Seit dem 01.01.2015 gilt eine neue Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Regelung des Finanzbedarfs. Zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6% können die gesetzlichen Kassen einen Zusatzbeitrag von Ihren Mitgliedern erheben. Dieser Zusatzbeitrag darf nicht für mitversicherte Personen (Kinder oder Partner nach §10 SGB V - Familienversicherung) erhoben werden.

Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Kasse individuell fest und wird vom jeweiligen Verwaltungsrat der GKV bestimmt. Wird der Zusatzbeitrag erstmalig erhoben, hat das versicherte Kassenmitglied ein Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die 18 Monate Zugehörigkeit noch nicht erfüllt sind.

Text:

Aufgrund des von Ihnen erhobenen Zusatzbeitrags mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch.

Es gibt eine relativ engen Zeitraum für eine Kündigung zu beachten. Die Kündigung muss innerhalb des ersten Monats nach Kenntnis über den Zusatzbeitrag erhoben werden, bzw. einen Monat nachdem Sie informiert worden sind. Wurde kein Termin genannt, gilt die Fälligkeit des Zusatzbeitrages als Beginn der Frist.

Bei Arbeitnehmern/Angestellten wird der Zusatzbeitrag direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Empfänger von Sozialleistungen und Beziehern der Grundsicherung übernimmt das zuständige Amt als Träger den Zusatzbeitrag.

Viele Versicherte können Beiträge sparen. Voraussetzung ist, dass Sie bei einer Kasse sind, welche einen geringeren Zusatzbeitrag erhebt, gegenüber des Durchschnitts.

 

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

 

Rechnungsbeispiel – Einkommen 3.000€ brutto:

Bei einem Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent (mittlerer Wert) zahlen Sie 27 Euro monatlichen Zusatzbeitrag bzw. 324 Euro jährlich.

Einsparungsmöglichkeit als Beispiel:

TKK – 0,8 Prozent Zusatzbeitrag – Ersparnis 36€.

Salus BKK – 0,5 Prozent Zusatzbeitrag – Ersparnis 144€.

Unsere Empfehlung ist die Salus BKK – bundesweit geöffnet und ein geringer Zusatzbeitrag. Damit sind Sie bei einer bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenversicherung, also ist für alle Kunden zugänglich und Ihr Zusatzbeitrag gehört zu den drei besten (TOP3) in Deutschland.

Eine Übersicht der Kassen mit dem geringsten Zusatzbeitrag finden Sie in dieser Grafik:

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Alternativ können Sie auch eine gesamte Übersicht aller Kassen als sortierbare Excelltabelle runterladen: DOWNLOAD Zusatzbeiträge-GKV-2015.xlsx

Quelle: GKV Spitzenverband, 15.01.2015

Hinweis: Bei laufenden Behandlungen oder chronischen Erkrankungen sollten Sie für einen GKV Wechsel zwingend einen Fachmann zu Rate ziehen.

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