Auch der Versicherer LVM muss die Beiträge für Neukunden zum 01.01.2018 korrigieren. Beitragserhöhungen bis zu 18 % werden gemäß GEWA COMP angekündigt. Durchschnittlich erfahren Neukunden der LVM jedoch nur eine Erhöhung von 3,77 %.

 

Dies begründet sich daran, dass zwar die Bausteintarife der ambulante Leistungsabsicherung angepasst werden, jedoch teile der Tarife für stationäre und dentale Absicherung beitragsstabil bleiben oder sogar reduziert werden.

 

Alles in allem setzt die LVM ihre positive Beitragsentwicklung fort und knüpft an bisherige Erfolge an. Sicherlich handelt es sich um einen Versicherer mit einer Vergleichsweisen kleinen Versichertenanzahl, dies ist jedoch in der Vergangenheit auch für Bestandskunden nicht von Nachteil gewesen. Gerade Kunden, die langjährig bei der LVM versichert sind, bestätigen in der Praxis, dass die Prämien marktüblich und moderat angepasst wurden.

 

Welche Tarife sind konkret betroffen?

 

Beitragserhöhungen in ambulanten Bausteintarifen:

 

A0 – Steigerung 0 % - 1 %

A1200 – Steigerung 0 % - 1 %

A2000 – Steigerung 9 % - 11 %

A20/P – Steigerung 4 % - 5 %

A560 – Steigerung 13 % - 16 %

AP300 – Steigerung 17 % - 18  %

AP600 – Steigerung 16% - 17 %

 

Beitragsstabil bleiben bei den Erwachsenen folgende Tarife:

 

A230 – beitragsstabil

S1 – beitragsstabil

S2 – beitragsstabil

 

Reduziert werden die Prämien für Erwachsene in stationären und dentalen Bausteintarifen:

 

S3 – Reduzierung 3 % - 6 %

Z100/50 – Reduzierung -4%

Z100/80 – Reduzierung 0% -2 %

Z75/50 – Reduzierung 2% - 3%

 

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Was heißt das für Sie als Bestandskunde?

 

Grundsätzlich gibt es aktuell keine Hinweise für überdurchschnittliche Erhöhungen der LVM. Daher kann man aktuell davon ausgehen, dass die Erhöhungen, soweit diese durch den Treuhänder freigegeben werden, notwendig sind und moderat und marktüblich ausfallen werden.

Selbstverständlich muss auch die LVM entsprechend den steigenden Leistungsausgaben, medizinischem Fortschritt und der Niedrigzinsphase gerecht werden. Daher sind auch hier Beitragssteigerungen einzuplanen.

Da die LVM eine sehr eingegrenzte Tarifwelt vorhält, ist ein Tarifwechsel intern bei der LVM ohne Leistungskürzung nicht möglich. Dies kann in Form einer Erhöhung des Selbstbehaltes oder Verringerung der Erstattung in den Leistungsbereichen erfolgen. Hierbei sollten Mandanten nicht nur die Zahlprämie im Blick haben, sondern auch die steuerliche Absetzbarkeit, die häufig deutlich reduziert wird durch die Prämieneinsparung.

 

Da die LVM nach Recherche scheinbar keinen Tarif zur garantierten Entlastung der Prämie im Alter vorhält, sollten Kunden sich auf die steigenden Beiträge mit entsprechenden Sicherungsmöglichkeiten der Altersvorsorge ausreichend vorbereiten. Dann sollte einem ruhigen Lebensabend mit einer bezahlbaren Prämie nichts im Wege stehen.