Die Generali private Krankenversicherung (ehemals Central) hat soeben erste Zahlen für die zum Jahresstart kommende Runde mit Beitragserhöhungen bekannt gegeben. Traditionell werden zunächst vorläufige Daten für das PKV-Neugeschäft geteilt, mehr Informationen z. B. auch für bestehende Verträge folgen später. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre PKV-Beiträge bei der Generali trotzdem stabil halten oder sogar senken können.
Diese Generali-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer
Hinweis: Die angegebenen Werte zur Beitragsanpassung 2026 bei der Generali sind Durchschnittswerte. Konkrete und offizielle Prozentwerte je Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie vorliegen. Da für Ihre individuelle Prämienhöhe immer auch Ihr Alter, Eintrittsjahr und der gewählte Leistungsumfang zählen, kann sie durchaus davon abweichen. Den genauen neuen Montagsbeitrag entnehmen Sie dem Änderungsbescheid der Generali, der spätestens im November verschickt wird.
Generali – Vollkostenversicherung PKV (BAP 2026 Neugeschäft, Angestellte, Selbstständige, Freiberufler)
| Tarif | Kinder | Jugendliche | Erwachsene |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 % | 5-8 % | |
| 0 % | 0 % | 3-7 % | |
| 0 % | 0 % | 7-9 % | |
| 7 % | 8 % | 0 % |
Generali – Vollkostenversicherung PKV Ärzte (Humanmediziner, Zahnmediziner)
| Tarif | Kinder | Jugendliche | Erwachsene |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 % | 8-9 % | |
| 0 % | 0 % | 6-8 % | |
| 0 % | 0 % | 10-11 % |
Warum erhöht die Generali 2026 die PKV-Beiträge?
Bei Versicherung ist die Rechnung grundsätzlich einfach: PKV-Beiträge müssen immer dann erhöht werden, wenn die Ausgaben dauerhaft höher liegen als die Einnahmen. Wird festgestellt, dass die eingezahlten monatlichen Beiträge nicht die Leistungsausgaben für die medizinische Versorgung in Praxis, Krankenhaus, Reha oder für Zahnbehandlungen etc. decken, müssen die Beiträge zumindest geprüft bzw. erhöht werden.
2026 werden voraussichtlich etwa 60 Prozent der Privatversicherten im Schnitt um rund 13 % höhere Beiträge zahlen. (Quelle: PKV-Verband)
Zu Beitragserhöhungen kommt es nicht nur wegen der steigenden Kosten für die medizinische Versorgung, sondern auch wegen der höheren Lebenserwartung. Diese beiden sogenannten auslösenden Faktoren sind „Trigger“ für Beitragserhöhungen. Stellt die Generali bei den jährlichen Checks ihrer Tarife bei einem oder beiden Faktoren Abweichungen von 5 oder 10 % fest, muss sie Beitragsanpassungen prüfen oder verpflichtend vornehmen.
Zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung kommt es …
- … wegen gestiegener Fallzahlen und höherer Behandlungskosten (2024 stiegen die Versicherungsleistungen der Branche um 10,5 % auf 39,4 Millionen)
- … wegen einer konstant steigenden Lebenserwartung und damit längeren Versicherungs- und Leistungsdauern (Die Sterbetafeln zur Statistik werden jährlich aktualisiert)
- … wegen der medizinischen Inflation (neue Medikamente, innovative Therapien, Forschung etc.)
- … wegen des niedrigen Zinsniveaus bzw. Rechnungszinses, die zu geringeren Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen führen
- … wegen der allgemeinen Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
Die Grafik zeigt die Beitragsentwicklung bei der Generali (Central) in den letzten Jahren. Die PKV-Beiträge steigen kontinuierlich, wie so wie es allgemein in der Branche – und um einiges stärker in der gesetzlichen Krankenversicherung – zu beobachten ist.

Quelle: psp-online
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge in den Gesund-Tarifen über die letzten Jahre. Die letzte bekannte Beitragsanpassung (BAP) lag – je nach Tarif – im Januar 2025 (u. a. GesundPro1, -Pro2, -ProP, GesundSmart), bei GesundPro3 im Januar 2024. Künftige Anpassungen sind derzeit nicht veröffentlicht. Sichtbar ist wie bei vielen PKV Versicherern, dass gerade die leistungsschwächeren Tarife größere Beitragsanpassungen haben.
Warum kommt es zu Beitragssprüngen bzw. wie funktioniert der Bündelungseffekt?
- Kommt es zum Bündelungseffekt, steigen PKV-Beiträge sprunghaft statt schrittweise. Das liegt daran, dass die privaten Krankenversicherer nicht frei entscheiden können, wann sie die Beiträge erhöhen. Sie sind an gesetzlich vorgegebene Schwellen gebunden. Der Gesetzgeber regelt, dass PKV-Beiträge erst angepasst werden dürfen, wenn bei den auslösenden Faktoren eine Abweichung von 5 Prozent (reduzierte Grenze) oder 10 Prozent (Standard) übertroffen wurde. Werden diese Grenzen über mehrere Jahre in Folge knapp verpasst und dann erhöht, müssen „ausgelassene“ Erhöhungsrunden aufgeholt werden. So kommt es zu sprunghaften Beitragsanpassungen.
- Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert rund +14 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.
Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?
- Wird bei der Lebenserwartung oder bei den Leistungsausgaben ein bestimmter Anpassungsbedarf festgestellt, müssen Versicherungen reagieren:
- Bei Abweichungen höher als 10 Prozent, MUSS die Generali die Beiträge in den betreffenden Tarifen erhöhen.
- Bei Abweichungen unter 10, aber über dem 5-Prozent-Trigger, hat die Generali die Wahl: Sie DARF anpassen oder noch warten.
Was können Generali-Versicherte jetzt tun?
Bei Beitragserhöhungen gibt es gute Gründe und viele Wege, um aktiv zu werden. Um die eigenen PKV-Beiträge zu senken, können abhängig vom gewählten Tarif und dem Versicherer – und oft auch von einer guten Beratung – mehrere Strategien infrage kommen.
1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist rechtlich geregelt und uneingeschränkt verbraucherfreundlich. Zudem lässt sich mit ihm in der Regel am meisten sparen. Beim PKV-Tarifwechsel entscheiden sich Versicherte, in einen günstigeren – und in den Leistungen möglichst vergleichbaren – Tarif bei der Generali zu wechseln. Das ist unkompliziert ohne Gesundheitsprüfung, Verlust von Altersrückstellungen sowie jederzeit möglich.
Beim PKV-Tarifwechsel ergeben sich folgende Kontinuitätsvorteile:
- die gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
- die Versicherungsdauer besteht weiterhin, damit bleiben bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen
- eine Gesundheitsprüfung ist nur für mögliche Mehrleistungen erforderlich
- für den internen Wechsel ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen.
Wichtig: Bietet der neue Tarif Mehrleistungen, kann eine Gesundheitsprüfung nötig werden. Alternativ lassen sich zusätzliche Leistungen ausschließen. Da Kürzungen – wenn sie doch einmal benötigt werden – teuer werden können, sollte man sorgfältig entscheiden und bei Leistungen nach Must-have- und Nice-to-have priorisieren – und/oder professionellen Rat einzuholen.
Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick
- Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
- Ein Wechsel ist jederzeit zum Ersten des Folgemonats möglich
- Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen im Regelfall wie bisher
- Die PKV-Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
- Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
- Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen alten (Bisex-)Tarifen
- Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
- Bei einem Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz durch saubere Gegenüberstellung „Alt vs. Neu“ mit klarer Netto-Ersparnis
Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der Generali ist die Option mit dem größten Einsparpotenzial und die Gelegenheit, Leistungen sinnvoll zu ordnen.
2) Selbstbehalt anpassen
Auch der Selbstbehalt kann ein wirksames Rädchen für niedrigere PKV-Beiträge sein. Wer ihn vereinbart oder erhöht, zahlt bis zu mehrere hundert Euro und mehr im Jahr weniger – und gewinnt so an Flexibilität, weil man selbst über die Ausgaben bestimmt und Selbstbehalte nur bei Bedarf zahlt. Der einzige Haken an der Sache: Wer einen höheren Selbstbehalt wählt, zahlt zwar reduzierte Beiträge, übernimmt aber im Krankheitsfall einen größeren Teil der medizinischen Kosten selbst. Als Faustregel gilt: Idealerweise bleiben die selbst gezahlten Krankheitskosten deutlich unter der Beitragsersparnis.
Ein Selbstbehalt lohnt sich, wenn die zu erwartenden Eigenkosten in Summe unterhalb der jährlichen Beitragsersparnis bleiben.
Wichtig: Höhere Selbstbehalte senken den PKV-Beitrag und den Arbeitgeberzuschuss, was auch dafür sorgt, dass die steuerlich absetzbaren Beitragskosten geringer werden. Selbstbehalte werden nämlich weder bezuschusst noch sind sie absetzbar.
Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts
- sofortige Beitragssenkung
- steuerlich ggf. begünstigt
- einfache Umsetzung
Unser Tipp: Lassen Sie sich mehrere Angebote mit verschiedenen Selbstbehalt-Höhen durchrechnen – mit und ohne das Einreichen von Rechnungen.
3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)
Wer auf Leistungen verzichten kann, zahlt auch weniger. In der PKV ist es möglich, den Leistungsumfang gezielt am Bedarf entlang zu stricken. Das heißt: Wer sparen will, kann verzichtbare Leistungen wie beispielsweise etwa Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freie Arztwahl oder Heilpraktikerleistungen streichen – und sparen.
Wichtig: Nicht antasten sollte man Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen. Diese sind teuer und können schnell zur Kostenfalle werden.
4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen
Der Beitragsentlastungstarif (BET) ist eine Ergänzung der PKV für stabile bzw. niedrigere Beiträge im Ruhestand. Mit dem Beitragsentlastungstarif sparen Versicherte (ähnlich wie bei den Altersrückstellungen) eine größere Summe an, die als fester Zuschuss die monatliche Ruhestandsprämie garantiert reduziert.
Für wen lohnt sich der Beitragsentlastungstarif? Für diejenigen, die mit einer planbaren Entlastung bei der PKV im Alter vorsorgen wollen. Vor allem können Beschäftigte profitieren, weil der BET-Beitrag wie der PKV-Beitrag vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst wird. Zudem ist er steuerlich absetzbar, was ihn als Gesamtpaket oft steuerlich attraktiver macht als klassische Sparformen.
Vorteile des Zusatzbeitrags BET
- garantierte Entlastung im Rentenalter
- AG-Zuschuss möglich
- steuerlich begünstigt
Wichtig: Ein guter BET-Vertrag sieht flexible Regeln bei Anpassung und Beendigung sowie ggf. beim Thema Beitragsbefreiung vor.
Unser Tipp: Zum Vergleich holen Sie idealerweise mehrere Angebote ein, bei denen – inklusive Zuschuss und Steuern – verschiedene Ruhestandsprämien durchgerechnet werden.
5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen
Wenn überhaupt, ist die Kündigung der PKV nur für junge, gesunde Versicherte mit erst wenigen Versicherungsjahren denkbar. Alle anderen sollten zunächst andere (naheliegendere) Optionen wie einen Tarifwechsel oder die Erhöhung des Selbstbehalts ausschöpfen. Der Grund ist einfach: Die private Krankenversicherung kalkuliert die Beiträge für ein Leben lang. Bei einer Kündigung gehen mindestens ein Teil oder sogar sämtliche Altersrückstellungen verloren. Auch das Risiko der in jedem Fall zu wiederholenden Gesundheitsprüfung ist nicht zu unterschätzen.
Unser Tipp: Eine goldene Beratungsregel ist, unbedingt mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Dabei können Sie auf Kennzahlen wie Netto-Gesamtkosten, Übertragungswerte (Altersrückstellungen), Leistungsdetails oder die wirtschaftliche Stabilität achten. Ergänzend kann es sinnvoll sein, über Versicherungsprofis anonyme Voranfragen bei verschiedenen Versicherungen stellen zu lassen, um konkretere Versicherungsbedingungen und Beitragshöhen zu erhalten.
Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben
Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV
- eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
- Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden
6) Erhöhung formal prüfen
Auch für den Fall, dass Sie die aktuelle Erhöhung grundsätzlich akzeptieren, kann es sinnvoll sein, die Beitragserhöhung zu prüfen. Wenn Formalien oder Begründungen nicht korrekt umgesetzt oder kommuniziert werden, kann eine Beitragserhöhung rechtlich angreifbar sein.
Darauf können Sie achten:
- Die Beitragserhöhung muss durch die PKV förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
- Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern.
- Wurden alle Fristen eingehalten?
Hinweis: Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen!
Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur Generali-Beitragserhöhung
Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der Generali sorgen für Frust und nicht selten sogar für Geldsorgen: Soll ich die höheren Beiträge einfach hinnehmen, intern wechseln, den Selbstbehalt oder Leistungsumfang anpassen oder doch besser kündigen?
Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur Generali Beitragserhöhung.
So verwenden Sie die PKV-Checkliste
- Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
- Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
- Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.
Was passiert danach?
- Wir prüfen Ihre Situation individuell:
- interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
- sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
- Beitragsentlastungstarif,
- ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
- und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
- Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.
Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.
FAQ Generali Beitragserhöhung 2026
Die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sind getrennte Verträge, für die auch unterschiedliche Kalkulationskriterien gelten: PKV-Prämien richten sich nach den individuellen Gesundheitskosten, Altersrückstellungen etc. Die Beiträge zur PPV hingegen sind gesetzlich geregelt und werden bundeseinheitlich angepasst. Da ähnliche Faktoren auf die Beitragsentwicklung wirken, kann eine Erhöhung zeitgleich erfolgen, sie muss es aber nicht unbedingt.
In Bezug auf Beitragsanpassungen haben Neugeschäft und Bestand unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen: Neutarife basieren auf aktuellen Daten (z. B. einem niedrigeren Rechnungszins), dagegen wurden Bestandstarife oft noch mit älteren, günstigeren Annahmen kalkuliert. Als Folge kommt es hier häufiger zu sprunghaften Beitragserhöhungen (Stichwort Bündelungseffekt), während Neutarife tendenziell stabiler, aber von Anfang an teurer sind.
Ja, das hat der Gesetzgeber verbraucherfreundlich geregelt. Der interne Tarifwechsel § 204 VVG macht es möglich, dass Versicherte, die in einen gleichwertigen oder leistungsschwächeren Tarif wechseln, normalerweise keine Gesundheitsprüfung mehr absolvieren müssen.
Freiwillige Leistungseinschränkungen sollten immer mit Augenmaß vorgenommen werden. Während viele auf Komfortleistungen wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus verzichten können, gibt es zahlreiche unverzichtbare Basisleistungen z. B. im Bereich Zahnersatz, insbesondere Implantologie (mindestens 70–80 % Erstattung), Rücktransporte im Krankheitsfall (Auslandsschutz), Hospiz- und Palliativleistungen, Psychotherapie, Rehabilitationsmaßnahmen oder die Anschlussheilbehandlung.
Das ist empfehlenswert, um nach einer Beitragserhöhung eine Unterversicherung zu vermeiden. Viele Krankentagegeldtarife schließen bereits eine Beitragsdynamik ein, bei der das Krankentagegeld regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird. Wird die Anpassung des Krankentagegelds selbst veranlasst, kann es sein, dass Fristen eingehalten werden müssen und ggf. eine Gesundheitsprüfung nötig wird.
Ja, ein interner Tarifwechsel ist in der Regel immer zum Ersten des Folgemonats möglich.
Ein großer Vorteil beim internen Tarifwechsel ist, dass alle Altersrückstellungen erhalten bleiben. Anders beim Wechsel zu einer anderen Versicherung, bei dem Sie je nach Vertrag nur einen Teil oder sogar gar keine Ihrer Alterungsrückstellungen mitnehmen können.
Unbedingt, denn bei der privaten Krankenversicherung gibt es klare Voraussetzungen, unter denen Beitragsanpassungen zulässig sind. Besteht der Verdacht auf Formfehler z. B. hinsichtlich Fristen, fehlenden Angaben oder Rechenfehlern, kann man die Unterlagen selbst prüfen oder von unabhängiger, fachkundiger Seite prüfen lassen.
Selbstbehalte können in der Regel nicht zu beliebigen Terminen geändert werden. Inwiefern die Versicherer bei diesem Thema Entgegenkommen zeigen, passiert auf der Basis von Kulanz. Ein fester Termin ist der 1. Januar, der bei den meisten Versicherern ein neues Versicherungsjahr markiert. Eine zusätzliche Option macht der interne Tarifwechsel möglich. Hier kann der Selbstbehalt mit dem neuen Tarif angepasst werden.
1. Fristen prüfen (Sonderkündigungsrecht)
2. Schreiben formal prüfen (Formfehler?) und ggf. rechtliche Mittel wählen
3. Wege prüfen, um Beiträge zu senken: interner Tarifwechsel, Selbstbehalt erhöhen, Tarifoptimierung etc.
4. optional: professionelle Beratung einholen, um die geeignete Strategie zu finden
PKV-Beitragserhöhung kostenfrei prüfen lassen
Wir prüfen gern Ihre Generali-Beitragserhöhung und zeigen Ihnen konkrete und nachhaltige Tarifalternativen für einen Wechsel ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen zu einem mindestens gleichwertigen Leistungsniveau. Jetzt Unterlagen hochladen und Rückruftermin vereinbaren!



