Auslöser, Rechtsrahmen und Ihre Handlungsoptionen
Sobald sich das Jahr dem Ende neigt, teilen die privaten Krankenversicherer mit, welche Beiträge ab Januar gelten. Bei Versicherten der Gothaer stellt sich deshalb regelmäßig die Frage, ob und wie deutlich ihre private Krankenversicherung 2027 teurer wird.
Unser Fazit zur Gothaer vorab: Gesicherte Prozentzahlen zur Beitragsanpassung der Gothaer für 2027 existieren bislang nicht. Welche Tarife sich in welchem Umfang verändern, gibt der Versicherer erst ab Oktober 2026 bekannt – wir pflegen die Zahlen hier für Sie nach, sobald sie offiziell vorliegen und bestätigt sind. Solange erklären wir Ihnen, nach welchen Regeln eine Beitragsanpassung überhaupt entsteht und an welchen Stellschrauben Sie drehen können, um eine Erhöhung merklich abzufedern.
Wird die Gothaer die Beiträge 2027 anheben?
Wie alle privaten Krankenversicherer nimmt die Gothaer jeden einzelnen Tarif einmal jährlich unter die Lupe. Deckt sich die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft nicht mehr mit den realen Kosten, kann eine Beitragsanpassung (BAP) folgen. Zuerst nach außen getragen werden die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), die also für Kunden gelten, die neu zur Gothaer kommen; die Werte für ältere, bereits geschlossene Bestandstarife folgen mit zeitlichem Abstand und fallen bei diesen geschlossenen Tarifen oft höher aus.
Ob ausgerechnet Ihr eigener Tarif 2027 teurer wird, hängt von drei Größen ab: Tarifgeneration, Eintrittsalter und vereinbarter Leistungsumfang. Aus diesem Grund können zwei Versicherte desselben Unternehmens mit sehr unterschiedlichen Anpassungen rechnen.
Wann flattert die Mitteilung zur Beitragserhöhung ins Haus?
Die offizielle Änderungsmitteilung – der Nachtrag zum Versicherungsschein – erreicht Sie im Regelfall rund sechs Wochen vor dem Wirksamwerden, meist also im November. Juristisch greift die Neufestsetzung ab dem Beginn des zweiten Monats, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG); bei den meisten Gesellschaften ist das der 1. Januar. Das Schreiben weist den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe aus.
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Post von der Gothaer bekommen? So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor
Das Wichtigste zuerst: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht überstürzt mit einer Kündigung. Wer kündigt, verliert in aller Regel einen Großteil oder sogar sämtliche gebildeten Altersrückstellungen und muss sich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen. Gehen Sie stattdessen die folgenden Punkte der Reihe nach durch:
- Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – der wirkungsvollste Hebel. Sie gehen in einen leistungsähnlichen Tarif desselben Versicherers über, die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig bestehen, eine Gesundheitsprüfung ist ausschließlich für echte Mehrleistungen erlaubt, und der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern. Durchschnittlich sind bis zu 43 % Ersparnis möglich.
- Den Selbstbehalt gezielt anheben. Das drückt den Beitrag; als Faustregel gilt: Die Ersparnis sollte über der möglichen Eigenbeteiligung liegen. Beachten Sie, dass dadurch auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt.
- Den Leistungsumfang nachschärfen. Komfortbausteine, die Sie nicht benötigen, können entfallen; unverzichtbare Leistungen wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollten Sie behalten.
- Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Er stabilisiert den Beitrag im Ruhestand, wird oft vom Arbeitgeber bezuschusst und ist steuerlich begünstigt.
- Die Erhöhung formal überprüfen lassen und im Zweifel eine Rückforderung oder anwaltliche Prüfung in Gang setzen.
Wenn Sie trotz allem wechseln möchten: Jede Beitragserhöhung eröffnet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG), das ab Zugang der Mitteilung zwei Monate lang gilt. Erklären Sie die Kündigung aber erst, wenn ein lückenloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Der auslösende Faktor: was hinter jeder Anpassung steckt
Ein Versicherer darf den Beitrag nicht wie ein Stromanbieter nach Belieben neu festsetzen. Maßgebend ist § 203 Abs. 2 VVG: Erlaubt ist eine Anpassung ausschließlich dann, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verändert hat – gemeint sind die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).
Ob angepasst werden muss, entscheidet der sogenannte auslösende Faktor – das Verhältnis der tatsächlich benötigten zu den ursprünglich kalkulierten Werten. Wie er zu berechnen ist, schreibt die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) vor. Vereinfacht dargestellt:
- Leistungsausgaben: Übersteigt die Abweichung 10 %, ist die Beitragsanpassung zwingend. In vielen Tarifen ist eine abgesenkte Schwelle von 5 % vereinbart – dann wird früher, dafür in kleineren Schritten angepasst. Unterhalb von 5 % Abweichung ist eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Hier greift die Schwelle bei mehr als 5 %.
Für eine bloß vorübergehende Kostensteigerung darf kein Beitrag angehoben werden. Erst wenn der auslösende Faktor überschritten ist, treten ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan, die die Beitragsanpassung prüfen und bestätigen.
Was den PKV-Beitrag rechnerisch in die Höhe zieht
- Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Innerhalb von fünf Jahren sind die Leistungsausgaben der PKV um rund 30 % geklettert. (Quelle: https://www.pkv.de/)
- Wachsende Lebenserwartung: Längere Vertragslaufzeiten führen dazu, dass mehr Leistungen abgerufen werden.
- Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Entscheidend ist nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV), sondern der Rechnungszins des jeweiligen Tarifs. Fällt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, muss der Versicherer den Rechnungszins mit der nächsten Beitragsanpassung absenken. Eine Zinsgarantie wie in der Lebensversicherung gibt es hier nicht – die Absenkung erfasst auch laufende Verträge. Etwa 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins schlagen mit knapp 1 % höherem Beitrag zu Buche; Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung fallen deshalb besonders kräftig aus. Das gestiegene Marktzinsniveau wirkt nur verzögert entlastend, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
- Kollektiv- und Stornoeffekte: Wird ein Tarifkollektiv kleiner, verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern.
Der Bündelungseffekt: weshalb PKV-Beiträge sprunghaft klettern
Häufig bewegen sich PKV-Beiträge über mehrere Jahre gar nicht, um anschließend deutlich zu springen. Denn solange der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5 % verharrt, ist dem Versicherer eine Anpassung untersagt.
Erreicht der auslösende Faktor dann das Schwellenniveau, muss der über die Jahre aufgelaufene Anpassungsbedarf in einem Zug mit nachgeholt werden.

Als Korrektiv wirkt die Limitierung: Die Versicherer sind verpflichtet, Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einzusetzen, um kräftige Beitragssprünge zu dämpfen – insbesondere bei älteren Versicherten. Die Häuser handhaben das unterschiedlich. Ein Teil bringt große Summen auf einmal auf und drückt die Erhöhung für ein bis zwei Jahre spürbar, so etwa die Generali. Andere verteilen die Mittel über einen längeren Horizont: Im einzelnen Jahr fällt die Abfederung schwächer aus, wirkt dafür aber länger nach, wie es die Hallesche Krankenversicherung praktiziert.
Warum ausgerechnet alte, geschlossene Tarife am stärksten teurer werden
Im Fokus stehen geschlossene Tarife, in die keine jungen Versicherten mehr nachrücken: Das Kollektiv altert und die Ausgaben klettern (Vergreisungseffekt). Hinzu kommt die Unterscheidung zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Wer heute noch in einem alten Bisex-Tarif steckt, besitzt in der Regel das größte Optimierungspotenzial.
Ein Blick zurück: die bisherige Beitragsentwicklung
Nach einer Reihe ausgesprochen moderater Jahre kam zuletzt ein spürbarer Sprung. Im branchenweiten Musterfall fiel die durchschnittliche Anpassung 2023 mit rund 1 % sehr gering aus, 2025 lag sie dagegen bei etwa 10,6 % – so hoch wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr.

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Eingeflossen sind die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten übermittelt haben – gemeinsam rund 42 % Marktanteil.
Auch für 2027 kalkuliert die Branche mit einem Zuwachs im niedrigen zweistelligen Bereich; treffen dürfte er etwa die Hälfte bis zwei Drittel aller Privatversicherten. Dabei handelt es sich um einen Branchendurchschnitt – Ihr persönlicher Tarif kann deutlich darunter oder darüber liegen.
Die Gothaer im Marktvergleich 2027
Wie kräftig 2027 angepasst wird, fällt von Anbieter zu Anbieter sehr verschieden aus. Unsere eigene Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) macht die Spannweite je Gesellschaft sichtbar – gemittelt über sämtliche Tarife und Alterskohorten. Über alle ausgewerteten Gesellschaften hinweg liegt der Durchschnitt bei etwa 13,7 %; an welcher Stelle sich die Gothaer für 2027 einreiht, tragen wir hier nach, sobald belastbare Werte offiziell vorliegen.
PKV oder GKV – welches System legt stärker zu?
Weit verbreitet ist die Annahme, die private Krankenversicherung werde zwangsläufig teurer als die gesetzliche. Der Blick auf die lange Frist widerlegt das: Seit 2005 kletterten die Beiträge in der PKV im Mittel um 3,1 % pro Jahr, in der GKV hingegen um 3,8 % pro Jahr.

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100), ermittelt aus den Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.
Dazu kommt ein qualitativer Aspekt: Der Leistungskatalog der GKV wird immer wieder verändert, meist mit einschränkender Tendenz, wohingegen der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert bleibt.
Hält die Beitragserhöhung rechtlich stand? Ein Blick in die Rechtsprechung
Nicht jede Erhöhung übersteht eine Prüfung. § 203 Abs. 5 VVG verlangt, dass die Mitteilung die maßgeblichen Gründe nennt, also konkret die betroffene Rechnungsgrundlage. Der BGH hat dies in seinem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) unmissverständlich festgehalten: Mit einer formelhaften Begründung oder dem schlichten Abschreiben des Gesetzeswortlauts ist es nicht getan. Offenlegen muss der Versicherer seine Kalkulation zwar nicht – im Streitfall liegt die Beweislast für deren Richtigkeit aber bei ihm.
- Ein formeller Begründungsmangel führt zur Unwirksamkeit der Anpassung, ist jedoch heilbar: Holt der Versicherer die Begründung nach, entfaltet die Anpassung ab diesem Moment (ex nunc) Wirkung – rückwirkend nicht.
- Ein späteres, wirksames Anpassungsschreiben begründet die Gesamthöhe der Prämie neu; eine zuvor fehlerhafte Erhöhung spielt für die Zukunft dann keine Rolle mehr.
- Fehler im Zusammenhang mit dem Treuhänder machen eine rechnerisch korrekte Anpassung nicht automatisch unwirksam.
Stellt sich eine Erhöhung als formell unwirksam heraus, können Sie zu viel gezahlte Beiträge nach § 812 BGB zurückverlangen. Die regelmäßige Verjährung läuft drei Jahre zum Jahresende, flankiert von einer absoluten Höchstfrist von zehn Jahren. Eine 2023 zugegangene, unwirksame Erhöhung lässt sich deshalb üblicherweise noch bis zum 31.12.2026 geltend machen.
Ihre Optionen im direkten Vergleich
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand | Für wen besonders geeignet |
|---|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204) | Bis zu ~43 % weniger Beitrag, Rückstellungen bleiben bestehen | mittel | Praktisch alle, insbesondere lange laufende und ältere Verträge |
| Selbstbehalt erhöhen | Beitrag sinkt unmittelbar | gering | Kaum Arztrechnungen, ausreichende Liquidität |
| Leistungen nachschärfen | Weniger Bausteine, geringerer Beitrag | gering | Wenn Komfortleistungen entbehrlich sind |
| Beitragsentlastungstarif | Spürbare Entlastung im Ruhestand | mittel | Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss |
| Formale Prüfung / Rückforderung | Rückzahlung bei Formfehlern | mittel–hoch | Wenn die Begründung zweifelhaft ist |
| Anbieterwechsel / Kündigung | Nur im Ausnahmefall sinnvoll (Rückstellungen gehen verloren) | hoch | Nur bei kurzer Vertragslaufzeit |
Fazit
Ob und in welchem Ausmaß die Gothaer ihre Tarife 2027 verändert, ist derzeit offen – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte reichen wir nach, sobald sie vorliegen. Sicher ist aber: Eine Beitragserhöhung ist kein Schicksal. Am meisten bewirkt ein sauber begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und in aller Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.
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FAQ: Die häufigsten Fragen zur Beitragserhöhung der Gothaer 2027
Wie stark hebt die Gothaer 2027 die Beiträge an?
Belastbare Prozentwerte für 2027 liegen bislang nicht vor. Die Anpassungen im Neugeschäft erscheinen ab Oktober 2026, das Änderungsschreiben für Bestandskunden folgt in der Regel im November.
Was tue ich, wenn ich den Beitrag nicht mehr stemmen kann?
Vor einer Kündigung gibt es mehrere Stufen: den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG, einen höheren Selbstbehalt und den Wechsel in den Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten darf. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif gehen. Bestehen schon Beitragsschulden, greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Suchen Sie das Gespräch mit dem Versicherer, bevor Zahlungen ausbleiben.
Lohnt der Wechsel zu einem anderen Versicherer?
Nur in Ausnahmefällen. Bei Verträgen ab 2009 wandert lediglich der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mit, bei älteren Verträgen bleibt die komplette Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer. Dazu kommt eine erneute Gesundheitsprüfung nach Ihrem heutigen Gesundheitszustand. Der interne Tarifwechsel ist daher fast immer der bessere Weg.
Gilt die Erhöhung auch für meine mitversicherten Kinder?
Ja, Kindertarife werden eigenständig kalkuliert und lassen sich ebenfalls anpassen. Prozentual liegen die Werte oft über denen der Erwachsenen, weil der Ausgangsbeitrag niedriger ist – in Euro gerechnet bleibt die Mehrbelastung meist überschaubar.
Kann ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?
Ja, über das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG mit zwei Monaten Frist ab Zugang der Mitteilung. Meist ist ein interner Tarifwechsel jedoch klüger, weil dabei die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Kündigen Sie erst, wenn ein lückenloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Steigt der Arbeitgeberzuschuss mit?
Ihr Arbeitgeber trägt die Hälfte Ihres Beitrags, maximal jedoch die Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Wer diese Obergrenze schon erreicht, schultert die Erhöhung komplett allein – Angestellte mit hohem Beitrag trifft eine Anpassung deshalb doppelt.
Bleiben meine Leistungen beim internen Tarifwechsel erhalten?
Erworbene Rechte und die gesamte Alterungsrückstellung bleiben bei jedem Wechsel nach § 204 VVG bestehen. Wechseln Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz, bleibt auch der Leistungsumfang unangetastet. Nur soweit der neue Tarif echte Mehrleistungen mitbringt, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – alternativ verzichten Sie auf diesen Teil.
Darf die Gothaer mir einen Tarifwechsel verweigern?
Nein. Der Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz ist ein Rechtsanspruch aus § 204 VVG, den der Versicherer nicht ablehnen darf. Zulässig ist lediglich eine Gesundheitsprüfung für echte Mehrleistungen.
Weshalb steigt mein Beitrag stärker als der Branchenschnitt?
Weil jeder Tarif für sich gerechnet wird. Ausschlaggebend sind die Kostenentwicklung in Ihrem Tarifkollektiv, der zeitliche Abstand zur letzten Anpassung und die Frage, ob Ihr Tarif für Neukunden noch offen ist. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge liegen regelmäßig über dem Durchschnitt.
Woran erkenne ich eine möglicherweise unwirksame Beitragserhöhung?
Ein häufiger Ansatzpunkt ist die Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage benennen; bloße Floskeln genügen dem BGH nicht. Die abschließende Beurteilung gehört in anwaltliche Hände.
Wie lange kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern?
Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag gezahlt haben – nicht ab dem Erhöhungsschreiben. Für 2024 gezahlte Beiträge läuft die Frist somit bis zum 31.12.2027, für 2025 bis Ende 2028. Als absolute Obergrenze gelten zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs.



