AXA Beitragsanpassungen sind unwirksam! Nach dem überraschenden Urteil am Landgericht Potsdam kommt der Streit der AXA um seinen Treuhänder nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hat ein AXA-Versicherter mit einer Krankenvollversicherung. Laut dem aktuellen Urteil erhält er seine gezahlten Beitragserhöhungen, eine vierstellige Summe, für 2012 und 2013 inklusive Zinsen von der AXA zurück. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist ein Paukenschlag. Erfahren Sie hier, was das Urteil zu Beitragserstattungen für die AXA und für die gesamte deutsche Versicherungsbranche bedeutet. Wurden AXA-Beitragserhöhungen zu Unrecht erhoben und müssen private Krankenkassen nun Milliarden zurückzahlen?

AXA-Urteil zu Rückforderungen – worum geht es?

Der Kläger beschuldigt die AXA, ihre Beiträge in den betreffenden Jahren zu Unrecht angehoben zu haben. Konkreter Anlass der Klage beziehungsweise des Verfahrens sind Zweifel an der Unabhängigkeit des sogenannten mathematischen Treuhänders, der die Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen bei der AXA prüft. Zur Rolle des Treuhänders steht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass ein PKV-Versicherer die Beiträge nur dann erhöhen kann, „sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.“

 

Tatsächlich gibt es nur wenige auf die PKV spezialisierte Treuhänder, die zudem häufig nur einen kleinen Kundenkreis betreuen. In diesem Fall geht man davon aus, dass der Treuhänder überwiegend für die AXA tätig war, in jedem Falle deutlich über den 30 Prozent, die Gutachter von einem Auftraggeber beziehen dürfen.

 

Als Begründung für das Urteil kam das Potsdamer Landgericht zu dem Schluss, dass der Treuhänder der AXA, der zur Absegnung der grundlegenden Berechnungen beauftragt war, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen abhängig vom Versicherungsunternehmen und somit befangen gewesen sein soll. Schließlich hat das Landgericht Potsdam dem Kläger zugesprochen, dass er auch zukünftig nur die alten Beitragssätze aus 2011 bezahlen muss.  

 

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Die AXA wie die gesamte PKV-Branche sowie mittlerweile auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Aktuarvereinigung halten die Unabhängigkeit jedoch für gegeben, weshalb die AXA auch in Revision* geht.

 

Was bedeutet das Urteil für die Branche?

Da neben der Axa auch etliche anderen private Krankenversicherungen die Beiträge in ähnlicher Weise angehoben haben, ist davon auszugehen, dass dieses Urteil die meisten der rund neun Millionen Privatversicherten in Deutschland betrifft. Allein auf die AXA könnten Rückforderungen von mehreren hundert Millionen Euro zukommen. Das überrascht nicht. Branchenexperten errechneten, dass die Rückforderungssumme für einen AXA-Versicherter, der seit 2008 Beitragserhöhungen erhalten hat, sich mittlerweile um die 10.000 Euro beläuft.

 

Wie erhalten PKV-Versicherte zu viel gezahlte Beiträge zurück?

Nach aktuellem Stand müsste jeder Versicherte in einem Zivilprozess einzeln vor Gericht ziehen und seine Rückforderungen individuell bei seinem PKV-Anbieter einklagen. Erst eine Grundsatzentscheidung des BGH könnte für alle AXA-Versicherten beziehungsweise für alle Privatversicherten die Frage der Unabhängigkeit von Treuhändern klären. Vonseiten der AXA zeigt man sich zuversichtlich, dass der BGH die rechtliche Auffassung und Vorgehensweise bestätigt.

 

Eine weitere effektive Möglichkeit, um Beiträge zwar nicht rückwirkend, aber zukünftig zu senken, ist der interne Tarifwechsel. Ein Wechsel in einen neuen, mindestens gleichwertig oder sogar leistungsstärkeren Tarif, steht allen Privatversicherten rechtlich zu und kann für spürbare finanzielle Entlastung sorgen. Insbesondere langjährig Versicherte bezahlen häufig zu viel. Lassen Sie Ihre Tarifoptionen von einem unabhängigen Versicherungsberater wie KVoptimal.de prüfen. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches PKV-Gutachten mit Ihren Tarifalternativen. Somit bekommen Sie einen Überblick, ob sich ein Wechsel lohnt – die kompetente Beratung durch unsere Fachberater über den gesamten Wechselprozess inklusive.

 

*Quelle: http://versicherungswirtschaft-heute.de/unternehmen-management/beitragsanpassung-vor-gericht-die-letzte-chance-der-axa/ (Stand 23.10.2017)