Nach fast 24 Stunden Verhandlung vermelden Union und SPD endlich einen Durchbruch bei den Sondierungsgesprächen. Im Ergebnispapier, dem noch  die Gremien beider Parteien zustimmen müssen, steht nun unter anderem die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Kurz gesagt bedeutet dies, dass im Falle einer Neuauflage der großen Koalition die Beiträge zur Krankenkasse wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden. Auswirkungen hätte dies aber nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für Mitglieder der privaten Krankenversicherungen.

 

Derzeit läuft die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung folgendermaßen ab: Der Beitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Ersterer liegt bei 14,6%, davon übernehmen Arbeitgeber und –nehmer jeweils 50%. Arbeitnehmer und Firma zahlen demnach jeweils 7,3%. Den sogenannten „kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ dagegen bezahlt momentan allein der Arbeitnehmer. Dieser wird durch die Krankenkasse bestimmt, richtet sich nach dem Einkommen und beträgt in etwa 1-2%.

Aktuelle Zusammensetztung:

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Paritätische Finanzierung bedeutet nichts anderes, als dass Unternehmen und Angestellter gleichwertig für Grund- und Zusatzbeitrag aufkommen. Zusätzlich zum halben Grundbeitrag von 7,3% wird der Arbeitgeber verpflichtet, auch die Hälfte des Zusatzbeitrags zu zahlen. Möglich wäre auch, auf den Zusatzbeitrag zu verzichten und stattdessen einen Einheitsbeitrag zu erheben, der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und –gebern getragen wird. Fakt ist jedoch: Der Anteil am Beitrag für gesetzliche Krankenkassen, der von Arbeitgebern bezahlt werden muss, wird steigen.

Was bedeutet dies nun für Privatversicherte? In der PKV beträgt der Anteil des Beitrags, den ein Arbeitgeber zu übernehmen verpflichtet ist, grundsätzlich 50%, übersteigt aber nicht den maximalen GKV Höchstbeitrag (bisher 14,6%). Wird nun aber darüber hinaus der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, steigt dieser Höchstbeitrag auf etwa 15,6% (+1%). Mit dem Anstieg des GKV Höchstbeitrags erhöht sich demnach auch der PKV Beitrag, bis zu dem ein Zuschuss von 50% möglich ist. In Zahlen heißt dies: Bis zu einem PKV Beitrag von 690,30 Euro wird die Hälfte durch den  Arbeitgeber getragen.

 

Mögliche Zukünftige Aufteilung:

Mögliche Zukünftige Aufteilung

 

Die paritätische Aufteilung der Finanzierung ist nichts Neues, wurde jedoch zur Senkung von Lohnnebenkosten durch die rot-grüne Bundesregierung 2005 abgeschafft. Mit der Agenda 2010 wurde schließlich der Zusatzbeitrag eingeführt – mittlerweile jedoch verzeichnen die Kassen Rekordeinnahmen. Es bleibt also fraglich, was mit dem Zusatzbeitrag passiert. Wird die Parität der Beitragsfinanzierung aber Gesetz, steht fest, dass sich der Arbeitgeberanteil für Kassenbeiträge erhöht und damit auch der zu zahlende Höchstsatz des PKV-Zuschusses.