Tarifwechsel prüfen

DKV PKV Beitragserhöhung 2027

Jetzt teilen via
Anja Glorius
28. August 2026
Titelbild PKV Beitragserhöhung 2027 der DKV

Warum Beiträge steigen, was rechtlich gilt und wie Sie reagieren

Mit dem nahenden Jahreswechsel teilen die privaten Krankenversicherer mit, welche Beiträge künftig fällig werden. Wer bei der DKV versichert ist, möchte daher wissen, ob und in welchem Umfang die private Krankenversicherung 2027 mehr kostet.

Unser Fazit zur DKV vorab: Gesicherte Prozentangaben zur Beitragsanpassung der DKV im Jahr 2027 sind derzeit nicht verfügbar. Erst ab Oktober 2026 wird bekannt gegeben, welche Tarife sich wie stark verändern – wir ergänzen die Zahlen an dieser Stelle, sobald sie offiziell vorliegen und bestätigt sind. Bis es so weit ist, zeigen wir Ihnen, wie eine Beitragsanpassung rechnerisch überhaupt entsteht und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Erhöhung deutlich abzuschwächen.

Kommt es 2027 zu einer Beitragserhöhung bei der DKV?

Wie bei jedem privaten Krankenversicherer wandert auch bei der DKV jeder Tarif einmal im Jahr auf den Prüfstand. Läuft die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft an den echten Kosten vorbei, kann daraus eine Beitragsanpassung (BAP) resultieren. Bekannt gegeben werden zunächst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), die also für Kunden gelten, die neu zur DKV wechseln; wie sich ältere, inzwischen geschlossene Bestandstarife entwickeln, folgt später und fällt bei diesen geschlossenen Tarifen vielfach kräftiger aus.

Ob gerade Ihr Tarif im nächsten Jahr teurer wird, hängt von drei Punkten ab: Tarifgeneration, Eintrittsalter und der vereinbarte Leistungsumfang. Zwei Versicherte beim gleichen Anbieter können deswegen mit völlig unterschiedlichen Anpassungen rechnen.

Wann liegt die Ankündigung der Beitragserhöhung im Briefkasten?

Als Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten Sie die offizielle Änderungsmitteilung in aller Regel etwa sechs Wochen, bevor sie greift – gewöhnlich im November. Rechtlich tritt die Neufestsetzung mit dem Beginn des zweiten Monats in Kraft, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG); bei den meisten Gesellschaften ist das der 1. Januar. Genannt werden im Schreiben der neue Beitrag, der Stichtag und die maßgeblichen Gründe.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Post bekommen oder möchten Ihren Tarif vorsorglich prüfen lassen? Lassen Sie Ihre PKV jetzt kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten checken.

Die DKV hat den Beitrag angehoben? Diese Schritte sollten Sie jetzt gehen

Zuallererst: Bewahren Sie Ruhe und kündigen Sie auf keinen Fall vorschnell. Bei einer Kündigung verlieren Sie meist einen großen Teil oder gleich alle gebildeten Altersrückstellungen, und eine erneute Gesundheitsprüfung kommt obendrauf. Prüfen Sie besser nacheinander diese Ansatzpunkte:

  1. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – hier liegt die größte Wirkung. Der Wechsel führt in einen leistungsähnlichen Tarif beim selben Versicherer, sämtliche Alterungsrückstellungen bleiben Ihnen erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nur bei echten Mehrleistungen zulässig, und der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern. Im Durchschnitt sind Einsparungen von bis zu 43 % möglich.
  2. Selbstbehalt bewusst höher ansetzen. Das drückt den Beitrag; sinnvoll ist es, wenn die Ersparnis größer ausfällt als die mögliche Eigenbeteiligung. Zu bedenken bleibt, dass damit auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt.
  3. Leistungen überarbeiten. Auf entbehrliche Komfortbausteine können Sie verzichten; alles Unverzichtbare wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollte im Vertrag bleiben.
  4. Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Damit sorgen Sie für ruhigere Beiträge im Ruhestand, häufig mit Zuschuss des Arbeitgebers und mit steuerlicher Förderung.
  5. Die Erhöhung auf formale Fehler untersuchen lassen und gegebenenfalls eine Rückforderung oder anwaltliche Prüfung in Gang setzen.

Wenn Sie dennoch wechseln möchten: Bei jeder Beitragserhöhung greift zu Ihren Gunsten ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG) mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Warten Sie mit der Kündigung, bis ein nahtloser Anschlussschutz belegt ist.

Der auslösende Faktor: der Rechenweg zu jeder Beitragsanpassung

Der Beitrag lässt sich nicht nach Belieben festlegen, wie es etwa bei einem Stromtarif möglich wäre. Den Rahmen setzt § 203 Abs. 2 VVG: Angepasst werden darf nur, wenn eine der beiden Rechnungsgrundlagen sich nicht nur vorübergehend verschoben hat – also entweder die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).

Der sogenannte auslösende Faktor bestimmt, ob überhaupt angepasst werden muss: Er drückt aus, wie sich die tatsächlich benötigten zu den ursprünglich kalkulierten Werten verhalten. Die Berechnungsmethode regelt die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Im Kern bedeutet das:

  • Leistungsausgaben: Beträgt die Abweichung mehr als 10 %, ist eine Beitragsanpassung Pflicht. Viele Tarife enthalten eine abgesenkte Schwelle von 5 % – dann wird zeitiger, dafür in kleineren Schritten angepasst. Solange die Abweichung unter 5 % bleibt, darf der Beitrag nicht erhöht werden.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Hier setzt die Schwelle bei über 5 % an.

Eine Kostensteigerung von nur vorübergehender Natur genügt als Anlass nicht. Wird der auslösende Faktor dagegen überschritten, nehmen ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin die Beitragsanpassung unter die Lupe und bestätigen sie.

Kostentreiber: was den PKV-Beitrag in der Kalkulation belastet

  • Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Um rund 30 % haben sich die Leistungsausgaben der PKV in nur fünf Jahren erhöht. (Quelle: https://www.pkv.de/)
  • Wachsende Lebenserwartung: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Leistungen werden abgerufen.
  • Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV) gibt den Ausschlag, sondern der Rechnungszins des konkreten Tarifs. Fällt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, hat der Versicherer den Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung zu senken. Anders als in der Lebensversicherung gibt es keine Zinsgarantie – auch laufende Verträge sind von der Absenkung betroffen. Sinkt der Rechnungszins um rund 0,1 Prozentpunkte, entspricht das knapp 1 % mehr Beitrag; deshalb fallen Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung besonders heftig aus. Das höhere Marktzinsniveau wirkt sich nur zeitverzögert entlastend aus, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
  • Kollektiv- und Stornoeffekte: Verkleinert sich ein Tarifkollektiv, müssen weniger Versicherte dieselben Kosten tragen.

Bündelungseffekt: weshalb sich Erhöhungen in einzelnen Jahren ballen

Nicht selten bleibt der PKV-Beitrag jahrelang stabil und zieht dann umso heftiger an. Denn solange der auslösende Faktor knapp unterhalb der 5-%-Schwelle bleibt, sind dem Versicherer die Hände gebunden.

Sobald der auslösende Faktor erreicht ist, muss im betreffenden Anpassungsjahr zusätzlich der bis dahin angesammelte Anpassungsbedarf mit ausgeglichen werden.

Visualisierung Bündlungseffekt der PKV Beiträge

Dagegen steuert die Limitierung: Aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) müssen die Versicherer Mittel bereitstellen, um kräftige Beitragssprünge zu dämpfen – vorrangig bei älteren Versicherten. Wie das geschieht, handhaben die Anbieter verschieden. Manche stecken viel Geld auf einmal hinein und mildern die Erhöhung für ein bis zwei Jahre erheblich, wie es die Generali tut. Bei anderen wird das Geld über einen längeren Zeitraum gestreckt: Pro Jahr fällt die Entlastung schwächer aus, dafür wirkt sie länger – ein Beispiel dafür ist die Hallesche Krankenversicherung.

Geschlossene Tarife: hier fallen die Erhöhungen am höchsten aus

Am härtesten trifft es geschlossene Tarife, in die keine jungen Versicherten mehr aufgenommen werden: Das Kollektiv altert, damit wachsen die Ausgaben (Vergreisungseffekt). Hinzu kommt die Trennlinie zwischen Bisex-Tarifen (abgeschlossen vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Läuft Ihr Vertrag noch als alter Bisex-Tarif, ist das Sparpotenzial meist am größten.

Rückblick: die bisherige Beitragsentwicklung in der PKV

Nach mehreren ausgesprochen ruhigen Jahren gab es zuletzt einen deutlichen Sprung nach oben. Im branchenweiten Musterfall belief sich die durchschnittliche Anpassung 2023 auf lediglich rund 1 %, während sie 2025 bei etwa 10,6 % lag – ein solcher Wert war 25 Jahre lang nicht erreicht worden.

Grafik der durchschnittlichen Beitragsanpassung in der PKV von 2021 bis 2025

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Zugrunde liegen die elf Gesellschaften, die dem map-report lückenlose Daten zur Verfügung gestellt haben – zusammengenommen rund 42 % Marktanteil.

Für 2027 stellt sich die Branche erneut auf einen Anstieg im niedrigen zweistelligen Bereich ein; erfassen dürfte er etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Privatversicherten. Dabei handelt es sich um einen Branchenmittelwert – Ihr eigener Tarif kann klar darüber oder darunter liegen.

Die DKV im Vergleich mit dem Gesamtmarkt 2027

Wie kräftig 2027 angepasst wird, variiert zwischen den Anbietern beträchtlich. In unserer eigenen Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026), gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten, wird die Spannweite je Gesellschaft sichtbar. Im Mittel aller ausgewerteten Gesellschaften ergeben sich etwa 13,7 % – wie sich die DKV für 2027 in dieses Bild einfügt, tragen wir hier nach, sobald die Werte offiziell feststehen.

PKV oder GKV: wessen Beiträge klettern stärker?

Weit verbreitet ist der Irrglaube, die PKV werde unweigerlich teurer als die gesetzliche Krankenversicherung. Über lange Zeiträume betrachtet trifft das Gegenteil zu: Ab 2005 nahmen die Beiträge in der PKV im Mittel um 3,1 % pro Jahr zu, in der GKV um 3,8 % pro Jahr.

Grafik indexierte Prämien- und Beitragsbelastung in der PKV und GKV 2005 bis 2025

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100) auf Basis der Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Leistungen selbst: Während der Leistungskatalog der GKV laufend geändert und dabei meist beschnitten wird, ist der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert.

Wirksam oder nicht? Was die Rechtsprechung zur Beitragserhöhung sagt

Einer genauen Prüfung hält längst nicht jede Erhöhung stand. § 203 Abs. 5 VVG schreibt vor, dass in der Mitteilung die maßgeblichen Gründe stehen müssen, also die konkret betroffene Rechnungsgrundlage. Klargestellt hat das der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19): Weder eine formelhafte Begründung noch das bloße Abschreiben des Gesetzeswortlauts reicht aus. Seine Kalkulation muss der Versicherer nicht offenlegen – kommt es zum Streit, muss er deren Richtigkeit jedoch beweisen.

  • Ist die Begründung formell mangelhaft, ist die Anpassung zunächst unwirksam; heilbar bleibt der Fehler dennoch: Nach dem Nachreichen der Begründung entfaltet die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) Wirkung, rückwirkend jedoch nicht.
  • Ein danach folgendes, wirksames Anpassungsschreiben begründet die Gesamthöhe der Prämie neu; eine frühere fehlerhafte Erhöhung ist damit für die Zukunft bedeutungslos.
  • Treuhänderbezogene Fehler bewirken nicht automatisch, dass eine rechnerisch korrekte Anpassung unwirksam ist.

Stellt sich eine Erhöhung als formell unwirksam heraus, lässt sich zu viel Gezahltes nach § 812 BGB zurückfordern. Dafür gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren zum Jahresende sowie eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine unwirksame Erhöhung aus dem Jahr 2023 können Sie somit üblicherweise noch bis zum 31.12.2026 geltend machen.

Alle Hebel kompakt gegenübergestellt

Maßnahme Wirkung Aufwand Für wen besonders geeignet
Interner Tarifwechsel (§ 204) Ersparnis von bis zu ~43 %, Rückstellungen gehen nicht verloren mittel Für fast jeden, insbesondere bei alten und lang laufenden Verträgen
Selbstbehalt höher ansetzen Der Beitrag sinkt ab sofort gering Bei wenigen Arztrechnungen und ausreichenden Rücklagen
Leistungen überarbeiten Niedrigerer Beitrag durch gestrichene Bausteine gering Bei Komfortleistungen, die Sie nicht brauchen
Beitragsentlastungstarif Spürbar weniger Beitrag im Ruhestand mittel Für Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss
Formale Prüfung / Rückforderung Rückerstattung, wenn Formfehler vorliegen mittel–hoch Bei einer Begründung, die Zweifel weckt
Anbieterwechsel / Kündigung Kaum je die beste Wahl (Rückstellungen entfallen) hoch Allenfalls bei kurzer Vertragsdauer

Kurz zusammengefasst

Ob und wie stark die DKV ihre Tarife 2027 anpasst, ist bislang nicht entschieden – die genauen Werte je Tarif und Alterskohorte tragen wir nach, sobald sie vorliegen. Fest steht allerdings: Gegen eine Beitragserhöhung lässt sich etwas ausrichten. Den stärksten Effekt erzielt ein professionell begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen sichert und in aller Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.

PKV-Beitragserhöhung kostenfrei prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Beitragserhöhung und zeigen Ihnen konkrete und nachhaltige Tarifalternativen – ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen und bei gleichwertigem Leistungsniveau. Jetzt Unterlagen hochladen und Rückruf vereinbaren!

FAQ: Häufige Fragen zur DKV Beitragserhöhung 2027

Um welchen Prozentsatz erhöht die DKV 2027 die Beiträge?

Belastbare Zahlen für 2027 gibt es noch nicht. Ab Oktober 2026 erscheinen die Anpassungen für das Neugeschäft, während Bestandskunden ihr Änderungsschreiben in der Regel im November erhalten.

Was hilft, wenn ich den Beitrag nicht mehr aufbringen kann?

Eine Kündigung sollte am Ende stehen, davor liegen mehrere Optionen: der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt sowie der Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Standardtarif nutzen. Bestehen bereits Beitragsschulden, kommt der Notlagentarif nach § 153 VAG zum Tragen. Wenden Sie sich an den Versicherer, ehe Zahlungen ausfallen.

Lohnt sich der Umstieg auf einen anderen Anbieter?

Das ist die Ausnahme. Ab Vertragsbeginn 2009 wird nur der Übertragungswert in Höhe des Basistarifs übertragen, bei früheren Verträgen verbleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim bisherigen Anbieter. Zusätzlich steht eine neue Gesundheitsprüfung an, die auf Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beruht. Deshalb ist der interne Tarifwechsel fast immer die bessere Variante.

Trifft die Erhöhung auch die mitversicherten Kinder?

Ja. Für Kinder gelten eigene, separat kalkulierte Tarife, die ebenfalls angepasst werden können. In Prozent ausgedrückt liegen die Werte oft über denen der Erwachsenen, da der Ausgangsbeitrag kleiner ist – der Euro-Betrag hält sich meist in Grenzen.

Kann ich wegen der höheren Beiträge kündigen?

Ja, dafür gibt es das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG mit zwei Monaten Frist ab Zugang der Mitteilung. Häufig fahren Sie mit einem internen Tarifwechsel jedoch besser, weil dabei die Alterungsrückstellungen bestehen bleiben. Sprechen Sie die Kündigung erst aus, wenn der Anschlussschutz lückenlos nachgewiesen ist.

Wird auch der Arbeitgeberzuschuss angehoben?

Der Arbeitgeber steuert die Hälfte Ihres Beitrags bei, maximal aber die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Ist diese Grenze schon ausgeschöpft, bleibt die Erhöhung vollständig an Ihnen hängen – bei hohen Beiträgen wirkt eine Anpassung daher gleich zweifach.

Bleibt mein Leistungsumfang beim internen Tarifwechsel unangetastet?

Bei einem Wechsel nach § 204 VVG behalten Sie Ihre erworbenen Rechte und die komplette Alterungsrückstellung. Führt der Weg in einen Tarif mit gleichartigem Schutz, ändert sich am Leistungsumfang nichts. Nur dort, wo der neue Tarif echte Mehrleistungen bietet, darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – Sie können auf diesen Zusatz auch verzichten.

Kann mir die DKV den Tarifwechsel verwehren?

Nein. § 204 VVG gibt Ihnen einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz, den der Versicherer nicht abwehren kann. Erlaubt ist lediglich eine Gesundheitsprüfung, soweit echte Mehrleistungen hinzukommen.

Warum liegt meine Erhöhung über dem Branchenschnitt?

Jeder Tarif hat seine eigene Kalkulation. Es zählt, wie sich die Kosten in Ihrem Tarifkollektiv entwickelt haben, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Ihr Tarif noch für Neukunden geöffnet ist. Bei geschlossenen Tarifen und alten Bisex-Verträgen liegen die Werte typischerweise über dem Mittel.

Woran lässt sich eine womöglich unwirksame Beitragserhöhung festmachen?

Der klassische Ansatzpunkt ist die Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage ausdrücklich nennen, denn allgemeine Floskeln reichen nach der Rechtsprechung des BGH nicht. Die endgültige Einschätzung gehört in anwaltliche Hände.

Wie weit zurück kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückholen?

Drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag gezahlt haben – nicht ab dem Zugang des Erhöhungsschreibens. Für 2024 gezahlte Beiträge reicht die Frist folglich bis zum 31.12.2027, für 2025 bis Ende 2028. Darüber hinaus gilt eine absolute Grenze von zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

Weitere interessante Beiträge

Weitere interessante Inhalte