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Leistungskürzungen in der GKV – PKV als Alternative

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Susanne Schimke
10. Februar 2025
PKV als Alternative durch die Leistungskürzungen in der GKV

Im Grunde genommen geht es darum, dass alle immer die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Angesichts von aktuellen Herausforderungen wie rückläufigen Konjunkturen, unterfinanzierten Sozialsystemen und einer fortschreitenden Überalterung der Bevölkerung drohen harte Konsequenzen. Hauptsächlich geht es hier um diese zwei: Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen in der GKV. Fest steht, die Zusatzbeiträge werden in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2025 deutlich steigen – durchschnittlich knapp ein Prozent steht hier im Raum. Der Bundeskanzler hat sich im Sommer noch vehement gegen Leistungskürzungen ausgesprochen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie wahrscheinlich es ist, dass Leistungskürzungen eventuell doch bald kommen könnten bzw. was in der PKV bei diesem Thema besser funktioniert.

2025: Die Zusatzbeiträge in der GKV steigen

Mehrausgaben im stationären Bereich (hier besonders steigende Fallzahlen und steigende Pflegepersonalkosten), steigende Ausgaben für Arzneimittel, die Inflation, der medizinische Fortschritt und der demografische Wandel – die Liste ist lang mit den Faktoren, die die Beiträge in gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr steigen lassen. Tatsächlich fallen die Beitragssteigerungen sehr deutlich aus. Laut Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen wird zum Stopfen der Finanzierungslücke in Höhe von knapp 14 Milliarden eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte nötig. Damit würde der zukünftige durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent liegen.

Hintergründe lesen Sie hier: Größter Beitragssprung in der GKV 2025 erwartet.

Die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: ein Überblick

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Lösungen. Seit 1982 mussten Versicherte immer mal wieder Leistungskürzungen in der GKV hinnehmen:

ReformenWelche Leistungen wurden gekürzt
1982 KostendämpfungsgesetzErhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Heilmitteln Sehhilfe nur noch alle drei Jahre bei gleichbleibender Sehschärfe Zahnersatz: weiterhin 100 % Honorar, Laborkosten nur noch 60 % statt 80 %
1983 HaushaltsbegleitgesetzErhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Ausschluss sog. Bagatelle-Arzneien (Erkältung) Einführung Selbstbeteiligung Krankenhaus 5 DM / Tag Abschaffung kostenlose Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
1989 GesundheitsreformgesetzErhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Heilmitteln Beschränkung der Fahrtkostenerstattung Sehhilfen: nur noch 20 DM Zuschuss Sterbegeld: Kürzung + Wegfall für Neuversicherte Zahnersatz: nur noch 50 % Honorar, Laborkosten nur noch 50 % statt 60 %
1993 Gesundheits-StrukturgesetzErhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln und im Krankenhaus
1997 Beitragsentlastungsgesetz, 1. Und 2. NeuordnungsgesetzErhöhung der Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Heilmitteln, Fahrtkosten und im Krankenhaus Hilfsmittel: Einführung von Selbstbeteiligung für Bandagen, Einlagen Zahnersatz: nur noch 45 % statt 50 % Honorar, mit Bonus 55 % statt 60 % Krankengeld nur noch 70 % des Bruttoeinkommens bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens
2004 GKV-ModernisierungsgesetzPraxisgebühr 10 Euro / Quartal Einführung Zusatzbeitrag von zunächst 0,9 Prozent Erhöhung Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln, Heilmitteln und im Krankenhaus Sehhilfen: für Erwachsene Wegfall (außer schwere Sehbeeinträchtigungen) Fahrtkosten: ambulante werden nicht mehr erstattet Sterbegeld und Entbindungsgeld werden komplett gestrichen Zahnersatz: Einführung Festzuschuss
2007 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV FinanzierungsgesetzRegressmöglichkeit der Kassen für selbstverschuldete Behandlungsbedürftigkeit (Tattoos, Schönheits-OP etc.) Erhöhung der Belastungsgrenze für chronisch Kranke
2011 und 2015 GesundheitsreformenGKV-Beitrag sinkt auf 14,6 Prozent, dafür keine Begrenzung für Zusatzbeiträge

2025 würde dann ein neuer Rekordwert für die GKV-Kosten erreicht werden, wenn gesetzlich Versicherte 17,1 Prozent vom Bruttolohn abführen müssen:

Regulärer Beitragssatz GKV+ neuer Zusatzbeitrag Ø= Gesamtbetrag GKV
14,6 %+2,5 %= 17,1 %

Leistungskürzungen möchte die Bundesregierung vermeiden und fordert stattdessen mehr Effizienz, die unter anderem die geplante Krankenhausreform bringen soll. Experten und Gesundheitsökonomen schließen jedoch zukünftig weitere Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus, um den starken Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge einzudämmen. Hier wird beispielsweise die Meinung vertreten, dass eine Reform nötig wird – analog zur Rentenreform von vor 20 Jahren – die die Weichen für die Alterung der Bevölkerung stellt.

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Was die PKV nicht nur beim Thema Leistungskürzungen besser macht?

Während Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wie oben gesehen ein probates Mittel sind, um die Kosten der medizinischen Versorgung zu deckeln, sind sie in der PKV undenkbar. Beziehungsweise sogar ausgeschlossen. Weder die Versicherung noch der Gesetzgeber dürfen PKV-Verträge nachträglich einseitig zu Lasten der Privatversicherten ändern. Das heißt auch, dass die PKV – anders als die GKV – keine Behandlungen auf der Basis der Wirtschaftlichkeit ausschließen darf. Hier unterliegt die gesetzliche Krankenversicherung strengen Vorgaben. So regelt beispielsweise SGB V, dass Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein dürfen“.

Die PKV hingegen garantiert unkürzbare Leistungen auf dem neuesten medizinischen Stand. Womit ein weiterer Vorteil der PKV und großer Unterschied zur GKV angesprochen wird. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt ist tatsächlich je nach Systemzugehörigkeit sehr unterschiedlich: Privatversicherte können sich auf die unbegrenzte Teilhabe am medizinischen Fortschritt verlassen. GKV-Versicherte sind von den Entscheidungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss abhängig und darauf, was in den Leistungskatalog aufgenommen wird, nach denen sich die Kostenerstattungen richten.

Fazit: PKV als Alternative zur GKV

Erhöhung der Selbstbeteiligung, geringere Zuschüsse, gänzlicher Wegfall von Leistungen. In den letzten vierzig Jahren mussten gesetzlich Krankenversicherte immer wieder neue Leistungskürzungen hinnehmen. Die Finanzierung von einer älter werdenden Bevölkerung, die naturgemäß mehr medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, stellt beide Gesundheitssysteme – sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherung – vor große Herausforderungen, die unterschiedlich beantwortet werden.

Bei der PKV gibt es keine einseitigen Leistungskürzungen. Alle stellen ihren Gesundheitsschutz individuell zusammen und können bedarfsgerecht wählen, welche Leistungen enthalten sein sollen – und welche nicht. Um Leistungskürzungen in der GKV zu vermeiden, können Sie durch eine professionelle Beratung herausfinden, ob ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich und sinnvoll ist. Ein Wechsel in die PKV bringt auch abseits der Leistungen weitere Vorteile – vor allem finanzieller Natur. Als ungebundene Versicherungsexperten haben wir die volle Marktübersicht und können Ihnen die geeignetsten Tarife vorschlagen. Auch, wenn es darum geht, einen passenden neuen PKV-Tarif zu finden, sind wir gern für Sie da.

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