Warum der Beitrag steigt, was das Gesetz vorgibt und wie Sie reagieren
Sobald sich das Jahr dem Ende neigt, informieren die privaten Krankenversicherer über die Beitragshöhe der kommenden zwölf Monate. Kundinnen und Kunden der Nürnberger beschäftigt daher die Frage, ob und in welchem Umfang ihre private Krankenversicherung 2027 teurer wird.
Unser Fazit zur Nürnberger vorab: Gesicherte Prozentwerte zur Beitragsanpassung der Nürnberger für das Jahr 2027 sind bisher nicht veröffentlicht. Welcher Tarif sich um wie viel verändert, erfahren Versicherte frühestens ab Oktober 2026 – wir ergänzen die Angaben an dieser Stelle, sobald sie offiziell vorliegen und bestätigt sind. Bis dahin zeigen wir Ihnen, wie eine Beitragsanpassung rechnerisch zustande kommt und welche Möglichkeiten Sie haben, eine Erhöhung wirksam abzufangen.
Wird die Nürnberger 2027 die Beiträge anheben?
Ebenso wie alle anderen privaten Krankenversicherer überprüft die Nürnberger jeden einzelnen Tarif im Jahresrhythmus. Klafft zwischen der ursprünglichen Kalkulation und den tatsächlichen Kosten dauerhaft eine Lücke, kann eine Beitragsanpassung (BAP) folgen. Den Anfang machen dabei stets die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), also für Kunden, die künftig neu bei der Nürnberger unterschreiben; für ältere, inzwischen geschlossene Bestandstarife werden die Werte später bekannt gegeben und liegen bei diesen geschlossenen Tarifen vielfach höher.
Entscheidend dafür, ob Ihr eigener Tarif im kommenden Jahr teurer wird, sind Tarifgeneration, Eintrittsalter und der vereinbarte Leistungsumfang. Deswegen bekommen zwei Versicherte ein und derselben Gesellschaft mitunter völlig verschiedene Anpassungen.
Zu welchem Zeitpunkt erhalte ich die Mitteilung über die Beitragserhöhung?
Der Nachtrag zum Versicherungsschein, also die offizielle Änderungsmitteilung, landet normalerweise etwa sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Ihrem Briefkasten – überwiegend im November. Wirksam wird die Neufestsetzung rechtlich mit dem Beginn des zweiten auf die Mitteilung folgenden Monats (§ 203 Abs. 5 VVG), was bei den meisten Gesellschaften auf den 1. Januar hinausläuft. Das Schreiben führt den neuen Beitrag, den Stichtag und die maßgeblichen Gründe auf.
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Schreiben zur Beitragserhöhung der Nürnberger im Briefkasten? So gehen Sie jetzt Schritt für Schritt vor
Das Wichtigste gleich vorweg: Handeln Sie besonnen und sprechen Sie keine übereilte Kündigung aus. Wer kündigt, verliert meist einen erheblichen Teil oder sogar sämtliche gebildeten Altersrückstellungen und muss sich erneut einer Gesundheitsprüfung stellen. Prüfen Sie stattdessen nacheinander diese Optionen:
- Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG – die stärkste Option. Der Wechsel führt in einen leistungsähnlichen Tarif beim selben Unternehmen, sämtliche Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, geprüft werden darf die Gesundheit nur bei echten Mehrleistungen, und ablehnen kann der Versicherer den Wechsel nicht. Im Mittel lassen sich bis zu 43 % einsparen.
- Den Selbstbehalt bewusst erhöhen. Das drückt den Beitrag; die Faustregel lautet, dass die Ersparnis die mögliche Eigenbeteiligung übersteigen sollte. Nicht vergessen: Der Arbeitgeberzuschuss sinkt dadurch ebenfalls.
- Den Leistungsumfang neu ordnen. Auf Komfortbausteine, die Sie nicht wirklich brauchen, kann verzichtet werden; unverzichtbare Leistungen wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung gehören dagegen erhalten.
- Beitragsentlastungstarif (BET) prüfen. Damit sichern Sie sich stabilere Beiträge im Ruhestand; häufig beteiligt sich der Arbeitgeber daran, und steuerlich ist der Baustein begünstigt.
- Die Erhöhung formell überprüfen lassen und bei Auffälligkeiten eine Rückforderung oder eine anwaltliche Prüfung anstoßen.
Falls Sie sich am Ende doch für einen Wechsel entscheiden: Mit jeder Beitragserhöhung entsteht ein Sonderkündigungsrecht (§ 205 Abs. 4 VVG), das ab Zugang der Mitteilung zwei Monate lang besteht. Kündigen Sie jedoch erst dann, wenn ein nahtloser Anschluss-Schutz feststeht.
Der auslösende Faktor: der Rechenweg hinter jeder Anpassung
Ein Versicherer darf den Beitrag – anders als etwa ein Energieanbieter – nicht frei bestimmen. Den Rahmen setzt § 203 Abs. 2 VVG: Angepasst werden darf nur dann, wenn sich eine der beiden Rechnungsgrundlagen nicht nur vorübergehend bewegt hat – also entweder die Versicherungsleistungen (die Ausgaben) oder die Sterbewahrscheinlichkeit (die Lebenserwartung).
Über die Frage, ob angepasst werden muss, entscheidet der sogenannte auslösende Faktor: Er setzt die tatsächlich benötigten Werte ins Verhältnis zu den ursprünglich kalkulierten. Die Berechnungsvorschrift dazu liefert die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Kurz zusammengefasst:
- Leistungsausgaben: Liegt die Abweichung über 10 %, muss der Beitrag angepasst werden. Viele Tarife vereinbaren eine abgesenkte Schwelle von 5 %; dann setzt die Anpassung früher ein, dafür in kleineren Schritten. Bei einer Abweichung unter 5 % ist eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen.
- Sterbewahrscheinlichkeit: In diesem Fall liegt die Schwelle bei über 5 %.
Steigen die Kosten nur vorübergehend, rechtfertigt das keine Anpassung. Erst wenn der auslösende Faktor überschritten ist, schalten sich ein unabhängiger mathematischer Treuhänder und die Finanzaufsicht BaFin ein und bestätigen die Beitragsanpassung nach eingehender Prüfung.
Diese Größen lassen den PKV-Beitrag kalkulatorisch steigen
- Medizinische Inflation und Leistungsausgaben: Um rund 30 % sind die Leistungsausgaben der PKV in nur fünf Jahren gewachsen. (Quelle: https://www.pkv.de/)
- Zunehmende Lebenserwartung: Je länger ein Vertrag läuft, desto mehr Leistungen werden über die Zeit abgerufen.
- Zinsumfeld und tariflicher Rechnungszins: Nicht die gesetzliche Obergrenze von 3,5 % (§ 4 KVAV) ist entscheidend, sondern der Rechnungszins des konkreten Tarifs. Fällt der aktuarielle Unternehmenszins (AUZ) darunter, muss der Versicherer den Rechnungszins mit der nächsten Beitragsanpassung nach unten setzen. Eine Zinsgarantie wie bei der Lebensversicherung gibt es hier nicht – auch bestehende Verträge sind von der Absenkung betroffen. Schon rund 0,1 Prozentpunkte weniger Rechnungszins bedeuten knapp 1 % mehr Beitrag, weshalb Anpassungsjahre mit Zinsabsenkung besonders kräftig ausfallen. Vom gestiegenen Marktzinsniveau profitieren die Versicherer erst mit Verzögerung, weil die Kapitalanlagen langfristig gebunden sind.
- Kollektiv- und Stornoeffekte: Verliert ein Tarifkollektiv Mitglieder, verteilen sich die Kosten auf weniger Schultern.
Der Bündelungseffekt: Weshalb PKV-Beiträge in Schüben steigen
Über mehrere Jahre hinweg tut sich beim PKV-Beitrag häufig gar nichts, dann kommt ein umso kräftigerer Sprung. Solange der auslösende Faktor knapp unter der Schwelle von 5 % bleibt, ist eine Anpassung durch den Versicherer nicht erlaubt.
Erreicht der auslösende Faktor schließlich den Schwellenwert, wird in diesem Anpassungsjahr auch der zuvor angewachsene Nachholbedarf mit ausgeglichen.

Ein Gegengewicht bildet die Limitierung: Die Versicherer müssen Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) aufwenden, um heftige Beitragssprünge zu dämpfen – vorrangig bei älteren Versicherten. Die Vorgehensweise unterscheidet sich von Haus zu Haus. Ein Teil der Anbieter setzt auf einmal viel Kapital ein und mildert die Erhöhung für ein bis zwei Jahre deutlich ab, so wie es die Generali handhabt. Andere strecken die Mittel über einen längeren Zeitraum, wodurch die Abfederung im einzelnen Jahr kleiner ausfällt, dafür aber länger trägt – ein Beispiel dafür ist die Hallesche Krankenversicherung.
Warum es alte, geschlossene Tarife besonders hart trifft
Am stärksten steigen geschlossene Tarife, in denen keine jungen Versicherten mehr hinzukommen: Das Kollektiv altert und die Ausgaben nehmen zu (Vergreisungseffekt). Ebenfalls von Bedeutung ist der Unterschied zwischen Bisex-Tarifen (Abschluss vor dem 21.12.2012) und Unisex-Tarifen. Wer heute noch in einem alten Bisex-Tarif steckt, hat meistens das größte Optimierungspotenzial.
Welche Beitragsentwicklung gab es bislang?
Einer Reihe sehr zurückhaltender Jahre folgte zuletzt ein markanter Anstieg. Im branchenweiten Musterfall fiel die durchschnittliche Anpassung 2023 mit rund 1 % sehr gering aus, 2025 dagegen mit etwa 10,6 % so hoch wie seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr.

Durchschnittliche jährliche PKV-Beitragsanpassung (Musterfall Angestellter). Quelle: map-report (Franke und Bornberg). Zugrunde liegen die elf Gesellschaften, die dem map-report vollständige Daten zur Verfügung gestellt haben – zusammengenommen rund 42 % Marktanteil.
Für 2027 stellt sich die Branche erneut auf ein Plus im niedrigen zweistelligen Bereich ein; betroffen sein wird voraussichtlich die Hälfte bis zwei Drittel aller Privatversicherten. Diese Zahl ist ein Branchenmittel – Ihr eigener Tarif kann davon nach unten wie nach oben deutlich abweichen.
Die Nürnberger im Marktvergleich 2027
Zwischen den einzelnen Anbietern liegen 2027 erhebliche Unterschiede. Aus unserer eigenen Auswertung der schon veröffentlichten Neugeschäfts-Tarife (durchschnittliche Beitragsanpassungen von 2025 auf 2026) lässt sich die Spannweite je Gesellschaft ablesen – gemittelt über alle Tarife und Alterskohorten. Im Mittel aller ausgewerteten Gesellschaften ergeben sich rund 13,7 %; an welcher Stelle die Nürnberger für 2027 steht, tragen wir hier nach, sobald der Wert bekannt ist.
PKV oder GKV – welches System verteuert sich schneller?
Hartnäckig hält sich die Annahme, die PKV müsse zwangsläufig teurer werden als die gesetzliche Krankenversicherung. Über lange Zeiträume betrachtet stimmt das nicht: Seit 2005 kletterten die Beiträge in der PKV um durchschnittlich 3,1 % pro Jahr, in der GKV um 3,8 % pro Jahr.

Quelle: Indexierte Beitragsentwicklung (2005 = 100), abgeleitet aus den Ø-Steigerungsraten laut WIP: PKV +3,1 % p. a., GKV +3,8 % p. a.
Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Der Leistungskatalog der GKV wird in schöner Regelmäßigkeit verändert, meist zulasten der Versicherten, während der in der PKV vereinbarte Leistungsumfang vertraglich garantiert bleibt.
Ist die Beitragserhöhung überhaupt wirksam? Diese Vorgaben macht die Rechtsprechung
Manche Erhöhung hält einer genaueren Prüfung nicht stand. § 203 Abs. 5 VVG schreibt vor, dass die Mitteilung die maßgeblichen Gründe angibt, also die konkret betroffene Rechnungsgrundlage. Mit dem Grundsatzurteil vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19) hat der BGH klargestellt, dass eine formelhafte Begründung oder das bloße Abschreiben des Gesetzeswortlauts nicht ausreicht. Die Kalkulation selbst muss der Versicherer zwar nicht offenlegen – für ihre Richtigkeit trägt er im Streitfall jedoch die Beweislast.
- Ein formeller Begründungsmangel lässt die Anpassung unwirksam werden, kann aber geheilt werden: Sobald die Begründung nachgereicht ist, entfaltet die Anpassung ab diesem Zeitpunkt (ex nunc) Wirkung – eine Rückwirkung tritt nicht ein.
- Mit einem späteren, wirksamen Anpassungsschreiben entsteht eine neue Rechtsgrundlage für die Gesamthöhe der Prämie; eine frühere fehlerhafte Erhöhung wirkt sich für die Zukunft dann nicht mehr aus.
- Treten beim Treuhänder Fehler auf, wird eine rechnerisch korrekte Anpassung dadurch nicht ohne Weiteres unwirksam.
War eine Erhöhung formell unwirksam, lässt sich der zu viel gezahlte Betrag nach § 812 BGB zurückverlangen. Die regelmäßige Verjährungsfrist umfasst drei Jahre zum Jahresende, hinzu kommt eine absolute Höchstfrist von zehn Jahren. Eine unwirksame Erhöhung, die Ihnen 2023 zugegangen ist, können Sie damit in der Regel noch bis zum 31.12.2026 geltend machen.
Maßnahmen, Wirkung und Aufwand in der Übersicht
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand | Für wen besonders geeignet |
|---|---|---|---|
| Interner Tarifwechsel (§ 204) | Einsparung von bis zu ~43 %, Rückstellungen gehen nicht verloren | mittel | Für fast alle, besonders bei langer Vertragsdauer und höherem Alter |
| Selbstbehalt anheben | Direkt spürbar niedrigerer Beitrag | gering | Bei wenigen Arztrechnungen und ausreichenden Rücklagen |
| Leistungsumfang neu ordnen | Weniger Bausteine, dadurch geringerer Beitrag | gering | Wenn Komfortleistungen entbehrlich sind |
| Beitragsentlastungstarif | Spürbare Entlastung ab dem Ruhestand | mittel | Für Angestellte mit Zuschuss des Arbeitgebers |
| Formale Prüfung / Rückforderung | Erstattung, wenn Formfehler vorliegen | mittel–hoch | Wenn die Begründung zweifelhaft wirkt |
| Anbieterwechsel / Kündigung | Meist nicht empfehlenswert (Rückstellungen entfallen) | hoch | Allenfalls bei sehr kurzer Vertragsdauer |
Fazit
Ob und wie deutlich die Nürnberger ihre Tarife 2027 anhebt, lässt sich heute noch nicht sagen – die konkreten Werte je Tarif und Alterskohorte reichen wir nach, sobald sie vorliegen. Eines steht jedoch fest: Eine Beitragserhöhung ist kein unabwendbares Schicksal. Am meisten bewirkt ein gut begleiteter interner Tarifwechsel, der die Altersrückstellungen erhält und in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung auskommt.
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FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Beitragserhöhung der Nürnberger 2027
Um wie viel erhöht die Nürnberger 2027 die Beiträge?
Belastbare Prozentangaben für 2027 stehen bislang aus. Die Werte für das Neugeschäft kommen ab Oktober 2026 an die Öffentlichkeit; Bestandskunden erhalten ihr Änderungsschreiben in der Regel im November.
Was mache ich, wenn der Beitrag meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt?
Eine Kündigung sollte am Ende der Überlegungen stehen. Zuvor kommen der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein höherer Selbstbehalt und der Basistarif in Betracht, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf. Bestand der Privatschutz bereits vor 2009, ist unter bestimmten Bedingungen der Standardtarif möglich. Sind Beitragsschulden aufgelaufen, kommt der Notlagentarif nach § 153 VAG zum Tragen. Wenden Sie sich an Ihren Versicherer, bevor die erste Zahlung ausfällt.
Ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter zu empfehlen?
Nur in Ausnahmesituationen. Verträge ab 2009 nehmen lediglich den Übertragungswert im Umfang des Basistarifs mit, bei älteren Verträgen verbleibt die vollständige Alterungsrückstellung beim alten Versicherer. Obendrein steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die Ihren heutigen Gesundheitszustand zugrunde legt. Deshalb ist der interne Tarifwechsel fast immer die bessere Variante.
Erfasst die Erhöhung auch meine mitversicherten Kinder?
Ja, denn Kindertarife werden eigenständig kalkuliert und lassen sich ebenso anpassen. Weil der Ausgangsbeitrag niedriger ist, wirken die Prozentwerte oft höher als bei Erwachsenen – der tatsächliche Mehrbetrag in Euro bleibt jedoch meist überschaubar.
Berechtigt mich die Beitragserhöhung zur Kündigung?
Ja, dafür gibt es das Sonderkündigungsrecht nach § 205 Abs. 4 VVG mit einer Frist von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung. In den meisten Fällen führt der interne Tarifwechsel aber weiter, weil die Alterungsrückstellungen bestehen bleiben. Sprechen Sie die Kündigung erst aus, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.
Wird der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls angehoben?
Ihr Arbeitgeber steuert die Hälfte Ihres Beitrags bei, gedeckelt auf die Hälfte des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 257 SGB V). Ist dieser Deckel bereits erreicht, bleibt die Erhöhung vollständig bei Ihnen – Angestellte mit hohem Beitrag spüren eine Anpassung deshalb besonders stark.
Behalte ich beim internen Tarifwechsel meine Leistungen?
Bei jedem Wechsel nach § 204 VVG bleiben die erworbenen Rechte und die gesamte Alterungsrückstellung bestehen. Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit gleichartigem Schutz, verändert sich auch der Leistungsumfang nicht. Ausschließlich für echte Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung durchführen und einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss festlegen – wahlweise lassen Sie diesen Teil einfach weg.
Darf die Nürnberger einen Tarifwechsel ablehnen?
Nein. Auf den Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz haben Sie nach § 204 VVG einen Rechtsanspruch, den der Versicherer nicht zurückweisen darf. Lediglich für echte Mehrleistungen ist eine Gesundheitsprüfung statthaft.
Warum fällt meine Erhöhung höher aus als der Branchenschnitt?
Weil jeder Tarif seine eigene Kalkulation hat. Es kommt darauf an, wie sich die Kosten in Ihrem Tarifkollektiv entwickelt haben, wie lange die letzte Anpassung zurückliegt und ob Ihr Tarif für Neukunden noch geöffnet ist. Geschlossene Tarife und alte Bisex-Verträge bewegen sich regelmäßig über dem Durchschnitt.
Wie stelle ich fest, ob eine Beitragserhöhung unwirksam sein könnte?
Der häufigste Ansatzpunkt liegt in der Begründung nach § 203 Abs. 5 VVG: Die betroffene Rechnungsgrundlage muss konkret benannt werden, allgemeine Textbausteine reichen nach der Rechtsprechung des BGH nicht. Die endgültige Einschätzung sollten Anwältinnen und Anwälte vornehmen.
Bis wann kann ich zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen?
Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie den jeweiligen Beitrag gezahlt haben – maßgeblich ist also nicht das Datum des Erhöhungsschreibens. Beiträge aus 2024 lassen sich damit bis zum 31.12.2027 zurückfordern, solche aus 2025 bis Ende 2028. Die absolute Grenze liegt bei zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs.



