Seit April zahlen die gesetzlichen Krankenkassen wieder Zuschüsse für Sehhilfen. So hatte es der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am 16. Februar 2017 im Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. An sich eine gute Sache, doch wer wirklich davon profitiert, ist streng geregelt. Bei genauem Hinschauen fällt auf, dass es die Brille auf Rezept nur für einen Bruchteil der Brillenträger in Deutschland geben wird. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen für die Kostenübernahme von Sehhilfen es gibt und welche Alternativen für günstige Brillen es gibt.

Brille auf Rezept – Wer profitiert davon?

Noch bis 2003 gab es die Brille auf Rezept. Genau genommen hatten gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren nur dann Anspruch auf Sehhilfen, wenn die Sehschärfe trotz Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent betrug. Für alle anderen, die ohne Sehhilfe zwar nahezu blind sind, die aber mit Sehhilfe, eine Sehschärfe von über 30 Prozent erreichen, zahlt die Kasse nichts. Diese Versorgungslücke will das neue HHVG schließen.

Allerdings wird bereits jetzt von vielen Seiten kritisiert, dass zu wenige GKV-Versicherte vom neuen Gesetz profitieren werden. So hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ausgerechnet, dass von der neuen Regelung im HHVG nur etwa 1,4 Millionen Menschen in Deutschland profitieren. Denn sie gehören zum Kreise derjenigen, die die strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

 

Die Gesetzlichen Versicherungen übernehmen Zuschüsse für Brillengläser und Kontaktlinsen unter diesen Voraussetzungen:

 

  • bei kurz- und weitsichtigen Patienten
  • mit mehr als 6 Dioptrien oder
  • einer Hornhautverkrümmung und mehr als 4 Dioptrien

 

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Wer Anspruch auf einen Zuschuss hat, sollte sich vom Arzt ein Brillen-Rezept ausstellen lassen. Der Optiker rechnet entsprechend bis zur Höhe des Festbetrags direkt mit der Krankenkasse ab.

 

Entlastung erhalten also alle stark Kurz- und Weitsichtigen oder diejenigen mit starker Hornhautverkrümmung. Das gilt allerdings nur für die Brillengläser, denn die Krankenkassen zahlen grundsätzlich nicht für das Gestell. Auch Extras wie Entspiegelung oder Tönung müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Für die Zuschüsse der Gläser gelten Festbeträge, die zwischen 10 und 112 Euro liegen und sich nach dem Material der Gläser richten. Wichtig für Kontaktlinsenträger: Hier zahlen die Kassen erst ab einer Dioptrie von +8 oder -8. Zudem zahlt die gesetzliche Krankenkasse weiterhin Brillengläser und Kontaktlinsen für Kinder und Jugendliche. Die rund 40 Millionen restlichen Brillen- und Kontaktlinsenträger jedoch können sich weiterhin nur über die Steuererklärung einen finanziellen Zuschuss erhoffen.

 

Wie lassen sich die Kosten für meine Brille verringern?

Wenn Sie nicht die Voraussetzungen für die Zuschüsse erfüllen und auch Ihr Finanzamt diese Ausgaben nicht anerkennt, dann bleibt Ihnen eine wirksame Möglichkeit, Kosten für eine Sehhilfe zu sparen. Um die Kosten für Sehhilfen und Hilfsmittel zukünftig zu verringern, können Sie sich nämlich mit einer Krankenzusatzversicherung absichern. Wenn Sie bereits eine Zusatzversicherung abgeschlossen, lohnt es sich in jedem Falle prüfen zu lassen, ob es bei Ihrem Versicherer mittlerweile einen günstigeren Tarif für Sehhilfen gibt und sich ein interner Tarifwechsel für eine Brillenversicherung lohnt. KVoptimal.de berät Sie unabhängig und kostenfrei zu geeigneten Tarifen.

 

Was ist das HHVG?

Das HHVG wurde vor allem deshalb beschlossen, um die Veränderungen mit dem demografischen Wandel angemessen zu berücksichtigen. Dass die Bevölkerung immer älter und damit der Anteil chronisch- und mehrfachkranker Menschen immer größer wird, muss bei der medizinischen Versorgung Vorsorge und Rehabilitation stärker als bisher berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sollen Versicherte die richtigen Hilfen erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst allein bewältigen zu können. Von gesetzlich Versicherten wurde immer wieder die schlechte Qualität von den angebotenen beziehungsweise von den Kassen voll getragenen Hilfsmitteln wie Inkontinenzhilfen oder Gehhilfen bemängelt. Zukünftig sollen Krankenkassen bei Ausschreibungen für Hilfsmittel nicht mehr allein nach dem Preis, sondern nach der Qualität der Produkte auswählen.

 

Die Reform der Heil- und Hilfsmittel zielt darauf ab, mehr Qualität und Transparenz in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu bringen. Mit dem HHVG wird der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, bis Ende 2018 das Hilfsmittelverzeichnis zu aktualisieren und darüber hinaus eine Systematik zu entwickeln, um das Verzeichnis auch künftig aktuell zu halten.