Debeka mit PKV Beitragserhöhungen 2020

Jetzt teilen via
Anja Glorius
16. Oktober 2019
images/191016_Debeka_mit_PKV_Beitragserhoehungen_2020.jpg

https://kvoptimal.de/wp-content/uploads/2024/04/191016_Debeka_mit_PKV_Beitragserhoehungen_2020.jpg

Zunächst vorweg: Die Debeka als Deutschlands größter privater Krankenversicherer mit knapp 4 Millionen Versicherten – vorrangig Beamten – und etwa 5,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen im Jahr (Stand 2015) gilt als besonders beitragsstabil. Diesem Ruf wird die Debeka auch angesichts der gerade bekanntgegebenen vorläufigen Daten zu Beitragsanpassungen 2020 mehr als gerecht. Hier erfahren Sie, welche Tarife 2020 von einer Beitragserhöhung nach aktuellem Stand betroffen sind bzw. eventuell angepasst werden. Außerdem liefern wir interessante Hintergründe zu den aktuellen Beitragsanpassungen bei der Debeka.

 

Welche PKV-Tarife werden bei der Debeka zum 01.01.2020 angepasst?

Die Liste der bisher bekanntgewordenen Debeka-Tarife, die von Beitragsanpassungen per 1. Januar 2020 betroffen sind, ist noch kurz.

 

Folgende Tarife werden im Bestand angepasst

NW  (offener Tarif)

NW-SB (offener Tarif)

PN (m/w?)

PNE Frauen

BSS Männer (Frauen erfahren eine Senkung)

 

Branchenteilnehmer munkelten schon in den vergangenen Monaten über die anstehende Beitragserhöhung der Debeka. So wurde im Tarif NW von ca. 12 Prozent und im Tarif NWSB von ca. 10 Prozent gesprochen. Diese starken Beitragserhöhungen, so heißt es weiter, sollen wohl für den Kunden über Zuführungen aus der Rückstellung gedeckelt werden.

 

Folgende Debeka-Tarife könnten außerdem im Bestand betroffen sein:

 

N

N-SB

PNS 1

PNS  2

PNW

PNWS

 

Zusatztarife:

NC

 

Quelle für sämtliche Daten zur Beitragsanpassung Debeka 2020: GEWA COMP

 

Hintergründe zu Beitragssteigerungen bei der Debeka 2020 – Was Versicherte jetzt wissen müssen

Was uns beim Thema PKV Beitragsanpassung vermehrt auffällt, ist das Thema Rechnungszins. Der Anlagemarkt hat sich bekanntermaßen auch durch Regulatorik und ein niedriges Zinsumfeld nicht nur für die privaten Krankenversicherer stark eingeschränkt. Früher planbare Renditen der gebildeten Altersrückstellungen sind in den letzten fünf Jahre für Versicherer nicht mehr in der Art verfügbar und zu erwirtschaften. Dies kann jeder Versicherte auch den Veröffentlichungen des Geschäftsberichtes entnehmen.

 

In Branchenkreisen sprach man bei der Debeka in der Vergangenheit von 3,2 Prozent. Dies ist ein extrem hoher Wert gemessen am aktuellen Marktumfeld und soll nun aus internen Kreisen ab 01.01.2020 auf 2,75 Prozent abgezinst werden. Offiziell wurden diese Wert allerdings bisher nicht bestätigt. Die obigen Anpassungswerte der Unisex-Generation lassen allerdings auf die Abzinsung schließen und werden augenscheinlich limitiert, sodass möglicherweise weitere Anpassungen notwendig sein können – schon nächstes Jahr oder in den kommenden Jahren.

 

Bisher war die Debeka gerade wegen ihrer nachweisbar guten Beitragsentwicklung der letzten Jahre im Bereich der Beamtenversicherungen einer der Marktführer. Wir dürfen gespannt sein, wie die Erhöhung bzw. Abzinsung bei den Bestandskunden ankommt und die Prämienentwicklung bei der Wahl von Neukunden aufgenommen wird.

 

Zum Vergleich mit den Vorjahren:

Debeka weiterhin ein Beitragstabiles Unternehmen

Die PKV Versicherer mit den höchsten Beitragsanpassungen

 

 

Warum kommt es zu den regelmäßigen Beitragsanpassungen?

 

Hierzu äußert sich die Debeka in ihren FAQ folgendermaßen:

Wenn wir einen Versicherungsvertrag abschließen, kalkulieren wir den Beitrag u. a. anhand der durchschnittlichen Versicherungsleistungen bis zum Lebens- oder Vertragsende. Würden sich diese Faktoren nicht ändern, blieben die Beiträge über die gesamte Versicherungsdauer ungeachtet des steigenden Alters des Versicherten konstant. Etwa der medizinische Fortschritt und die ständig steigende Lebenserwartung führen allerdings immer wieder zu Änderungen. Reichen die ursprünglich kalkulierten Beiträge nicht mehr aus, die vereinbarten Leistungen dauerhaft zu finanzieren, ist eine Beitragsanpassung gesetzlich vorgesehen.

 

Wie oben bereits erwähnt, machen zudem die Inflation, aber vor allem die andauernde Niedrigzinsphase den privaten Krankenversicherern zu schaffen, sodass immer mehr Unternehmen gezwungen werden, an ihre Rücklagen zu gehen bzw. ihre Beiträge zu erhöhen. Dies dürfen sie allerdings nicht eigenmächtig. Bevor ein Beitrag angepasst werden darf, müssen rein rechtlich bestimmte Auflagen erfüllt sein. Ergibt die jährliche Prüfung etwa, dass bei der Gegenüberstellung von den erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, kann eine Beitragsanpassung erfolgen. Dies ist in § 155 Absatz 3 und 4 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie in § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt.

 

Ihre PKV-Beiträge sind zu hoch? Was können Sie tun?

Sie haben verschiedene Optionen, wenn Sie Ihre PKV-Beiträge senken möchten. Den Selbstbehalt zu erhöhen oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren sind gängige Wege, aber meist nicht nachhaltig gedacht, da im Ernstfall mehr Kosten auf Sie zukommen. Eine immer noch viel zu selten genutzte, da zu wenig bekannte Option, ist der interne Tarifwechsel. Dieser ist im § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) rechtlich geregelt und dort bereits seit 2009 in Kraft. Der § 204 ermöglicht den unkomplizierten Wechsel in einen anderen Tarif bei seinem bisherigen PKV-Anbieter, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Und nur bei einem Wechsel in einen höherwertigen Tarif kann sich die PKV eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge vorbehalten. Im Gegensatz zu gebundenen Versicherungsmaklern berät Sie das Team der Versicherungsexperten von KVoptimal.de unabhängig und dennoch mit dem vollen Marktüberblick zu Ihren Tarifoptionen. Die Beratung mit Ihrer individuellen Tarifanalyse inklusive übersichtlichem Gutachten ist unverbindlich und kostenfrei.

 

In der Debeka intern wechseln mit Ihrem Spezialisten KVoptimal.de:

https://kvoptimal.de/pkv-tarifwechsel-debeka

Weitere interessante Beiträge

/* */