Tarifwechsel prüfen

LKH Versicherung erhöht PKV Beiträge 2026

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Anja Glorius
19. Oktober 2025
Das müssen Sie über die PKV Beitragserhöhung der LKH wissen

Was 2026 auf Privatversicherte zukommt, lässt sich an den geschätzten Daten vom PKV-Verband erahnen. Der Verband geht davon aus, dass um die 60 Prozent aller privat Krankenversicherten durchschnittlich 13 % höhere PKV-Beiträge zahlen. Auch die Landeskrankenhilfe V. V. a. G. LKH private Krankenversicherung hat bereits erste Daten zu geplanten Tariferhöhungen für das Neugeschäft mitgeteilt. Ob bzw. inwiefern auch alte Bestands- und Bisex-Tarife betroffen sind, bleibt abzuwarten. Lesen Sie hier, welche PKV-Tarife bei der LKH ab 2026 voraussichtlich mehr kosten werden und wie Sie mit diesen guten Spar-Optionen darauf reagieren können.

Diese LKH-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer

Hinweis: Unsere Tarifübersicht zeigt Durchschnittswerte der bisher bekannt gewordenen Beitragserhöhungen. Konkrete Prozentwerte je Alterskohorte ergänzen wir, sobald die LKH sie teilt. Sie sind ein gutes Indiz, jedoch kann Ihr möglicher individueller, neuer Beitrag davon abweichen, weil Alter, Eintrittsjahr und gewählter Leistungsumfang die Kalkulation immer beeinflussen.

Vollkostenversicherung private Krankenversicherung

TarifKindJugendl.Erwachsene
13 %12 %6-12 %
17 %14 %4-11 %
0 %0 %5-12 %
14 %12 %8-14 %
beitragsstabilbeitragsstabilbeitragsstabil
beitragsstabilbeitragsstabilbeitragsstabil
beitragsstabilbeitragsstabilbeitragsstabil
0 %0 %1-8 %
0 %0 %1-8 %
beitragsstabilbeitragsstabilbeitragsstabil
beitragsstabilbeitragsstabilbeitragsstabil
8 %10 %2-10 %
S220
9 %11 %2-10 %
18 %21 %1-6 %
8 %5 %17-20 %
9 %6 %15-18 %
8 %6 %-2 bis +4 %
9 %6 %-3 bis +2 %
8 %6 %-5 bis -1 %

Stand: 10.2025 

Warum erhöht die LKH 2026 die PKV-Beiträge?

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht willkürlich, sondern sie entstehen aus einer Kombination gesetzlich geregelter und wirtschaftlicher Faktoren. Dabei müssen sie festen, gesetzlichen Vorgaben folgen und von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden. Im Kern geht es darum, dass bestimmte auslösende Faktoren erfüllt werden. Dazu zählen Abweichungen bei den tatsächlich angefallenen medizinischen Ausgaben sowie bei der Lebenserwartung. Weichen die Werte in einem Jahr signifikant von den ursprünglich kalkulierten Werten ab, müssen die Versicherer reagieren. 

Beitragserhöhungen in der PKV entstehen nicht durch Gewinninteressen, sondern durch verschiedene Faktoren wie steigende Gesundheitskosten und eine längere Lebenserwartung.

Die konkret gesetzlich definierte Schwelle liegt standardmäßig bei 10 %. Muss die Landeskrankenhilfe für medizinische Leistungen in einem Tarif mehr als 10 % mehr ausgeben als mit den Beitragseinnahmen ursprünglich eingeplant, können Beitragsanpassungen folgen. Die Versicherer können sich auch dafür entscheiden, die reduzierte Schwelle von 5 % anzuwenden.  

Versicherer dürfen ab 5 % Abweichung die Beiträge erhöhen, ab 10 % Abweichung ist sie Pflicht

Der Vorteil des niedrigeren 5-%-Triggers ist, dass auf Abweichungen schneller reagiert werden kann und die Beitragserhöhung nicht so hoch ausfallen dürfte. 

Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:

  • medizinische Inflation: neue Medikamente, innovative Therapien und Forschung kosten mehr
  • mehr Inanspruchnahme von Leistungen durch Versicherte
  • konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauern, für die Altersrückstellungen nicht mehr ausreichen
  • niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins reduzieren die Kapitalerträge aus den angelegten Alterungsrückstellungen, Unternehmen müssen mehr Eigenmittel bilden, um die gleiche Leistung zu garantieren
  • allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)

Die Grafik veranschaulicht die Beitragsentwicklung bei der LKH über einen längeren Zeitraum. Deutlich wird: Die PKV-Beiträge steigen kontinuierlich, teils sprunghaft. Aber auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge konstant bzw. sogar schneller, nämlich im Schnitt um 3,8 Prozent im Jahr seit 2005. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum stiegen die PKV-Beiträge um durchschnittlich nur 3,1 Prozent. 

Quelle: psp-online

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Neugeschäftsbeiträge zweier LKH-Tarif­kombinationen über die Jahre 2013–2026. Abgebildet sind (1) A105/S300/Z80 und (2) A120/S200 (ohne Z90) bei Eintrittsalter 40, männlich. Die Linien verlaufen stufenweise: Beiträge bleiben oft mehrere Jahre stabil und steigen dann in Anpassungsjahren („BAP“) sprunghaft an.
Die mittlere jährliche Veränderung liegt über den Gesamtzeitraum bei ≈ 2,89 % (A105/S300/Z80) bzw. ≈ 2,32 % (A120/S200 ohne Z90). Das ist ein langfristiger Durchschnitt, kein jährlicher Automatismus.
Wichtig: Das sind Modellwerte fürs Neugeschäft, nicht die individuellen Vertragsbeiträge. BAPs erfolgen, wenn die Kalkulationsgrundlagen (z. B. Leistungsausgaben, Zinsen) es erfordern – und dann tarif- und altersklassenbezogen.

Warum kommt es zu Beitragssprüngen (Stichwort Bündelungseffekt)?

  • Beitragssprünge im zweistelligen Bereich hängen damit zusammen, dass PKV-Beiträge nur dann angepasst werden dürfen, wenn gesetzlich definierte Schwellenwerte bei den Gesundheitskosten oder der Lebenserwartung überschritten werden. Werden diese Schwellen (5 oder 10 %) über mehrere Jahre in Folge knapp verfehlt, passiert Folgendes: Anpassungen werden aufgeschoben und in dem Jahr gebündelt nachgeholt, in dem die Grenzwerte geknackt werden. Dieser sogenannte Bündelungseffekt sorgt also dafür, dass PKV-Beiträge sprunghaft steigen.
  • Beispiel Bündelungseffekt PKV:

4 % + 3 % + 8 % = ca. 15 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.

Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?

Wird eingeschätzt, dass die Abweichung bei den auslösenden Faktoren nicht nur vorübergehend um 10 Prozent übertroffen wird, müssen die Beiträge steigen. 

Was können Versicherte bei der LKH bei einer angekündigten Beitragserhöhung tun?

Wenn die LKH Sie über künftig höhere Beiträge informiert, haben Sie mehrere gute Optionen. Je nach Tarif und Versicherer bieten sich verschiedene Strategien an, um Beiträge kurzfristig einzusparen.

1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Ausgesprochen verbraucherfreundlich ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. Indem die Versicherten – wo möglich – in einen mindestens gleichwertigen, aber günstigeren Tarif bei der LKH wechseln, lassen sich die PKV-Beiträge zum Teil deutlich reduzieren. Der interne Tarifwechsel ist jederzeit und ohne Verlust der gewohnten Leistungen möglich. 

Der PKV-Tarifwechsel bietet folgende Kontinuitätsvorteile:

  • eine Gesundheitsprüfung ist ggf. nur für mögliche Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich
  • die bisher gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
  • klar rechtlich geregelt, ist keine Kündigung nötig – und der Versicherer darf den Antrag nicht einfach ablehnen
  • die Versicherungsdauer besteht weiterhin, weshalb bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen bleiben

Vor allem die vollständig erhalten bleibenden Altersrückstellungen und das vermiedene Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung machen den internen Tarifwechsel so attraktiv.

Wichtig: Eine Gesundheitsprüfung kann nötig werden, wenn der neue Tarif Mehrleistungen vorsieht. Diese lassen sich alternativ auch ausschließen. Bei Leistungseinschränkungen ist jedoch zu beachten, dass sie im Krankheitsfall zur Kostenfalle werden können. Eine sorgfältige Priorisierung nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen sowie eine fachliche Beratung unterstützt Sie dabei, klug auszuwählen.

Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick

  • Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten 
  • Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
  • Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
  • Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
  • Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
  • Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
  • Bei einem Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz durch eine saubere Gegenüberstellung und Herausstellen der klaren Netto-Ersparnis

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der LKH ist meist die beste Option, um Beiträge zu senken und eine gute Gelegenheit, Leistungen sinnvoll zu ordnen.

2) Selbstbehalt anpassen

Eine Erhöhung des Selbstbehalts kann die monatlichen Beiträge in der privaten Krankenversicherung deutlich senken. Je höher der Eigenanteil, den der Versicherte im Krankheitsfall selbst trägt, desto geringer ist das finanzielle Risiko für die Versicherung – und entsprechend niedriger kalkuliert sie die Beiträge. Die Erhöhung des Selbstbehalts wirkt unmittelbar und dauerhaft auf die Beitragshöhe, sollte aber sorgfältig abgewogen werden: Ein zu hoher Selbstbehalt kann bei unerwartet hohen Arzt- oder Behandlungskosten schnell zur finanziellen Belastung werden.

Üblicherweise kann der Selbstbehalt zu Beginn des Versicherungsjahres, also parallel zu einer möglichen Beitragserhöhung, angepasst werden. Er ist auf 5.000 Euro jährlich gedeckelt.

Die neue Höhe des Selbstbehalts sollte so gewählt werden, dass die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis liegen.

Wichtig: Ein höherer Selbstbehalt reduziert nicht nur den PKV-Beitrag, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss und damit auch die steuerlich absetzbaren Kosten. Der Selbstbehalt selbst ist nicht steuerlich absetzbar.

Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts

  • sofortige Beitragssenkung möglich
  • steuerlich ggf. begünstigt als außergewöhnliche Belastung
  • einfache Umsetzung

Unser Tipp: Der Selbstbehalt sollte so hoch sein, dass er eine spürbare Beitragsersparnis bringt, aber nicht das eigene Budget überlastet. Um sicherzugehen, dass die Höhe passt, lassen Sie sich am besten verschiedene Szenarien (mit und ohne das Einreichen von Rechnungen) durchspielen.

3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)

Bei einem Finetuning der PKV-Leistungen wird der bestehende Versicherungsschutz so angepasst, dass er besser zu den eigenen Bedürfnissen, aber auch zu den finanziellen Möglichkeiten passt. Wer auf Leistungen verzichten kann und solche aussortiert, die individuell verzichtbar sind, kann sparen. Je nach individuellem Bedarf kann man beispielsweise Leistungen wie die freie Arztwahl, die Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen oder Komfortleistungen wie das Einbettzimmer streichen.

Leistungen sollten nicht vorschnell reduziert, sondern gezielt abgestimmt werden

Wichtig: Nicht antasten sollte man Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen sowie die persönliche Absicherung individueller Risiken!

4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen

Alles lässt sich planen, sogar stabile oder niedrigere PKV-Beiträge im Alter. Viele befürchten, dass ihnen die Kosten für die PKV im Alter über den Kopf wachsen. Der Beitragsentlastungstarif (BET) kann eine gute Lösung sein. Als freiwillige Ergänzung funktioniert er so, dass über die Jahre eine gewisse Summe angespart wird (ähnlich wie bei den Altersrückstellungen), die zu einem festgelegten Zeitpunkt rund um den Renteneintritt dafür eingesetzt wird, den monatlichen Beitrag zu reduzieren. Die BET-Beiträge sind insbesondere für Beschäftigte eine attraktive Vorsorgemaßnahme, da sie ebenso wie die PKV-Beiträge vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze bezuschusst werden – und außerdem steuerlich geltend gemacht werden können. 

Vorteile des Zusatzbeitrags BET

  • garantierte Entlastung im Rentenalter
  • AG-Zuschuss möglich
  • steuerlich begünstigt als Vorsorgeaufwand

Unser Tipp: Der BET-Vertrag sollte flexible Regeln für Anpassung und Beendigung sowie bei der Beitragsbefreiung bieten. Lassen Sie sich am besten ein paar Beispiele durchrechnen, wie sich ein BET-Tarif – inklusive Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Effekte – auf die zu erwartende Ruhestandsprämie auswirkt.

5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung sollte stets sorgfältig geprüft werden, da er weitreichende finanzielle und gesundheitliche Folgen haben kann. Zwar locken manche Versicherer Neukundinnen und -kunden oft mit sehr günstigen Beiträgen, doch ein Wechsel bedeutet in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung und kann zum Verlust von angesparten Alterungsrückstellungen führen. 

In der Mehrheit ist es sinnvoller, zunächst alle Alternativen wie einen internen Tarifwechsel oder eine Erhöhung des Selbstbehalts zu prüfen. Eine unabhängige Beratung hilft, die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen.

Unser Tipp: Wenn Alternativen zur Kündigung fehlen, sollten zur Auswahl in jedem Fall mehrere Angebote eingeholt werden, die relevante Kennzahlen wie Netto-Gesamtkosten, übertragbare Altersrückstellungen, Leistungsumfang und Beitragsstabilität enthalten.

Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben

Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV

  • eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
  • Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden

6) Beitragserhöhung formal prüfen (lassen)

Es ist sinnvoll, eine Beitragserhöhung formal prüfen zu lassen, da sie nur wirksam ist, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrekt begründet wurde. Eine fachliche oder rechtliche Prüfung kann aufdecken, ob die Erhöhung formelle Mängel aufweist – in diesem Fall könnten Nachberechnungen erwirkt bzw. zu viel gezahlte Beiträge rückgefordert werden.

Darauf können Sie achten:

  • Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
  • Wurden alle Fristen eingehalten? 
  • Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob er beim jeweiligen Streitwert überhaupt lohnt.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen!

Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur LKH-Beitragserhöhung

Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der LKH stellen viele Versicherte vor Fragen: Muss ich es einfach hinnehmen? Reicht es, den Selbstbehalt anzupassen, oder den Tarif wechseln? Oder soll ich doch kündigen?

Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur LKH Beitragserhöhung.

So verwenden Sie die PKV-Checkliste

  1. Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
  2. Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
  3. Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.

Was passiert danach?

  • Wir prüfen Ihre Situation individuell:
    • interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
    • sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
    • Beitragsentlastungstarif,
    • ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
    • und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
  • Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.

Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.

FAQ LKH Beitragserhöhung 2026

Kann ich intern wechseln – auch ohne Gesundheitsprüfung?

Beim internen Tarifwechsel entfällt in der Regel eine Gesundheitsprüfung, wenn der neue Tarif gleichwertig ist. Sofern er allerdings Leistungsverbesserungen gegenüber dem bisherigen Tarif vorsieht, kann (nur für diesen Teil) eine Gesundheitsprüfung (Gesundheitsfragen) erforderlich werden.

Kann ich prüfen (lassen), ob die PKV-Erhöhung formal korrekt ist?

Besteht ein Verdacht auf Formfehler z. B.  hinsichtlich Fristen, fehlender Angaben oder Rechenfehler, können nächste Maßnahmen wie eine fachliche Beratung oder rechtliche Schritte erwogen werden. Formfehler können Beitragsanpassungen unwirksam machen und Nachberechnungen und Beitragsrückerstattungen ermöglichen.

Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse beim internen Tarifwechsel?

Bleibt das Leistungsniveau gleich, gibt es beim PKV-Tarifwechsel in der Regel keine Änderung bei Wartezeiten oder ggf. Ausschlüssen. Bietet der neue Tarif umfangreichere Leistungen, darf die private Krankenversicherung für diese Mehrleistungen Wartezeiten und eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. In der Folge können Zuschläge (Risikozuschlag) oder Ausschlüsse (Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten) festgelegt werden.

Was kann ich tun, wenn ich die höhere Prämie kurzfristig nicht zahlen kann?

Viele Versicherer lassen sich bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten auf eine Stundung der Beiträge ein. Bleiben Zahlungen länger aus, kann die Versicherung betroffene Versicherte in den Notlagentarif stecken. Dieser brancheneinheitliche Sozialtarif ist günstig, bietet dafür aber praktisch keine Leistungen außer für Akutfälle. Das Ziel ist, durch die geringere Rate den Schuldenabbau zu unterstützen, um danach wieder in den Regeltarif zurückzukehren.

Was ist der schnellste Hebel zur Nettosenkung meines Beitrags?

Sofort lassen sich die PKV-Beiträge mit einem jederzeit möglichen internen Tarifwechsel senken. Auch die Erhöhung des Selbstbehalts wirkt sich unmittelbar auf die Beitragshöhe aus, ist jedoch meist nicht so flexibel zu realisieren.

Habe ich bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht – und welche Fristen gelten?

Mit der Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, dass die Kündigungsfrist zwei Monate ab Erhalt der Änderungsmitteilung beträgt. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Beitragsänderung. Da in Deutschland eine allgemeine Versicherungspflicht besteht, wird immer auch vorausgesetzt, eine nahtlose Weiterversicherung nachzuweisen.

Was bedeutet der Notlagentarif konkret und wie komme ich da wieder raus?

Einen Notlagentarif müssen alle privaten Krankenversicherungen anbieten. Er ist sehr günstig, deckt dafür aber nur eine Grundversorgung für akute Erkrankungen und Schmerzzustände ab. Versicherer „schicken“ Versicherte mit Zahlungsrückstand dahin, um ein weiteres Anwachsen von Schulden zu stoppen und die sukzessive Rückzahlung zu ermöglichen. Um aus dem Notlagentarif wieder in den gewohnten Tarif zurückzukehren, müssen zunächst alle offenen Beitragsrückstände, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen werden. Die Rückkehr erfolgt dann am ersten Tag des übernächsten Monats nach der vollständigen Rückzahlung.

Wie ist das steuerlich – welche Beiträge kann ich absetzen?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Davon ausgenommen sind alle Leistungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen. Die Basisabsicherung entspricht in etwa dem Leistungsniveau, das die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten. Das bedeutet, dass beispielsweise Kosten für eine im Tarif vereinbarte Chefarztbehandlung, für Heilpraktikerleistungen oder für reine Komfortleistungen wie das Einbettzimmer nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Sie müssen nicht selbst mühsam herausfinden, was absetzbar ist. Ihre Versicherung hilft Ihnen und stellt eine Jahresbescheinigung aus, welche Teile der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.

Gilt die Erhöhung auch für die Pflegepflichtversicherung (PPV)?

Private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung (PPV) werden nicht automatisch zusammen erhöht. Es handelt sich auch um zwei getrennte Verträge, für die unterschiedliche Kalkulationskriterien gelten: Während sich die PKV-Prämien nach den individuellen Gesundheitskosten, Altersrückstellungen etc. richten, werden die Beiträge zur PPV vom Gesetzgeber bundeseinheitlich angepasst.

Reicht es, den Selbstbehalt zum PKV-Vertrag zu erhöhen – und wann rechnet sich das?

Den Selbstbehalt zu erhöhen, ist eine gute Option, um PKV-Beiträge planbar zu senken. Grundsätzlich lohnt er sich, wenn die zu erwartenden selbst gezahlten Kosten unter der jährlichen Beitragsersparnis bleiben. Bei der individuellen Kalkulation ist wichtig, dass der Selbstbehalt auch die steuerlich absetzbaren Kosten verringert.

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