Tarifwechsel prüfen

LKH PKV Beitragserhöhung 2027

Jetzt teilen via
Anja Glorius
2. September 2026
Titelbild LKH Beitragserhöhung 2027

Gründe, Rechtslage und Ihre nächsten Schritte

Sobald sich das Jahr dem Ende neigt, geben die privaten Krankenversicherer die Beiträge für die kommenden zwölf Monate bekannt. Wer bei der LKH versichert ist, möchte deshalb wissen, ob und in welchem Maß die eigene private Krankenversicherung 2027 teurer wird.

Unser Fazit zur LKH vorab: Gesicherte Prozentangaben zur Beitragsanpassung der LKH für 2027 existieren zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Welcher Tarif sich wie stark verändert, wird frühestens ab Oktober 2026 kommuniziert – wir ergänzen die Werte an dieser Stelle, sobald sie offiziell vorliegen und bestätigt sind. Bis es so weit ist, erklären wir Ihnen die Spielregeln hinter einer Beitragsanpassung und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Erhöhung wirksam zu dämpfen.

Kommt 2027 eine Beitragsanpassung bei der LKH?

Wie jedes private Krankenversicherungsunternehmen kontrolliert die LKH ihre Tarife im Jahresrhythmus. Klafft zwischen ursprünglicher Kalkulation und tatsächlichen Kosten dauerhaft eine Lücke, kann daraus eine Beitragsanpassung (BAP) entstehen. Bekannt gegeben werden zunächst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), also die Beiträge für Interessenten, die neu zur LKH kommen; die Werte für ältere, inzwischen geschlossene Bestandstarife folgen mit Verzögerung und fallen bei diesen geschlossenen Tarifen nicht selten kräftiger aus.

Ob Ihr eigener Tarif im kommenden Jahr teurer wird, hängt von drei Größen ab: der Tarifgeneration, dem Eintrittsalter und dem vereinbarten Leistungsumfang. Deshalb kann die Anpassung bei zwei Versicherten ein und derselben Gesellschaft sehr weit auseinanderliegen.

Wann erhalte ich das Schreiben zur Beitragserhöhung?

Der Nachtrag zum Versicherungsschein – so heißt die Änderungsmitteilung offiziell – erreicht Sie typischerweise etwa sechs Wochen bevor die neuen Beiträge greifen, also überwiegend im November. Rechtlich tritt die Neufestsetzung mit dem Beginn des zweiten Monats in Kraft, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG); bei den meisten Gesellschaften ist das der 1. Januar. Im Schreiben stehen der neue Beitrag, der Stichtag und die maßgeblichen Gründe.

Sie benötigen Unterstützung?

Sie haben Post bekommen oder möchten Ihren Tarif vorsorglich prüfen lassen? Lassen Sie Ihre PKV jetzt kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten checken.

Beitragserhöhung der LKH erhalten? Ihr Handlungsleitfaden für das weitere Vorgehen

Zuallererst: Bleiben Sie besonnen und lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Kündigung verleiten. Wer kündigt, verliert meist einen erheblichen Teil oder die gesamten gebildeten Altersrückstellungen und muss sich zusätzlich einer neuen Gesundheitsprüfung stellen. Prüfen Sie besser nacheinander die folgenden Optionen:

  1. Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – die stärkste Option. Sie wechseln innerhalb desselben Unternehmens in einen leistungsähnlichen Tarif, die Alterungsrückstellungen bleiben ungeschmälert erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nur für echte Mehrleistungen zulässig, und ablehnen darf der Versicherer nicht. Im Mittel sind bis zu 43 % Ersparnis erreichbar.
  2. Den Selbstbehalt bewusst anheben. Das drückt den Beitrag; die Faustregel lautet, dass die Ersparnis die mögliche Eigenbeteiligung übertreffen sollte. Zugleich fällt der Arbeitgeberzuschuss geringer aus.
  3. Die Leistungen neu zuschneiden. Auf Komfortbausteine, die Sie nicht brauchen, können Sie verzichten; unverzichtbare Leistungen wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollten erhalten bleiben.
  4. Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Er sichert stabilere Beiträge im Ruhestand, wird häufig mit einem Arbeitgeberzuschuss gefördert und ist steuerlich begünstigt.
  5. Die Erhöhung formal kontrollieren lassen und bei Anhaltspunkten eine Rückforderung beziehungsweise anwaltliche Prüfung anstoßen.

Wenn Sie sich trotzdem umorientieren möchten: Mit jeder Beitragserhöhung entsteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG) mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Kündigen Sie jedoch erst dann, wenn ein lückenloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Der auslösende Faktor: das Regelwerk hinter jeder Anpassung

Anders als ein Energieversorger darf ein Versicherer den Beitrag nicht einfach neu bestimmen. Den Rahmen setzt § 203 Abs. 2 VVG: Eine Anpassung ist ausschließlich dann zulässig, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verschoben hat, nämlich die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).

Über die Frage, ob angepasst werden muss, entscheidet der sogenannte auslösende Faktor – das Verhältnis zwischen den tatsächlich benötigten und den ursprünglich kalkulierten Werten. Seine Ermittlung ist in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) geregelt. Verkürzt gilt Folgendes:

  • Leistungsausgaben: Liegt die Abweichung über 10 %, ist eine Beitragsanpassung Pflicht. Viele Tarife haben eine abgesenkte Schwelle von 5 % vereinbart – damit wird früher, dafür in kleineren Etappen angepasst. Bleibt die Abweichung unter 5 %, scheidet eine Erhöhung der Beiträge aus.
  • Sterbewahrscheinlichkeit: Hier greift die Schwelle bei über 5 %.

Steigen die Kosten nur vorübergehend, rechtfertigt das keine Anpassung. Erst wenn der auslösende Faktor überschritten ist, treten ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan, die die Beitragsanpassung prüfen und bestätigen.

Diese Einflussgrößen lassen den PKV-Beitrag rechnerisch steigen

  • Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Die Leistungsausgaben der PKV haben binnen fünf Jahren um rund 30 % zugelegt. (Quelle: https://www.pkv.de/)
  • Zunehmende Lebenserwartung: Längere Vertragslaufzeiten führen dazu, dass mehr Leistungen abgerufen werden.
  • Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Entscheidend ist nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV), sondern der Rechnungszins des einzelnen Tarifs. Sinkt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, muss der Versicherer den Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung nach unten setzen. Anders als in der Lebensversicherung gibt es keine Zinsgarantie – auch laufende Verträge sind von der Absenkung betroffen. Rund 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins entsprechen knapp 1 % mehr Beitrag; Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung fallen daher besonders kräftig aus. Das gestiegene Marktzinsniveau wirkt nur mit Verzögerung entlastend, da die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
  • Kollektiv- und Stornoeffekte: Schrumpft ein Tarifkollektiv, verteilen sich dieselben Kosten auf weniger Schultern.

Warum PKV-Beiträge in Schüben zulegen: der Bündelungseffekt

Über mehrere Jahre bewegen sich PKV-Beiträge oft überhaupt nicht, dann kommt ein umso heftigerer Sprung. Der Grund: Solange der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5 % bleibt, ist dem Versicherer eine Anpassung verwehrt.

In dem Jahr, in dem diese Schwelle schließlich erreicht wird, muss der über die Zeit angestaute Anpassungsbedarf mit aufgeholt werden.

Visualisierung Bündlungseffekt der PKV Beiträge

Ein Gegengewicht bildet die Limitierung: Versicherer müssen Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einsetzen, um heftige Beitragssprünge abzufedern – besonders bei älteren Versicherten. Wie das geschieht, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Einige setzen auf einen hohen Einmalbetrag und dämpfen die Erhöhung für ein bis zwei Jahre erheblich, ein Beispiel dafür ist die Generali. Andere strecken die Mittel über mehrere Jahre: Die Abfederung ist im einzelnen Jahr schwächer, wirkt aber länger, wie es etwa die Hallesche Krankenversicherung praktiziert.

Weshalb alte, geschlossene Tarife die stärksten Erhöhungen sehen

Am deutlichsten trifft es geschlossene Tarife, in die keine jungen Versicherten mehr aufgenommen werden: Das Kollektiv altert, die Ausgaben nehmen zu (Vergreisungseffekt). Ebenfalls von Bedeutung ist die Trennlinie zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Wer noch in einem alten Bisex-Tarif steckt, hat meist das größte Optimierungspotenzial.

Wie verlief die Beitragsentwicklung bisher?

Auf eine Reihe sehr moderater Jahre folgte zuletzt ein markanter Sprung. Im branchenweiten Musterfall belief sich die durchschnittliche Anpassung 2023 auf rund 1 %, 2025 dagegen auf etwa 10,6 % – der höchste Wert seit einem Vierteljahrhundert.

Grafik der durchschnittlichen Beitragsanpassung in der PKV von 2021 bis 2025

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Zugrunde liegen die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten geliefert haben – zusammen rund 42 % Marktanteil.

Für 2027 kalkuliert die Branche wieder mit einem Zuwachs im niedrigen zweistelligen Bereich; betroffen sein wird voraussichtlich rund die Hälfte bis zwei Drittel aller Privatversicherten. Das ist jedoch nur der Branchenschnitt – Ihr eigener Tarif kann klar darunter oder darüber liegen.

Die LKH im Marktvergleich 2027

Zwischen den Anbietern gibt es 2027 erhebliche Unterschiede in der Höhe der Anpassungen. Unsere eigene Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) zeigt, wie weit die Spannweite je Gesellschaft reicht – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Im Mittel aller ausgewerteten Gesellschaften ergeben sich etwa 13,7 %; wie sich die LKH für 2027 in diesem Feld positioniert, ergänzen wir hier, sobald der Wert offiziell feststeht.

PKV oder GKV – wo fallen die Steigerungen höher aus?

Weit verbreitet ist die Annahme, die private Krankenversicherung werde unweigerlich teurer als die gesetzliche. Die Langfristbetrachtung zeigt das Gegenteil: Seit 2005 nahmen die Beiträge in der PKV im Durchschnitt um 3,1 % je Jahr zu, in der GKV hingegen um 3,8 % je Jahr.

Grafik indexierte Prämien- und Beitragsbelastung in der PKV und GKV 2005 bis 2025

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100) auf Basis der Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Der Leistungskatalog der GKV wird laufend angepasst, überwiegend in Richtung Kürzung, wohingegen der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert bleibt.

Ist die Beitragserhöhung überhaupt wirksam? Der Stand der Rechtsprechung

Eine Überprüfung überstehen längst nicht alle Erhöhungen. § 203 Abs. 5 VVG schreibt vor, dass die Mitteilung die maßgeblichen Gründe angibt – konkret die betroffene Rechnungsgrundlage. Der BGH hat das in seinem grundlegenden Urteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) deutlich gemacht: Weder eine formelhafte Begründung noch das bloße Abschreiben des Gesetzeswortlauts reichen aus. Seine Kalkulation muss der Versicherer nicht offenlegen – kommt es zum Streit, trägt er allerdings die Beweislast für deren Richtigkeit.

  • Ein formeller Begründungsmangel lässt die Anpassung unwirksam werden, kann aber geheilt werden: Reicht der Versicherer die Begründung nach, wirkt die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) – eine Rückwirkung gibt es nicht.
  • Ein späteres, wirksames Anpassungsschreiben schafft für die Gesamthöhe der Prämie eine neue Rechtsgrundlage; eine frühere fehlerhafte Erhöhung wirkt sich dann auf die Zukunft nicht mehr aus.
  • Fehler im Zusammenhang mit dem Treuhänder machen eine rechnerisch korrekte Anpassung nicht ohne Weiteres unwirksam.

War eine Erhöhung formell unwirksam, lassen sich die zu viel gezahlten Beiträge nach § 812 BGB zurückfordern. Dabei gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren zum Jahresende, ergänzt um eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine unwirksame Erhöhung, die Ihnen 2023 zugegangen ist, können Sie deshalb im Regelfall noch bis zum 31.12.2026 geltend machen.

Maßnahmen, Fristen und Paragrafen kompakt zusammengefasst

Maßnahme Wirkung Aufwand Für wen besonders geeignet
Interner Tarifwechsel (§ 204) Ersparnis von bis zu ~43 %, Rückstellungen gehen nicht verloren mittel So gut wie jeden, vor allem bei langer Vertragsdauer und höherem Alter
Selbstbehalt anheben Der Beitrag sinkt ab sofort gering Kaum Arztrechnungen, komfortable Liquidität
Leistungen neu zuschneiden Weniger Bausteine, günstigerer Beitrag gering Bei verzichtbaren Komfortleistungen
Beitragsentlastungstarif Spürbare Entlastung im Ruhestand mittel Angestellte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten
Formale Prüfung / Rückforderung Erstattung, falls Formfehler vorliegen mittel–hoch Wenn die Begründung fragwürdig wirkt
Anbieterwechsel / Kündigung Nur in Ausnahmen sinnvoll (Rückstellungen verfallen) hoch Ausschließlich bei kurzer Vertragsdauer

Fazit

Ob und wie kräftig die LKH ihre Tarife 2027 anpasst, lässt sich heute noch nicht sagen – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie vorliegen. Eines steht allerdings fest: Eine Beitragserhöhung ist kein Schicksal. Am meisten bewirkt ein sorgfältig begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und normalerweise ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.

PKV-Beitragserhöhung kostenfrei prüfen lassen

Wir prüfen Ihre Beitragserhöhung und zeigen Ihnen konkrete und nachhaltige Tarifalternativen – ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen und bei gleichwertigem Leistungsniveau. Jetzt Unterlagen hochladen und Rückruf vereinbaren!

FAQ: Häufige Fragen zur LKH Beitragserhöhung 2027

Um wie viel erhöht die LKH 2027 die Beiträge?

Gesicherte Prozentwerte für 2027 gibt es bislang nicht. Ab Oktober 2026 werden die Anpassungen im Neugeschäft bekannt gegeben, das Änderungsschreiben für Bestandskunden geht üblicherweise im November heraus.

Was mache ich, wenn der Beitrag mein Budget übersteigt?

Bevor Sie kündigen, gibt es mehrere Zwischenstufen: der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt und der Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Bestand der Versicherungsschutz schon vor 2009, kommt unter bestimmten Voraussetzungen der Standardtarif infrage. Bei bereits aufgelaufenen Beitragsschulden greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit dem Versicherer, bevor eine Zahlung ausfällt.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer?

Nur in Ausnahmesituationen. Für Verträge ab 2009 wird allein der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs übertragen, bei älteren Verträgen verbleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim alten Versicherer. Zusätzlich steht eine neue Gesundheitsprüfung an, die auf Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beruht. Der interne Tarifwechsel ist daher fast immer der günstigere Weg.

Betrifft die Anpassung auch meine mitversicherten Kinder?

Ja, denn Kindertarife werden separat kalkuliert und lassen sich ebenfalls anpassen. Weil der Ausgangsbeitrag niedriger ist, sehen die Prozentwerte häufig höher aus als bei Erwachsenen – in Euro gerechnet bleibt die zusätzliche Belastung meist überschaubar.

Darf ich wegen der Beitragserhöhung kündigen?

Ja, das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG räumt Ihnen dafür zwei Monate ab Zugang der Mitteilung ein. In den meisten Fällen führt ein interner Tarifwechsel jedoch zum besseren Ergebnis, weil die Alterungsrückstellungen dabei erhalten bleiben. Sprechen Sie die Kündigung erst aus, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Wird der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls angehoben?

Ihr Arbeitgeber steuert die Hälfte Ihres Beitrags bei, gedeckelt auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Ist dieser Deckel bereits erreicht, tragen Sie die Erhöhung komplett selbst – Angestellte mit hohem Beitrag spüren eine Anpassung deshalb doppelt.

Bleibt mein Leistungsniveau beim internen Tarifwechsel bestehen?

Erworbene Rechte und die komplette Alterungsrückstellung bleiben bei jedem Wechsel nach § 204 VVG bestehen. Gehen Sie in einen Tarif mit gleichartigem Schutz, ändert sich am Leistungsumfang nichts. Lediglich für echte Mehrleistungen des neuen Tarifs darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung ansetzen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – wahlweise verzichten Sie auf diesen Teil.

Kann die LKH mir einen Tarifwechsel verweigern?

Nein. Auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz haben Sie nach § 204 VVG einen Rechtsanspruch, den der Versicherer nicht abweisen darf. Zulässig bleibt einzig eine Gesundheitsprüfung für echte Mehrleistungen.

Weshalb fällt meine Erhöhung höher aus als der Branchenschnitt?

Weil jeder Tarif für sich gerechnet wird. Es kommt darauf an, wie sich die Kosten in Ihrem Tarifkollektiv entwickelt haben, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Ihr Tarif für Neukunden noch geöffnet ist. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge liegen regelmäßig über dem Durchschnitt.

Woran lässt sich eine unwirksame Beitragserhöhung erkennen?

Der häufigste Ansatzpunkt ist die Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage konkret nennen; allgemeine Floskeln lässt der BGH nicht genügen. Die endgültige Einschätzung gehört in anwaltliche Hände.

Bis wann kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen?

Drei Jahre lang, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag gezahlt haben – maßgeblich ist also nicht das Datum des Erhöhungsschreibens. Für 2024 gezahlte Beiträge läuft die Frist bis zum 31.12.2027, für 2025 bis Ende 2028. Die absolute Obergrenze liegt bei zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

Weitere interessante Beiträge

Weitere interessante Inhalte