Der Herbst ist die Zeit, um Winterreifen aufzuziehen, den Kerzen- und Teevorrat aufzufüllen, die warme Kleidung aus dem Kleiderschrank zu holen – und sich über geplante Beitragsanpassungen bei der eigenen PKV zu ärgern … Auch die LVM private Krankenversicherung hat gerade vorläufige Daten für Beitragssteigerungen zum 1. Januar 2026 mitgeteilt. Lesen Sie hier, wie Sie sich gar nicht lange damit herumplagen müssen, sondern mit der passenden Strategie Ihre PKV-Beiträge bei der LVM stabil halten oder im Idealfall nachhaltig senken können.
Diese LVM-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer
Hinweis: Die folgende Tarifübersicht zeigt Durchschnittswerte bei der aktuellen Anpassung der LVM-Beiträge in 2026 als erste Orientierung. Konkrete Prozentwerte je Alterskohorte folgen – wenn bekannt – später. Ihre individuelle Prämienhöhe kann abhängig vom Alter, Eintrittsjahr und dem gewählten Leistungsumfang davon abweichen.
Vollkostenversicherung private Krankenversicherung der LVM
LVM – Ambulant PKV (BAP 2026 Neugeschäft)
| Tarif | Kinder | Jugendl. | Erwachs. | letzte BAP |
|---|---|---|---|---|
| 22 % | 19 % | 9-11 % | 01/2025 | |
| 37 % | 34 % | 19-22 % | 01/2025 | |
| 2 % | -1 % | 15-19 % | 01/2025 | |
| 0 % | 1 % | 18-20 % | 01/2025 | |
| 10 % | 7 % | 0 % | 01/2025 | |
| 23 % | 20 % | 13-15 % | 01/2025 | |
| 23 % | 22 % | 17 % | 01/2025 | |
| 23 % | 22 % | 14-15 % | 01/2025 |
LVM – Stationär PKV (BAP 2026 Neugeschäft)
| Tarif | Kinder | Jugendl. | Erwachs. | letzte BAP |
|---|---|---|---|---|
| 36 % | 38 % | 4-5 % | 01/2025 | |
| 36 % | 38 % | 0 % | 01/2025 | |
| 36 % | 37 % | 36-37 % | 01/2025 |
LVM – Zahn PKV (BAP 2026 Neugeschäft)
| Tarif | Kinder | Jugendl. | Erwachs. | letzte BAP |
|---|---|---|---|---|
| 23 % | 27 % | 18-19 % | 01/2025 | |
| 20 % | 18 % | 11-14 % | 01/2020 | |
| 18 % | 19 % | 8-9 % | 01/2025 |
Stand: 10.2025
Warum erhöht die LVM 2026 die PKV-Beiträge?
Auf die Versicherungsbranche wirken vor allem diese beiden Werte als auslösende Faktoren für Beitragssteigerungen: die steigende Lebenserwartung und deutlich höhere Leistungsausgaben z. B. für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente.
Werden die Menschen immer älter, verlängert sich auch die Versicherungszeit gegenüber der ursprünglichen Kalkulation vom Vertragsbeginn. Die Folge: Die Beiträge müssen steigen, um die Zusatzkosten zu decken.
Erhöhen sich die Kosten für die stationäre Unterbringung und Pflege, für Operationen, Therapien oder Medikamente gegenüber den ursprünglich dafür vorgesehenen Ausgaben, müssen Beiträge steigen.
Gesetzliche Gründe für die Beitragsanpassung in der PKV
PKV-Beiträge müssen immer dann angepasst werden, wenn die Ausgaben dauerhaft von den Einnahmen abweichen – und wenn die Lebenserwartung in einem Jahrgang signifikant gestiegen ist.
Die Versicherungen müssen all ihre Tarife jedes Jahr auf diese beiden auslösenden Faktoren hin prüfen und dürfen nur unter strenger gesetzlicher Kontrolle Beitragsanpassungen vornehmen: Werden Abweichungen von 5 (reduzierte Grenze) oder 10 Prozent festgestellt, muss die LVM Beitragsanpassungen prüfen oder verpflichtend vornehmen.
Laut PKV-Verband werden 2026 voraussichtlich um die 60 Prozent aller Privatversicherten höhere Beiträge zahlen müssen. Durchschnittlich steigen die PKV-Beiträge um rund 13 Prozent.
Zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung kommt es …
- … wegen einer konstant steigenden Lebenserwartung und damit längeren Versicherungs- und Leistungsdauern (die Sterbetafeln zur Statistik werden jährlich aktualisiert)
- … wegen gestiegener Fallzahlen und höherer Behandlungskosten (aktueller Kostenschub: 2024 stiegen die Versicherungsleistungen der Branche um 10,5 % auf 39,4 Millionen)
- … wegen der allgemeinen Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
- … wegen der medizinischen Inflation (neue Medikamente, innovative Therapien, Forschung etc.)
- … wegen des niedrigen Zinsniveaus bzw. Rechnungszinses, die zu geringeren Kapitalerträgen aus den Alterungsrückstellungen führen
Die Grafik zeigt, wie sich die Beiträge bei der LVM in den letzten Jahren entwickelt haben – und zwar kontinuierlich nach oben. Das entspricht auch der allgemeinen Entwicklung in der Versicherungsbranche. Nach Statistiken des PKV-Verbands sind die Beiträge in der PKV seit 2005 um durchschnittlich 3,1 Prozent im Jahr gestiegen. Und damit im Übrigen langsamer als in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer jährlichen Steigerungsrate von 3,8 Prozent.

Quelle: psp-online
In der Langfristbetrachtung zeigt sich ein klares Muster: Einsteiger-Kombis mit hohen Selbstbehalten und reduzierten Leistungen steigen pro Jahr spürbarer, während Hochleistungs-Kombis deutlich stabiler verlaufen.
- Einsteiger (A 2500 / S3 / Z 75/50) – Regelleistungen, hoher SB: von 248,36 € (2013) auf 354,70 € (2025/26) ⇒ Ø +2,78 % p. a.
- Mittel (A 20/P / S2 / Z 100/50): von 418,71 € (2013) auf 534,03 € (2025/26) ⇒ Ø +1,89 % p. a.
- Hochleistung (A 0 / S1 / Z 100/80) – Top-Leistungen, ohne SB ambulant: von 653,84 € (2013) auf 809,82 € (2025/26) ⇒ Ø +1,66 % p. a.
Auffällig sind Stufen 2023–2025 (v. a. bei A 20/P und A 0), während die Einsteiger-Linie über den gesamten Zeitraum prozentual am kräftigsten zulegt. 2026 bleibt in allen drei Beispielkombinationen konstant gegenüber 2025.
Warum kommt es zu Beitragssprüngen bzw. wie funktioniert der Bündelungseffekt?
- Viele wundert, sorgt oder ärgert, dass ihre PKV-Beiträge sprunghaft steigen. Dahinter steckt der Bündelungseffekt als Folge von gesetzlichen Vorgaben für Beitragsanpassungen. Versicherer dürfen PKV-Beiträge nämlich weder gewinnorientiert noch willkürlich erhöhen, sondern nur dann, wenn bei auslösenden Faktoren (Leistungsausgaben, Lebenserwartung) gesetzliche Schwellenwerte übertroffen werden. Also bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent (reduzierte Grenze) bzw. mehr als 10 Prozent (Standard). Ergibt die jährliche Kalkulation Werte knapp darunter, bündeln sich die eigentlich rechnerisch nötigen Beitragsanpassungen. Dieser „Anpassungsstau“ wird dann in dem Jahr summiert nachgeholt, in dem die Grenzwerte dann übertroffen werden – und es kommt zu sprunghaften Beitragsanpassungen.
- Beispiel Bündelungseffekt PKV:
7 % + 9 % + 11 % = +27 % Beitragssteigerung im dritten Jahr
Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?
Wird bei der Lebenserwartung oder bei den Leistungsausgaben ein Anpassungsbedarf von über 10 Prozent festgestellt, müssen die PKV-Beiträge erhöht werden. Bei Abweichungen zwischen 5 und 10 Prozent hat die LVM die Wahl: PKV-Prämien anpassen oder verschieben.
Was können LVM-Versicherte jetzt tun?
Beitragserhöhungen müssen keinesfalls einfach hingenommen werden. Wer Optionen für stabile oder geringere PKV-Beiträge sucht, findet hier verschiedene gute Strategien.
1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG
Der interne PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ist die klare Nummer eins, wenn es um erfolgreiche Strategien für Beitragssenkungen geht. Hierbei wechseln Versicherte innerhalb der LVM in einen günstigeren, häufig neueren Tarif. Der PKV-Tarifwechsel ist sofort möglich und verbraucherfreundlich geregelt.
Beim PKV-Tarifwechsel ergeben sich folgende Kontinuitätsvorteile:
- die angesparten Altersrückstellungen bleiben zu vollständig erhalten
- eine Gesundheitsprüfung entfällt bzw. ist ggf. nur für Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich
- bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte (z. B. Wartezeiten) bleiben bestehen
- es ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen.
Wichtig: Der neue Tarif kann Mehrleistungen bieten, für die eine Gesundheitsprüfung und möglicherweise Zuschläge die Folge sind. Um hier Kosten zu sparen, ist es denkbar, bestimmte Leistungen auszuschließen. Eine Priorisierung nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen schafft einen guten Überblick.
Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick
- Ein Wechsel ist jederzeit zum Ersten des Folgemonats möglich
- Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen im Regelfall wie bisher
- Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
- Die PKV-Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
- Es ist feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, aber auch beim Selbstbehalt etc.
- Er ermöglicht Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen alten (Bisex-)Tarifen
- Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
- Bei einem internen Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz mit klarer Netto-Ersparnis durch saubere Gegenüberstellung „Alt vs. Neu“
Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der LVM ist die Option mit dem größten Einsparpotenzial und die Gelegenheit, Leistungen sinnvoll zu ordnen.
2) Selbstbehalt anpassen
Es ist so ein bisschen auch ein Glücksspiel, das Risiko kann aber durchaus überschaubar gestaltet werden: Selbsterhalte. Die Erhöhung des Selbstbehalts kann eine Ersparnis im bis zu vierstelligen Bereich jährlich bedeuten. Der Deal ist, dass Versicherte im Krankheitsfall einen höheren Eigenanteil selbst übernehmen und die LVM im Gegenzug Beitragsrabatte gewährt. Damit die Erhöhung des Selbstbehalts sich rechnet, sollte dieser nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Ein Selbstbehalt lohnt immer dann, wenn die zu erwartenden Eigenkosten in Summe unterhalb der jährlichen Beitragsersparnis bleiben.
Wichtig: Zu beachten ist, dass höhere Selbstbehalte nicht nur den PKV-Beitrag, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss reduzieren. Für die Einkommenssteuer bedeutet es, dass auch die steuerlich absetzbaren Beitragskosten geringer werden. Der Selbstbehalt selbst ist weder steuerlich absetzbar noch wird er vom Arbeitgeber bezuschusst.
Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts
- sofortige Beitragssenkung
- steuerlich ggf. begünstigt
- einfache Umsetzung
Unser Tipp: Lassen Sie sich möglichst mehrere Angebote mit verschiedenen Selbstbehalt-Höhen durchrechnen – mit und ohne das Einreichen von Rechnungen.
3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)
Die Verbesserung steckt schon im Wort: Finetuning. Das gezielte Justieren an den Versicherungsleistungen kann für viele schon die gewünschte Entlastung bei den Beitragskosten bringen. Dafür werden solche Leistungen gestrichen, auf die Sie gut verzichten können – und Sie bezahlen nur für das, was Sie brauchen. Für viele verzichtbar sind z. B. Komfortleistungen wie das Einzelzimmer sowie Chefarztbehandlung, freie Arztwahl oder Heilpraktikerleistungen.
Wichtig: Leistungskürzungen sollten immer mit größter Sorgfalt und nach fachlicher Beratung vorgenommen werden. Es gibt eine Grenze, die bei allen Sparvorhaben nicht überschritten werden sollte. Dazu gehören Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen (Zahnersatz) oder Hospiz- und Palliativleistungen.
4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen
Mehr eine Altersvorsorge und weniger eine Sofortmaßnahme ist der Beitragsentlastungstarif (BET) als Option zur Beitragsreduzierung. Mit dieser Ergänzung zur privaten Krankenversicherung lassen sich die Beiträge im Ruhestand gezielt senken und langfristig stabilisieren. So geht’s: Während der Versicherungszeit wird – ähnlich wie bei den verpflichtenden Altersrückstellungen – ein Kapitalstock angespart. Zum festgelegten Zeitpunkt, in der Regel um den Rentenbeginn, wird dieser als fester monatlicher Zuschuss eingesetzt, um die PKV-Prämie im Alter planbar zu senken.
Übrigens profitieren Beschäftigte von einem Beitragsentlastungstarif gleich doppelt: Zum einen beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss von 50 Prozent, zum anderen können die BET-Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Das macht den BET häufig auch zu einer attraktiven Altersvorsorgemaßnahme.
Vorteile des Zusatzbeitrags BET
- garantierte Entlastung im Rentenalter
- AG-Zuschuss möglich
- steuerlich begünstigt
Wichtig: Ein guter BET-Vertrag sieht flexible Regeln für die Anpassung und Beendigung des Vertrags sowie beim Thema Beitragsbefreiung vor.
Unser Tipp: Es ist ratsam, Angebote mit verschiedenen Ruhestandsprämien einzuholen, die auch Zuschüsse und Steuern berücksichtigen.
5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen
Die Kündigung und der Wechsel der PKV stehen in der Aufzählung der Spar-Optionen bei Beitragserhöhungen nicht nur zufällig weit hinten. Wegen des mindestens teilweisen Verlusts von Altersrückstellungen und des Risikos einer Gesundheitsprüfung samt möglicher Zuschläge ist eine Kündigung finanziell deutlich nachteilig.
Überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, eine Tarifstruktur, die nicht mehr zur eigenen Lebenssituation passt, und schlechter Kundenservice sind Gründe, die Versicherte unzufrieden machen. Wenn die Bedingungen stimmen, können Versicherte in allerdings eher seltenen Fällen besser fahren, wenn sie mit ihrer Krankenversicherung zu einem anderen Anbieter wechseln. Meist ist es eine kleine Option für Jüngere und Gesunde mit wenigen Versicherungsjahren.
Hinweis: Vor einer Kündigung sollten zuerst Alternativen wie ein interner Tarifwechsel oder Tarifoptimierungen (Selbstbehalt, Leistungskürzungen) geprüft werden. Bleibt es beim Kündigungsvorhaben, sollten stets mehrere Tarif-Optionen eingeholt werden. Aussagekräftige Kennzahlen sind z. B. die Netto-Gesamtkosten, der Übertragungswert (Altersrückstellungen), die Leistungsmerkmale und wirtschaftliche Stabilität des Versicherungsunternehmens.
Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben
Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV
- die zwingend Wiederholung der Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
- Altersrückstellungen können nur anteilig oder (häufig bei älteren Verträgen) gar nicht mitgenommen werden
6) Erhöhung formal prüfen
Es ist immer sinnvoll, Beitragsbescheide eigenständig zu prüfen oder beim Verdacht auf Fehler durch Fachkundige checken zu lassen. Wird dabei festgestellt, dass bei den formalen Anforderungen oder Begründungspflichten Fehler vorliegen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, die Beitragserhöhung anzufechten.
Darauf können Sie achten:
- Die Beitragserhöhung muss durch die PKV förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
- Wurden alle Fristen eingehalten?
- Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern.
Hinweis: Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist es geboten, sorgfältig zu prüfen, ob der Rechtsweg sich lohnt und zunächst alle anderen (Rechts‑)Mittel ausschöpfen.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen von ungebundener, fachlicher Seite vollständig prüfen!
Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur LVM-Beitragserhöhung
Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen 2026 bei der LVM verunsichern viele: Soll ich die höheren Beiträge einfach hinnehmen, intern wechseln, den Selbstbehalt oder Leistungsumfang anpassen oder doch besser kündigen?
Als gute Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere Checkliste zur LVM Beitragserhöhung 2026.
So verwenden Sie die PKV-Checkliste
- Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
- Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
- Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.
Was passiert danach?
- Wir prüfen Ihre Situation individuell:
- interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
- sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
- Beitragsentlastungstarif,
- ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
- und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
- Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.
Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das aktuelle Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.
FAQ LVM Beitragserhöhung 2026
Auch die LVM wird 2026 die Beiträge in einigen PKV anheben müssen. Nach prognostizierten Zahlen vom PKV-Verband betrifft das etwa 60 Prozent der Privatversicherten 2026. In bestimmten Umfang informieren die Versicherer – oder wir – vorab über geplante Beitragserhöhungen. Konkrete Informationen erhalten Versicherte in den Änderungsbescheiden, die spätestens im November verschickt werden. Wer betroffen ist, kann jetzt für stabile PKV-Beiträge aktiv werden und z. B. einen internen Tarifwechsel, eine Erhöhung des Selbstbehalts oder eine bedarfsgerechte Feinjustierung bei den Leistungen (mit Hilfe von Versicherungsprofis) vornehmen.
Ein interner Tarifwechsel § 204 VVG ist auch ohne Gesundheitsprüfung möglich. In der Regel immer dann, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen bietet.
Der interne Tarifwechsel ist verbraucherfreundlich unkompliziert in der Umsetzung und immer zum Ersten des Folgemonats möglich.
Ein Anrecht besteht nicht. Versicherte können aber auf der Basis der Kulanz darauf hoffen. Einige Anbieter ermöglichen es, sowohl den Selbstbehalt flexibel zu vereinbaren als auch jederzeit anzupassen. Unkompliziert lässt sich die Erhöhung des Selbstbehalts auch mit einem internen Tarifwechsel realisieren.
Steigen die PKV-Beiträge, passt sich automatisch der Arbeitgeberzuschuss daran an. Allerdings nicht unbegrenzt, sondern bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (2026 sind das 496,97 Euro pro Monat).
Freiwillige Leistungseinschränkungen können die Beiträge wunschgemäß senken, sollten aber immer mit Augenmaß vorgenommen werden. Viele können auf Komfortleistungen wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder auch auf Heilpraktikerleistungen verzichten. Bei den unverzichtbaren (und häufig besonders kostenintensiven) Basisleistungen sollte man nicht kürzen. Hierzu zählen neben dem Bereich Zahnersatz, insbesondere der Implantologie, Psychotherapie, Rücktransporte im Krankheitsfall, Hospiz- und Palliativleistungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen oder die Anschlussheilbehandlung.
Die Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden, obwohl häufig in einem Vertrag kombiniert, separat kalkuliert und erhöht.
Ob Versicherer die leistungsfreie Zeit, die für die Beitragsrückerstattung wichtig ist, nach einem internen Tarifwechsel anerkennt, passiert auf der Basis von Kulanz. Im Idealfall wird die Vorlaufzeit, also die Monate im alten Tarif, auf den neuen Tarif angerechnet. Im neuen Tarif können dann allerdings andere Regelungen hinsichtlich Höhe, Staffel, Voraussetzungen etc. gelten. Im ungünstigen Fall rechnet der Versicherer keine Vorlaufzeit an und markiert den PKV-Tarifwechsel als Neubeginn für die Leistungsfreiheit. Interne Wechsel wegen Beitragserhöhungen zum 1. Januar sind ein guter Zeitpunkt, da hier in der Regel auch das Versicherungsjahr startet.
Steigen die PKV-Beträge, ändern sich die Beihilfeleistungen nicht. Die Erhöhung betrifft also nur den Teil der Gesundheitskosten, die Beihilfeberechtigte ohnehin allein tragen.
Auf Antrag können teure Risikozuschläge reduziert oder sogar vollständig entfernt werden. Das ist beispielsweise bei überstandenen Rückenleiden, Bandscheibenvorfällen ohne Folgeschäden, bestimmten Hauterkrankungen, allergischen Beschwerden mit langfristiger Beschwerdefreiheit, depressiven Episoden ohne Rückfall über mehrere Jahre etc. vorstellbar.
PKV-Beitragserhöhung kostenfrei prüfen lassen
Wir prüfen gern Ihre LVM-Beitragserhöhung und zeigen Ihnen konkrete und nachhaltige Tarifalternativen für einen Wechsel ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen in einen Tarif mit mindestens gleichwertigem Leistungsniveau und spürbarer finanzieller Entlastung. Jetzt Unterlagen hochladen und Rückruftermin vereinbaren!



