Die Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

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Susanne Schimke
8. März 2019
Die Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Die Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Vor allem in jungen Jahren entscheiden sich viele Versicherte aufgrund der günstigen PKV-Beiträge und der häufig umfangreicheren Leistungen für eine private Krankenversicherung. Aus ganz unterschiedlichen Gründen, etwa aufgrund von beruflichen, finanziellen oder familiären Veränderungen, kann der Wunsch aufkommen, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln zu wollen. Tatsächlich macht es der Gesetzgeber den Privatpatienten, die zurück in die GKV wollen, schwer bis unmöglich. Für die meisten Wechselwilligen gibt es jedoch Optionen. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag die Wechseloptionen inklusive versteckter, aber dennoch legaler Schlupflöcher vor.

 

„Türöffner zur GKV“: Ihre Wechseloptionen

 

Arbeitnehmer

Grundsätzlich ist die Rückkehr in die GKV für Arbeitnehmer nur dann möglich, wenn durch Gehaltsveränderungen (wieder) eine Versicherungspflicht besteht. Dies ist der Fall, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, nicht mehr überschritten wird. Dies kann zum einen bei Jobwechsel verbunden mit einem geringeren Gehalt oder bei Arbeitszeitreduzierung (Teilzeit, Elternzeit etc.) eintreten. Da die JAEG jährlich neu festgelegt wird, kann es auch einfach passieren, dass Sie zu Beginn des neuen Kalenderjahres mit Ihrem Gehalt ganz einfach unter die neue Grenze fallen (60.750 Euro brutto jährlich, Stand 2019) und dadurch in die Versicherungspflicht in der GKV rutschen.

 

Mit Beginn des Jahres hat sich für Angestellte der Weg zurück in die GKV sogar vereinfacht. Grund dafür ist die neue Brückenteilzeit. Diese Garantie ist im neuen § 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Sie bietet Arbeitnehmern die gesetzliche Garantie, bei einem vorübergehenden Wechsel in Teilzeit später wieder in die alte Vollzeitarbeit zu wechseln. Wer also sein Einkommen durch Teilzeitarbeit soweit verringert, dass er unter die JAEG fällt, wird sofort versicherungspflichtig in der GKV. Gehen Sie nach frühestens 12 Monaten wieder in Vollzeit und übertreffen dann die JAEG wieder, können sie sich freiwillig gesetzlich versichern und in der GKV bleiben.

 

Welche Ansprüche haben Sie? Sprechen Sie uns an.

 

Allerdings ist zu überlegen, ob Sie sich den damit einhergehenden (vorübergehenden) Gehaltsverzicht leisten wollen und können. Wichtig ist zu wissen, dass mit dem niedrigeren Gehalt auch die Rentenansprüche sinken. Zudem gilt Brückenteilzeit nicht in jedem Unternehmen und für alle Arbeitnehmer. Anspruch hat nur, wer schon länger als sechs Monate in einer Firma mit mehr als 45 Arbeitnehmern beschäftigt ist. Für Versicherte mit kürzeren Beschäftigungszeiten in kleineren Betrieben gilt das Gesetz nicht. Gestaffelt nach Betriebsgrößen werden Unternehmen auch zumutbare Maximalzahlen an zu genehmigenden Brückenteilzeiten eingeräumt.

 

Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige können eigentlich nur in die GKV zurückwechseln, wenn sie in die Arbeitnehmerrolle wechseln, das heißt, eine sozialversicherungspflichtige Stelle antreten. Dabei muss das Einkommen jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen und der Versicherte darf die Altersgrenze von 55 Jahren nicht erreicht haben. Aber auch diese Hürden lässt sich unter Umständen mit einer Arbeitslosmeldung umgehen. Bei Bezug von ALG I können Sie sich nämlich gesetzlich krankenversichern. Alternativ ist es möglich, ins europäische Ausland mit Krankenversicherungspflicht zu ziehen, dort für mindestens 12 Monate einen Job anzunehmen, um dann bei der Rückkehr nach Deutschland den Vertrag mit seiner PKV beenden zu können.

 

PKV-Versicherte Ü55

Für Privatversicherte ab 55 Jahren hat der Gesetzgeber die Wechselmöglichkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung insofern beschränkt, dass Privatversicherte in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in einer GKV versichert gewesen sein müssen. Auch diese Hürde kann unter Umständen umgangen werden, wenn der Versicherte sein Einkommen auf 445 Euro (bzw. 450 Euro bei Minijob) im Monat beschränkt und damit in der kostenlosen Familienversicherung bei der GKV des Partners mitversichert werden kann.

Allerdings sollte dieser Schritt im Hinblick auf die späteren Beiträge im Ruhestand wohlüberlegt sein. Eine späte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung birgt nämlich den Nachteil, dass wahrscheinlich kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) verbunden mit günstigen Beiträgen besteht. Waren ehemals Privatversicherte in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich krankenversichert, müssen sie sich deutlich teurer freiwillig versichern.

 

Kein Hoffnung auf Wechsel in die GKV: Wer darf nicht wechseln?

Vom Alter von 55 Jahren an kennt das Sozialgesetzbuch – bis auf wenige Ausnahmen – kein Pardon mehr. Selbst, wenn jemand dann sein Einkommen drückt, zum Geringverdiener wird oder in die Arbeitslosigkeit rutscht, ist die Rückkehr ins gesetzliche System in der Regel versperrt.

Nur wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent Mitglied einer Krankenkasse oder mitversichert war, kann im Alter in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinein. Wird diese sogenannte 9/10-Klausel nicht erfüllt – was auf viele zutrifft – müssen Rentner sich freiwillig gesetzlich versichern, wobei eben alle Einnahmen einfließen und schnell der Höchstsatz der GKV fällig wird.

 

Vorab prüfen, ob der Wechsel in die GKV sinnvoll ist

Nicht zuletzt daher sollten Sie, bevor Sie einen Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse ernsthaft in Betracht ziehen, vorab klären, ob er wirklich sinnvoll ist und sich rechnet. Was viele vernachlässigen ist auch, dass mit der Rückkehr in die GKV die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung im Normalfall für Sie verlorengehen und dem bisherigen Versichertenkollektiv zufallen.

Anstelle eines Wechsels in die GKV gibt es einige gute Möglichkeiten, den PKV-Beitrag zu senken. Die wichtigste Option ist der interne Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Viele wechseln hier zum Beispiel in den Standardtarif, der ähnliche Leistungen wie die GKV bietet. Daneben kommt gegebenenfalls die Erhöhung des Selbstbehalts in Frage. Welche Option wie der interne PKV-Tarifwechsel für Sie die geeignete ist, können Sie nach einer unabhängigen Beratung bei Versicherungsexperten wie KVoptimal.de selbst entscheiden.

 

Fazit

Wie es so schön heißt: Nichts ist unmöglich. Auch wenn die Hürden in die GKV zurückzukehren, gerade für ältere Privatversicherte sehr hoch sind, gibt es in den allermeisten Fällen eine legitime Option. Allerdings sollte sich jeder die Frage stellen, ob ein Wechsel tatsächlich die erhofften Vorteile bringt und nicht durch Nutzen anderer Stellschrauben, der PKV-Beitrag zufriedenstellend gesenkt werden kann.

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