Woher die Erhöhung kommt, was erlaubt ist und was Sie tun können
Gegen Jahresende teilen die privaten Krankenversicherer mit, welche Beiträge im neuen Jahr fällig werden. Kundinnen und Kunden der LVM beschäftigt daher die Frage, ob und wie deutlich ihre private Krankenversicherung 2027 teurer wird.
Unser Fazit zur LVM vorab: Konkrete Prozentwerte zur Beitragsanpassung der LVM für das Jahr 2027 sind bisher nicht bekannt. Erst ab Oktober 2026 wird mitgeteilt, welche Tarife sich in welchem Umfang ändern – wir tragen die Angaben hier für Sie nach, sobald sie offiziell veröffentlicht und bestätigt sind. Bis dahin erläutern wir, wie eine Beitragsanpassung rechnerisch zustande kommt und welche Wege Ihnen offenstehen, um eine Erhöhung deutlich abzumildern.
Steigen 2027 die Beiträge der LVM?
Wie bei jedem privaten Krankenversicherer steht auch bei der LVM jeder Tarif einmal im Jahr auf dem Prüfstand. Passt die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft nicht mehr zu den realen Kosten, kann daraus eine Beitragsanpassung (BAP) resultieren. Als Erstes werden die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse) mitgeteilt, die für Kundinnen und Kunden gelten, die neu zur LVM wechseln; die Zahlen zu älteren, schon geschlossenen Bestandstarifen kommen später und liegen bei diesen geschlossenen Tarifen häufig höher.
Ob es Ihren Tarif im kommenden Jahr trifft, bestimmen Tarifgeneration, Eintrittsalter und der vereinbarte Leistungsumfang. Deswegen kann die Anpassung für zwei Versicherte beim selben Unternehmen völlig verschieden ausfallen.
Wann trifft die Mitteilung über die Beitragserhöhung ein?
Die Änderungsmitteilung, offiziell der Nachtrag zum Versicherungsschein, geht Ihnen normalerweise etwa sechs Wochen vor dem Wirksamwerden zu und damit meistens im November. Aus rechtlicher Sicht greift die Neufestsetzung ab dem Beginn des zweiten Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 203 Abs. 5 VVG); für die meisten Gesellschaften bedeutet das den 1. Januar. Das Schreiben führt den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe auf.
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Beitragserhöhung der LVM im Briefkasten? Ihr Handlungsleitfaden für die nächsten Wochen
Vorweg das Wichtigste: Bewahren Sie Ruhe und kündigen Sie nicht überstürzt. Eine Kündigung kostet Sie üblicherweise einen Großteil oder sämtliche gebildeten Altersrückstellungen und bringt eine erneute Gesundheitsprüfung mit sich. Arbeiten Sie stattdessen die folgenden Punkte der Reihe nach ab:
- Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – der Hebel mit der größten Wirkung. Sie wechseln beim selben Versicherer in einen leistungsähnlichen Tarif, die Alterungsrückstellungen bleiben lückenlos erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nur bei echten Mehrleistungen zulässig, und der Versicherer darf Ihnen den Wechsel nicht verwehren. Im Durchschnitt sind bis zu 43 % Ersparnis möglich.
- Den Selbstbehalt planvoll erhöhen. Das senkt den Beitrag; als Faustregel sollte die Ersparnis über der möglichen Eigenbeteiligung liegen. Gleichzeitig sinkt damit auch der Arbeitgeberzuschuss.
- Die Leistungen neu ordnen. Komfortbausteine ohne echten Nutzen für Sie können gestrichen werden; unverzichtbare Leistungen wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollten unangetastet bleiben.
- Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Er sorgt für ruhigere Beiträge im Ruhestand, wird oft vom Arbeitgeber bezuschusst und ist steuerlich begünstigt.
- Die Erhöhung formal untersuchen lassen und bei Bedarf eine Rückforderung oder anwaltliche Prüfung einleiten.
Sollten Sie sich am Ende doch für einen Wechsel entscheiden: Jede Beitragserhöhung verschafft Ihnen ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG), das zwei Monate ab Zugang der Mitteilung besteht. Kündigen Sie jedoch erst, wenn ein nahtloser Anschluss-Schutz gesichert ist.
Der auslösende Faktor: was hinter jeder Anpassung steckt
Ein Versicherer kann den Beitrag nicht so frei bestimmen wie ein Stromanbieter seinen Tarif. Maßstab ist § 203 Abs. 2 VVG: Anpassen darf er nur, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend verändert hat – also die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).
Ausschlaggebend dafür, ob eine Anpassung erfolgen muss, ist der sogenannte auslösende Faktor: das Verhältnis der tatsächlich benötigten zu den ursprünglich kalkulierten Werten. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) legt fest, wie er berechnet wird. Im Kern gilt:
- Leistungsausgaben: Ab einer Abweichung von über 10 % ist die Beitragsanpassung verpflichtend. Viele Tarife enthalten eine abgesenkte Schwelle von 5 % – die Anpassung erfolgt dann früher, dafür in kleineren Schritten. Solange die Abweichung unter 5 % bleibt, ist eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen.
- Sterbewahrscheinlichkeit: Für diese Rechnungsgrundlage liegt die Schwelle bei über 5 %.
Eine Kostensteigerung, die sich als vorübergehend erweist, genügt als Anlass nicht. Erst nach Überschreiten des auslösenden Faktors nehmen ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin die Beitragsanpassung unter die Lupe und bestätigen sie.
Was den PKV-Beitrag in der Kalkulation nach oben zieht
- Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Um rund 30 % sind die Leistungsausgaben der PKV in nur fünf Jahren gewachsen. (Quelle: https://www.pkv.de/)
- Steigende Lebenserwartung: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Leistungen werden über die Zeit in Anspruch genommen.
- Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV) ist entscheidend, sondern der Rechnungszins des jeweiligen Tarifs. Fällt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, ist der Versicherer gezwungen, den Rechnungszins bei der nächsten Beitragsanpassung zu reduzieren. Eine Zinsgarantie wie in der Lebensversicherung gibt es hier nicht – auch bestehende Verträge werden von der Absenkung erfasst. Schon rund 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins bedeuten knapp 1 % mehr Beitrag, weshalb Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung besonders deutlich ausfallen. Das höhere Marktzinsniveau entlastet erst nach und nach, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
- Kollektiv- und Stornoeffekte: Verkleinert sich ein Tarifkollektiv, müssen die Kosten von weniger Schultern getragen werden.
Warum sich PKV‑Beiträge sprunghaft verändern: der Bündelungseffekt
Oft bewegen sich PKV-Beiträge über Jahre hinweg keinen Millimeter, dann kommt ein umso größerer Sprung. Denn solange der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5 % liegt, darf der Versicherer die Beiträge gar nicht anpassen.
Sobald diese Schwelle erreicht ist, muss in dem betreffenden Jahr auch der bis dahin aufgelaufene Anpassungsbedarf mit abgedeckt werden.

Dagegen wirkt die Limitierung: Versicherer sind verpflichtet, Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) einzusetzen, um besonders große Beitragssprünge abzufedern – vor allem für ältere Versicherte. Die Herangehensweise ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Manche stellen auf einen Schlag hohe Beträge bereit und drücken die Erhöhung für ein bis zwei Jahre kräftig, so hält es beispielsweise die Generali. Andere verteilen die Mittel über eine längere Zeitspanne: Im einzelnen Jahr fällt die Abfederung geringer aus, sie hält dafür länger an, wie es die Hallesche Krankenversicherung handhabt.
Warum alte, geschlossene Tarife die höchsten Aufschläge tragen
Am stärksten betroffen sind geschlossene Tarife, in denen kein Nachwuchs an jungen Versicherten mehr hinzukommt: Das Kollektiv altert und die Ausgaben steigen (Vergreisungseffekt). Zusätzlich wirkt die Unterscheidung zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Wer heute noch einen alten Bisex-Tarif hält, besitzt in aller Regel das größte Optimierungspotenzial.
Wie stark sind die Beiträge bislang gestiegen?
Nach etlichen sehr moderaten Jahren folgte zuletzt ein klarer Sprung. Im branchenweiten Musterfall fiel die durchschnittliche Anpassung 2023 mit rund 1 % sehr niedrig aus, 2025 dagegen mit etwa 10,6 % so hoch wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr.

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Die Auswertung stützt sich auf die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten gemeldet haben – zusammengenommen rund 42 % Marktanteil.
Auch 2027 erwartet die Branche einen Zuwachs im niedrigen zweistelligen Bereich; betroffen sein dürfte etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Privatversicherten. Es handelt sich dabei um einen Branchenschnitt – Ihr Tarif kann deutlich darunter oder darüber liegen.
Die LVM im Marktvergleich 2027
Wie hoch die Anpassungen 2027 ausfallen, geht zwischen den Anbietern weit auseinander. Unsere eigene Auswertung der bereits veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) bildet die Spannweite je Gesellschaft ab – gemittelt über sämtliche Tarife und Alterskohorten. Der Durchschnitt über alle ausgewerteten Gesellschaften beträgt rund 13,7 %; wo genau sich die LVM für 2027 einreiht, ergänzen wir an dieser Stelle, sobald uns der offizielle Wert vorliegt.
PKV oder GKV – welches System verteuert sich schneller?
Ein hartnäckiges Missverständnis lautet, die PKV werde zwangsläufig teurer als die GKV. Über lange Zeiträume betrachtet stimmt das nicht: Seit 2005 wuchsen die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,1 % jährlich, in der GKV um 3,8 % jährlich.

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100), abgeleitet aus den Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.
Dazu kommt ein inhaltlicher Aspekt: Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird regelmäßig überarbeitet, meist zulasten der Versicherten, während der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert bleibt.
Ist die Beitragserhöhung rechtlich haltbar? Das sagen die Gerichte
Nicht jede Erhöhung besteht eine juristische Prüfung. § 203 Abs. 5 VVG verlangt, dass die Mitteilung die maßgeblichen Gründe benennt, gemeint ist die konkret betroffene Rechnungsgrundlage. Klargestellt hat das der BGH mit seinem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19): Eine formelhafte Begründung oder das reine Wiedergeben des Gesetzeswortlauts genügt nicht. Die Kalkulation selbst braucht der Versicherer zwar nicht offenzulegen – im Streitfall trifft ihn jedoch die Beweislast für deren Richtigkeit.
- Ein formeller Begründungsmangel macht die Anpassung unwirksam, er lässt sich aber beheben: Wird die Begründung nachgeliefert, wirkt die Anpassung von diesem Zeitpunkt an (ex nunc) – nicht jedoch rückwirkend.
- Ein späteres, wirksames Anpassungsschreiben stellt die Gesamthöhe der Prämie auf eine neue Rechtsgrundlage; eine frühere fehlerhafte Erhöhung ist für die Zukunft damit bedeutungslos.
- Fehler beim Treuhänder haben nicht zur Folge, dass eine rechnerisch richtige Anpassung automatisch unwirksam wird.
Erweist sich eine Erhöhung als formell unwirksam, können Sie zu viel gezahlte Beiträge nach § 812 BGB zurückverlangen. Die regelmäßige Verjährung liegt bei drei Jahren zum Jahresende, dazu kommt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine unwirksame Erhöhung, die Sie 2023 erreicht hat, lässt sich damit in der Regel noch bis zum 31.12.2026 durchsetzen.
Alle Maßnahmen, Wirkungen und Paragrafen auf einen Blick
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand | Für wen besonders geeignet |
|---|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204) | Bis zu ~43 % Einsparung bei vollem Erhalt der Rückstellungen | mittel | Für nahezu jeden, besonders bei alten und lang laufenden Verträgen |
| Selbstbehalt erhöhen | Der Monatsbeitrag sinkt sofort | gering | Wer wenige Rechnungen einreicht und Rücklagen hat |
| Leistungen neu ordnen | Weniger Bausteine bedeuten weniger Beitrag | gering | Wenn Komfortleistungen verzichtbar sind |
| Beitragsentlastungstarif | Niedrigere Beiträge nach dem Berufsleben | mittel | Angestellte mit Zuschuss vom Arbeitgeber |
| Formale Prüfung / Rückforderung | Rückzahlung, wenn Formfehler vorliegen | mittel–hoch | Bei zweifelhaft formulierter Begründung |
| Anbieterwechsel / Kündigung | Nur im Einzelfall sinnvoll (Rückstellungen verfallen) | hoch | Nur bei sehr kurzer Vertragsdauer |
Fazit
Wie stark die LVM ihre Tarife 2027 anpasst und ob sie es überhaupt tut, ist offen – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte reichen wir nach, sobald sie bekannt sind. Klar ist aber: Eine Beitragserhöhung ist kein Schicksal. Die größte Wirkung entfaltet ein gut vorbereiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und in aller Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.
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FAQ: Häufige Fragen zur LVM Beitragserhöhung 2027
Wie hoch fällt die Beitragserhöhung der LVM 2027 aus?
Verlässliche Prozentwerte für 2027 liegen derzeit nicht vor. Die Anpassungen im Neugeschäft werden ab Oktober 2026 veröffentlicht; Bestandskunden erhalten ihr Änderungsschreiben in der Regel im November.
Was tun, wenn der Beitrag finanziell nicht mehr tragbar ist?
Eine Kündigung ist erst der letzte Schritt. Davor stehen der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt und der Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Wer bereits vor 2009 privat versichert war, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Bestehen bereits Beitragsschulden, greift der Notlagentarif nach § 153 VAG. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, bevor eine Zahlung ausbleibt.
Bringt der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft etwas?
Nur in Ausnahmefällen. Bei Verträgen ab 2009 wird ausschließlich der Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mitgenommen, bei älteren Verträgen bleibt die gesamte Alterungsrückstellung beim bisherigen Versicherer zurück. Hinzu kommt eine neue Gesundheitsprüfung auf Grundlage Ihres jetzigen Gesundheitszustands. Aus diesen Gründen ist der interne Tarifwechsel fast immer die günstigere Lösung.
Wirkt sich die Erhöhung auch auf meine mitversicherten Kinder aus?
Ja, Kindertarife haben eine eigene Kalkulation und können deshalb ebenfalls angepasst werden. Prozentual wirken die Werte oft höher als bei Erwachsenen, weil der Ausgangsbeitrag geringer ist – in Euro gerechnet bleibt der Aufschlag meist moderat.
Berechtigt mich die Beitragserhöhung zur Kündigung?
Ja, dafür gibt es das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. Meistens fahren Sie mit einem internen Tarifwechsel besser, weil dabei die Alterungsrückstellungen erhalten bleiben. Kündigen Sie erst, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Erhöht sich mein Arbeitgeberzuschuss automatisch mit?
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, jedoch maximal die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Wer diese Grenze bereits erreicht hat, zahlt die Erhöhung vollständig aus eigener Tasche – Angestellte mit hohem Beitrag trifft eine Anpassung deshalb doppelt.
Behalte ich meine Leistungen bei einem internen Tarifwechsel?
Erworbene Rechte und die vollständige Alterungsrückstellung bleiben bei jedem Wechsel nach § 204 VVG erhalten. Bei einem Tarif mit gleichartigem Schutz bleibt der Leistungsumfang unverändert. Nur wenn der neue Tarif echte Mehrleistungen bietet, darf der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung verlangen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren – Sie können auf diesen Teil auch verzichten.
Darf die LVM einen Tarifwechsel ablehnen?
Nein. § 204 VVG gibt Ihnen einen Rechtsanspruch auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz, den der Versicherer nicht verweigern darf. Zulässig ist lediglich eine Gesundheitsprüfung für echte Mehrleistungen.
Warum liegt meine Erhöhung über dem Branchendurchschnitt?
Weil jeder Tarif eigenständig kalkuliert wird. Es zählen die Kostenentwicklung in Ihrem Tarifkollektiv, der Abstand zur vorherigen Anpassung und die Frage, ob Ihr Tarif noch für Neukunden offensteht. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge bewegen sich regelmäßig oberhalb des Durchschnitts.
Wie erkenne ich eine unwirksame Beitragserhöhung?
Häufigster Ansatzpunkt ist die Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Sie muss die maßgebliche Rechnungsgrundlage konkret ausweisen, mit bloßen Floskeln gibt sich der BGH nicht zufrieden. Die abschließende Beurteilung sollte anwaltlich erfolgen.
Wie weit zurück kann ich zu viel gezahlte Beiträge einfordern?
Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der jeweilige Beitrag gezahlt wurde – und nicht ab dem Erhöhungsschreiben. Für 2024 gezahlte Beiträge endet die Frist somit am 31.12.2027, für 2025 mit Ablauf des Jahres 2028. Absolute Obergrenze sind zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs.



