Tarifwechsel prüfen

UKV Versicherung erhöht PKV Beiträge 2026

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Anja Glorius
9. Oktober 2025
Das müssen Sie über die PKV Beitragserhöhung der UKV wissen

Der PKV-Verband hat gerade Zahlen dazu veröffentlicht, wie viele der Privatversicherten in Deutschland ab kommendem Jahr voraussichtlich mehr zahlen müssen. Sie gehen davon aus, dass etwa 60 Prozent 2026 mit höheren PKV-Beiträgen rechnen müssen. Was konkret auf Versicherte der UKV private Krankenversicherung zukommt, dazu hat der Versicherer selbst bereits einige Daten für das Neugeschäft veröffentlicht. Inwiefern auch Verträge in alten Bestands- und Bisex-Tarifen von der Beitragserhöhung betroffen sind, wird erfahrungsgemäß später bekannt gegeben. Hier finden Sie Näheres dazu, welche PKV-Tarife bei der UKV ab 2026 voraussichtlich mehr kosten und welche guten Spar-Optionen Sie haben.

Diese UKV-Tarife im PKV-Neugeschäft werden 2026 teurer

Hinweis: Die Tarifübersicht zeigt bisher bekannte Durchschnittswerte der UKV. Konkrete Prozentwerte je Alterskohorte ergänzen wir, sobald sie bekannt sind. Die individuelle Beitragsanpassung kann nämlich durchaus davon abweichen, weil Faktoren wie Alter, Eintrittsjahr und gewählter Leistungsumfang sie beeinflussen. Seitens der UKV erhalten Sie – so Ihr Tarif von der Beitragserhöhung betroffen ist – einen Änderungsbescheid, der spätestens sechs Wochen vor Jahresende verschickt wird. 

UKV BAP 2026 Neugeschäft (Vollkostenversicherung - Angestellte, Selbstständige & Freiberufler)

TarifKindJugendl.Erwachsener

CP‑Start 250 A

//34-37 %

CP‑Start 250 B

5 %7 %34-37 %

CP‑Start 900 A

//28-30 %

CP‑Start 900 B

25 %21 %27-29 %

Compact-Privat/S

0 %0 %6-7 %

CP/S‑Plus

GARANTIEfolgtGARANTIE

GesundVARIO 1600

-10 %-10 %36-40 %

GesundVARIO 400

41 %42 %31-33 %

GesundVARIO 800

27 %27 %36-40 %

VARIOAmbulant+

GARANTIEfolgtGARANTIE

VARIOKlinik+

GARANTIEfolgtGARANTIE

VARIOZahn+

GARANTIE0 %12-14 %

Stand: 06.11.2025

Warum erhöht die UKV 2026 die PKV-Beiträge?

Der Verdacht liegt für viele vielleicht nahe, aber: Die privaten Krankenversicherer dürfen die Beiträge nicht einfach anheben, schon gar nicht aus dem Grund, ihre Gewinne zu steigern. Vielmehr unterliegen die UKV genauso wie die BBKK im gemeinsamen Konzern einer strengen Kontrolle von staatlichen Kontrollinstanzen wie der BaFin. Werden Beiträge erhöht, sind vorab bestimmte auslösende Faktoren erfüllt worden. Dazu zählen Abweichungen bei den medizinischen Kosten bzw. Ausgaben oder bei der Lebenserwartung, die von den ursprünglich kalkulierten Werten signifikant abweichen.

Damit die zugesicherten Leistungen der privaten Krankenversicherung auch in Zukunft gewährleistet bleiben, sind regelmäßige Beitragsanpassungen erforderlich.

  • Wichtige gesetzlich vorgegebene Schwellen sind 10 Prozent (Standard) und 5 Prozent (reduzierte Grenze)
  • Muss die UKV für medizinische Leistungen in einem Tarif mehr als 10 Prozent ausgeben, als mit den Beitragseinnahmen eingeplant, folgen Beitragsanpassungen.

Versicherer dürfen ab 5 % Abweichung die Beiträge erhöhen, ab 10 % Abweichung ist es Pflicht.

Der Vorteil des niedrigeren 5-Prozent-Triggers: Beitragsanpassungen dürften geringer ausfallen, da Abweichungen schneller ausgeglichen werden. Die Kehrseite: Sie müssen ihren Versicherten häufigere Beitragserhöhungen vermitteln.

Darum kommt es zu Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung:

  • konstant steigende Lebenserwartung und damit längere Versicherungs- und Leistungsdauern
  • allgemeine Inflation (zum Vergleich: 2024 lagen die Verbraucherpreise um 19,9 % höher als 2019!)
  • medizinische Inflation: neue Medikamente, innovative Therapien und steigende Forschungskosten
  • niedriges Zinsniveau bzw. Rechnungszins reduzieren die Kapitalerträge aus den angelegten Alterungsrückstellungen

Die Grafik macht ein Bild von der Beitragsentwicklung bei der UKV über die letzten Jahre. Deutlich wird, dass die PKV-Beiträge kontinuierlich steigen, teilweise sprunghaft. Zur besseren Einordnung ein Vergleich: Laut PKV-Verband wuchsen die PKV-Beiträge seit 2005 allgemein im Schnitt um 3,1 Prozent im Jahr, während die Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen um durchschnittlich 3,8 % gestiegen.

Quelle: psponline

Hier sieht man den Bündelungseffekt in der seit 2020 eingeführten Tarifwelt sehr deutlich: Nach vergleichsweise ruhigen Jahren wurden die Beiträge in mehreren Stufen spürbar nachgezogen – eine „harte Korrektur“. Das passiert, wenn gesetzliche Anpassungsschwellen (z. B. Kosten- und Biometrie-Trigger) über Jahre knapp nicht ausgelöst werden und dann gebündelt wirksam werden.

Die Kurven deuten außerdem darauf hin, dass einzelne Varianten zum Start niedrig bepreist waren – vermutlich, um vertrieblich am Markt attraktiv aufzutreten. Sobald die Realwerte (Leistungsausgaben, Zinsen, Morbidität) diese Kalkulation nicht mehr trugen, folgten die nachholenden Anpassungen. Wichtig: Gezeigt sind Neugeschäftsbeiträge; Bestandsverträge können abweichen.

Warum kommt es zu Beitragssprüngen (Stichwort Bündelungseffekt)?

  • Beitragssprünge im zweistelligen Bereich hängen damit zusammen, dass die privaten Krankenversicherungen Beiträge nur dann anpassen dürfen, wenn gesetzlich definierte Schwellenwerte – etwa bei den Gesundheitskosten oder der Lebenserwartung – überschritten werden. Werden diese Schwellen (5 oder 10 %) mehrere Jahre in Folge knapp verfehlt, werden Anpassungen aufgeschoben und summieren bzw. bündeln sich. Sobald dann die 5 oder 10 Prozent überschritten werden, müssen alle bis dahin aufgelaufenen Veränderungen „aufgeholt“ werden. Dieser sogenannte Bündelungseffekt macht, dass PKV-Beiträge sprunghaft steigen können.
  • Beispiel Bündelungseffekt PKV: 4 % + 3 % + 8 % ergeben kumuliert rund + 15 % Beitragssteigerung im dritten Jahr.

Wann besteht eine Pflicht zur Beitragsanpassung?

Steigen die Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif um mehr als 10 Prozent, ist die UKV dazu verpflichtet, die Beiträge anzupassen. Es besteht die Option, den reduzierten Schwellenwert von 5 Prozent anzuwenden. In dem Fall werden die Beiträge zumindest eher geprüft und dann ggf. angepasst, sofern die Abweichungen als nicht vorübergehend eingeschätzt werden.

Was können Versicherte bei der UKV bei einer angekündigten Beitragserhöhung tun?

So einiges! Eine Beitragserhöhung muss nicht einfach akzeptiert werden. Die Versicherungswelt ist dynamisch durch sich wandelnde Märkte, neue Angebote und durch veränderte, verbraucherfreundlichere Rahmenbedingungen. So lässt sich in Bezug auf die PKV-Beiträge häufig durch einen vereinfachten Tarifwechsel, eine gezielte Anpassung der Leistungen mithilfe von Versicherungsprofis oder andere Sparoptionen spürbar sparen, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten. Je nach Tarif und Versicherer bieten sich unterschiedliche Strategien an.

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1) Interner PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG

Der wohl beste und erfolgversprechendste Ausweg aus einer bevorstehenden Beitragserhöhung ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. Durch einen Wechsel in einen anderen Tarif bei der UKV lassen sich die Beiträge zum Teil deutlich reduzieren. Außerdem bietet der interne Tarifwechsel folgende Kontinuitätsvorteile:

  • eine Gesundheitsprüfung ist ggf. nur für mögliche Mehrleistungen im neuen Tarif erforderlich
  • die bisher gesammelten Altersrückstellungen bleiben zu 100 % erhalten
  • klar rechtlich geregelt, ist keine Kündigung nötig – und der Versicherer darf den Antrag nicht einfach ablehnen
  • die Versicherungsdauer besteht weiterhin, weshalb bereits erworbene leistungsfreie Jahre bzw. vertragliche Rechte bestehen bleiben

Vor allem die vollständig erhalten bleibenden Altersrückstellungen und die vermiedene Gesundheitsprüfung machen den PKV-Tarifwechsel so attraktiv.

Wichtig: Eine Gesundheitsprüfung erfolgt ggf. nur, wenn der neue Tarif umfangreichere Leistungen bietet. Für diesen Teil kann die UKV eine Gesundheitsprüfung durchführen und ggf. Zuschläge vereinbaren. Um solche Risikozuschläge zu vermeiden, können Mehrleistungen ausgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass übereilt vereinbarte Leistungseinschränkungen leicht zur Kostenfalle werden können. Wichtig ist es daher, vorab nach Must-have- und Nice-to-have-Leistungen zu priorisieren bzw. professionellen Rat einzuholen.

Die Vorteile des internen PKV-Tarifwechsels im Überblick

  • Ein Wechsel ist jederzeit zum Monatsersten des Folgemonats möglich
  • Die Beiträge können durchschnittlich um 43 % gesenkt werden – ohne Anbieterwechsel und ohne neue Abschlusskosten 
  • Die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten, die Versicherungsdauer und Rechte bestehen weiter wie bisher
  • Bei gleichwertigen Leistungen im neuen Tarif entfällt die Gesundheitsprüfung (bei Mehrleistungen wird auch nur für diese geprüft)
  • Feines Leistungs-Tuning möglich in den Bereichen stationär, ambulant, Zahn, Selbstbehalt etc.
  • Bei einem Wechsel mit KVoptimal.de: Volle Transparenz durch eine saubere Gegenüberstellung und Herausstellen der klaren Netto-Ersparnis

Ein PKV-Tarifwechsel innerhalb der UKV ist häufig der beste Weg, um Beiträge zu senken und Leistungen sinnvoll zu ordnen.

2) Selbstbehalt anpassen

Die Erhöhung des Selbstbehalts ist eine gute Option, um die PKV-Beiträge sofort zu senken – also rechtzeitig vor einer angekündigten Beitragsanpassung. Die Höhe des Selbstbehalts ist häufig flexibel wählbar, darf aber 5000 Euro jährlich nicht übersteigen. Die Einsparungen sind so auch planbar: Bis zu mehrere hundert Euro und mehr im Jahr sind möglich. 

Die neue Höhe des Selbstbehalts sollte so gewählt werden, dass die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis liegen.

Wichtig: Ein höherer Selbstbehalt senkt nicht nur den PKV-Beitrag, sondern auch den Arbeitgeberzuschuss, weil sich dieser immer auf den tatsächlich gezahlten Versicherungsbeitrag bezieht. Außerdem wichtig: Selbstbehalte sind nur begrenzt steuerlich absetzbar. 

Vorteile bei der Erhöhung des Selbstbehalts

  • sofortige Beitragssenkung möglich
  • steuerlich ggf. begünstigt als außergewöhnliche Belastung
  • einfache Umsetzung

Unser Tipp: Weil eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts in der Regel nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich ist, lassen Sie sich einfach verschiedene Szenarien (mit/ohne das Einreichen von Rechnungen) „durchspielen“.

3) Leistungen gezielt justieren (Tarifoptimierung)

Um Beiträge zu sparen, lohnt sich ein Blick auf die Leistungen. Wahrscheinlich gibt es die ein oder andere Leistung, die schmerzlos entfallen kann. Wer hier für sich verzichtbare Leistungen wie etwa die freie Arztwahl, das Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerleistungen aussortiert, kann die monatlichen Beiträge sehr wahrscheinlich senken.

Wichtig: Basics wie Rehabilitationsmaßnahmen, Anschlussheilbehandlung, implantologische Leistungen beim Zahnersatz, Hospiz- und Palliativleistungen und die Absicherung weiterer individueller Risiken sind unverzichtbar!

4) Beitragsentlastungstarif (BET) nutzen

Als Zusatzbaustein ist der Beitragsentlastungstarif (BET) vor allem eine gute Option, um die PKV-Beiträge im Ruhestand planbar zu senken. Dabei handelt es sich um eine Art Sparvertrag, dessen Summe z. B. ab 65 oder 67 Jahren dafür genutzt wird, um die monatlichen Beiträge zu senken. 

Vorteile des Zusatzbeitrags BET

  • garantierte Entlastung im Rentenalter
  • AG-Zuschuss möglich
  • steuerlich begünstigt als Vorsorgeaufwand

Wichtig: Die BET-Beiträge werden ebenso wie die PKV-Beiträge vom Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze hälftig bezuschusst. Sie können bis zu einer gewissen Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Wählen Sie die BET-Beitragshöhe so, dass sie locker leistbar ist! Vorteilhaft ist es, wenn der BET-Vertrag flexible Regeln für Anpassung und Beendigung sowie bei der Beitragsbefreiung vorsieht.

Unser Tipp: Lassen Sie sich zur Orientierung berechnen, wie sich ein BET-Tarif – inklusive Arbeitgeberzuschuss und steuerlicher Effekte – im Vergleich zur erwarteten Ruhestandsprämie auswirkt.

5) Den Wechsel Ihrer privaten Krankenversicherung sorgfältig prüfen

Der Wechsel der PKV ist durch den mindestens teilweisen Verlust der Altersrückstellungen und das Risiko durch die Wiederholung der Gesundheitsprüfung für die meisten finanziell nachteilig – und daher mehrheitlich keine Option bei Beitragsanpassungen. 

Unser Tipp: Bevor Sie kündigen, schöpfen Sie zunächst alle Alternativen aus. Der interne Tarifwechsel oder Änderungen am Vertrag (Erhöhung des Selbstbehalts, gezielter Zuschnitt von Leistungen) sind gute Strategien. Wer weiterhin kündigen möchte, braucht Optionen bzw. mehrere Angebote. Hier sind die Netto-Gesamtkosten, übertragbaren Altersrückstellungen, der Leistungsumfang und die Beitragsstabilität relevante Kennzahlen zum Vergleich.

Möchten Sie Ihre PKV kündigen? Hier ein Musterschreiben

Risiken bei einer Kündigung und Wechsel der PKV

  • eine Gesundheitsprüfung kann zu Zuschlägen und Leistungsausschlüssen führen
  • Altersrückstellungen können nur teilweise oder gar nicht mitgenommen werden

6) Beitragserhöhung formal prüfen (lassen)

Änderungen, die sich finanziell auswirken, sollte man immer prüfen. Das schließt auch die Prüfung der Versicherungsunterlagen mit ein. Im Bereich private Krankenversicherung ist es empfehlenswert, den Vertrag etwa alle fünf Jahre bzw. spätestens bei einer angekündigten Beitragserhöhung zu prüfen. Fehler passieren. Durch Formfehler können Beitragserhöhungen unwirksam werden und Versicherten eröffnen, Nachberechnungen und Rückerstattungen zu erwirken. 

Darauf können Sie achten:

  • Die Beitragserhöhung muss durch die Krankenversicherung förmlich und inhaltlich korrekt begründet sein
  • Wurden alle Fristen eingehalten? 
  • Für den Rechtsweg sollte unbedingt eine juristische Vertretung beauftragt werden, um eine berechtigte Rückforderung einzufordern. Da die Kosten eines Prozesses erheblich sein können, ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob sie dem Streitwert gerecht werden.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen vollständig prüfen!

Kostenloser Quick-Check Ihrer privaten Krankenversicherung zur UKV-Beitragserhöhung

Die angekündigten PKV-Beitragsanpassungen bei der UKV sorgen für Frust, Ärger und Geldsorgen: Muss ich es einfach hinnehmen? Oder soll ich den Tarif wechseln, den Selbstbehalt anpassen oder doch kündigen?

Als Entscheidungshilfe nutzen Sie gern unsere kompakte Checkliste zur UKV Beitragserhöhung.

So verwenden Sie die PKV-Checkliste

  1. Oben Name, Beitrag (EUR/Monat), Versicherungsdauer (Jahre), Alter eintragen.
  2. Die 9 Aussagen mit Ja/Nein abhaken – bei Bedarf kurze Notizen ergänzen.
  3. Ergebnis prüfen: ≥ 3× „Ja“ → Formular absenden.

Was passiert danach?

  • Wir prüfen Ihre Situation individuell:
    • interne Tarifalternativen (inkl. geschlossener Alt-Tarife),
    • sinnvolle Selbstbehalts-/Leistungsanpassungen,
    • Beitragsentlastungstarif,
    • ggf. externe Angebote (mit Übertragungswert)
    • und die formale Wirksamkeit der Erhöhung.
  • Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit Zahlen, Fristen und dem nächsten Schritt.

Unser Tipp: Laden Sie zusätzlich das Erhöhungsschreiben und die letzte Beitragsübersicht Ihrer Krankenversicherung hoch. Das beschleunigt die Prüfung.

FAQ – UKV Beitragserhöhung 2026

Was kann ich tun, wenn ich die höhere Prämie kurzfristig nicht zahlen kann?

Bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es verschiedene Optionen. Wichtig ist es, schnell zu handeln, um Leistungseinschränkungen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Beiträge lassen sich kurzfristig einsparen mit der Erhöhung des Selbstbehalts, einem internen Tarifwechsel oder dem Ausschluss von verzichtbaren Leistungen. 

Was bedeutet der Notlagentarif konkret und wie komme ich da wieder raus?

Einen Notlagentarif müssen alle privaten Krankenversicherungen anbieten. Er ist sehr günstig, bietet dafür aber nur stark eingeschränkte Leistungen, ausschließlich für akute Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Versicherer stufen Versicherte mit Zahlungsrückstand automatisch hier ein, bis alle offenen Beitragsrückstände, Säumniszuschläge und Mahnkosten beglichen wurden. Im „Zahlungs-Notfall“ sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung, um die genauen Schulden zu klären und falls nötig, Zahlungsvereinbarungen oder Vergleiche zu besprechen.

Wie wirken sich Anpassungen bei Verbeamteten mit Beihilfe aus? 

Beitragsanpassungen in der PKV wirken sich nicht auf die Beihilfe aus – diese zahlt weiterhin ihren festen Beihilfesatz zu anfallenden Krankheitskosten. Steigt der Beitrag der PKV, betrifft das nur den Teil, den die Versicherten selbst tragen. 

Bleibt der Arbeitgeberzuschuss nach einem Tarifwechsel erhalten?

Ja, der Arbeitgeberzuschuss bleibt grundsätzlich erhalten und wird nur an die neue Beitragshöhe angepasst: Ist der neue Beitrag niedriger ist, sinkt der Zuschuss entsprechend. Steigt der Beitrag höher als der Höchstzuschuss, muss die Differenz selbst getragen werden.

Lohnt es sich, für die Beitragsrückerstattung (BRE) keine Rechnungen einzureichen?

Hierauf gibt es keine pauschale Antwort. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die erwartete Rückerstattung höher ausfällt als die Summe der selbst gezahlten Rechnungen in dem Jahr. Mit der Option Beitragsrückerstattung kann man je nach Versicherer und Geschäftserfolg Einsparungen von mehreren hundert Euro erzielen. Zu beachten ist allerdings ein gewisser Steuernachteil, wenn die Beitragsrückerstattung für die Steuerberechnung von den gezahlten PKV-Beiträgen abgezogen wird.

Wie ist das steuerlich – welche Beiträge kann ich absetzen?

Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung können als Vorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, die über die Basisabsicherung (Leistungen, die auch die GKV anbieten würde) hinausgehen. Hier hinein fallen beispielsweise Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen, Einbettzimmer etc. Ihre Versicherung stellt eine Jahresbescheinigung darüber aus, welche Teile der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.

Gilt die Erhöhung auch für die Pflegepflichtversicherung (PPV)?

Nein, eine Erhöhung der PKV-Beiträge betrifft nicht automatisch auch die Pflegepflichtversicherung (PPV) – das sind zwei getrennte Verträge, auch wenn sie oft beim gleichen Anbieter geführt werden.

Reicht es, den Selbstbehalt zum PKV-Vertrag zu erhöhen – und wann rechnet sich das?

Den Selbstbehalt erhöhen ist eine der wirksamsten Optionen, um Ihren PKV-Beitrag schnell zu senken. Ob bzw. wann er sich lohnt, ist abhängig vom eingeräumten Beitragsrabatt und der Höhe der gewünschten Einsparung. Grundsätzlich lohnt er sich, wenn die zu erwartenden Eigenkosten unter der jährlichen Beitragsersparnis bleiben. Berücksichtigt werden sollte hier allerdings, dass ein niedrigerer PKV-Beitrag die steuerlich absetzbaren Kosten verringert.

Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse beim internen Tarifwechsel?

Bleibt es beim Basisschutz, gibt es normalerweise beim PKV-Tarifwechsel keine neue Wartezeiten sowie Ausschlüsse. Anders sieht es aus, wenn der neue Tarif umfangreichere Leistungen bietet (Stichwort: Leistungsupgrade). Die PKV darf für Mehrleistungen eine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Diese kann je nach Ergebnis zu Zuschlägen (Risikozuschlag) oder Ausschlüssen (Leistungsausschluss für bestimmte Krankheiten) führen.

Kann ich intern wechseln – auch ohne Gesundheitsprüfung?

Ja. Ein interner PKV-Tarifwechsel ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, sofern der neue Tarif keine Leistungsverbesserungen gegenüber dem bisherigen Tarif enthält.

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