Aus diesen Gründen sollten Sie willkürliche Antragstellungen in der privaten Krankenversicherung vermeiden oder besser noch: Nur Anträge stellen, bei denen Sie wissen, dass Sie angenommen werden.


Um sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, gilt es eine Vielzahl von Fragen im Antragsprozess zu beantworten – allen voran natürlich die Gesundheitsfragen. Außerdem geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum an. Sie notieren Ihre Bankverbindung (Beitragseinzug mittels SEPA-Lastschriftmandat) und teilen Ihre Steuer-ID (Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich absetzbar) mit. Die meisten Ihrer Angaben haben keine Auswirkungen auf Ihren zukünftigen Versicherungsschutz und können im Normalfall ohne größeres Zögern ausgefüllt werden. Im gleichen Antrag müssen Sie ebenfalls diverse Bestimmungen, wie zum Beispiel zum Datenschutz, zur Erhebung von Gesundheitsdaten, zur Schweigepflichtentbindung, zur Bonitätsprüfung oder zur Datenweitergabe akzeptiert werden. Hier soll es vor allem um eine besondere Frage gehen, welche in vielen Anträgen bei privaten Krankenversicherern zur Anwendung kommt. Nämlich ob es in der Vergangenheit zu einer Ablehnung durch ein PKV-Unternehmen kam.

Wichtiges zuerst

Der PKV-Vertrag kommt auf privatwirtschaftlicher Basis zustande, infolgedessen können die Krankenversicherer die Annahmerichtlinien an verschiedene „Bedingungen“ knüpfen. Während bei der Versicherung Z der Gesundheitszustand des Antragstellers zu einer Ablehnung führt, kann dasselbe Risiko bei Versicherung Y zu einer Annahme ohne Erschwernis funktionieren oder gegen Zahlung eines Risikozuschlages möglich sein. Als Kunde haben Sie kaum eine Möglichkeit das Ergebnis der Versicherung (Annahme oder Ablehnung) mit Gewissheit vorab zu bestimmen. Sollte es nun zu einer Ablehnung gekommen sein und Sie versuchen bei einem anderen Versicherer Ihr Glück, wird nun die Frage, ob in der Vergangenheit bereits Anträge auf private Krankenversicherung abgelehnt wurden, relevant.

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

So sehen die Fragen der Versicherer aus

Bayerische Beamtenkrankenklasse AG (VKB/BBKK) und Union Krankenversicherung (UKV):

Süddeutsche Krankenkasse a. G. (SdK):

Barmenia:

Signal Iduna:

Was bezweckt der Versicherer mit dieser Frage?

Der Versicherer ist bemüht mögliche Risiken vom Unternehmen fernzuhalten, übertragen könnte man sagen, dass man sich keine faulen Eier in das Nest legen möchte. Kunden, welche vor Antragsstellung bereits von einem anderen Versicherer abgelehnt wurden, haftet bereits etwas Negatives an. Vereinfacht muss man sagen, dass in der täglichen Praxis kaum ein Versicherer prüft, warum ein Vertrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde, sondern wird direkt als langfristiges Risiko eingestuft – die Folge daraus ist im Normalfall eine weitere Ablehnung. Ein rationaler Erklärungsansatz: Eine Reinigungskraft wurde beim Klauen erwischt. Ein neuer potenzieller Arbeitgeber fragt vor dem Beschäftigungsverhältnis, ob in der Vergangenheit ein Diebstahl zur Anzeige gebracht wurde (wir setzen mal voraus, dass die Frage wahrheitsgemäß beantwortet wird). Den Rest kann man sich denken.

Vereinfacht: Wer einmal abgelehnt wurde, wird im Regelfall weiterhin abgelehnt und gilt mitunter als „verbrannt“.

Das empfiehlt der PKV-Verband:


Quelle: https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/ablehnung-und-kuendigung/

Wir schätzen die Situation anders ein. Sollten Sie dem Rat des PKV-Verbandes folgen, werden Sie aller Voraussicht nach keine Möglichkeit mehr haben, bei einem anderen Versicherer angenommen zu werden. In Ausnahmefällen kann ein Vertrag zu erschwerten Bedingungen erfolgen.

Das raten wir Ihnen

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Ablehnung kommen. Sie haben über uns die Möglichkeit vor einer offiziellen Antragsstellung eine sog. anonyme Risikovoranfrage (RVA) anzustoßen. Mit einer RVA prüfen wir unter reellen Bedingungen, jedoch anonym, welche Versicherer Ihnen Versicherungsschutz anbieten würden. Die Unternehmen, die Sie nicht versichern möchten, teilen dies im Vorfeld mit, sodass Sie bereits zu Beginn die „Spreu vom Weizen“ trennen können. So vermeiden Sie eine Antragsstellung, die u. U. in eine Ablehnung münden könnte. Sollte Ihr Wunschversicherer im Rahmen der RVA ein positives Ergebnis mitteilen, so können Sie ohne Risiko einen offiziellen Antrag stellen.

ACHTUNG

Das Ergebnis der RVA ist nur so gut, wie die in der Voranfrage gemachten Angaben. Achten Sie also darauf, dass die Beantwortung aller Fragen zur Gesundheit und zu Ihrer Person (es bleibt anonym) so genau wie möglich sind, denn nur so kann eine realistische Einschätzung vom Versicherer abgegeben werden. In der RVA sollten ebenso wenig Fehlangaben gemacht werden, wie bei der offiziellen Antragsstellung.

Hier lesen Sie wie eine RVA aufgebaut sein sollte: Blog zur RVA

Abschließend zusammengefasst

Vermeiden Sie es willkürlich Anträge auf Versicherungsschutz zu stellen, ohne zu wissen, zu welchem Ergebnis der Versicherer kommt. Antrage sollten ausnahmslos nur dann gestellt werden, wenn das Ergebnis bereits vor Antragsstellung bekannt ist.

Experten-Tipp:

Im Übrigen kann nicht nur der Gesundheitszustand ein Grund für eine Anlehnung darstellen, es könnte z. B. auch an einer schlechten Bonität oder Negativmerkmalen liegen. Sollte also mal eine Handyrechnung versehentlich nicht bezahlt worden sein, könnten Sie mit der Auswahl des Versicherers die Bonitätsprüfung beeinflussen, denn nicht jede Wirtschaftsauskunftei verfügt über sämtliche Negativdaten.