Viele Privatversicherte erhalten aktuell einen Vorgeschmack auf Weihnachten in Form von teilweise satten Beitragsrückerstattungen. 2017 beläuft sich das Gesamtvolumen an Beitragsrückerstattungen auf mehr als 600 Millionen Euro. Beitragsrückerstattungen und deren Höhe sind von vielen Faktoren abhängig. In jedem Falle hat der begünstigte Privatversicherte im vergangenen Jahr keine Leistungen beansprucht, also Rechnungen eingereicht. Wir zeigen Ihnen, was Beitragserstattungen sind, wer sie unter welchen Bedingungen erhält und wie hoch sie ausfallen können.

 

Was sind Beitragsrückerstattungen?

Beitragsrückerstattungen sind eine Form der Beitragsermäßigung, bei der Versicherte einen Rückzahlungsbetrag erhalten. Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung sind insbesondere für jüngere Männer attraktiv, da diese im Durchschnitt seltener krank sind und wenn, dann nur kleinere Wehwehchen haben. Damit erfüllen sie viel eher die Hauptbedingung für den Anspruch auf Beitragsrückerstattung: Private Krankenversicherungen erstatten einen Teil der Beiträge zurück, sofern der Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres keine Arztrechnungen beim Versicherer abrechnet.

 

Zudem muss der Versicherte in einem entsprechenden Tarif mit der Option Beitragsrückerstattung versichert sein, er darf keine Beitragsrückstände haben und sein Vertrag muss mindestens bis zur Mitte des Folgejahres laufen.

 

Von der teilweisen Rückerstattung von Beiträgen profitieren insbesondere PKV-Versicherte mit einer Vollversicherung, in Ausnahmefällen auch in einer Krankenzusatzversicherung.

 

Welche Arten von Beitragsrückerstattungen gibt es?

Die Voraussetzungen und Regelungen sind nicht einheitlich, sondern werden von den einzelnen privaten Krankenkassen unterschiedlich definiert. Grundsätzlich wird zwischen einer erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung unterschieden. Die meisten PKV-Anbieter gewähren eine erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung, die abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation des Versicherers ausgezahlt wird.

 

Hier eine Übersicht der beiden Modelle zur Beitragsrückerstattung PKV:

 

Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung:

Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die allein vom Geschäftsergebnis und Unternehmenserfolg der privaten Krankenkasse abhängt. „Erfolgsabhängig“ meint, dass der PKV-Versicherer in dem Jahr ausreichend Überschüsse erwirtschaftet hat, um einen Anteil an seine Mitglieder auszuschütten zu können. Meist erfolgt dies als Barausschüttung, also Einmalzahlung. Der Versicherte hat allerdings generell keinen Anspruch auf die Rückerstattung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers.

 

Die garantierte erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalleistung:

Diese Leistung wird unabhängig vom Unternehmenserfolg ausgezahlt und wird klar in den jeweiligen Versicherungsbedingungen als Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung geregelt. Sobald der PKV-Versicherte keine Leistungen einfordert, kann er mit einer Beitragsrückerstattung fest rechnen. Tarife mit dieser Garantie sind allerdings nicht billig und eine genaue Kalkulation vorab ist hier sicherlich ratsam.

 

Warum bekommt man Beitragsrückerstattungen?

Private Versicherungsunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 80 Prozent ihrer Rohüberschüsse an ihre Mitglieder weiterzugeben. Überschüsse entstehen dann, wenn Zinserträge höher und/oder Kosten und Versicherungsleistungen geringer ausfallen als prognostiziert. Die Rückzahlung von Überschüssen wird in der Regel über Beitragsrückerstattungen geregelt. Das heißt, alle Versicherten mit einem Anspruch auf Rückerstattung erhalten entweder eine Beitragsrückerstattung oder fällige Beitragserhöhungen werden damit reduziert. Aktuell leiden auch hier viele Versicherer unter den niedrigen Zinsen, weshalb einige Anbieter bereits ihre Programme und Tarife mit Beitragsrückerstattungen reduziert oder eingestellt haben.

 

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Wie hoch fallen die Beitragsrückerstattungen bei meinem privaten Krankenversicherer aus?

Wie eben beschrieben, hängt die Auszahlung von Beitragsrückerstattungen von den Überschüssen des Versicherers ab. Ein zweites Kriterium ist die jeweilige Geschäftspolitik. So kann sich jede private Krankenversicherung vorbehalten, ob sie mehr für gesunde PKV-Mitglieder (Beitragsrückerstattung) tut oder doch im Sinne der Bestandserhaltung mehr für alle Versicherten durch Beitragslimitierung tut. Die einfache Formel lautet hier: Versicherer mit vorrangig jungen Mitgliedern setzen verstärkt auf Beitragsrückerstattung, während Unternehmen mit überwiegend älteren Versicherten sich eher dazu entscheiden, Beitragsaufschläge abzumildern.

 

Im Falle einer Beitragsrückerstattung kann sich der privat Krankenversicherte durchschnittlich auf eine Beitragsrückerstattung in Form einer Einmalzahlung (genannt Barzahlung) in Höhe von einem oder mehreren Monatsbeiträgen freuen, durchschnittlich sind es zwei Monate. Alternativ gibt es auch Erstattungsmodelle mit prozentualen Beträgen zum Beispiel in Höhe von 15 Prozent. Häufig steigt die Erstattung überproportional an, wenn der Versicherte über mehrere Jahre leistungsfrei.

 

Die Höhe der Rückerstattung hängt von einigen Faktoren ab. Dazu zählen die Größe der Gesellschaft, die unterschiedlichen Tarife mit Option Beitragsrückerstattung, die Anzahl der leistungsfreien Anspruchsberechtigten. So bekommen Versicherte beim größten deutschen Privatversicherer Debeka bis zu drei Monatsbeiträge erstattet.

 

Übersicht der Rückzahlungen in 2017 (Auswahl):

Versicherer

Erstattung gesamt

Anspruchsberechtigte Versicherte

Erstattung/Versicherter

Allianz

118 Millionen Euro

keine Angabe

keine Angabe

Barmenia

57,9 Millionen Euro

84.000

689 Euro

Continentale

73 Millionen Euro

87.500

834 Euro

Debeka

360 Millionen Euro

420.000

857 Euro

Deutscher Ring

32 Millionen Euro

37.000

865 Euro

DKV

148 Millionen Euro

keine Angabe

keine Angabe

Gothaer

26 Millionen Euro

57.000

456 Euro

Hallesche

65 Millionen Euro

100.000

650 Euro

Universa

23 Millionen Euro

keine Angabe

keine Angabe

 

 

Wie kann ich meinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung prüfen lassen und Beiträge einsparen?

Privatversicherte erhalten ihre Beitragsrückerstattung in der Regel automatisch als direkte Erstattung auf ihr Konto. Manche PKV-Anbieter bieten optional an, das Geld für spätere Beitragsreduzierungen anzulegen, zum Beispiel in eine Beitragsermäßigung bei Renteneintritt.

 

Wir empfehlen, einen Tarif nicht nach einer in Aussicht gestellten Beitragsrückerstattung auszuwählen. Achten Sie besser ausschließlich auf die Leistungen, die zum Gesundheitszustand und den individuellen Ansprüchen passen sollten. Um seine Beiträge möglichst gering zu halten, gibt es bessere Alternativen. Lassen Sie von unabhängigen Versicherungsberatern regelmäßig überprüfen, ob für Sie ein interner Tarifwechsel in Frage kommt. Ihr Spezialist für Tarifoptimierung KVoptimal.de stellt für Sie fest, ob Ihr Versicherer Tarifalternativen mit mindestens gleicher Leistung zu einem günstigeren Beitrag anbietet. Zusammengefasst in Ihrem unverbindlichen und kostenfreien PKV-Gutachten, erhalten Sie eine gute Entscheidungsgrundlage für einen internen PKV-Tarifwechsel.