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SDK Versicherung erhöht PKV Beiträge 2026

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Anja Glorius
12. Oktober 2025
Das müssen Sie über die PKV Beitragserhöhung der SDK wissen

Die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. (SDK) hat aktuell gute und weniger gute Nachrichten für ihre Versicherten. Erfreulich ist, dass sie das Jahr 2024 mit einem starken Geschäftsergebnis von 88,3 Mio. Euro sowie Beitragseinnahmen von über 1 Mrd. Euro abgeschlossen haben – das sind Rekordwerte für die SDK und spricht für ein stabiles Wirtschaften. Auch die geplante Fusion mit der Stuttgarter Versicherungsgruppe geht voran. Zum Ende des Jahres steht die SDK private Krankenversicherung jedoch auch vor der Aufgabe, betroffene Versicherte über steigende Beitragskosten zum kommenden Jahr zu informieren. Daten für das PKV-Neugeschäft liegen bereits vor, Änderungen für bestehende Verträge z. B. alte Bisex-Tarife folgen. Lesen Sie hier alle Neuigkeiten rund um Beitragsanpassungen bei der SDK 2026 – und auch zu Ihren guten Spar-Optionen.

Diese SDK-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer

Hinweis: Hier listen wir für eine gute Orientierung Durchschnittswerte der SDK auf mit allen bisher ausgegebenen Informationen zur Beitragsanpassung 2026. Ihre neue Prämie kann davon durchaus abweichen, weil Faktoren wie Alter, Eintrittsjahr und der gewählte Leistungsumfang Einfluss nehmen. Sobald offiziell bekannt, ergänzen wir konkrete Prozentwerte je Alterskohorte.

Vollkostenversicherung private Krankenversicherung – Neugeschäft:

SDK BAP 2026 Neugeschäft (Vollkostenversicherung - Angestellte, Selbstständige, Freiberufler)

TarifKinderJugendl.Erwachsener

AM10

22 %0 %GARANTIE

AM11

24 %0 %GARANTIE

AM12

15 %0 %GARANTIE

AM13

16 %0 %GARANTIE

AM30

GARANTIE11 %8-9 %

AM31

GARANTIE11 %8-10 %

AM32

GARANTIE14 %8-9 %

AM33

GARANTIE15 %9-11 %

NHu

GARANTIE22 %15-20 %

S1

14 %32 %24-26 %

S1DD

14 %37 %27-31

S3

GARANTIE20 %21-23 %

VP

GARANTIEfolgtGARANTIE

Z6

13 %0 %GARANTIE

Z6SB

19 %0 %GARANTIE

Z8

GARANTIEfolgtGARANTIE

Z9

GARANTIEfolgtGARANTIE

Beitragsstabil laut „GARANTIE“ sind bei Erwachsenen die Tarife AM10, AM11, AM12, AM13, VP, Z6, Z6SB, Z8 und Z9. Bei Kindern sind AM30, AM31, AM32, AM33, NHu, S3, VP, Z8 und Z9 als beitragsstabil ausgewiesen. Für Jugendliche ist keine Beitragsgarantie hinterlegt.

Stand: 11.2025

Warum erhöht die SDK 2026 die PKV-Beiträge?

Mit regelmäßigen Beitragsanpassungen ist leider zu rechnen. Um die Mechanismen dahinter zu verstehen, muss man sich die Gründe für höhere Beiträge anschauen. Im Bereich private Krankenversicherung wirken sich vor allem Änderungen bei der Lebenserwartung und bei der Höhe der Leistungsausgaben aus. Wenn also z. B. in einem Tarif der Altersdurchschnitt höher wird oder in mehreren Jahren in Folge die Ausgaben für medizinische Leistungen die Beitragseinnahmen im bestimmten Maße übersteigen. Man spricht hier von den sogenannten auslösenden Faktoren.

Damit Leistungen auch in Zukunft gesichert bleiben, sind Beitragsanpassungen regelmäßig notwendig.

Bei Beitragsanpassungen orientieren sich die privaten Krankenversicherungen an gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten z. B. zu Sterblichkeit und Leistungsausgaben, die jedes Jahr neu definiert werden. Jedes Jahr muss die SDK für alle Tarife checken, ob es bei den Faktoren größere Abweichungen gibt. Bei Abweichungen über 5 Prozent können sie die Beiträge anheben, ab 10 Prozent ist die Beitragsanhebung Pflicht.

Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:

  • wegen einer konstant steigenden Lebenserwartung und damit längeren Versicherungs- und Leistungsdauer (die Sterbetafeln werden jährlich aktualisiert)
  • wegen der medizinischen Inflation (neue Medikamente, innovative Therapien und Forschung)
  • wegen der allgemeinen Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!) 
  • wegen des niedrigen Zinsniveaus bzw. Rechnungszins, die geringere Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen bewirken

Die Grafik zeigt die Beitragsentwicklung bei der SDK in den letzten Jahren mit kontinuierlich steigenden PKV-Beiträgen, wie sie allgemein in der Branche zu beobachten sind.

Quelle: psponline

Die Auswertung (psp-online; Beispiel: Eintrittsalter 41) zeigt klar: Hochleistungstarife starten zwar auf höherem Beitragsniveau, verlaufen über die Jahre jedoch deutlich stabiler. Günstigere Tarifkombinationen bieten einen niedrigeren Einstieg, zeigen dafür aber dynamischere Anpassungen. Da diese Tarifwelt erst seit rund acht Jahren am Markt ist, beginnt die Darstellung ab 2017. Für 2026 lagen zum Stichtag 09.10.2025 noch keine final bestätigten Werte vor; eine mögliche Steigerung ist daher in der Grafik nicht berücksichtigt. Insgesamt bewegen sich die durchschnittlichen Jahresverläufe in einem moderaten Rahmen (großzügig gesprochen von rund ein bis etwas über drei Prozent p. a.).

Warum kommt es zu Beitragssprüngen bzw. wie funktioniert der Bündelungseffekt?

  • Der Bündelungseffekt lässt PKV-Beiträge sprunghaft steigen. Das passiert immer dann, wenn es zu einer Bündelung von mehreren kleineren Erhöhungen kommt. Wenn also die 5- oder 10-Prozent-Schwellen über mehrere Jahre in Folge knapp verpasst werden und die Beiträge daher nicht angepasst werden. Sobald jedoch die Schwelle nicht nur vorübergehend übertroffen wurde, werden die Beiträge erhöht und frühere Erhöhungsrunden aufgeholt.
  • Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 4 % + 6 % ergeben kumuliert rund +14 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.

Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?

  • Liegt der Anpassungsbedarf höher als 10 Prozent (Standard), muss die SDK die Beiträge in diesem Tarif erhöhen. Wird der reduzierte 5-Prozent-Trigger angewendet, darf die SDK früher reagieren.

Was können SDK-Versicherte jetzt tun?

Obwohl Beitragserhöhungen für die meisten ärgerlich sind, darf man sie gern auch als Chance begreifen, um Sparpotentiale zu erkennen – und zu nutzen. Denn: Höhere PKV-Beiträge müssen Versicherte nicht einfach hinnehmen. Sie haben verschiedene gute Optionen, um ihre Beiträge mindestens stabil zu halten oder nicht selten sogar spürbar zu senken. Abhängig vom gewähltem Tarif und dem Versicherer stehen Ihnen dabei unterschiedliche Optionen zur Verfügung.

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1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Wer weiß, dass viele private Krankenversicherungen bis zu mehrere hundert Tarife und Tarifkombinationen zur Wahl bieten, kann sich ausmalen, dass es Spielraum gibt. Der Wechsel in einen anderen Tarif bei der SDK ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch unkompliziert. Und er kann sich auch daher lohnen, weil die SDK in Abständen immer neue Tarife auf den Markt bringt, die vielleicht bessere Konditionen als der eigene bieten. Beim internen PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG ergeben sich folgende Kontinuitätsvorteile:

  • die gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
  • eine Gesundheitsprüfung ist nur für mögliche Mehrleistungen erforderlich
  • die Versicherungsdauer besteht weiterhin, damit bleiben bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen
  • für den internen Wechsel ist keine Kündigung nötig – und die Versicherung darf den Antrag nicht einfach ablehnen.

Vor allem Altersrückstellungen und die Gesundheitsprüfung machen den internen Tarifwechsel so attraktiv:

  • Altersrückstellungen reduzieren die Beiträge im Alter
  • Beim internen Tarifwechsel werden sie vollständig mitgenommen.
  • Eine erneute Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen führen. 
  • Beim internen Tarifwechsel in einen vergleichbaren Tarif verzichten die Versicherer im Normalfall darauf.

Wichtig: Sollte der neue Tarif umfangreiche Leistungen bieten, kann eine Gesundheitsprüfung für diesen Teil nötig werden. Alternativ lassen sich diese Mehrleistungen auch von vornherein ausschließen, wobei Leistungskürzungen auch Nachteile mit sich bringen können, wenn später doch benötigte Leistungen zur Kostenfalle werden können. Wer vorab nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen priorisiert oder professionellen Rat einholt, hat eine gute Entscheidungshilfe.

Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick

  • Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten
  • Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
  • Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
  • Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
  • Zugang zu allen Tarifserien, auch zu geschlossenen Alt-Tarifen
  • Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
  • Versicherte können meist aus allen Tarifserien wählen, also auch aus alten geschlossenen Tarifen
  • Bei einem Wechsel mit KVOptimal.de: Volle Transparenz durch saubere Gegenüberstellung „Alt vs. Neu“ mit klarer Netto-Ersparnis

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der SDK ist häufig die beste Option, um Beiträge nachhaltig zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.

2) Selbstbehalt anpassen

Ist ein Selbstbehalt vereinbart, übernehmen Versicherte bis zu einem festen Betrag ihre jährlichen Behandlungskosten selbst – zum Beispiel 1.000 Euro oder sogar 2.500 Euro. Im Gegenzug für diese Vereinbarung gewährt ihnen die PKV Beitragsrabatte. Der Selbstbehalt lässt sich auf maximal 5.000 Euro erhöhen. Wer selten krank ist und nur wenige medizinische Leistungen beansprucht, kann dadurch oft mehrere hundert Euro und mehr im Jahr sparen. Damit das eine positive Gewinnrechnung wird, sollten die zu erwartenden Eigenkosten unterhalb der jährlichen Beitragsersparnis bleiben.

Wichtig: Ein höherer Selbstbehalt wirkt sich verschieden aus: Zunächst senkt er nicht nur den PKV-Beitrag, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss (die Selbstbehalte werden nicht bezuschusst). Das kann steuerlich wichtig werden, wenn die absetzbaren Kosten geringer werden. Außerdem ist der Selbstbehalt meist nicht absetzbar.

Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts

  • sofortige Beitragssenkung 
  • steuerlich ggf. begünstigt
  • einfache Umsetzung

Unser Tipp: Bevor Sie den Selbstbehalt erhöhen, ist es lohnend, sich ein, zwei Szenarien durchrechnen zu lassen – mit und ohne das Einreichen von Rechnungen.

3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)

Eine Besonderheit in der privaten Krankenversicherung ist die Möglichkeit, den Leistungsumfang selbst gestalten zu können. Das lässt sich auch beim „Vorhaben Beitragssenkung“ nutzen. Wählen Sie verzichtbare Leistungen wie freie Arztwahl, Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen ab und sparen Sie dadurch PKV-Beiträge. 

Wichtig: Leistungskürzungen ja, aber mit Augenmaß! Bestimmte Basis-Leistungen wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen etc. sind unentbehrlich und sollten unbedingt erhalten bleiben.

4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen

Mehr eine Vorsorgemaßnahme für bezahlbare Beiträge im Alter ist der Beitragsentlastungstarif (BET). Hier wird über die Jahre zusätzlich zu den Altersrückstellungen ein Zusatzbeitrag angespart, von dem ab dem Ruhestand monatlich eine Summe ausgezahlt wird, um die Ruhestandsprämie garantiert zu reduzieren. Da der BET-Beitrag normalerweise wie der PKV-Beitrag vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst wird und steuerlich absetzbar ist, ist er für abhängig Beschäftigte besonders lohnend. 

Vorteile des Zusatzbeitrags BET

  • garantierte Entlastung im Rentenalter
  • AG-Zuschuss möglich
  • steuerlich begünstigt

Wichtig: Die BET-Beitragshöhe sollte so gewählt werden, dass sie bequem leistbar bleibt. Ein guter BET-Vertrag sieht flexible Regeln bei Anpassung und Beendigung sowie ggf. beim Thema Beitragsbefreiung vor.

Unser Tipp: Zur Orientierung können Sie Angebote für einen BET-Tarif inklusive Zuschuss und Steuern einholen und mit verschiedenen Ruhestandsprämien durchrechnen lassen.

5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen

Eigentlich keine Option ist die Kündigung der PKV. Der Verlust von (mindestens einem Teil) der Altersrückstellungen sowie das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung (Stichwort Risikozuschläge) machen die Kündigung finanziell unattraktiv.

Unser Tipp: Schöpfen Sie zunächst andere (naheliegendere) Optionen, wie einen Tarifwechsel oder die Erhöhung des Selbstbehalts aus! Vor einem Anbieterwechsel sollten unbedingt mehrere Angebote eingeholt werden, da es bei den privaten Krankenversicherungen große Beitragsdifferenzen gibt. Gute Kennwerte für einen Vergleich sind die Netto-Gesamtkosten, Übertragungswerte (Altersrückstellungen), Leistungsdetails und die Stabilität. Ungebundene Versicherungsexperten können anonyme Anfragen bei verschiedenen Versicherungen stellen, um konkrete Beitragshöhen zu erhalten.

Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben

Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV

  • eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
  • Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden

6) Erhöhung formal prüfen

Zugegeben, die Versicherungsbranche hat ihre eigene Sprache und ist für Laien häufig schwer verständlich. Zudem ist das Tarifsystem bereits bei einzelnen Versicherungen bereits so komplex, dass es kaum möglich ist, selbst einzuschätzen, ob man im passenden Tarif versichert ist – oder ob mit der aktuellen Beitragserhöhung alles korrekt ist. Es gab schon verschiedene Fälle, bei denen Beitragserhöhungen nach Formfehlern unwirksam wurden bzw. Nachberechnungen und Rückerstattungen zur Folge hatten. 

Darauf können Sie achten:

  • Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
  • Wurden alle Fristen eingehalten? 
  • Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen!

Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur SDK-Beitragserhöhung

Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der SDK sorgen bei den betroffenen Versicherten für Unmut, Frust – und nicht selten für echte Geldsorgen: Soll ich es einfach hinnehmen, intern wechseln, den Selbstbehalt oder Leistungsumfang anpassen oder doch kündigen?

Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur SDK Beitragserhöhung.

So verwenden Sie die PKV-Checkliste

  1. Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
  2. Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
  3. Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.

Was passiert danach?

  • Wir prüfen Ihre Situation individuell:
    • interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
    • sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
    • Beitragsentlastungstarif,
    • ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
    • und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
  • Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.

Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.

FAQ – SDK Beitragserhöhung 2026

Kommt 2026 eine Beitragserhöhung bei der SDK?

Ja, für einige Versicherte bei der SDK wird es 2026 teurer, weil die PKV-Beiträge steigen. Der PKV-Verband erwartet, dass etwa 60 Prozent der Privatversicherten ab dem nächsten Jahr mit höheren Beiträgen rechnen müssen. Bis spätestens sechs Wochen vor Jahresablauf müssen die Versicherer Änderungsbescheide versenden. Die Betroffenen haben jetzt verschiedene Optionen, darauf zu reagieren, wie z. B. den internen Tarifwechsel, die Erhöhung des Selbstbehalts, eine bedarfsgerechte Feinjustierung bei den Leistungen.

Unterscheiden sich Neugeschäft und Bestand bei den Anpassungen?

Ja. In Bezug auf Beitragsanpassungen unterscheiden sich Neugeschäft und Bestand vor allem durch unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen: Neutarife basieren auf aktuellen Daten (z. B. einem niedrigeren Rechnungszins), während Bestandstarife oft noch mit älteren, günstigeren Annahmen kalkuliert wurden. Dadurch kommt es hier häufig zu sprunghaften Beitragserhöhungen (Bündelungseffekt), während Neutarife tendenziell stabiler, aber von Anfang an teurer sind.

Kann ich intern wechseln – auch ohne Gesundheitsprüfung?

Ja, sofern der Tarif vergleichbare Leistungen bietet, entfällt die Gesundheitsprüfung, Nur bei Mehrleistungen kann eine Gesundheitsprüfung für diesen Teil nötig werden.

Habe ich bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht – und welche Fristen gelten?

Ja, im Falle von Beitragserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung und wird zum Zeitpunkt der Beitragsänderung gültig, also meist am 1.1.2026. Immer vorausgesetzt, eine nahtlose Weiterversicherung wird nachgewiesen.

Wie wirken sich Anpassungen bei Verbeamteten mit Beihilfe aus?

Beitragsanpassungen bei PKV-Tarifen wirken sich nicht auf die Beihilfe aus – diese zahlt weiterhin ihren festen Anteil an den medizinischen Leistungen. Steigt der PKV-Beitrag, betrifft das nur diesen Teil, den Beamte und Beamtinnen selbst tragen. 

Können bestehende Risikozuschläge später reduziert oder gestrichen werden?

Ja, das ist unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn sich also der Gesundheitszustand nachweislich verbessert hat oder die ursprüngliche Erkrankung dauerhaft ausgeheilt ist. Vorstellbar ist es beispielsweise bei Übergewicht, Bluthochdruck, therapierten Rückenleiden etc.. Risikozuschläge können in dem Fall auf Antrag reduziert oder gestrichen werden. Dafür wird die Versicherung ärztliche Befunde und andere Nachweise einholen.

Muss ich mein Krankentagegeld (KT) überprüfen oder anpassen?

Ja. Im Zuge einer Beitragserhöhung kann auch die Anpassung des Krankentagegelds sinnvoll werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Viele Tarife schließen eine Beitragsdynamik bereits ein und passen das Krankentagegeld regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung an. Wird die Anpassung des Krankentagegelds selbst veranlasst, können bestimmte Fristen gelten und ggf. eine Gesundheitsprüfung nötig werden.

Gibt es eine Frist oder ein Zeitfenster speziell für den internen Tarifwechsel?

Der interne Tarifwechsel ist in der Regel immer zum Ersten des Folgemonats möglich.

Wie gehe ich konkret vor, damit bei der Reaktion auf die Erhöhung nichts schiefgeht?

Die erfahrungsgemäß größte Ersparnis bringt ein interner Tarifwechsel, bei dem Sie mit Versicherungsexperten an Ihrer Seite die geeignetsten Tarife bei der SDK finden können.

Wie läuft ein interner Tarifwechsel konkret mit Tarifwechselprofis ab?

1. Ist-Analyse: aktueller Tarif, Beitrag, Selbstbehalt, Leistungsnutzung, Beitragsrückerstattung, AG-Zuschuss.
2. Zielbild festlegen: Beitrag senken, Leistungsniveau halten (gleichwertig) oder gezielt justieren.
3. Recherche & Vergleich: offene und geschlossene Alt-Tarife prüfen; gleichwertige Varianten bevorzugen (meist ohne Gesundheitsprüfung).
4. Detail-Check: GOÄ/Honorare, Reha/AHB, Hilfsmittel, Psychotherapie, Zahn, Transport; Fallstricke (Wartezeiten, Summenlimits) ausschließen.
5. Umsetzung & Fristen: Wechsel erklären lassen, Nachträge prüfen, Arbeitgeber/Beihilfe informieren.

Kann ich den Selbstbehalt mitten im Jahr anpassen?

Das kommt auf die Versicherung an. Viele ermöglichen es, den Selbstbehalt flexibel zu vereinbaren und auch unterjährig anzupassen. Dabei ist eine Erhöhung unkomplizierter als eine Senkung, bei der eine Gesundheitsprüfung nötig werden kann.

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