Je länger und erfolgreicher wir in unserem Beruf arbeiten, desto höher steigt unser Einkommen. Oder der neue Arbeitgeber zahlt ein besseres Gehalt. Was viele nicht wissen: Wenn das Einkommen steigt, steigt die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nicht mit. Dabei übernimmt der Arbeitgeber sogar die Hälfte der Absicherungskosten. Bei Arbeitsunfähigkeit droht dann der Schock. Plötzlich sinken die gewohnten Einnahmen. Deswegen sollten Sie Ihre Möglichkeiten durch die Karriereklausel kennen und nutzen.

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Was bekomme ich überhaupt, wenn ich arbeitsunfähig werde?

Mitglieder der gesetzlichen Kasse bekommt im Jahr 2022 im besten Fall monatlich ein maximales Krankengeld von rund 2.979 Euro ausgezahlt. Wer 4.000 Euro Nettogehalt hat, muss bei Arbeitsunfähigkeit auf 1.021 Euro verzichten.Doch Arbeitnehmer können die Differenz über eine private Krankentagegeldversicherung schließen. Manche Versicherer bieten sogar Tarife, welche keine Gesundheitsprüfung haben. Es ist nicht schwierig, die Lücke zu schließen. Geren informieren wir Sie: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

PKV-Versicherte können (müssten) bei Vertragsbeginn eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Ganz häufig wir ein Standardsatz gewählt. Der Klassiker sind 100 Euro täglich ab dem 43. Krankheitstag (=3.000 Euro monatlich). Was viele Versicherte nicht wissen: Davon ist der volle PKV-Beitrag und Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen.

Während eine private Krankenversicherung ungefähr 700 Euro kostet, nimmt die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) monatlich 1.330,30 Euro Beitrag. Aus beiden Versicherungsarten entstehen monatliche Fixkosten von rund 2031 Euro. Bei 3.000 Euro Versicherungsleistungen bleiben gerade noch man 969 Euro zum Leben. Für viele Menschen sicher der finanzielle Ruin.

Welche Grundbegriffe aus der Sozialversicherung sollte ich zum Thema kennen?

Oft ähneln sich Begriffe. Damit es keine Missverständnisse gibt, erklären wir die gängigsten Begriffe.

  • Krankentagegeld: Lohnersatz bei längerer Krankheit über ein PKV-Unternehmen
  • Krankengeld: Lohnersatzleistung der GKV mit Leistungsgrenzen (in Höhe und Dauer)
  • Tagesgeldsatz: Die vereinbarte Höhe des Lohnersatzes in der PKV wird in einem Tagessatz angezeigt (100 Euro Tagesssatz sind 3.000 Euro monatliche Versicherungsleistung)
  • Lohnfortzahlung: Zahlt der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen bei Krankheit, freiwillig darf der Arbeitgeber eine längere Frist vereinbaren
  • Karenzzeit: die Zeit vom ersten Krankheitstag bis zum Leistungsbeginn der privaten Krankentagegeldversicherung.
  • Gesundheitsprüfung: Eine private Krankentagegeldversicherung ist für PKV-Kunden nur mit Gesundheitsprüfung abschließbar.

Alle privaten Krankentagegeldversicherungen beinhalten eine sogenannte Karriereklausel. Damit haben Sie die Garantie, unabhängig vom tatsächlichen Gesundheitszustand Ihr Gehalt Nach-Versichern zu können / dürfen.

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Die Datenschutzrichtlinien und Erstinformation habe ich zur Kenntnis genommen.

Warum gibt es eine Karriereklausel?

Im Lauf der Zeit entwerten sich versicherte Krankentagegelder. Zum einen schlägt die Inflation zu. Das Geld wird weniger wert und damit steigen die Einkommen. Die Versicherer gewähren das Recht innerhalb von bestimmten Fristen, dass Gehalt nachzuversichern.

Zum anderen steigen auch die PKV-Beiträge. Steigt der PKV-Beitrag im Lauf der Zeit von 500 Euro auf 800 Euro monatlich, sinkt der Auszahlungswert des Krankentagegeldes. Denn der Versichere behält immer den PKV-Beitrag von der versicherten Leistung ab.

  • 3.000 Euro Krankentagegeld minus 500 Euro PKV-Beitrag = 2.500 Euro Auszahlung
  • 3.000 Euro Krankentagegeld minus 800 Euro PKV-Beitrag = 2.200 Euro Auszahlung

Zusätzlich entwertet sich das versicherte Krankentagegeld durch Ihre Karriere. Wer mit 30 Jahren 3.000 Euro Nettogehalt hatte, wird mit 40 Jahren vielleicht 5.000 Euro haben.

  • 3.000 Euro Krankentagegeld minus 800 Euro PKV-Beitrag und 1330.30 GRV-Beitrag = 969 Euro Auszahlung (bei 5.000 Euro Nettogehalt).

Im Normalfall müssen sich bei dem Wunsch, das Krankentagegeld zu erhöhen, eine Gesundheitsprüfung ablegen. Diese Gesundheitsprüfung entfällt vollständig, wenn Sie dem Versicherer beweisen, dass Ihr Einkommen gestiegen ist.

Achtung: Diese Beweisführung muss immer direkt nach der Gehaltserhöhung formlos innerhalb von 2 Monaten dargestellt werden.

Zusätzlich bieten noch viele Versicherer dynamische Erhöhungen an. Diese Erhöhung ist aber stark begrenzt und helfen nicht bei großen Gehaltssprüngen, welche durch einen Arbeitgeberwechsel entstehen können.

Allerdings funktioniert die Karriereklausel nur, wenn Sie aktiv mithelfen. Denn weder wir noch der Versicherer kennt Ihre Gehaltsentwicklung. Mailen Sie uns einfach die alte und neue Gehaltsabrechnung, und wir beantragen für Sie fristgemäß ein Angebot über die Karriereklausel. Von Ihrem Versicherer. Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Welche Besonderheiten müssen Sie bei der Karriereklausel beachten?

Das Nutzen der Karriereklausel ist an Bedingungen geknüpft. Es muss ein formloser, schriftlicher Antrag innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingereicht werden. Manche Versicherer gewähren auch drei Monate Frist.

Wenn Ihr Arbeitgeber rückwirkend Ihr Gehalt erhöht, wird Ihr Versicherer den Antrag ablehnen. In diesem Fall melden Sie sich gerne zeitnah (!) bei uns. Wir haben damit Erfahrung. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Noch ein wichtiger Praxistipp zum Schluss

Vereinbaren Sie immer zusätzlich mit Ihrem Versicherer ein kleines Krankentagegeld mit einer längeren Karenzzeit. Sie können dann, wenn Sie älter sind und der Beitrag für das normale Krankentagegeld zu hoch ist (der Beitrag berechnet sich nach dem Alter im Erhöhungsjahr) auf den zusätzlichen Tarif ausweichen. Die Karenzzeit von 92. Tagen ist oftmals nur noch halb so teuer wie der 42. Tag.