten. Gemeint ist damit ein Branchendurchschnitt – Ihr individueller Tarif kann davon nach oben wie nach unten deutlich abweichen.

Die Continentale im Marktvergleich 2027

Zwischen den Anbietern klaffen die Anpassungen 2027 weit auseinander. Welche Spannweite je Gesellschaft besteht, zeigt unsere eigene Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Über sämtliche ausgewerteten Gesellschaften hinweg ergibt sich ein Durchschnitt von etwa 13,7 %; die Einordnung der Continentale für 2027 ergänzen wir an dieser Stelle, sobald die Werte offiziell vorliegen.

PKV oder GKV – wo fällt der Beitragsanstieg höher aus?

Vielfach wird angenommen, die PKV werde zwangsläufig teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Der Blick auf die Langfristdaten widerlegt das: Seit 2005 kletterten die PKV-Beiträge im Durchschnitt um 3,1 % je Jahr, die GKV-Beiträge dagegen um 3,8 % je Jahr.

Grafik indexierte Prämien- und Beitragsbelastung in der PKV und GKV 2005 bis 2025

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100) auf Grundlage der vom WIP ausgewiesenen Ø-Steigerungsraten: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.

Ein qualitativer Punkt kommt hinzu: Der Leistungskatalog der GKV wird immer wieder verändert, meist mit einschränkender Tendenz, während der PKV-Vertrag den vereinbarten Leistungsumfang dauerhaft garantiert.

Beitragserhöhung wirksam oder nicht? Was die Gerichte dazu entschieden haben

Manche Erhöhung hält einer Prüfung nicht stand. § 203 Abs. 5 VVG fordert, dass in der Mitteilung die maßgeblichen Gründe stehen, also die konkret betroffene Rechnungsgrundlage. Klargestellt hat der BGH dies mit dem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19): Eine formelhafte Begründung oder das reine Zitieren des Gesetzeswortlauts erfüllt die Anforderung nicht. Seine Kalkulation muss der Versicherer nicht offenlegen; kommt es zum Rechtsstreit, obliegt ihm allerdings die Beweislast für deren Richtigkeit.

  • Eine mangelhafte Begründung nimmt der Anpassung die Wirksamkeit, lässt sich jedoch nachträglich heilen: Sobald die Begründung nachgeholt wird, greift die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) und eben nicht rückwirkend.
  • Erhalten Sie später ein wirksames Anpassungsschreiben, entsteht damit eine neue Rechtsgrundlage für die Gesamthöhe der Prämie; die zuvor fehlerhafte Erhöhung ist für die Zukunft dann bedeutungslos.
  • Nicht jeder Fehler beim Treuhänder führt dazu, dass eine rechnerisch zutreffende Anpassung unwirksam wird.

Wurde formell unwirksam erhöht, lassen sich zu viel gezahlte Beiträge gestützt auf § 812 BGB zurückholen. Dabei gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende sowie ergänzend eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine unwirksame Erhöhung mit Zugang im Jahr 2023 können Sie somit in der Regel bis zum 31.12.2026 noch geltend machen.

Maßnahmen im Vergleich: Wirkung, Aufwand und passende Zielgruppe

Maßnahme Wirkung Aufwand Für wen besonders geeignet
Interner Tarifwechsel (§ 204) Bis zu ~43 % günstiger, Alterungsrückstellungen bleiben mittel Nahezu jeden, besonders bei alten und langen Verträgen
Selbstbehalt erhöhen Der Beitrag sinkt unmittelbar gering Kaum Arztrechnungen, komfortable Liquidität
Leistungen nachjustieren Weniger Bausteine, geringerer Beitrag gering Bei Komfortleistungen ohne echten Nutzen
Beitragsentlastungstarif Weniger Beitragslast im Ruhestand mittel Angestellte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten
Formale Prüfung / Rückforderung Geld zurück bei Formfehlern mittel–hoch Bei unzureichender Begründung
Anbieterwechsel / Kündigung Nur in Einzelfällen sinnvoll (Rückstellungen sind verloren) hoch Nur bei erst kurzer Vertragsdauer

Fazit

Noch ist offen, ob und wie deutlich die Continentale ihre Tarife 2027 anpasst – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie vorliegen. Unstrittig ist aber: Eine Beitragserhöhung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Die größte Wirkung erzielt ein sauber begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und meist ohne erneute Gesundheitsprüfung auskommt.

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FAQ: Häufige Fragen zur Continentale Beitragserhöhung 2027

Wie stark fällt die Beitragsanpassung der Continentale 2027 aus?

Für 2027 fehlen aussagekräftige Prozentwerte noch. Ab Oktober 2026 werden die Anpassungen im Neugeschäft bekannt gegeben; Bestandskunden bekommen ihr Änderungsschreiben typischerweise im November.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn der Beitrag mich überfordert?

Eine Kündigung sollte am Ende stehen, davor liegen mehrere Optionen: der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein angehobener Selbstbehalt und der Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten darf. Bestand Ihr privater Schutz schon vor 2009, ist unter bestimmten Voraussetzungen der Standardtarif zugänglich. Haben sich bereits Beitragsschulden angesammelt, greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Nehmen Sie Kontakt zum Versicherer auf, bevor Zahlungen ausbleiben.

Ist ein Anbieterwechsel eine gute Idee?

Meist nicht. Verträge ab 2009 nehmen lediglich den Übertragungswert in Höhe des Basistarifs mit, bei älteren Verträgen bleibt die vollständige Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer zurück. Obendrein folgt eine neue Gesundheitsprüfung, die von Ihrem heutigen Gesundheitszustand ausgeht. Der interne Tarifwechsel schneidet deshalb fast immer besser ab.

Sind meine mitversicherten Kinder von der Erhöhung ebenfalls betroffen?

Ja, für Kindertarife gilt eine eigene Kalkulation, sodass auch sie angepasst werden können. Die Prozentsätze liegen oft über denen der Erwachsenen, weil der Ausgangsbeitrag kleiner ist – absolut in Euro fällt die Mehrbelastung meist moderat aus.

Habe ich wegen der Erhöhung ein Kündigungsrecht?

Ja, § 205 Abs. 4 VVG sieht ein Sonderkündigungsrecht vor, das zwei Monate ab Zugang der Mitteilung gilt. Trotzdem führt der interne Tarifwechsel in den meisten Fällen zum besseren Ergebnis, weil er die Alterungsrückstellungen bewahrt. Kündigen Sie erst, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Wächst der Arbeitgeberzuschuss automatisch mit?

Ihr Arbeitgeber steuert die Hälfte Ihres Beitrags bei, begrenzt auf die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Ist dieser Höchstwert bereits erreicht, geht die Erhöhung vollständig zu Ihren Lasten – Angestellte mit hohem Beitrag trifft es dadurch doppelt.

Was passiert beim internen Tarifwechsel mit meinen Leistungen?

Bei einem Wechsel nach § 204 VVG bleiben Ihnen die erworbenen Rechte und die komplette Alterungsrückstellung erhalten. Fällt die Wahl auf einen Tarif mit gleichartigem Schutz, ändert sich der Leistungsumfang nicht. Ausschließlich für echte Mehrleistungen darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung ansetzen und daraufhin einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – andernfalls verzichten Sie auf diesen Baustein.

Darf die Continentale einen Tarifwechsel zurückweisen?

Nein. § 204 VVG verschafft Ihnen einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz; ablehnen darf der Versicherer ihn nicht. Statthaft ist nur eine Gesundheitsprüfung, soweit echte Mehrleistungen hinzukommen.

Wieso fällt meine Erhöhung höher aus als im Branchenmittel?

Weil die Kalkulation tarifgenau erfolgt. Maßgeblich sind die Kostenentwicklung innerhalb Ihres Tarifkollektivs, der Abstand zur vorherigen Anpassung sowie die Frage, ob Ihr Tarif noch Neukunden aufnimmt. Bei geschlossenen Tarifen und alten Bisex-Verträgen liegen die Werte regelmäßig über dem Schnitt.

Wie merke ich, ob eine Beitragserhöhung unwirksam sein könnte?

Meist setzt man bei der Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG an: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage konkret ausweisen, allgemeine Formulierungen genügen dem BGH nicht. Die abschließende Prüfung sollten Sie einem Anwalt überlassen.

Bis wann kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen?

Es gelten drei Jahre ab dem Ende jenes Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag entrichtet haben – nicht ab dem Erhöhungsschreiben. Für Beiträge des Jahres 2024 läuft die Frist somit bis zum 31.12.2027, für 2025 bis Ende 2028. Darüber hinaus gilt eine absolute Grenze von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

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